28.10.09

Schon in der Antike wußte man den Hund zu schätzen



Hunde sind uns treue Wächter, sie lieben und bewundern ihre Herren, sie hassen Fremde, ihr Geruchssinn ist bemerkenswert, groß ist ihr Eifer bei der Jagd - was anderes sollte all dies heißen, als dass sie zum Nutzen des Menschen erschaffen wurden?


(Marcus Tullius Cicero, 106-43 v. Chr.)





26.10.09

Mähtod der Rehkitze-die Rechtslage

Das frühzeitige Wachstum der Wiesen Anfang Mai zieht die Ricken zum Ablegen ihrer Kitze magisch an. Doch auch der Landwirt muss Vorsorge treffen, damit es nicht zum Mähtod der frisch gesetzten Kitze kommt.



Gastbeitrag von Dr. Wolfang Lipps

In jedem Frühjahr werden in Deutschland Tausende von Rehkitzen getötet, weil die Wiesen vor Ende Juni mit schnellen und hochleistenden Maschinen gemäht werden, obwohl allgemein bekannt ist, dass die Rehe in dieser Zeit ihre Kitze vorzugsweise in Wiesen ablegen. Es kommt immer wieder und überall in Deutschland vor, dass nahezu der gesamte Abschluss eines Jahresabschlussplanes auf diese Weise innerhalb von wenigen Tagen vernichtet wird. Das ist nicht nur unverantwortlich gegenüber der Natur und unserer heimischen Tierwelt, sondern es ist auch rechtlich unzulässig.
Die Einzelheiten sind die Folgenden:

1. Wer ist zu Schutzmassnahmen verpflichtet?

Es ist eine unter Landwirten weit verbreitete Ansicht, dass es ausschließlich die Aufgabe der Jäger wäre, durch geeignete Maßnahmen dazu beizutragen, dass Kitze nicht totgemäht werden.

Diese Ansicht ist allerdings falsch.

Zwar sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, an Maßnahmen zur Kitzrettung ebenso mitzuwirken wie an solchen der Wildschadensverhütung. Das ergibt sich im vorliegenden Falle schon aus der Hegeverpflichtung aus § 1 BJagdG und § 1 LJagdG Bbg.

Die überwiegende Pflicht trifft jedoch den Landwirt. Das hat vier Gründe. Zum einen trägt der Landwirt die Betriebsgefahr seiner landwirtschaftlichen Maschinen und ist deshalb verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Maschinen kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Zum zweiten trifft die Hegeverpflichtung den Landwirt genauso wie die Jäger, denn das Landesjagdgesetz Brandenburg bestimmt ausdrücklich, dass die Hege eines gesunden und artenreichen Wildbestandes nicht nur die Aufgabe der Jäger ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zum dritten aber macht sich der Landwirt strafbar, der ohne geeignete eigene Schutzmaßnahmen den Mähtod der Kitze billigend in Kauf nimmt. Letztlich trifft den Landwirt auch eine eigene Schadensersatzpflicht.



2. Hegeverpflichtung

Die Hege hat die Aufgabe, einen gesunden und artenreichen Wildbestand in Übereinstimmung mit dem Lebensraum des Wildes und unter Berücksichtigung der vorrangigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu fördern und zu erhalten. Dies ist die oberen bezeichnete gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Da diese Aufgabe sowohl den Landwirt wie den Jäger trifft, sind beide verpflichtet, an dieser Aufgabe mitzuwirken. Der Landwirt kann mithin vom Jäger verlangen, dass er an Maßnahmen mitwirkt, die den Mähtod der Kitze möglichst vermeiden. Der Jäger kann demgegenüber vom Landwirt verlangen, dass er seine Maßnahmen nicht unwirksam macht und dass er, der Landwirt, eigene Maßnahmen ergreift. Es genügt also, dass der Jäger dem Landwirt zum Beispiel Blinklampen und Vergrämungsmittel zur Verfügung stellt, damit der Landwirt diese anwendet.

3. Strafbarkeit

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet; das bestimmt Paragraph 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes. Jeder Landwirt weiß, dass die Rehe ihre Kitze etwa bis Ende Juni vorzugsweise in Wiesen setzen. Deshalb ist es inzwischen zum Beispiel verboten, auf ausgewiesenen Brachflächen vor Ende Juni zu mähen. Jeder Landwirt weiß ferner, dass die heutigen Maschinen so schnell sind, dass es unmöglich ist, während der Arbeit zu erkennen, ob ein Rehkitz im Gras abgelegt wurde, welches dann durch den Kreiselmäher zerstückelt wird.

Ein Landwirt, der sich weder mit den Jägern abstimmt noch eigene Maßnahmen gegen den Mähtod der Kitze unternimmt, nimmt deshalb billigend in Kauf, dass er während des Mähvorganges im Gras abgelegte Kitze tötet. Das nennt der Jurist den "bedingten Vorsatz". Dieser sogenannte bedingte Vorsatz genügt für die Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz. Der Landwirt oder immer derjenige, der die landwirtschaftliche Maschine bedient, ist also in großer Gefahr, sich strafbar zu machen. Diese Gefahr ist auch sehr akut, denn der Jäger kann am Tage nach der Arbeit leicht feststellen, ob irgendwo ein Kitz getötet wurde. Eine Strafanzeige mit Bildmaterial wird unweigerlich dazu führen, dass der verantwortliche Maschinenführer bestraft wird. Die Gerichte haben das inzwischen auch schon so gesehen. Verwiesen wird auf den Artikel von Mark G. von Pückler in Wild und Hund 9/2005 unter Zitat der Entscheidung des Amtsgerichts Hadamar vom 29.9.2004 – 1 Ds – 3 Js 12550/03

4. Schadensersatz

Neuere Urteile bestätigen darüber hinaus, dass sich der Landwirt gegenüber dem Jäger schadensersatzpflichtig macht, wenn er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, also nicht alles Zumutbare getan hat, um den Verlust von Rehkitzen so gering wie möglich zu halten. Der jeweils Jagdausübungsberechtigte ist nämlich für die Geltendmachung von Schadensersatz aktivlegitimiert also Klageberechtigt noch. Durch die Tötung von Rehkitzen wird nach der Auffassung der Gerichte das Jagdausübungsrecht insbesondere in der Form des sich daraus ergebenden Aneignungsrechts des Jagdausübungsberechtigten, das ihm aufgrund des Pachtverhältnisses mit der Jagdgenossenschaft zusteht, verletzt.

Das Interessante an dieser Rechtsprechung ist, dass der Jäger nicht darauf beschränkt ist, lediglich den Wildbreterlös geltend zu machen. Er kann vielmehr den Preis für lebende Tiere als Schadensersatz geltend machen. Denn der Jäger hat einen Anspruch auf Naturalrestitution, und damit auf Wiedereinräumung des Zustands, in der vor der Tötung der Rehkitze bestand. Dem Jäger kommt es in aller Regel auf das Leben der im Feld befindlichen und durch die Mäharbeiten getöteten Rehkitze an, somit also auf die Erhaltung des Lebens und damit ihren Zuchtwert, so dass für die Bemessung des Schadens von den Gerichten der Zuchtwert zugrundegelegt wird. Der Zuchtwert eines Rehkitzes entspricht den Kosten für die Beschaffung eines Rehs. Deshalb hat schon das Amtsgericht Bitburg, bestätigt durch das Landgericht Trier, ein Rehkitz mit Euro 680,00 bewertet.

Verwiesen werden kann auf die Entscheidung des Amtsgerichts Bitburg 5 C 327/04, rechtskräftig bestätigt durch das Landgericht Trier zum Aktenzeichen 1 S 183/04.

5. Schlussfolgerung

Festzuhalten bleibt also, dass sicherlich zunächst einmal und in erster Linie der Jäger eigene Maßnahmen ergreifen muss, um den Mähtod der Kitze in seinem Revier weitgehend zu verhindern. Das entspricht seiner eigenen Hegeverpflichtung, denn „das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild ".

Gleichzeitig aber trifft den Landwirten in viel höherem Maße eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung. Denn den Landwirt trifft nicht nur die gleiche Hegeverpflichtung wie den Jäger als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern er läuft darüberhinaus Gefahr, wenn er sich mit dem Jäger nicht abstimmt, diesen von den Terminen nicht unterrichtet, und keine eigenen Maßnahmen ergreift, einerseits wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz bestraft zu werden oder daran mitverantwortlich zu sein, das sein Maschinenführer bestraft wird, und er läuft darüberhinaus Gefahr, Schadensersatz leisten zu müssen.

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdausübungsberechtigten und insbesondere die eingehende zeitnahe Information des Jagdausübungsberechtigten mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten ist deshalb unerlässlich. Das liegt schon im überwiegenden Interesse des Landwirts.


Der Autor Dr. Wolfgang Lipps ist von Beruf Rechtsanwalt in der
Rechtsanwaltskanzlei
Dr.Wolfgang Lipps und Astrid Lipps
Rechtsanwalt und Notarin

Dr. Lipps ist zudem Verfasser des Kommentars zum Brandenburgischen Landesjagdrecht und Autor zahlreicher jagdrechtlicher Publikationen und publiziert Online im Jagdrechtsblog



Weitere Berichte zum Thema Mähtod:

Mähtod und Tierschutz: Das Urteil des AG Amtsgericht Pirmasens, Urt. v. 2.8.2001 – 4008 Js 8545/00.1 Cs – im Wortlaut

22.10.09

Jagen ohne guten Hund




Niemals möchte ich es wagen,
ohne guten Hund zu jagen.
So er fehlt, wo 's immer sei,
dort wird die Jagd zur Luderei.



21.10.09

Überprüfung von Waffenbesitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter vorschriftsmäßiger Aufbewahrung

Gespräch von Herrn Innenminister Heribert Rech MdL mit dem Landesjagdverband und den baden-württembergischen Schützenverbänden

Innenminister Rech MdL hat den Landesjagdverband und die baden-württembergischen Schützenverbände über die im Oktober 2009 geplanten Überprüfungsmaßnahmen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition informiert.

Dabei hat der Minister noch einmal bekräftigt, dass die Überprüfungen ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbehörde durchgeführt werden. Sie werden auch nur bei den Waffenbesitzern durchgeführt, die hierzu einen Anlass gegeben haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Waffenbesitzer die vorschriftsmäßige Aufbewahrung seiner Waffen innerhalb der von der Waffenbehörde gesetzten Frist nicht nachgewiesen hat oder wenn unter Berücksichtung der vorgelegten Nachweise Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung bestehen.

Die Überprüfungen werden von Montag 26.10.2009 bis Freitag 30.10.2009 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt. Dabei werden in Anwesenheit des Waffenbesitzers der Waffenschrank und die darin verwahrten erlaubnispflichtigen Gegenstände überprüft.as Innenministerium hat den Waffenbehörden empfohlen, für die Überprüfungsmaßnahmen im Oktober 2009 keine Gebühren zu erheben.


Weitere Beiträge zum Thema neues Waffenrecht:

In Donaueschingen sollen die Waffenbesitzer die Kontrollen bezahlen
Bundesregierung verschärft das Waffenrecht
DJV startet Protestbriefaktion
Waffenrechtsreform verabschiedet
Offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble
Behörden mit dem neuen Waffengesetz personell überfordert
Waffenkontrolleure als Minijobber im Rhein Neckar-Kreis
Waffenkontrolleure als Minijobber auf Eis gelegt

20.10.09

2 tödliche Jagdunfälle in Frankreich

Jäger erschießt seinen eigenen Enkel

Gleich zwei tragische und tödliche Jagdunfälle an einem Tag haben sich in Frankreich ereignet.

In der Nähe der Stadt Chartres im Norden des Landes erschoss ein Jäger seinen Enkel aus Versehen.

Der 70-Jährige traf den 16 Jahre alten Teenager bei einer Hasenjagd am Sonntag auf einem Feld bei Theuville in den Bauch. Der Jugendliche strab auf dem Weg ins Krankenhaus, berichtet die Nachrichtenseite larep.com. Der Unglücksschütze wurde von der Polizei vernommen, danach aber auf freien Fuß gesetzt.

Mit Fasan verwechselt

Mit einer einzigen Kugel traf ein Jäger bei Pontarlier in den französischen Alpen einen 86-jährigen Jagdgefährten und dessen Hund tödlich. Der Todesschütze gab an, einen Fasan gesehen zu haben. Stattdessen traf er einen anderen Jäger, der mit seinem Hund auf dem Arm aus einem Gehölz trat.

Immer wieder Jagdunfälle

In Frankreich kommt es immer wieder zu Jagdunfällen. Allerdings kommen jährlich immer weniger Menschen auf der Jagd um Leben. In der vergangenen Saison 2008/09 starben 15 Menschen bei 163 Unfällen mit Schussverletzungen. 2006/07 waren es 24 Tote gewesen. Vor zehn Jahren gab es noch 40 Tote bei 259 Jagdunfällen.

Quelle: T-online

18.10.09

"Das Gros unserer Mitglieder ist deutlich über 60 Jahre alt"

Die beiden Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern trifft es besonders hart: Zu der überalterten Gesellschaft kommt ein starker Wegzug überwiegend junger Menschen hinzu.

Diese Entwicklung spüren die Jägerschaften in diesen Bundesländern besonders deutlich. In vielen Hegeringen sind die meisten Jagdpächter über 65 Jahre alt und junge Jagdpächter sind nicht in Sicht.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern will nun die jungen Menschen erreichen und ermöglicht die Jägerprüfung bereits mit 14 Jahren. Insbesondere durch die 2 Amokläufe der letzten Jahre stößt diese Regelung, die vom Landwirtschaftminister Till Backhaus (SPD) unterstützt wird, nicht überall auf Gegenliebe.

Über die Möglichkeit, in Mecklenburg-Vorpommern die Jägerprüfung schon im Alter von 14 zu absolvieren ,berichtet das Onlinemagazin der "Welt":

waidmannsheil

Euer

stefan




Viele Jäger sind zu alt für die Pirsch


Bad Sülze/Damm

In der Jagdschule in Bad Sülze büffeln gerade sechs Teilnehmer für den Jagdschein. In 120 Unterrichtsstunden erklärt Schulleiter Josef Gratz alles Wichtige zum Wald und seinen Bewohnern, welche Bäume wann geschlagen werden, welche Tiere wann gejagt werden dürfen. Am Nachmittag stehen Schießübungen und Waffenkunde auf dem Programm. Bei ihm hätten schon Teilnehmer im Alter von 79 und von 15 Jahren gesessen, sagt Gratz. Teenager allerdings kämen selten.


Dabei braucht der Jagdverband dringend Nachwuchs. Von den 10 200 Verbandsmitgliedern im Nordosten seien nur 680 im Alter zwischen 15 und 28 Jahren, das seien lediglich sieben Prozent, sagt Rüdiger Brandt, Sprecher des Landesjagdverbandes in Damm (Kreis Parchim). "Das Gros unserer Mitglieder ist deutlich über 60 Jahre alt. Viele fühlen sich inzwischen außerstande, regelmäßig auf Jagd zu gegen", sagt Brandt. Das sei aber nötiger denn je, wenn man sich allein die stark zugenommenen Bestände zum Beispiel bei Schwarzwild ansehe.

Allerdings stößt die Jagdausbildung von Kindern, obgleich sie seit Jahrzehnten bundesweit gesetzlich möglich ist, immer wieder auf heftige Kritik. Viele Bundesländer akzeptieren erst 15-Jährige in Jagdschein-Kursen. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen bereits 14-Jährige auf die Schulbank und sich zum "Jungjäger" inklusive Schießschein ausbilden lassen. Bundesweit einheitlich dagegen ist die Regelung, dass der Jagdschein erst an 16-Jährige ausgehändigt wird und sie dann zwei Jahre nur in Begleitung von Erwachsenen auf Pirsch gehen dürfen.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) macht Jugendlichen Mut, sich für eine jagdliche Ausbildung zu entscheiden. Sie lernten die Grundzüge des Land- und Waldbaus sowie der Wild- und Biotophege. Dazu gehöre eben auch die Jagd, findet Backhaus.

Im vergangenen Jagdjahr haben 1207 Kursusteilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern die Jagdschein-Prüfungen bestanden. Davon waren 159 Jugendliche, 17 davon im Alter von 14 Jahren. Befürchtungen, die Jagdausbildung würde jugendliche Amokläufer verstärkt auf den Plan rufen, weist Minister Backhaus allerdings entschieden zurück. "Keiner der bislang bekannten Amokläufer hatte eine Jagdausbildung. Die jungen Jäger deshalb unter Generalverdacht zu stellen ist eine haltlose Unterstellung", sagt der Landwirtschaftsminister.

"Ich glaube, ich bin der einzige, der in diesem Freizeitpark Eintritt bezahlt"

Mit diesen harschen Worten macht sich ein Jagdpächter, der ein stadtnahes Revier gepachtet hat, Luft.
Ein Aspekt, der in der Öffentlichkeit viel zu wenig gewürdigt wird: Wir Jäger müssen, im Gegensatz zu allen anderen Menschen, die in ihrer Freizeit de Wald nutzen, eine Pacht bezahlen.
Wenn dann noch der Abschuss nicht erfüllt werden kann, ist es mit der Freude an der Jagd vorbei.

Über den verzweifelten Versuch eines Jadpächters, trotz Freizeitdruck und überwucherter Freiflächen, seinen Abschuss zu erfüllen berichtet das Onlinemagazin der Badischen Zeitung:

waidmannsheil

Euer

stefan


Jagdpächter kann die Quote nicht erfüllen

BAD SÄCKINGEN-WALLBACH (old).
Von Jagdfreude kann bei Wallbachs Jagdpächter Bernhard Koch keine Rede mehr sein. Vielmehr ist der passionierte Jäger mittlerweile total frustriert. Der Zustand des Wallbacher Jagdreviers macht es ihm unmöglich, die gesetzlich vorgeschriebene Abschussquote auch nur annähernd zu erfüllen.

Jogger, Nordic-Walker und Hundebesitzer nutzen das Revier nördlich der Bahnlinie von früh morgens bis spät in die Nacht hinein für ihre Freizeitaktivitäten. Selbst mit Kopflampen ausgerüstet machen sie in der Dunkelheit den Wald unsicher. "Ich glaube, ich bin der einzige, der in diesem Freizeitpark Eintritt bezahlt", schilderte Koch mit Galgenhumor die Gegebenheiten im Jagdrevier in der Sitzung des Ortschaftsrates. Hinzu kommen die Auswirkungen des 99-er Sturms Lothar. Die entstandenen Freiflächen sind mittlerweile mit Brombeerstauden dermaßen überwuchert, dass Koch keinerlei freie Sicht für einen Abschuss hat. Nicht ein einziges Reh hat er in dieser Jagdsaison erlegt, mehr als 20 sollen es laut vorgeschriebener Abschussquote bis März 2010 sein. "Das Revier gibt diese Quote einfach nicht mehr her", klagte Koch und versicherte, es gehe ihm nicht um die finanzielle Seite. "Die Hege muss fortgeführt werden", appellierte Ortsvorsteher Fred Thelen und bat Koch, weiterzumachen. Zumindest, bis die geplanten Maßnahmen um das Haselbachbecken zwangsläufig zu einer Neueinteilung der Jagdreviere führen müssten. In nichtöffentlicher Sitzung diskutierte der Ortschaftsrat anschließend im Detail über den Jagdpachtvertrag mit Bernhard Koch.

16.10.09

Ist ein Jagdhund mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung auch ein brauchbarer Jagdhund?

Bei der Diskussion um die Ausbildung und Erziehung unserer Jagdhunde wurde in den Foren schon viele Beiträge geschrieben. Unzählige Bücher von Jagdhundeausbildern überschwemmen den Markt.
Doch wer sich mit der praktischen Jagdhundeausbildung beschäftigt, hat den Eindruck, dass wir seit vielen Jahren nicht nur auf der Stelle treten, sondern in einigen Bereichen uns sogar zurückentwickeln.
Ein Extrembeispiel einer verfehlten Jagdhundeausbildung lieferte der Beitrag einer Jagdhundeführerin, deren Hund bei einer Brauchbarkeitsprüfung in Hessen von einem anderen Prüfungshund fast zu Tode gebissen wurde.

Unter dem Thema "Trauriges Ende einer Prüfung" im Forum Landlive schilderte sie den Vorgang, der aber- und das macht die Sache erwähnenswert- nur Ratlosigkeit bei den Kommentaren zu ihrer Schilderung hervorrief.

Was der Beißerei anlässlich der Brauchbarkeit aber eine besondere Brisanz erleiht, ist die Tatsache, dass der hochaggressive Hund die an diesem Tage abgehaltene Brauchbarkeitsprüfung nach Aussage der Hundeführerin bestanden hat.

Ohne auf die Einzelheiten des Vorfalls einzugehen, kann man aber nun davon ausgehen, dass eine bestandene Brauchbarkeit oder Herbstzuchtprüfung (HZP) keinerlei Aussagekraft über die Brauchbarkeit eines Hundes im praktischen jagdlichen Betrieb hat.

Doch wie kommt es zu solch einer Fehlentwicklung?

Wer einmal an einer Brauchbarkeit teilgenommen hat und sich die Detailkenntnisse der Prüfungsfächer erworben hat, der wird feststellen, dass nur wenige Prüfungsfächer einen wirklich praktischen Bezug haben. Es gilt hier anzumerken, dass die Richter streng nach Prüfungsordnung richten und auf das wenig auf die Praxis bezogenen Prüfen keinerlei Einfluss haben, bzw. es ihnen auch nicht obliegt, diese fehlende Praxisnähe zu monieren.

Hierzu einige Beispiele:

Zum Prüfen des Hundes an der Ente wird ein Hund, der nur mit beiden Händen vom Führer zu halten ist, ans Wasser geführt. Ein diszipliniertes Sitzen des Hundes am Ufer ist nicht möglich.
Zwar apportiert der Hund korrekt die Ente, aber der Führer wird nur mit großer Mühe der Ente habhaft.
Zwar erhält der Hund 11 Punkte für eine Arbeit an der Ente, wer aber mit diesem Hund zur Entenjagd geht, wird ein Fiasko erleben, für die praktische Arbeit bei der Entenjagd ist der Hund im Gehorsam mangelhaft ausgebildet.

Zwar wird bei der HZP der Gehorsam geprüft (Durchlaufen von Stangenholz zur Prüfung der Leinenführigkeit, Ablegen ohne Sichtkontakt und Abgabe eines Schusses), aber dieses sind nur 2 der zahlreichen Gehorsamsübungen bei der Gehorsamsausbildung. Nicht nur dass der Gehorsam nur in zwei Bereichen geprüft wird, viel schlimmer ist die Tatsache, dass der Gehorsam nur abgeprüft, nicht aber gewertet wird.
Dies kann dann dazu führen, dass auf einer HZP alle Hunde zwar die jagdlichen Fächer bestehen, aber kein einziger das Fach Gehorsam!

Bei der Prüfung des Vorstehens des Hundes wird die genetische Fähigkeit des Vorstehens geprüft. Jedoch das nur durch strengen Gehorsam anerzogene Durchstehen des Hundes beim Aufstehen des Wildes wird vernachlässigt und wird in der Prüfung nicht explizit gewertet.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Brauchbarkeitsprüfung und die HZP eine überwiegend die Anlagen und deren Steuerung durch den Führer bewertet, die praktische Arbeit des Hundes als aktiver Jagdhelfer wird eher nachrangig bewertet.

Diese wäre weiter nicht schlimm, wenn nicht zahlreiche professionelle Jagdhundeführer die Bewertungen der HZP dazu nutzen, einen geprüften Jagdhund mit Papieren auf dem Jagdhundemarkt zu verkaufen und diese Hunde oft mit mehreren 1000 Euro anbieten.
Der oft unbedarfte Hundekäufer hingegen weiß nur sehr wenig, wenn nicht sogar gar nichts über die oben geschilderten Inhalte der Prüfungsfächer und deren Relevanz für den praktischen Jagdbetrieb.

In einem hervorragenden Beitrag "Jagdhelfer mit Biss" nimmt der erfahrene Jagdhundeausbilder Theodor Heßling im Jagdmagazin Wild und Hund Nr.18/2009 zum Thema "aggressive Hunde" Stellung. Leider ist der Artikel nicht online verfügbar, aber ein Leserbrief eines Schutzhundeführers in der darauffolgenden Ausgabe Wild und Hund 19/2009 brachte es auf den Punkt:

Viel Lob, wenig Strafe"Ich habe zwar noch nie eine Jagdhund geführt, aber sehr lange Deutsche Schäferhunde ausgebildet. Selten habe ich einen so guten Artikel über die Hunderziehung gelesen wie diesen. Leider verstehen einige Führer die Sprache der Hunde nicht und wissen nicht, wann und wie sie eingreifen müssen. Häufig versuchen die Führer durch Bestrafung den Hund zu erziehen und erreichen das Gegenteil. Die gesunde Mischung machtś - 90 % Lob, 10% Zwang. Leider sind die betroffenen Hundeführer oft "beratungsresistent""

Ursachen der Fehlentwicklung


Viele Ausbilder setzen sich selbst unter hohen Erfolgsdruck. Dieser führt dazu, die absolut notwendige Gehorsamsarbeit zu vernachlässigen oder sogar zu übergehen, da diese in den Prüfungen nur eine geringe Bedeutung beigemessen wird. Der notwendige Gehorsam, der auch dazu dient, den Hund die soziale Kompetenz und ein situationsgerechtes Verhalten gegenüber anderen Hund aufzubauen, unterbleibt. Der Hund wird einseitig, ohne im Gehorsam durchgearbeitet zu sein, auf die prüfungsrelevanten jagdlichen Fächer gedrillt und ausgebildet. Ein enormer Druck lastet auf Hund und Führer. Aggressives Verhalten als Ventil dieses Druckes ist vorprogrammiert.

Fazit:

Die HZP ist eine von den Verbänden organisierte Prüfung und gibt den Züchtern die Möglichkeit, sich ein Bild über die Fähigkeiten der Hunde zu machen, mit denen in den nächsten Jahren gezüchtet werden soll. Doch um sich ein Bild über den Hund als Helfer im jagdlichen Einsatz zu machen, kann sie nur bedingt herangezogen werden.
Dem Jagdhundeführer ohne züchterische Ambitionen bleibt die Erkenntnis, dass nur ein streng und konsequent im Gehorsam durchgearbeiteter Hund seine wirklichen jagdlichen Fähigkeiten entfalten kann. Nur das oft wochenlange mühsame Gehorsamstraining schafft das notwenige Vertrauen zwischen Hund und Führer. Dies ist nicht nur für die praktische Arbeit bei der Jagd notwendig, sondern ist auch unabdingbar, wenn der Hund als sozialverträgliches Mitglied in der Gesellschaft leben soll.

waidmannsheil

Euer

stefan

Sie sind Nichtjäger und benötigen Hilfe bei der Erziehung Ihres Jagdhundes?

Jagdhundeseminar für Nichtjäger und Erstlingsführer von Jagdhunden

15.10.09

Der Wolf und die Aufnahme ins Jagdrecht- der MDR widmet der Diskussion einen Fernsehbericht

Mittlerweile leben in Sachsen und Südbrandenburg nach 10 Jahren der Neuansiedlung über 40 Wölfe.
Die Wolfsansiedlung in der Niederlausitz ist somit ein fester Bestandteil der Naturschutzarbeit in der Region geworden. Doch die immer weiter ansteigende Population der Wolfsbestände bereitet der dortigen Jägerschaft zunehmend Sorge, schließlich ist der Wolf erstmals ein ernst zu nehmender Jagdkonkurrent und die Schalenwildbestände in der Region gehen auch ohne ihre Bejagung deutlich zurück.

Immer wieder wird v0n Seiten der Jägerschaft gefordert, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.

Über das Für und Wider dieser Aufnahme in das Jagdrecht berichtet der MDR im Sachsenspiegel. mit einem interessanten Filmbericht und einem Interview mit Christian Berndt, dem Vorsitzenden des Jagdvereins Niederschlesische Oberlausitz am Ende des Artikels.

waidmannsheil

Euer

stefan




Wölfe in der Lausitz töten wieder Schafe

In der Gemeinde Hohendubrau im Landkreis Görlitz sind am Wochenende zwei Schafe offenbar Opfer von Wölfen geworden, ein weiteres Schaf wurde verletzt. Wie Jana Schellenberg vom Kontaktbüro "Wolfsregion Lausitz" dem MDR sagte, waren die Schafe angekettet und nicht ausreichend gegen Wolfsangriffe gesichert. Insgesamt seien in den vergangenen zehn Jahren rund 200 Schafe und Ziegen in der Lausitz von Wölfen gerissen worden. In den meisten Fällen waren die Weiden der Tiere nur ungenügend geschützt. Besteht im Wolfsgebiet ein sogenannter Mindestschutz, erhalten die betroffenen Nutzviehhalter Schadenersatz vom Freistaat Sachsen.


Europäisches Recht über Landesjagdgesetz

Nach Meinung der Lausitzer Wolfsexperten ist der strenge Schutz der Wölfe weiter gerechtfertigt. Der Landesjagdverband Sachsen sieht das anders. In einem offenen Brief an Landtagsabgeordnete fordern die Jäger, den Wolf künftig dem Jagdgesetz zu unterstellen. Bisher stehen die Tiere unter strengem Naturschutz. Ob durch die Übernahme des Wolfes in das Jagdgesetz der Abschuss - trotz ganzjähriger Schonzeit - vereinfacht wird, ist umstritten. Wolfsexpertin Schellenberg gibt allerdings zu bedenken, dass auch weiterhin nationale und europäische Schutzgesetze Bestand hätten. "Demnach wäre eine Bejagung des kleinen, instabilen Wolfsbestandes nicht möglich", so Schellenberg.


Akzeptanz der Raubtiere bei Lausitzern steigt


Bis Ende des Jahres sollen die Ergebnisse von zwei Gutachten vorliegen, welche die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Sie sollen klären, welche Vor- und Nachteile sich aus der Behandlung des Wolfes im Jagdgesetz ergeben würden.
Das Kontaktbüro macht nach eigenen Angaben inzwischen eine zunehmende Akzeptanz der Wölfe in der Lausitzer Bevölkerung aus. Das liege an der Aufklärung sowie daran, dass bisher noch kein Wolf Menschen angegriffen oder bedroht habe. Nach Schellenbergs Angaben sei in der Lausitz bisher kein "Problemwolf" registriert worden. Die jetzigen Naturschutzgesetze würden den Abschuss eines solchen Tieres erlauben, wenn es artuntypisch eine Gefahr für den Menschen darstelle oder außergewöhnlich hohe Schäden an geschützten Nutztieren verursache.

Etwa 50 Wölfe in der Lausitz heimisch


In der Lausitz sind Wölfe seit etwa zehn Jahren wieder heimisch. Aktuell leben in Ostsachsen und Südbrandenburg sechs Rudel sowie ein Wolfspaar. Wie Schellenberg vom Kontaktbüro sagte, wird die Zahl der Tiere auf 45 bis 50 geschätzt. Die Hälfte der Population seien Jungtiere aus diesem Jahr, die wahrscheinlich nicht alle überleben werden. Zwei Welpen des Nochtener Rudels kamen bereits bei Wildunfällen an der B 156 ums Leben. Dort prüfen die Behörden ein Tempolimit zum Schutz der Wölfe.

10.10.09

Jagdverpachtung Bell und Völkenroth

Ausschreibende Stelle: Verbandsgemeindeverwaltung 56288 Kastellaun,
Rathaus, Kirchstraße 1
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Rhein-Hunsrück-Kreis
Pachtbeginn: sofort
Submissionstermin: nicht angegeben


Die Ortsgemeinde 56288 Bell, Rhein-Hunsrück-Kreis, verpachtet die Jagdnutzung am gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bell, Jagdlose Bell und Völkenroth

Es handelt sich um Niederwildreviere mit Schwarzwildvorkommen.


Los: Gesamtfläche / Waldanteil / Feldanteil / befriedete Fläche

Bell: 433 ha / 136 ha / 282 ha / 15 ha

Völkenroth: 403 ha / 75 ha / 317 ha / 11 ha


Revierbesichtigung sind nach vorheriger Terminvereinbarung mit Jagdvorsteher Artur Mähringer-Kunz, Tel. 06762 84 18 oder 0160 99 44 90 05 , möglich.

9.10.09

Kampagne gegen Jagdsteuer des LJV Baden-Württemberg wird von den KJS nicht mitgetragen

Der LJV Baden-Württemberg droht in einer Presseerklärung mit dem Boykott bei der Wildbergung bei Wildunfällen, wenn es nicht bald zu einer einheitlichen Abschaffung der Jagdsteuer in Baden-Württemberg kommt.

Doch diese Kampagne stößt bei den Kreisjägerschaften und Hegeringen , in denen noch eine Jagdsteuer entrichtet wird, auf wenig Gegenliebe.
Scheinbar hat es sich in den Kreisjägerschaften herumgesprochen, dass jede Kreisjägerschaft selbst in zähen Verhandlungen mit den Kreispolitikern eine Lösung finden muss. Hier gehen die Kreisjägerschaften alle eigene Wege und entwickeln auch eigene Ideen. Von einer sofortigen Abschaffung der Jagdsteuer bis zu Stufenmodellen ist wohl alles möglich.

Auch die anderen Kreisjägerschaften, die noch mit einer Jagdsteuer belastet sind, sollten nicht auf die Unterstützung des LJV setzen, sondern selbst aktiv werden und durch ihren Vorstand beim Kreis Druck machen.
Die Erfolge der Kreise ohne Jagdsteuer beweisen es.

waidmannsheil

Euer

stefan


Über die unterschiedliche Meinung über den Weg zur Abschaffung der Jagdsteuer berichtet das Onlinemagazin der Südwestpresse:


"Druckmittel taugt nichts"
Alb-Donau-Kreis verlangt noch eine Jagdsteuer
- Unfallwild wird entsorgt


Der Landesjagdverband macht Druck gegen die Jagdsteuer und droht damit, künftig keine überfahrenen Wildtiere mehr zu entsorgen. Die hiesigen Jäger machen bei der Kampagne nicht mit - aus Imagegründen. Wer schon einmal mit dem Auto ein Reh oder Wildschwein überfahren hat, der war sicherlich froh, dass er den zuständigen Jäger informieren konnte, der dann das Tier entsorgt und dem Autofahrer eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausgestellt hat.

Wenn es nach dem Willen des Landesjagdverbands geht, könnte diese Leistung der Jäger in manchen Gegenden künftig der Vergangenheit angehören - zumindest dort, wo noch über den Landkreis eine Jagdsteuer erhoben wird. Dort wollen die Jäger den Verantwortlichen "auf den Pelz rücken", heißt es in einer Pressemitteilung des Landesjagdverbands. Wie das aussehen kann, das bekommen einige Kreise bereits mit: Dort verweigern die Jäger konsequent, überfahrene Wildtiere zu entsorgen und überlassen dies den zuständigen Behörden wie den Straßenmeistereien. Den Landkreisen entstehen dadurch je Einsatz Kosten zwischen 100 und 200 Euro, teilt der Landesjagdverband mit.
Auf der Alb rund um Laichingen können die Autofahrer nach wie vor auf die Jäger zählen - obwohl in zwei benachbarten Kreisen mit zweierlei Maß gerechnet wird. Während der Kreis Göppingen die Jagdsteuer in diesem Jahr abgeschafft hat, wird sie im Alb-Donau-Kreis noch erhoben. Trotzdem werden sich die Jäger auch zwischen Westerheim und Nellingen weiterhin um die Wildunfälle kümmern. "Wir räumen die Tiere nach wie vor weg", sagt Jörg Bopp, der den Hegering Amstetten leitet.

Dieser umfasst neben Amstetten auch die Jagdgebiete in Urspring, Oppingen, Nellingen und Merklingen. Bopp fürchtet einen Imageschaden, wenn die Jäger ihre Forderungen auf Kosten der Autofahrer durchsetzen wollen. "Das Druckmittel taugt in der Praxis nichts". Der Hegeringleiter geht davon aus, dass auch so im Alb-Donau-Kreis "über kurz oder lang die Jagdsteuer abgeschafft wird".
Jörg Bopp macht allerdings keinen Hehl daraus, dass das Entsorgen der überfahrenen Wildtiere "mit jeder Menge Geschäft" verbunden ist. Die Tiere müssten entweder vergraben oder zu einer Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Zudem sei nicht jeder Jäger erfreut, wenn er mitten in der Nacht wegen eines Wildunfalls angerufen werde. Auf der gleichen Wellenlänge wie Jörg Bopp funkt der Geschäftsführer der Jägervereinigung Ulm, Ottmar Isser. Er weiß nur von einem Hegering im Altkreis Ulm ("und der liegt anderswo"), in dem die Jäger das Unfallwild nicht mehr entsorgen würden.

Selbstverständlich kämen aber dort die Jäger, wenn das angefahrene Tier noch lebe und es von seinen Qualen erlöst werden muss.
Auch wenn sich nur wenige Jäger im Alb-Donau-Kreis der Landeskampagne angeschlossen haben, plädiert Geschäftsführer Isser dafür, die Jagdsteuer abzuschaffen. Diese richtet sich nach der Größe des Jagdbogens und macht kreisweit insgesamt etwa 60 000 Euro aus. Die Steuer stamme noch aus einer Zeit, als die Jägerei von einem elitären Kreis betrieben wurde, sagt Isser. Das Bild habe sich in der Zwischenzeit grundlegend geändert - heutzutage kämen die Jäger aus allen Bevölkerungsschichten und würden zahlreiche Leistungen für die Allgemeinheit kostenlos erbringen. Neben der Entsorgung des Unfallwilds zählen hierzu etwa die Bekämpfung der Tierseuchen und die Reduzierung von Wildschäden.

7.10.09

Waffenkontrolleure als Minijobber auf Eis gelegt

Jähes Ende der "Tresorkontrolle durch Jedermann" in Baden-Württemberg --- am siebten Tag

von Rainer Liese

Die völlig unüberlegte Vorgehensweise bei der Überprüfung legaler Waffenbesitzer im Rhein-Neckar-Kreis liegt bereits in den letzten Zügen. Die Idee von Landrat Dr. Jürgen Schütz, 400,-Euro-Jobber sämtliche legalen Waffenbesitzer im Kreis aufzusuchen, um eine Datenbank über alle Tresore und deren Inhalt zu erstellen, stieß jetzt Gott sei Dank bei der Landesregierung BW auf gänzliches Unverständnis.

Vorerst braucht niemand mehr zu befürchten, am Wochenende von "Orts-, Alarmanlagen- und Tresor-kündigen" Personen gezielt aufgesucht zu werden,die über Datenklau bei 400-Euro-Jobbern an höchst sensible Daten gelangt sind. Nur 7 Tage lang tobte die Medienschlacht im Internet in Foren, Blogs und Websites.Dort wurde vor allem das SWR4-Radio darauf aufmerksam,und bereitete mit Kurznachrichten und einem kleinen, aber objektiven Kurzbeitrag dem Ganzen ein Ende.

Die Welle der Entrüstung schwappte bis ins Innenministerium, welches ohne Umwege die geplante “detaillierte Tresorkontrolle durch Jedermann” stoppte.
Dank an alle Mitwirkenden im Internet!

Das WWW der Gegenwart mit seinem blitzschnellen Informationsfluß hat damit bewiesen, daß Jäger und Sportschützen - auch ohne Verbände, Gremien oder Ausschüsse - durchaus in der Lage sind, ihre Meinung zu vertreten und durchzusetzen. Sogar in Rekord-Zeit!
Willkommen im 21.Jahrhundert....

Grüße und Waidmannsheil

RAINER LIESE

Der Autor ist Onlineredakteur der Kreisjägerschaft Kleve
www.kjs-kleve.de


Auch die Rhein-Neckar -Zeitung widmet den Minijobbern als Waffenkontrolleuren in ihrer Augabe vom 7.10.2009 einen Artikel mit dem Titel: "Macht der Kreis den Bock zum Gärtner?"

(Zur Vergrößerung auf das Bild klicken)

5.10.09

Hatz Watz!


Rudolf Frieß, der auch wegen seines Einsatzes für den Deutschen Wachtelhund als Wachtelvater bezeichnet wird



Auf zum Gejaid! Rüd, Roß und Mann!
Hundsbursch! Hals mir die Finder an!
Hatzmann! Die Packer koppel auf!
Sonst raufen sie auf einen Hauf!
Nun auf zum Tann! Der wilde Watz
Steckt dort im Holz, harrt grimmer Hatz.
Schon schlagen scharf die Finder an
Ihr Rüdemänner hurtig ran!
Vom wilden Hals der Finder all
Bebt Wald und Berg und hallt das Tal.
Der grimme Watz, umkeift im Kreis,
Hart streitet um des Lebens Preis.
Auf rotem Schnee, auf weißer Heid,
Wird trotzig um den Tod gefreit.
Hatzt nun die starken Packer dran!
Könnt dann mit dem dem kalten Eisen fahn.
Huisau! Mein Hund! Hatzwatz! Gesell!
Holein! Mein Rüd! Ich eil zur Stell!
Faß an! Mein Hund! Packan! Gesell!
Haltfest! Mein Rüd! Ich bin zur Stell!
Der scharfe Stahl, hart hinters Blatt,
Mit raschem Stoß den Watz setzt matt.
Im roten Schnee, im weißen Holz
Der Basse liegt im Tod noch stolz.
Drei Rüden brav, Watz mit sich nahm:
Wer Schweinshaupt will, gibt Rüden dran!
Hell hallt das Hifthorn Halali!--
Euch, Treugeselln, vergeß ich nie.
Ihr seid des Waidmanns bester Teil;
Drum Euch das letzte Waidmannsheil!

(Rudolf Friess)

Saujagd im Nahkampf

Dass die Saujagd auch etwas mit Abenteuer zu tun hat, zeigt anhängendes Video.

Doch es ist nicht zur Nachahmung empfohlen. Der Schuss des Schützen ist unverantwortlich. Durch solche Schüsse entstehen Jagdunfälle.
Trotzdem: Ein bemerkenswerte Aufnahme!
Man beachte, wie der Basse sich den Weg mit dem Wurf freikämpft!!!!

waidmannsheil

Euer

stefan










Weitere Berichte über außergewöhnliche Trophäen und Saujagderlebnisse:

Nachtansitz bei -15 Grad Celsius
Drückjagd im Sumpf
Der Saujäger des Jagdjahres 2008/09
Saupirsch im Oderbruch
Was ist eigentlich so faszinierend an Sauen?
Die Schwarzwildpirsch-eine ganz besondere Art der Saujagd
Erneut rekordverdächtiger Keiler mit 176 kg von Jungjäger erlegt
Südtiroler Kaiserjäger Markus Pfidscher erlegt 100 kg Keiler
Jungjäger erlegt 138 Kilo Keiler

4.10.09

Rekord seit den 30er Jahren: Über 640.000 Stück Schwarzwild erlegt

Die intensive bundesweite Bejagung des Schwarzwildes zeigt Wirkung:
Nach Aussage des Deutschen Jagdschutz Verbandes (DJV) wurden im Jagdjahr 2008/09 über 640.000 Stück Schwarzwild erlegt und somit mehr als je zuvor, zumindest seit den Aufzeichnungen, die seit den 30 er Jahren die Abschüsse bundesweit erfassen.

Über die Rekordstrecke berichtet das Onlinemagazin derLandwirtschaft "www.proplanta.de:

waidmannsheil

Euer

stefan

Weitere intensive Bekämpfung notwendig

Bonn - Die Jäger haben in Deutschland so viele Wildschweine erlegt wie nie zuvor, doch die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Wildschweinepest ist damit noch lange nicht gebannt.
"Weitere intensive Bekämpfung notwendig" Mit dieser Einschätzung hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) auf die neusten Abschusszahlen des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV) reagiert.

Der DJV hatte Anfang der Woche berichtet, dass mehr als 640.000 Schwarzkittel in der Jagdsaison zwischen April 2008 und März 2009 geschossen wurden - etwa ein Drittel mehr als in der Saison davor und so viele wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen in den 30er Jahren.

Diese Zahlen seien zwar erfreulich, doch die Zielgröße von zwei Wildschweinen je 100 ha werde in den meisten Wildschweinegebieten weiter überschritten, betont der RLV und erinnert daran, dass seit Anfang Januar im Rhein-Sieg-Kreis (Hennef, Lohmar) und im Rheinisch-Bergischen Kreis (Rösrath) zahlreiche Fälle von Schweinepest bei Wildschweinen festgestellt worden seien. Entwarnung könne trotz zahlreicher Maßnahmen – wie das Impfen der Wildschweinebestände – noch lange nicht gegeben werde. Vielmehr erfordere die Bekämpfung weiterhin ein enges Zusammenwirken von Landwirtschaft, Jägerschaft und Veterinärverwaltung, um die Schweine haltende Land­wirtschaft vor einer Übertragung des Virus auf Hausschweine zu schützen. Ziel müsse es sein, so der RLV, den Bestand an Wildschweinen deutlich zu reduzieren. Nur so könne die Infektionskette im Schwarzwildbestand unterbrochen werden.

2.10.09

Urteil gegen Wachtelhundschützen Manfred I. rechtskräftig

von Frank Martini


Das Urteil des Amtsgerichts Arnstadt (AZ: 201 JS 38193/07) gegen Manfred I. wegen Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ist seit dem 28. September 2009 rechtskräftig.

Manfred I. war vor rund einem Jahr in der Illmenauer Außenstelle des AG Arnstadt für schuldig befunden worden, den auf einer Ansitzdrückjagd im benachbarten Forst eingesetzten Wachtelrüden des Nicolai Sawov nach Überjagen in sein Revier widerrechtlich abgeschossen zu haben. Im Urteil setzte die vorsitzende Richterin eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 45 Euro fest. Die Staatsanwaltschaft hatte ein deutlich höheres Strafmaß mit mehr als 60 Tagessätzen beantragt, I. seine Verteidigung dagegen auf einen Freispruch ausgerichtet. So legten beide Parteien Rechtsmittel ein.

In der für den vergangenen Montag angesetzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Erfurt (AZ: 201 JS 38193/07 4NS) kam es jedoch zu keinem neuen Urteil. Beide Parteien hatten ihre Rechtsmittel wechselseitig zu Beginn des Termins zurückgenommen, so dass nun das ursprüngliche Illmenauer Urteil doch noch Rechtskraft erlangte.

Über die jagdliche Zukunft des Verurteilten ist damit allerdings noch keine endgültige Klarheit geschaffen. Die zuständige Waffenbehörde hatte zwar angesichts der erheblichen Wellen, die die Geschichte in der Öffentlichkeit geschlagen hatte, bereits vor dem ersten Termin am AG Arnstadt/Außenstelle Illmenau im September 2008 die Zuverlässigkeit I.’s in Zweifel gezogen und seine waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Wegen der langen Zeit, die zwischen der Tat und dem angesetzten Gerichtstermin verstrichen war, wollte die Waffenbehörde nach damaligem Bekunden nicht bis zu einer gerichtlichen Würdigung des Vorgangs warten. Durch eine zunächst erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Manfred I., das dann aber in Folge einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den einstellenden Staatsanwalt wieder aufgenommen worden war und zur Anklage führte, waren zwischen dem Abschuss des Hundes und diesem ersten Gerichtstermin rund 10 Monate vergangen. Da eine mangelnde Zuverlässigkeit regelmäßig unter anderem dann von der Behörde angenommen werden darf, wenn eine strafrechtliche Verurteilung von 60 Tagessätzen an aufwärts rechtskräftig ist und der Verurteilte gegen diese Regelannahme keine besonderen Umstände seines Falles geltend machen kann, konnte I. sich vor einer entsprechenden Verurteilung diesbezüglich gegenüber der Behörde in Sicherheit wiegen. Denn für diese ‚Regel-Unzuverlässigkeit’ hätte das Gericht erstens feststellen müssen, dass I. schuldig im Sinne der Anklage ist, das zweitens seine Schuld schwer genug wirkt, eine Verurteilung von 60 Tagessätzen oder mehr auszusprechen, und drittens hätte ein solches Urteil dann auch Rechtskraft erlangen müssen. Zumindest der vorletzte der genannten Punkte ist aber unstreitig nicht eingetreten.

Allerdings gibt es neben der so genannten ‚Regel-Unzuverlässigkeit’ im Waffenrecht noch die ‚absolute Unzuverlässigkeit’. Sie kann unter anderem dann gegeben sein, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende seine Waffe leichtfertig oder missbräuchlich einsetzt. Dass für den Befund der Unzuverlässigkeit schon ein einzelner missbräuchlicher Schuss ausreichen kann, hatte im Jahr 2006 bereits eine Einzelrichterentscheidung am Verwaltungsgericht im hessischen Darmstadt im Jahr (AZ: 5 E 543/06 (3)) gezeigt. Außerdem sieht die waffenrechtliche Definition der absoluten Unzuverlässigkeit neben der missbräuchlichen auch noch die leichtfertige Schussabgabe vor. Zumindest diese Leichtfertigkeit aber meinte die Behörde im Abschuss eines überjagenden Jagdhundes erkennen zu können und widerrief daher die waffenrechtliche Zuverlässigkeit Manfred I.’s. Dagegen hatte der beim Verwaltungsgericht Weimar geklagt. Da dies aufschiebende Wirkung hat, konnte er also nicht nur bis zu einer etwaigen Verurteilung, die diese ‚Regel-Unzuverlässigkeit’ nach sich zieht, im Besitz seines Jagdscheines und seiner Waffen bleiben, sondern auch über die Rechtskraft des nun tatsächlich rechtskräftig vorliegenden Urteils hinaus, weil das dort festgesetzte Strafmaß eben nicht an das in der waffenrechtlichen Definition der ‚Regel-Unzuverlässigkeit’ festgelegte Strafmaß heranreicht.

Sofern Manfred I.’s Klage beim VG Weimar nicht von ihm zurückgezogen oder dem VG zurückgewiesen wird oder das VG zu der Auffassung gelangt, die Behörde habe ermessensfehlerhaft gehandelt, wird I. wohl selbst über das Ende seiner jagdlichen Karriere entscheiden können. Damit bleibt die traurige Geschichte über den Tod des Wachtelrüden weiter spannend. Denn ein Termin für die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Weimar ist uns gegenwärtig noch nicht bekannt.


Anm. d. Red.
Der Autor Frank Martini ist Jäger und Journalist und hat lange Zeit beim Radio und Fernsehen, unter anderem für das ARD-Wirtschaftsmagazin „PlusMinus“ gearbeitet.
Um dem Ehrenkodex des Presserates genüge zu tun, wurde auf seinen Wunsch der Name anonymisiert.

Jagdtourismus im Saupark Springe erregt die Gemüter der angenzenden Jägerschaft


Die Jäger Andreas Mües (links)und Stephan Esch pirschen an der Reviergrenze zum Saupark. Sie bekommen immer weniger vor die Flinte







Foto: Eberhard Wedler und Stephan Esch



Dass der Staat Geld braucht, ist hinlänglich bekannt.
Die Forstreform, die aus den Forstämtern, auf denen es früher eher gemütlich zuging "Profitcenter" gemacht hat, war ein wesentlicher Schritt, zusätzliche Einnahmen aus Forst und Jagd zu generieren.
Scheinbar versuchen sich einige Forstbeamte durch überzogenen Diensteifer bei der vorgesetzten Dienststelle zu profilieren.
Zumindest hat der Jagdtourismus im Saupark Springe seit einigen Jahren rapide zugenommen.
Dies zum Leidwesen der angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdreviere.
Die örtliche, an den Saupark angrenzende Jägerschaft hat sich nun an die Presse gewandt und ihrem Unmut Luft gemacht.
Auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister Heinrich Ehlen (CDU) hat sich bereits eingeschaltet und will sich der Sache annehmen.

Über die Zunahme des Jagdtourismus im Saupark Springe und die in Mitleidenschaft gezogene angrenzende Jägerschaft berichtet das Onlinemagazin Bild.de:



"Sie ballern auf alles, was sich bewegt"
von Henning von Steuben

Der Saupark in Springe – eines der beliebtesten Jagdreviere in Deutschland (u.a. Rothirsche, Schwarzwild). Wo einst Kaiser und Könige dem Wild nachstellten, gehen heute zahlende Jagdtouristen auf die Pirsch. Eindrucksvolle Trophäen gegen harte Euros – die benachbarten Privatjäger treibt das auf die Barrikaden.

"Die Rot- und Rehwildbestände werden aus kommerziellen Gründen regelrecht kaputtgeschossen“, klagt Jäger Stephan Esch (45). „Das zeigt sich in den umliegenden Revieren und hat mit Jagdethos nichts mehr zu tun."

Der „Kleine Deister“ bei Wülfinghausen. Die Feldmark gehört zum Revier (rund 250 Hektar) einer Pächtergemeinschaft, der angrenzende Wald zur Staatsforst. Gespannt beobachtet Esch ein paar Rehe durchs Fernglas: „Fast nur noch Ricken – weibliche Rehe“, sagt er verbittert. „Böcke gibt es hier kaum noch – alle weggeschossen im Saupark.“

Das Geschäft mit den Trophäen. Bis zu 500 Euro Standgebühr pro Tag kostet der Ansitz. Ohne Erfolgsgarantie. Die männliche Jagdbeute kostet nochmal – ein stattlicher Keiler bis zu 3000 Euro! Wird er trotz Verbots geschossen, wird die doppelte Gebühr fällig. Ein teures Hobby, dennoch klingelt die Kasse. „Holländische Jagdtouristen werden gleich in Bussen rangekarrt“, sagt Wolfgang Harnisch (45). „Sie ballern auf alles, was sich bewegt.“

Die Vorwürfe: Festgesetzte Abschusszahlen würden aus Geldschneiderei überschritten. Tiere aus reiner Lust am Abknallen geschossen, statt verwertet zu werden, achtlos vergraben. Verbotene Fehlschüsse „auf höherer Ebene“ vertuscht. Andreas

Mües (43) stocksauer: „Für einen verbotenen Bock zahle ich 300 Euro Strafe, für einen falschen Hirsch werde ich fünf Jahre gesperrt. Denen im Saupark passiert nichts. Da wird doch mit zweierlei Maß gemessen.“

Der Niedersächsische Landesforstverband weist die Vorwürfe zurück: 2008 habe es im Saupark nur 40 zahlende Jäger gegeben. Und von 13 freigegebenen Stücken Rotwild seien nur fünf erlegt worden.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Heinrich Ehlen (CDU): „Wild und Wald müssen sich die Waage halten, das ist Aufgabe der Jagd. Natürlich werde ich diese Vorwürfe prüfen lassen.“



Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt Waffenkontrolleure als Minijobs aus

Der Personalmangel in den Waffenämtern treibt seltsame Blüten


Den Jägern und Schützen im Kreis Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) stehen in den in den nächsten Wochen umfangreiche Waffenkontrollen ins Haus.

Das Landratsamt hat gleich mehrere Stellen als Waffenkontrolleure auf Minijobbasis ausgeschrieben.
Hier die Stellenausschreibung im Wortlaut:

Waffenkontrolleur/in/Minijob (Sicherheitskontrolleur/in)

Stellenangebotsart:
Geringfügige Beschäftigung/ Mini-Job (nicht sozialversicherungspflichtig)

Arbeitgeber
:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Haupt und Personalamt-
Branche/

Betriebsgröße
Branche:
Allgemeine öffentliche Verwaltung, Betriebsgröße: zwischen 501 und 5000
Stellenbeschreibung Beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Ordnungsamt- in Heidelberg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen einer/eines

Waffenkontrolleurin/
Waffenkontrolleurs

im Rahmen einer Nebentätigkeit zu besetzen.


Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

die Wahrnehmung von Kontrollpflichten gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG),
die stichprobenartige Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bei den Waffenbesitzern, die Durchführung von Prüfungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition in den Räumlichkeiten der Waffenbesitzer sowie die Anforderung von entsprechenden Nachweisen. die das Vorliegen von waffenrechtlichen Grundkenntnissen bedingen,

für die ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit den Waffenbesitzern notwendig ist,
die das Vorhandensein von Sensibilität hinsichtlich der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfordern,

für deren Erledigung es notwendig ist, die EDV-Kenntnisse in den einschlägigen MS-Office-Programmen zu beherrschen,
die die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung bedingen, für die Organisationstalent, Flexibilität und die Fähigkeit zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Handeln innerhalb des Verantwortungsbereichs notwendig ist,

für die der Führerschein der Klasse B, sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs gegen Kostenerstattung Voraussetzung ist, die zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft erfordern, auch außerhalb der Standarddienstzeiten zu arbeiten.
Wir bieten im Rahmen von Minijobs abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Bertram vom Haupt- und Personalamt (Tel.: 06221-522-1451) zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 11. Oktober 2009 an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Haupt- und Personalamt- Postfach 10 46 80, 69036 Heidelberg Führungsverantwortung


Das JagdBlog hat sich mit dem zuständigen Personalamt unter obiger Nummer in Verbindung gesetzt, und bei Herrn Meng nachgefragt, welche fachliche Qualifikation der Waffenkontrolleur haben muss.
Herr Meng bestätigte dem JagdBlog, dass der Bewerber keinerlei Kenntnisse benötige!
und weiter:
Der Minijobber bekommt zur Durchführung der Kontrollen einen Dienstausweis!

Bereits am 11.7.2009 berichtet das JagdBlog, dass die Behörden mit der Umsetzung des neuen Waffengesetzes personell völlig überfordert sind.

Ob die Kontrolle von Waffeninhabern in deren Wohnung auf Minijobber übertragen werden darf, ist äußerst zweifelhaft. Solche Kontrollen, die rechtlich einer Hausdurchsuchung gleichzustellen sind, dürfen niemals durch Hilfskräfte durchgeführt werden.

Es zeigt einmal mehr, dass die Politiker bei Änderung des Waffengesetzes nur durch blinden Aktionismus getrieben wurden.
Die Behörden, die sich nun mit der Umsetzung auf Kreisebene auseinandersetzen müssen, wurden nie gefragt oder gehört.

Ein erneutes Beispiel, wie sehr sich die Politik von der Realität entfernt hat.


waidmannsheil

Euer

stefan

Update vom 6.10.2009:

Die Gewerkschaft der Polizei nimmt Stellung zu obiger Stellenausschreibung und meldet Bedenken zu der Beschäftigung von Minijobbern als Waffenkontrolleure an.

Update 6.10.2009

Auch das Nachrichtenmagazin Focus schreibt über die Ausschreibung von Waffenkontrolleuren durch den Rhein-Neckar-Kreis

Update vom 7.10.2009

Waffenkontrolleure als Minjobber auf Eis gelegt

Weitere Beiträge zum Thema neues Waffenrecht:

In Donaueschingen sollen die Waffenbesitzer die Kontrollen bezahlen
Bundesregierung verschärft das Waffenrecht
DJV startet Protestbriefaktion
Waffenrechtsreform verabschiedet
Offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble
Behörden mit dem neuen Waffengesetz personell überfordert
Überprüfung von Waffenbeitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter ordnungsgmäßer Aufbewahrung


Update vom 11.11.2009:
Das Jagdblog "Hunsrückwilderer" schreibt über Waffenkontrollen in Baden-Württemberg