Ausschreibende Stelle: Stadtverwaltung Meiningen, SG Liegenschaften, Schloßplatz 5, Marstall, 98617 Meiningen,
Bundesland: Thüringen
Landkreis: Schmalkhalden-Meiningen
Pachtbeginn: 1.4.2010
Submissionstermin: 27.11.2009
Die Jagdgenossenschaft Meiningen verpachtet folgenden Jagdbogen ab 1. April 2010 als Niederwildrevier auf die Dauer von 9 Jahren:
Gemeinschaftsjagdbezirk JB 3
Bezeichnung: Dreißigacker-Süd
Größe des Jagdbezirkes: ca. 275 ha, jagdbar ca. 262 ha, Wald ca. 62 ha, landwirtschaftliche Nutzfläche ca. 164 ha
Vorkommende Wildarten: Rehwild, Schwarzwild
Die Verpachtung erfolgt auf Grund schriftlicher Angebote, die im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „ Jagdverpachtung JB 3“ bis zum 27.11.2009 in der Stadtverwaltung Meiningen, SG Liegenschaften, Schloßplatz 5, Marstall, 98617 Meiningen, vorliegen müssen.
Die Jagdgenossenschaft Meiningen behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Möglichkeit der Besichtigung des Jagdbogens besteht nach telefonischer Absprache, Telefon 03693 454185.
Meiningen, den 10.09.2009
Schmidt
Jagdvorsteher
7.11.09
Jagdverpachtung Dreißigacker-Süd
Jagdverpachtung Salm II
Ausschreibende Stelle: Jagdgenossenschaft Salm Im Wiesengrund 1, 54570 Salm,
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Vulkaneifel
Pachtbeginn: 1.4.2010
Submissionstermin: 14.12.2009
Hochwildrevier im Rotwildkerngebiet
Die Jagdgenossenschaft in 54570 Salm verpachtet denJagdbezirk Salm II zum 01.04.2010. Ein früherer Einstieg in das Pachtverhältnis ist möglich.
Der Jagdbezirk Salm II hat eine Größe von ca. 280 ha. Davon sind ca. 52 ha Wald. Vorkommende Wildarten: Rotwild, Rehwild, Muffelwild, Schwarzwild.
Die Jagdverpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Die Grundlagen für die Verpachtung liegen ab sofort beim Jagdvorsteher Paul Hoffmann aus.
Die schriftlichen Gebote müssen dem Jagdvorsteher bis spätestens 14.12.2009 in einem geschlossenen Umschlag vorliegen. Die Öffnung der Gebote erfolgt am 14.12.2009 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus Salm.
Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Revierbesichtigungen sind nach vorheriger Absprache mit Herrn
Jagdvorsteher Hoffmann,
Im Wiesengrund 1,
54570 Salm,
Tel. 06599/ 7273
möglich.
Jagdgenossenschaft Salm
Paul Hoffmann
Jagdvorsteher
von
Stefan
am
Samstag, November 07, 2009
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Labels: Jagdverpachtung 2010, Jagdverpachtungen
6.11.09
In Donaueschingen sollen die Waffenbesitzer die Kontrollen bezahlen
Bei der Umsetzung des neuen Waffengesetzes zeigt sich mal wieder, wie unüberlegt Gesetze in Deutschland verabschiedet werden.
Die Bundesregierung wollte sich profilieren und führte mit der Verschärfung des Waffengesetzes verdachtsunabhängige Kontrollen ein. Natürlich applaudierte die Bevölkerung und die Bundesregierung konnte sich brüsten, etwas für die "Volkssicherheit" getan zu haben.
Doch nun kommt die Rechnung. Doch diese geht nicht etwa an die Bundesregierung, sondern an die mit der Durchführung verpflichtete Kommunalverwaltung. Diese, bereits schwer gebeutelt von der Finanzkrise, soll es nun richten.
Kein Wunder, wenn selbst die Politiker auf Kreis und Kommunalebene nur noch mit dem Kopf schütteln über solche Gedankenlosigkeit.
Auch der Oberbürgermeister Thorsten Frei von Donaueschingen spricht vom Plazeboeffekt: Er spricht von "wirkstofffreier, aber teurer Medizin, die öffentliches Sicherheitsgefühl erzeugen soll".
Nun sollte man meinen, dass die Einsicht der erste Weg zur Besserung ist, doch weit gefehlt.
Herr Oberbürgermeister verkündet die Sinnlosigkeit dieser Kontrollen - und führt sie durch!
Scheinbar fehlt auch ihm der Mut, sinnlose Aktionen, die Kosten produzieren, zu unterlassen.
Stattdessen hat er den genialen Einfall, die Kosten den Verursachern aufzuerlegen, um die Aktion der Kontrollen durchzuführen. Allerdings im Gegensatz zum Landrat im Rhein Neckar Kreis will er pensionierte Jäger zu Kontrolleuren auf 400 Euro Basis einsetzen.
Dem JagdBlog stellt sich hier nur die Frage: Wer setzt dem behördlichen Treiben gegen legale Waffenbesitzer endlich ein Ende?
waidmannsheil
Euer
stefan
Über das Auferlegen der Kosten von Waffenkontrollen auf die Waffenbesitzer in Donaueschingen berichtet das Onlinemagazin des Südkuriers:
Wer Waffen hat, zahlt
Donaueschingen (dan) Alle Waffenbesitzer in der Stadt sollen ab dem kommenden Jahr zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorhaben hat OB Thorsten Frei gestern Abend angekündigt. Damit will er happige Kosten zurück holen, die wegen neuer Waffenkontrollpflichten auf die Stadt zu kommen.
Nach Rathaus-Buchführung haben erstaunliche 500 Menschen in der 21.000-Einwohner-Gemeinde eine Waffenbesitzkarte. Sie alle sollen schon bald amtlichen Besuch vom Rathaus bekommen. Denn die Landesregierung will die Stadtverwaltung als Waffenbehörde zum verschärften Aufpasser über jede registrierte Waffe und jede Munitionsschachtel in Donaueschinger Haushalten machen.
Nach derzeitiger Vorstellung werden es Mitarbeiter des Ordnungsamts sein, die an den Türen klingeln. Sie sollen Waffenschränke begutachten, die sichere Verwahrung von Waffen prüfen, die Zugänglichkeit für Kinder und andere Unberechtigte ausschließen, die Ergebnisse verwaltungstechnisch verarbeiten. Ein „Sicherheitsprüfer“ genügt dem Land nicht, gleich zwei sollen gemeinsam die selbe Tour gehen.
Und das wird teuer. Bisher hat die Verwaltung im Haushalt des Jahres 2010 eher als Merkposten ein Defizit von 10.000 Euro für die Pflichten als Waffenbehörde eingesetzt. Wie hoch der Personalaufwand allein durch die neue Gesetzeslage aber wirklich wird, konnten gestern weder OB, noch Ordnungsamt vorher sagen.
Durchaus ansagen wollte Rathauschef Frei allerdings, was er von den neuen Stadtpflichten hält, die es via Städtetag möglichst noch mit dem Land auszuverhandeln gelte: „Für mich ist das reine Placebo-Politik beim Land“. Was übersetzt bedeutet: Im Stimmungssog der Bluttat von Winnenden und anderer Amokläufe in Deutschland wolle das Land mit wirkstofffreier, aber teurer Medizin öffentliches Sicherheitsgefühl erzeugen.
Und Thorsten Frei sagte gestern Abend vor den Mitgliedern des Hauptausschusses sein Ziel an, die Mehrkosten dafür 1:1 von den Waffenbesitzern zurück zu holen. Auf SÜDKURIER-Nachfrage relativierte er dann: „Tendenziell muss es nach meiner Überzeugung so laufen.“ Denn derart spezifische Kosten dürften nicht zu Lasten des allgemeinen Steuerzahlers gehen. Zur Diskussion stellte er die Alternative, externe Sachkundige statt städtischer Mitarbeiter einzusetzen, etwa pensionierte Jäger mit entsprechendem Sachverstand auf 400-Euro-Basis.
Update vom 7.11.2009: Leserbrief aus dem Onlinemagazin des Südkurier:
Wer will da noch jagen?
Alleine die Tatsache, dass wir heute wieder so weit sind wie vor über 60 Jahren, dass nachgewiesenermaßen unbescholtene Bürger in ihrem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung eingeschränkt werden können, stimmt mich äußerst nachdenklich. Lässt man die Staatsgewalt nicht widerspruchslos in die Wohnung, wird pauschal unterstellt, dass man etwas zu verbergen hat und damit nicht mehr die nötige Zuverlässigkeit hat, Waffen zu besitzen.
Bürger, die sich, bevor sie eine Waffe besitzen dürfen, schon mehrfachen staatlichen Überprüfungen unterzogen haben und hierfür schon jedes Mal ihre Gebühren bezahlt haben, sollen nun wegen blindem Aktionismus unkundiger Politiker wieder zur Kasse gebeten werden.
Für mich als Jäger und damit gezwungenermaßen auch als Waffenbesitzer bringt diese Tatsache das Fass zum Überlaufen.
Oberbürgermeister Torsten Frei hat sich trotz mehrfacher Einladungen der Jägerschaft noch nie in deren Kreisen sehen lassen und sich offensichtlich auch noch nicht mit den Problemen, welche die Jäger bewegen, beschäftigt.
Sind es unzumutbare Pachtpreise, unzumutbare Pachtbedingungen, immer höhere Kosten für Schäden in Forst- und Landwirtschaft, immer strengere Vorgaben der EU im Fleischhygienerecht, immer schlechterer Absatz von Wildbret wegen angeblicher Strahlenbelastung, hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für Pflege- und Schutzmaßnahmen, immer stärkerer Freizeitdruck in den Jagdrevieren, die Belästigung der gesamten Familie durch Kontrollen in den Privaträumen/Wohnungen? Viele der älteren Jäger haben die Nase voll und wollen diese Gängeleien nicht mehr länger mitmachen. Haben doch schon einige ihre Waffen verkauft oder beim Amt abgegeben. Die jüngeren fangen solchen Blödsinn schon gar nicht mehr an.
Die Gemeinden sollten sich einmal Gedanken machen, wer in Zukunft ihre Jagdreviere für teueres Geld pachten soll. Wer bezahlt die Tätigkeiten, die jetzt noch von den Jagdpächtern unentgeltlich ausgeführt werden? Wer bezahlt aus eigener Tasche die Wildschäden? Wer bezahlt, wenn Jäger zum Jagen angestellt werden müssen? Wer bezahlt . . . Die nächste Jagdverpachtung kommt bestimmt
Uwe Stockbauer
Weitere Beiträge zum Thema neues Waffenrecht:
Bundesregierung verschärft das Waffenrecht
DJV startet Protestbriefaktion
Waffenrechtsreform verabschiedet
Offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble
Waffenkontrolleure als Minijobber im Rhein Neckar-Kreis
Waffenkontrolleure als Minijobber auf Eis gelegt
Überprüfung von Waffenbeitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter ordnungsgmäßer Aufbewahrung
von
Stefan
am
Freitag, November 06, 2009
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Labels: Jägerschaft, Recht
5.11.09
Lob der Jägerei
Als früh im Wald zu streifen,
Zu hören wie der Kuckuck ruft
Und wie die Finken pfeifen,
Den Schwätzern aus dem Weg zu gehn
und keine Narren mehr zu sehn
Es wär genug der Lust dabei
Zum Lob der Jägerei
Franz von Kobell
4.11.09
Polizisten erschießen 2 Jagdhunde aus Notwehr
Rhauderfehn - Am Dienstagmorgen gegen 8 Uhr entdeckte eine Anwohnerin in der Fockpoolstraße zwei Jagdhunde, die frei umherliefen. Die 48-jährige traute sich nicht, unter diesen Umständen ihren Sohn zur Schule zu bringen und rief die Polizei. Während die Beamten unterwegs waren, liefen die Hunde auf das Grundstück der Anruferin und rissen dort zwei Kaninchen. Im Garten der Frau entdeckten die Polizisten zunächst nur einen Hundim Freilauf der Kaninchen.
Er ging sofort in aggressiver Haltung auf die Beamten zu. Der Hund fletschte die Zähne und trotz verschiedener Kommandos konnten die Beamten ihn nicht aufhalten. Als das Tier nur noch einen Meter von den Beamten entfernt war, erschossen sie es in Notwehr. Den zweiten Hund beobachteten sie zunächst nur und forderten Unterstützung an, um ihn einfangen zu können. Kurz darauf rannte das Tier auf die Beamten zu. Auch diesen Jagdhund konnten die Polizisten nicht anders als durch einen Schuss aufhalten.<<
Quelle:Onlinemagazin Anzeiger für Harlinger Land
von
Stefan
am
Mittwoch, November 04, 2009
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Hund und Seele
Gib dem Menschen einen Hund, und seine Seele wird gesund.
von
Stefan
am
Mittwoch, November 04, 2009
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3.11.09
Deutsche aßen 18% mehr Wild als im Vorjahr
Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbandes vom 2.11.2009
Deutsche sind wild auf Wild / Hochsaison für Wildbret im Winter / Portal www.wild-auf-wild.de startet erfolgreich
(Verbandspresse, 02.11.2009 10:31)
(Bonn) - Rund 25.900 Tonnen heimisches Wildbret von Wildschwein, Reh, Rotwild und Damwild haben die Deutschen zwischen April 2008 und März 2009 verzehrt. Das ist ein Plus von fast 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute (2. November 2009) in Bonn mit. Spitzenlieferant ist nach wie vor das Wildschwein mit 14.800 Tonnen, gefolgt vom Reh mit 7.800 Tonnen.
"Der Trend zu hochwertigem Wildfleisch aus heimischen Revieren hält erfreulicherweise an", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale sei Fleisch direkt vom Jäger für immer mehr Verbraucher ein echtes Qualitätsplus gegenüber anonymer Supermarktware. Die Jägerschaft erwartet deshalb eine besonders große Nachfrage in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit - rechtzeitiges Bestellen lohnt sich also.
Eine Übersicht von bundesweiten Bestelladressen für Wildspezialitäten, Informatives und Nützliches zu Wildbreteinkauf, eine Warenkunde, Tipps zur Zubereitung mit vielen spannenden Rezepten bietet der DJV im Internet jetzt unter der neuen Internetseite www.wild-auf-wild.de. "Unser neues Portal richtet sich an Wildliebhaber und Freunde gesundheitsbewusster Ernährung", erklärte Jochen Borchert. "Auf der Internetseite informieren wir Verbraucher beispielsweise, warum es ein Wildbret-Angebot ganzjährig und nicht nur zur Winterzeit gibt. Wir erklären den Unterschied zwischen frischem Wildbret aus der heimischen Region und Import-Wildfleisch." In den ersten Wochen verzeichnete der DJV bereits 50.000 Zugriffe auf seinem neuen Wildportal.
Jäger und Förster geben den Großteil des heimischen Wildbrets direkt an Endverbraucher oder Gaststätten vor Ort ab. Das garantiert kürzeste Transportwege. Zudem ist heimisches Wildbret frei von Medikamenten oder Wachstumsbeschleunigern. "Die Tiere bewegen sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernähren sich von dem, was Wald und Flur bieten", betonte Borchert.
Wer heimisches Wildfleisch isst, kann das auch aus ökologischer Sicht mit bestem Gewissen tun: Jagd in Deutschland bedeutet nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen - laut internationalen Konventionen eine anerkannte Form des Naturschutzes.
Wildbret ist vitamin- und nährstoffreich, einfach zuzubereiten und gut für die Figur: Braten vom Wildschwein enthält beispielsweise 60 Prozent weniger Fett als vom Hausschwein. Die Rezeptvielfalt reicht vom klassisch gespickten Rehrücken bis zu kurz gebratenem Wildschweinfilet mit Waldpilzragout und glasierten Maronen.
Quelle: www.verbaende.com
Keine Minderung der Jagdpacht wegen Windkraftanlagen
Immer wieder Anlass für Streit zwischen Verpächter und Pächter:Windkraftanlagen im Revier
Photo: www.ibtimes.de
Die Störungen des Jagdbetriebes sind vielfältig.
Ob einfache Erholungssuchende, Jogger, Mountainbiker oder Reiter. Immer wieder ärgert es die Jägerschaft, wenn Waldnutzer kostenlos die Natur nutzen, aber die Jäger für die Jagdausübung Jagdpacht bezahlen.
In den Windrädern sehen einige Jagdpächer eine neue Art der Jagdstörung, insbesondere dann, wenn zahlreiche Windräder, die oft in Form von Windparks größere Feldflächen abdecken, die Jagd beeinträchtigen.
Eine Pächterin hat nun im Landkreis Giessen versucht, wegen der Errichtung von Windkraftanlagen eine Pachtminderung bei der Jagdgenossenschaft zu erwirken. Die Jagdgenossenschaft jedoch lehnte eine Minderung der bereits niedrigen Jagdpacht ab.
Über die Sitzung der Jagdgenossenaschaft, die sich mit dem Antrag auf Jagdpachtwinderung beschäftigte , berichtet das Onlinemagazin der Gießener Allgemeinen:
waidmannsheil
Euer
stefan
Keine Minderung der Jagdpacht wegen Windkraftanlagen
Rabenau (mlu).
In einer außerordentlichen Generalversammlung trat am Sonntag die Jagdgenossenschaft Rüddingshausen/Wermertshausen unter dem Vorsitz von Walter Scheerer zusammen, um über den von Caren Löchel gestellten Antrag auf Pachtminderung zu befinden.
Die Jagdpächterin steht ihrerseits unter Druck: Wegen »Lärmbelästigung« und »Jagdertragsminderung« durch die vier im Revier befindlichen Windkraftanlagen haben zwei ihrer Jäger ihren Rücktritt angekündigt für den Fall, dass die Jagdgenossenschaft den Antrag auf Pachtminderung um 100 Euro pro Windrad ablehnen sollte. Zumal in Rüddingshausen bis zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2016 vier weitere Anlagen errichtet werden sollen. Trotz der Meinungsverschiedenheit zwischen Landbesitzern und Jägern will Löchel aber ihren Pachtvertrag erfüllen.
In Windkraftanlagen sehen Jäger ein ernst zu nehmendes Problem. Der Lärm der rotierenden Räder erschwere das Lauschen, der »Schattenwurf« wirke irritierend. Löchel bemerkte, dass die Auswirkungen von Windkraftanlagen je nach Gelände variierten. In ihrem etwa 940 Hektar großen Revier werde beinahe die Hälfte der zu bejagenden Fläche durch die Windräder auf dem »Läushübel« hinsichtlich der Bejagung beeinträchtigt, da sie vergleichsweise viel Lärm verursachten, was für die Jäger auch einen nicht zu unterschätzenden Stressfaktor darstelle. Bei den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft stieß sie mit ihrem Anliegen aber auf wenig Verständnis. Kreislandwirt Norbert Reinhardt verwies auf die ohnehin schon niedrige Pachtsumme, die bei rund 5500 Euro im Jahr liege. Angesichts der Attraktivität des weitläufigen und kaum von Bundesstraßen durchschnittenen Reviers sollten die Jäger hier keine Fronten aufbauen. Für die Zukunft sei es vielleicht sinnvoller, die relativ große Jagdfläche in sogenannte »Jagdbögen« zu unterteilen. Voraussetzung wäre hierfür allerdings, dass sich pachtwillige Weidmänner zur Verfügung stellen. Als Löchel im Jahr 2006 die Pacht übernahm, war sie die einzige Interessentin.
Planungen für Windräder waren bekannt
Zwar waren die Auswirkungen der Windkraftanlagen damals noch nicht vollends absehbar, doch immerhin hatten die Vertragspartner in die Gegebenheiten - einschließlich der längst geplanten, aber noch zu errichtenden Anlagen - eingewilligt. Obwohl Löchel nach einem ersten Antrag, in dem sie eine Pachtminderung von 250 Euro pro Windrad gefordert hatte, mit ihrem jetzigen Vorschlag den Jagdgenossen entgegenzukommen versuchte, scheint ihre Forderung rein juristisch von vornherein wenig aussichtsreich. Dementsprechend votierten lediglich drei Jagdgenossen mit einer Gesamtfläche von 10,19 Hektar für den Antrag, indessen sich bei einer Enthaltung (0,03 Hektar) 24 der Landbesitzer mit einer Gesamtfläche von 461,96 Hektar dagegen aussprachen. Ein Beschluss des Gremiums hat nicht nur die personelle, sondern auch die Flächenmäßige Mehrheit zur Voraussetzung.
Es bleibt abzuwarten, ob Löchels Jäger nun tatsächlich auf die Bejagung des anspruchsvollen Reviers verzichten werden.
von
Stefan
am
Dienstag, November 03, 2009
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Labels: Jagdpacht, Jägerschaft, Recht
28.10.09
Schon in der Antike wußte man den Hund zu schätzen
Hunde sind uns treue Wächter, sie lieben und bewundern ihre Herren, sie hassen Fremde, ihr Geruchssinn ist bemerkenswert, groß ist ihr Eifer bei der Jagd - was anderes sollte all dies heißen, als dass sie zum Nutzen des Menschen erschaffen wurden?
(Marcus Tullius Cicero, 106-43 v. Chr.)
26.10.09
Mähtod der Rehkitze-die Rechtslage
Das frühzeitige Wachstum der Wiesen Anfang Mai zieht die Ricken zum Ablegen ihrer Kitze magisch an. Doch auch der Landwirt muss Vorsorge treffen, damit es nicht zum Mähtod der frisch gesetzten Kitze kommt.Gastbeitrag von Dr. Wolfang Lipps
In jedem Frühjahr werden in Deutschland Tausende von Rehkitzen getötet, weil die Wiesen vor Ende Juni mit schnellen und hochleistenden Maschinen gemäht werden, obwohl allgemein bekannt ist, dass die Rehe in dieser Zeit ihre Kitze vorzugsweise in Wiesen ablegen. Es kommt immer wieder und überall in Deutschland vor, dass nahezu der gesamte Abschluss eines Jahresabschlussplanes auf diese Weise innerhalb von wenigen Tagen vernichtet wird. Das ist nicht nur unverantwortlich gegenüber der Natur und unserer heimischen Tierwelt, sondern es ist auch rechtlich unzulässig.
Die Einzelheiten sind die Folgenden:
1. Wer ist zu Schutzmassnahmen verpflichtet?
Es ist eine unter Landwirten weit verbreitete Ansicht, dass es ausschließlich die Aufgabe der Jäger wäre, durch geeignete Maßnahmen dazu beizutragen, dass Kitze nicht totgemäht werden.
Diese Ansicht ist allerdings falsch.
Zwar sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, an Maßnahmen zur Kitzrettung ebenso mitzuwirken wie an solchen der Wildschadensverhütung. Das ergibt sich im vorliegenden Falle schon aus der Hegeverpflichtung aus § 1 BJagdG und § 1 LJagdG Bbg.
Die überwiegende Pflicht trifft jedoch den Landwirt. Das hat vier Gründe. Zum einen trägt der Landwirt die Betriebsgefahr seiner landwirtschaftlichen Maschinen und ist deshalb verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Maschinen kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Zum zweiten trifft die Hegeverpflichtung den Landwirt genauso wie die Jäger, denn das Landesjagdgesetz Brandenburg bestimmt ausdrücklich, dass die Hege eines gesunden und artenreichen Wildbestandes nicht nur die Aufgabe der Jäger ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zum dritten aber macht sich der Landwirt strafbar, der ohne geeignete eigene Schutzmaßnahmen den Mähtod der Kitze billigend in Kauf nimmt. Letztlich trifft den Landwirt auch eine eigene Schadensersatzpflicht.
2. Hegeverpflichtung
Die Hege hat die Aufgabe, einen gesunden und artenreichen Wildbestand in Übereinstimmung mit dem Lebensraum des Wildes und unter Berücksichtigung der vorrangigen Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu fördern und zu erhalten. Dies ist die oberen bezeichnete gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Da diese Aufgabe sowohl den Landwirt wie den Jäger trifft, sind beide verpflichtet, an dieser Aufgabe mitzuwirken. Der Landwirt kann mithin vom Jäger verlangen, dass er an Maßnahmen mitwirkt, die den Mähtod der Kitze möglichst vermeiden. Der Jäger kann demgegenüber vom Landwirt verlangen, dass er seine Maßnahmen nicht unwirksam macht und dass er, der Landwirt, eigene Maßnahmen ergreift. Es genügt also, dass der Jäger dem Landwirt zum Beispiel Blinklampen und Vergrämungsmittel zur Verfügung stellt, damit der Landwirt diese anwendet.
3. Strafbarkeit
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet; das bestimmt Paragraph 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes. Jeder Landwirt weiß, dass die Rehe ihre Kitze etwa bis Ende Juni vorzugsweise in Wiesen setzen. Deshalb ist es inzwischen zum Beispiel verboten, auf ausgewiesenen Brachflächen vor Ende Juni zu mähen. Jeder Landwirt weiß ferner, dass die heutigen Maschinen so schnell sind, dass es unmöglich ist, während der Arbeit zu erkennen, ob ein Rehkitz im Gras abgelegt wurde, welches dann durch den Kreiselmäher zerstückelt wird.
Ein Landwirt, der sich weder mit den Jägern abstimmt noch eigene Maßnahmen gegen den Mähtod der Kitze unternimmt, nimmt deshalb billigend in Kauf, dass er während des Mähvorganges im Gras abgelegte Kitze tötet. Das nennt der Jurist den "bedingten Vorsatz". Dieser sogenannte bedingte Vorsatz genügt für die Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz. Der Landwirt oder immer derjenige, der die landwirtschaftliche Maschine bedient, ist also in großer Gefahr, sich strafbar zu machen. Diese Gefahr ist auch sehr akut, denn der Jäger kann am Tage nach der Arbeit leicht feststellen, ob irgendwo ein Kitz getötet wurde. Eine Strafanzeige mit Bildmaterial wird unweigerlich dazu führen, dass der verantwortliche Maschinenführer bestraft wird. Die Gerichte haben das inzwischen auch schon so gesehen. Verwiesen wird auf den Artikel von Mark G. von Pückler in Wild und Hund 9/2005 unter Zitat der Entscheidung des Amtsgerichts Hadamar vom 29.9.2004 – 1 Ds – 3 Js 12550/03
4. Schadensersatz
Neuere Urteile bestätigen darüber hinaus, dass sich der Landwirt gegenüber dem Jäger schadensersatzpflichtig macht, wenn er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat, also nicht alles Zumutbare getan hat, um den Verlust von Rehkitzen so gering wie möglich zu halten. Der jeweils Jagdausübungsberechtigte ist nämlich für die Geltendmachung von Schadensersatz aktivlegitimiert also Klageberechtigt noch. Durch die Tötung von Rehkitzen wird nach der Auffassung der Gerichte das Jagdausübungsrecht insbesondere in der Form des sich daraus ergebenden Aneignungsrechts des Jagdausübungsberechtigten, das ihm aufgrund des Pachtverhältnisses mit der Jagdgenossenschaft zusteht, verletzt.
Das Interessante an dieser Rechtsprechung ist, dass der Jäger nicht darauf beschränkt ist, lediglich den Wildbreterlös geltend zu machen. Er kann vielmehr den Preis für lebende Tiere als Schadensersatz geltend machen. Denn der Jäger hat einen Anspruch auf Naturalrestitution, und damit auf Wiedereinräumung des Zustands, in der vor der Tötung der Rehkitze bestand. Dem Jäger kommt es in aller Regel auf das Leben der im Feld befindlichen und durch die Mäharbeiten getöteten Rehkitze an, somit also auf die Erhaltung des Lebens und damit ihren Zuchtwert, so dass für die Bemessung des Schadens von den Gerichten der Zuchtwert zugrundegelegt wird. Der Zuchtwert eines Rehkitzes entspricht den Kosten für die Beschaffung eines Rehs. Deshalb hat schon das Amtsgericht Bitburg, bestätigt durch das Landgericht Trier, ein Rehkitz mit Euro 680,00 bewertet.
Verwiesen werden kann auf die Entscheidung des Amtsgerichts Bitburg 5 C 327/04, rechtskräftig bestätigt durch das Landgericht Trier zum Aktenzeichen 1 S 183/04.
5. Schlussfolgerung
Festzuhalten bleibt also, dass sicherlich zunächst einmal und in erster Linie der Jäger eigene Maßnahmen ergreifen muss, um den Mähtod der Kitze in seinem Revier weitgehend zu verhindern. Das entspricht seiner eigenen Hegeverpflichtung, denn „das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild ".
Gleichzeitig aber trifft den Landwirten in viel höherem Maße eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung. Denn den Landwirt trifft nicht nur die gleiche Hegeverpflichtung wie den Jäger als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sondern er läuft darüberhinaus Gefahr, wenn er sich mit dem Jäger nicht abstimmt, diesen von den Terminen nicht unterrichtet, und keine eigenen Maßnahmen ergreift, einerseits wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz bestraft zu werden oder daran mitverantwortlich zu sein, das sein Maschinenführer bestraft wird, und er läuft darüberhinaus Gefahr, Schadensersatz leisten zu müssen.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Jagdausübungsberechtigten und insbesondere die eingehende zeitnahe Information des Jagdausübungsberechtigten mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten ist deshalb unerlässlich. Das liegt schon im überwiegenden Interesse des Landwirts.
Der Autor Dr. Wolfgang Lipps ist von Beruf Rechtsanwalt in der
Rechtsanwaltskanzlei
Dr.Wolfgang Lipps und Astrid Lipps
Rechtsanwalt und Notarin
Dr. Lipps ist zudem Verfasser des Kommentars zum Brandenburgischen Landesjagdrecht und Autor zahlreicher jagdrechtlicher Publikationen
von
Stefan
am
Montag, Oktober 26, 2009
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Labels: Hege, Naturschutz, Recht