29.6.07

Am Ende eines langen Weges

Wenn man als Jäger ein Revier am Wohnsitz betreut, kann man die Freuden der Jagd besonders intensiv genießen.

Aber zur Revierbetreuung gehören auch Arbeiten, bei denen man mit dem Leid der Tiere konfrontiert wird und die dem revierlosen Jagdgast oft erspart bleiben. Das Bergen von Wild, das bei Verkehrsunfällen zu Tode kam, gehört ebenso dazu, wie das Erlösen von krankem Wild mittels Fangschuss, zu dem man als Revierbetreuer von den Anwohnern oder Verkehrsteilnehmern gerufen wird.

Dieses Antragen des Fangschusses zum Beenden des Leidens hinterlässt bei jedem Jäger, auch wenn er schon viele Jahre die Jagd ausübt, seine Spuren und regt zum Nachdenken an.

Diese Gedanken hat ein Revierbetreuer in einem Bericht zusammengefasst und sie spiegeln das Erlebte und die Gedanken eines Jägers wieder.

Der Autor ist Moderator des Jagdforums wild-web.net

waidmannsheil

Euer

stefan


Wer einen weiten Weg zurückgelegt hat, hat vieles erlebt.

von Axel Roth

Die alte Ricke, der ich gestern einen Fangschuss antragen musste, könnte sicher viel erzählen, wenn sie gefragt würde. Als Kitz hatte sie ein sorgloses Leben. Aufgewachsen in einem grünen Paradies, mit viel Äsung und Deckung, und Mutter war immer in ihrer Nähe und passte auf sie auf.
Irgendwann kreuzten attraktive Böcke ihren Weg und die Verbindung zur Mutter wurde immer lockerer. Als sich dann der erste Nachwuchs einstellte, sah sie ihre Mutter nur noch selten, aber die Verbindung riss trotzdem nie ganz ab, bis Mutter irgendwann nicht mehr war.


Die Jahre vergingen, die Ricke schenkte noch vielen Kitzen das Leben und sorgte für sie so gut, wie es ihre Mutter für sie selber tat. Sie erlebte manche Stürme und harten Winter. Sie hat sicher auch noch den alten Pächter gekannt, der mittlerweile schon seit Jahren nicht mehr ist.


Als sie älter wurde, machten jüngere Damen ihr ihr schönes Revier streitig und verdrängten sie in die Nähe der menschlichen Siedlung. Aber dort konnte man es gut aushalten. Man musste sich nur ein „dickeres Fell" zulegen und seine Grundangst vor den Menschen überwinden. Die Menschen sorgten gut für die Ricke. Sie legten viele Gärten mit Sträuchern und leckeren Blumen an, wo es sich gut leben ließ. So ergab sich ein hervorragender, großer Einstand auf sicher 4 oder 5 Hektar, den keine andere Ricke ihr streitig machen wollte.


Mit zunehmendem Alter zeigte der Körper Alterserscheinungen. Jede Bewegung schmerzte. Das Kauen fiel schwerer, da die Zähne glatt geschliffen waren. Im rechten Unterkiefer stellten sich irgendwann Zahnschmerzen ein. Zunächst nur sporadisch, später dauerhaft und immer schlimmer. Äsungsreste setzten sich unter die Zahnwurzel und verursachten schließlich höllische Schmerzen. Der Wechsel vom Winter- zum Sommerhaar erforderte Kraft, die bei der alten Ricke nicht mehr ausreichte, die juckenden Haarreste gänzlich abzustreifen. Einsamkeit stellte sich ein. Nicht mal ein alter Bock zeigte mehr Interesse an ihr. In ihrem Einstand, dem selbst gewählten Alters-Ruhesitz, nah bei den Menschen, schon mal erst Recht nicht.

Auf der Flucht vor aufdringlichen Menschen, die ihre ach so schönen Tulpen verteidigten und deshalb von Zeit zu Zeit einen Stein oder Stock nach ihr warfen, zog sie sich wohl vor einiger Zeit einen Leistenbruch zu, der dazu führte, dass sich ein faustgroßes Darmstück unter die Decke drückte. Seitdem war sie permanent geplagt von Bauchschmerzen und Durchfall. Auf ihrem Haupt entwickelten sich Wucherungen, was sie bisher nicht erlebte und kannte. Im Rachenraum quälten sie zusätzlich zahlreiche Maden.
Ihr Aktionsradius wurde geringer und beschränkte sich schließlich auf einige wenige Hausgärten. Schließlich wurden die Schmerzen unerträglich und die alte Ricke tat sich an einem schönen, sonnigen Plätzchen nieder, erhöht in einem terrassenförmigen Garten, mit einem weiten Blick über den Ort der menschlichen Siedlung. Ob sie sich wohl an ihr früheres Leben erinnert hat?

Ein Anruf des Gartenbesitzers bei mir läutete dann das Ende einer längeren Leidenszeit ein. Die alte Ricke ließ mich auf kürzeste Distanz an sich herankommen. Der Wille und die Kraft zur Flucht waren gebrochen. Ihr Blick schien zu sagen: Mach bitte ein schnelles Ende. Den Schuss quittierte sie – man könnte meinen – dankbar. Sie fiel zur Seite ohne ein einziges Aufbäumen. Das Leiden hatte ein jähes Ende gefunden. Kurz, und schmerzlos.
Sie war nun erlöst. Mich hat das Erlebnis sehr nachdenklich gemacht.

27.6.07

Sind die Jungjäger Knecht auf dem eigenen Hof?

Über viele Jahrzehnte beschränkten sich meine Aktivitäten im Bereich der Jagd ausschließlich auf das aktive Jagen und auf die Jagdhundeausbildung. Die Verbandsarbeit, völlig gleich in welcher Form oder in welcher Organisation, waren mir immer ein Graus.

Erst als ich vor einiger Zeit damit anfing, mich mit der Jägerschaft und ihren Strukturen auseinanderzusetzen, wurden mir die Probleme der Jägerschaft - insbesondere im Bereich Nachwuchsarbeit - bewusst.

Erstaunlich finde ich, dass sich in der Jägerschaft alle allgemeinen gesellschaftlichen Probleme wiederspiegeln, allerdings in einer weitaus fortgeschritteneren und somit viel krasseren Form.
Insbesondere das ungelöste Generationenproblem tritt in der Jägerschaft wesentlich deutlicher hervor, als in der Gesamtgesellschaft. Spricht man in der Gesellschaft von Überalterung, so kann man bei den Jägern und ihren Organisationen durchaus von einer Vergreisung sprechen.

Der Zustand unserer vergreisten Jägerschaft lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen:

Hat sich in fast allen Organisationen das Internet als Medium durchgesetzt, gibt es bei den Jägerschaften immer noch Vorstände die ausschließlich über Telefon und Fax kommunizieren. Das Internet wird weiterhin von ganzen Vorstandschaften kollektiv als Kommunikationsmittel abgelehnt.

Seit ich nun dieses Jagdblog betreibe, melden sich immer mehr Jungjäger bei mir und berichten über die Vergreisung der Jägerschaft. Hegeringe ohne einzigen Pächter unter 60 Jahre sind keine Seltenheit mehr.

Wo der Revierpächter schon das 80. Lebensjahr überschritten hat, bietet sich oft ein trauriges Bild. Der notwendige Abschuss unterbleibt, bzw. wird nur noch selten erfüllt. Der Jagdaufseher, selbst schon hoch im Rentenalter, pflegt ein völlig an Überhege verkümmerten Wildbestand.

Als Mitjäger bedient sich der vergreiste Pächter ortsansässiger Hofschranzen, die Mangels anderweitiger jagdlicher Kontakte dem peinlichen Treiben geduldig und widerspruchslos zusehen. Aus Angst vor Vereinsamung hält der Jagdpächter an der Funktion als Jagdherr fest, knausert mit den überfälligen Abschüssen, um seine Macht darzustellen und verhindert so eine altersbedingte Übergabe zu Lebzeiten.

Die Kinder, sofern sie selbst Jäger sind, gehen schon stramm auf die 50 zu oder haben dieses Alter schon überschritten und haben sich woanders eine Jagdmöglichkeit gesucht.

Dieser Zustand in unseren Revieren wird mir immer wieder gemeldet, seitdem ich mich um die Organisation von Jagdmöglichkeiten für Jungjäger kümmere. Dabei fällt mir immer wieder mein Kommentar ein, den ich vor einigen Jahren zur Situation der jungen Generation in einer überalternden Gesellschaft schrieb. Damals war mir allerdings in keinster Weise bewusst, dass ich diese Situation einmal in überspitzter Form bei der Jägerschaft vorfinden werde.

All die Jungjäger, die an den Gummiwänden der Jägerschaft abprallen, wenn sie sich um ein eine Jagdmöglichkeit bemühen, möchte ich meinen nachfolgenden Artikel empfehlen.

Die Altjäger möchte ich aufrufen, auf die völlig veränderten Lebens- und Vermögensverhältnisse der jungen Generation Rücksicht zu nehmen. Und den Jungjägern entgegen zu kommen, uns mit allen Mitteln zu unterstützen, schließlich lasten auf ihren Schultern die Probleme der Zukunft unserer Jagd, die sie ohne die Mithilfe und Unterstützung der erfahrenen älteren Generation nicht gelöst bekommen.

waidmannsheil

Euer

stefan


Wir Jungen sind Knechte auf dem eigenen Hof


Vor einiger Zeit erschien eine Schlagzeile in der Bildzeitung mit der Überschrift: "Alte, gebt den Löffel ab!".

Sie stammte von dem Jungliberalen Jan Dittrich, der mit einer reißerischen Schlagzeile Aufmerksamkeit erregen wollte. Er wurde mit der Enthebung aller Ämter bestraft, und das Thema verschwand in der Versenkung. Der Inhalt seines Aufrufes wurde weder diskutiert noch aufgegriffen. Das sollte auch tunlichst vermieden werden, hatte er doch das heißeste Eisen angefasst, das man in unserer Gesellschaft nur aufgreifen kann - den drohenden Generationenkonflikt!

Hätte Dittrich die Schlagzeile "Wir Jungen sind Knechte auf dem eigenen Hof" gewählt - mit gleichem Inhalt - wäre seine Karriere womöglich völlig anders verlaufen.

Nun gilt es aber, die Situation des 'jungen Bauern', der Knecht auf dem eigen Hof ist, näher zu betrachten:

Wer einmal erleben durfte, in welcher Situation sich ein Jungbauer befindet, wird schnell Rückschlüsse ziehen können, in welch desaströser Situation sich die jungen Menschen in unserer Gesellschaft befinden.

Der verknechtete Jungbauer ist besitzlos. Das einzige, was ihm bleibt, ist die Hoffnung, irgend wann einmal das Erbe antreten zu dürfen. Dies jedoch erst, wenn sein Vater gestorben ist, denn eine Übergabe zu Lebzeiten wird verweigert.

Der Grund hierfür liegt im 'Machtsicherungsverhalten' des Vaters, der seinen Kinder nicht(s) (zu)traut und nicht loslassen kann. Der Vater besitzt sämtliche Immobilien, die Maschinen und Konten sowie die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.


In der Dorfkneipe genießt er hohes Ansehen, braucht sich nicht mit einer kleinen Bauernrente abzugeben, sondern besitzt nicht nur das Vermögen, sondern zudem noch die Macht über alles, was auf seinem Hof geschieht. Sein früherer jugendlicher Unternehmergeist ist längst selbstgefälligem Altersstarrsinn gewichen. Jede Bitte des Sohnes, in neue Geräte zu investieren, wird lapidar abgewiesen. "Damit habe ich 30 Jahre gearbeitet, das reicht noch. Die Neuanschaffung können wir uns sowieso nicht leisten".


Mit einem Taschengeld fristet der Jungbauer sein Leben auf einem immer mehr verfallenden Hof. Ein chronischer Investitionsstau lässt den Hof unmerklich aber langsam und sicher verkommen. Den Versuch, bei der Bank um einen Kredit nachzusuchen, um dringende Investitionen zu tätigen, hat er aufgegeben, fehlen ihm doch die notwendigen Sicherheiten (Basel II), die er hätte, wäre ihm der Hof überschrieben worden.


Auch hat er es schon lange aufgegeben, sich mit dem Taschengeld (richtig wäre: Almosen), das ihm sein Vater gönnerhaft überlässt, auf dem jährlichen Dorffest eine Frau zu suchen. Einen Bauern ohne Hof, der nicht mehr als ein Knecht ist, will kein junges Mädchen. Ein junges Mädchen will jetzt Kinder und die dafür nötige Sicherheit, aber nicht darauf warten, bis der Schwiegervater stirbt! Diese Erkenntnis setzt sich aber erst bei ihm durch, wenn es längst zu spät ist!

(Der "Gebährstreik" vieler junger Frauen - ob Jungbäuerinnen oder Akademikerinnen - in Deutschland wird dadurch leicht erklärbar!)

Häufigster Aufenthaltsort des verknechteten Jungbauern wird dann mitunter der Dorfgasthof. Dort ertränkt er seine Perspektivenlosigkeit - ohne Familie und eigenes Vermögen - im Alkohol. Sein Leben erscheint blockiert, verpfuscht und reichlich sinnlos.


Der Artikel des Jungliberalen Jan Dittrich zeigt sehr deutlich, dass die junge Generation das perfide Spiel durchschaut, das die völlig vergreiste Politiker-Wirtschaftskaste sowohl geistig als auch physisch/materiell mit ihnen spielt.


Hierzu vorab einige aufschlussreiche Zahlen:

- Mehr als 90% des gesamten Privatvermögens der Bürger unseres Landes befindet sich in den Händen der über 50 Jährigen.

- Fast 90% derer, die jünger als 45 Jahre sind, leben (bisweilen sogar buchstäblich) von der Hand in den Mund. Von einer Kapitalbildung, sowohl der privaten Haushalte als auch der Jungunternehmer kann keine Rede mehr sein.


- Der Anstieg der Verarmung beschränkt sich fast ausschließlich auf diese Altersgruppe - am stärksten auf junge alleinerziehende Mütter.



Viel schlimmer aber wirkt sich dieser Trend politisch aus:

- Die über 50 Jährigen stellen auf Grund des fortschreitenden Alters hohe Anforderungen an den Staat. Zudem wurden bei den Wahlen 2006 erstmals von den über 50 Jährigen über 50 % der Wahlberechtigten gestellt.

- Eine weitere Verschärfung stellt die Wahlbeteiligung dar: Sind ältere Wähler fleißige Wahlgänger - sie wollen ja etwas vom Staat -, neigen Jungwähler zur Wahlverweigerung. Dies wird bei einer Auswertung der Erstwählerwahlbeteiligung besonders deutlich. Sie beträgt in einigen Wahlkreisen nicht einmal 10%!


Mit dem Durchschnittsalter seiner Minister liegt Deutschland in Europa an der Spitze!
Somit verfügt die eigentlich zur Finanzierung und Fortentwicklung unseres Staates notwendige junge Generation weder über das nötige Geld, um wirtschaftlich aktiv zu werden, noch über eine politisch schlagkräftige Wählerschaft, die Einfluss auf die Politik nehmen könnte.

Der mittelalterliche Begriff "Der junge Bauer ist Knecht auf dem eigenen Hof" bekommt dadurch eine neue und vor allem nationale und recht brisante Bedeutung. Diesem Treiben einer machtbesessen, reformunfähigen und selbstgefälligen, überalterten Wirtschafts- und Politikergeneration kann man wohl nur mit einer einzigen Methode Einhalt gebieten: Mit Gehorsamsverweigerung!
So, wie auch der Jungbauer sich nur aus eigener Kraft befreien kann, indem er ohne Ankündigung sämtliche Arbeiten für einen bisher empfangenen Hungerlohn mit sofortiger Wirkung einstellt und den Hof verlässt ('Höfesterben'!).


Dabei darf selbst auf familiäre Bindungen oder Verpflichtungen keine Rücksicht genommen werden, geht es doch um die eigene Existenz, die eigene Lebensgestaltung.


Genau dies wäre das Resultat eines intelligenten Artikel des Jungliberalen Dittrich gewesen - ein Aufruf zum Generalstreik einer versklavten Junggeneration, die, wenn sie so weitermacht, auch den letzten Rest an Hoffnung verliert!


Dieser Aufruf musste aber mit allen Mitteln verhindert, aus der öffentlichen Diskussion herausgehalten werden, und das hat auch bestens funktioniert - leider!




Stefan Fügner
April 2005

26.6.07

Der Scheidungsgrund

von W. Roehler

Mir hat eine Freundin kürzlich erzählt:
"Ich habe mich Jahre hindurch gequält!" -
(Hier Beginn des Vortrages einer Frau.)

"Sie wissen doch, dass ich verheiratet bin.
Zuerst ging ja alles recht friedlich dahin,
doch dann hat mein Mann eine Jagd gepachtet;
seitdem ist er geistig völlig umnachtet!

Erst rief er mich "Hasi". - Ich bin nicht dafür!
Ob "Mausi", ob "Hasi" - ich bin doch kein Tier!
Jetzt aber nennt er mich nur noch "Ricke",
und das geht zu weit, das habe ich dicke!

Und dann unser Häuschen. - Sie kennen es doch,
das heißt jetzt nur Bau oder Nest oder Loch.
Wir haben auch keine Räume im Haus;
Was traut und mein Stolz war - jahrein und jahraus,
das sind nicht mehr Zimmer, in denen man weilt,
das Haus ist in Jagen und Treiben geteilt.

Zur Tränke schleichen
Mit Horridoh und heiserem Gebell
Erwacht er am Morgen und leckt sich das Fell.
So nennt er das Waschen! - Dann wetzt er die Hauer
Und putzt sich die Löffel. Drauf äugt er genauer
Und legt sich sein Haar in die frechste Tolle:
Das nennt er: er richtet sich seine Wolle.

Darauf erklärt er in hungrigem Ton:
Der trockene Lecker hänge ihm schon,
er möchte nun leise zur Tränke schleichen;
das ist das Kommando zum Kaffeereichen.

Des Mittags kommt er, wittert geschwind,
teils vor dem Wind, teils unter dem Wind
und röhrt: Was für waidlichen Fraß gibt es heute?
Ich möchte jetzt äsen, ich stehe auf Beute!

Hat er den Teller hoch aufgefudert,
so jault er: "Jetzt fühl’ ich mich angeludert."
Und hat er - zet Beh - das Geflügel gerissen
Und hält in den Fängen den saftigen Bissen,
dann schwillt ihm der Graser und obendrein
hängt er ihn noch tief in das Zielwasser rein.

Und wenn er gesättigt vom Tisch aufsteht,
dann sagt er nur schnaufend: "Mein Wams ist gefüllt." -
Kein Danke, kein Wort, dass es köstlich geschmeckt,
dann heißt’s nur die Läufe von sich gestreckt.

Hasi's Blume ist zum Entzücken
Die Toilette mit drum und dran
Spricht er als Hochsitz und Anstand an.
Ein Zustand! - Was hat, so frag ich Sie nun,
die Toilette mit Anstand zu tun?

Und abends fängt er stets an zu balzen,
zu lecken und mit der Zunge zu schnalzen.
Er streicht zuerst seine Schuppe glatt,
dann tippt er mich vertraulich aufs Blatt;
zuletzt beklopft er mir neckisch den Rücken
und sagt: "Hasi’s Blume ist zum Entzücken!"

Muß ich mir so etwas bieten lassen?
Ich kann mich dann meistens vor Zorn nicht mehr fassen.
Sodann macht er kehrt und blökt unverschämt:
"Na siehst du, jetzt hast du den Bock vergrämt"!
Er schneidet mir noch ein paar dumme Gesichter,
gähnt recht vernehmlich und reibt sich die Lichter,
worauf er den Balg jetzt wechseln geht,
worunter er "Auszieh’n" und "Umzieh’n" versteht.
Bevor ich das alles noch richtig erfasse,
kriecht er mit "Waidmannsheil" in die Sasse.

Nun sagen Sie selber: in jedem Fall
Hat doch mein Nimrod einen Knall.
Die Blutwurst ist Schweißwurst bei ihm geheißen,
weil Tiere der Jagd statt zu bluten stets schweißen.
Blut heißt also Schweiß, Schweiß wieder Schaum,
was Schaum heißt, weiß er wohl selber kaum.

Ich sage: Man sollte die Jäger zusammen
Zu ewiger Urwaldstrafe verdammen.
Sie sind um’s Gehörne vollkommen geknickt
Und machen mit sich auch die anderen verrückt.

Wie könnte den Hasen man Lampe sonst nennen!?
Der Lampe hat Lichter, die nicht einmal brennen.
Auch Löffel hat er, und zwar ohne Stiel,
und eine Blume am hinteren Profil;
Kurz, solch ein Lampe trägt willig und stumm
Die schönste Kücheneinrichtung herum,
als hätt’ er draußen in Hasenlanden
auf Kleinwild - Ehestandsdarlehn erstanden.

Ich aber gebe die Ehe jetzt auf,
mit einem Waidmann, pfeife ich drauf!
Er hat doch hier oben mich waidwund geschossen!
Und pirscht doch etwa wieder mal hier
Ein anderer Waidmann in das Revier
Und macht mir gar eine Treibjagd ums Haus,
so wird’ ich zum Treiber und treib’ ihn hinaus.
Ich nehme ihn an - doch nicht zum Besitzen,
ich nehme ihn, wie der Keiler den Schützen.

Denn eins sei den Herren der Jagd gesagt:
Das Heim und die Ehefrau sind keine Jagd!!

Ermittlung der Struktur der Leser des Jagdblogs

Seit einigen Tagen finden Sie hier im Jagdblog oben links ein Feld, in dem Sie anklicken können, zu welcher Gruppe von Jägern (oder Nicht-) Sie gehören.

Durch die Frage, welche Jäger mein Blog lesen, kann ich besser Themen für Sie, meine Leser, auswählen.
Ich bitte Sie herzlich, von der Abstimmung regen Gebrauch zu machen.

Die Umfrage ist anonym, sodass Sie keine Angst vor Missbrauch haben müssen.


Und wenn Sie neugierig sind, klicken Sie auf "View Results".
Dann sehen auch Sie das Ergebnis der Umfrage.

Vielen Dank und


waidmannsheil

Euer

stefan

22.6.07

Mit einer intensiven Jungjägerausbildung gesellschaftliche Defizite ausgleichen

Verfolgt man die öffentliche Diskussion über den Zustand unserer Gesellschaft, so kommt man bei der Untersuchung der Probleme immer wieder auf das gleiche Ergebnis:

Die nach Macht strebenden Eliten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung lehnen es ab, die Konsequenzen zu tragen und somit Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen.

Dieser seit vielen Jahren andauernde schleichende Prozess der Abspaltung von Machtausübung einerseits und der Weigerung zur Übernahme der Verantwortung für das eigene Tun andererseits hat die Gesellschaft tief gespalten.
Es wird erkennbar, dass unsere Gesellschaft über viele Jahrzehnte versäumt hat, den Menschen klar zu machen, dass die Ausübung von Macht nur dann legitimiert ist, wenn der Machtausübende auch die Verantwortung für sein Handeln übernimmt.

Viele Probleme unserer Gesellschaft lassen sich darauf zurückführen, dass den Menschen verantwortliches Handeln nicht gelehrt wurde.

Ganz anders beim Jagen.
Wir werden als Jäger - völlig im Gegensatz zu allen anderen Freizeitbeschäftigungen - vom Tag der Entscheidung, den Jagdschein zu machen, ständig mit dem Begriff des verantwortlichen Handelns konfrontiert.
Dies gilt nicht nur dem verantwortlichen Lagern und Umgang mit der Waffe, sondern immer wieder betonen wir unseren verantwortlichen Umgang mit der Natur, die uns in Form der Jagdausübung in Teilbereichen überlassen wird. Der Begriff der Nachhaltigkeit, der in vielen Bereichen der Gesellschaft gerade neu entdeckt wird, ist für einen Jäger ein selbstverständlicher Begriff, der all sein Tun begleitet.

Zwar regeln die weltweit strengsten Jagdgesetze unser Tun, aber auch sie geben nur einen Rahmen vor. Bei der Jagdausübung selbst haben wir einen großen Spielraum, in dem wir eigenverantwortlich Handeln dürfen und müssen. Trotz dieser Jagdgesetze ist das meiste nicht klar geregelt und viele Entscheidungen müssen wir als Jäger eigenverantwortlich treffen und rechtfertigen. Ein Jungjäger wird scheitern, wenn er glaubt, die Jagd ausschließlich auf Basis von Gesetzen ausüben zu können.
Ein breiter Rahmen des selbstverantwortliche Handelns wird bleiben und von ihm Entscheidungen verlangen, die er selbst verantworten und begründen muss. Das eigenverantwortliche Handeln und das Begründen der Entscheidung ist für den Jäger selbstverständlich. Ein Umstand, der in der Gesellschaft völlig verloren gegangen ist.

Auch bei der Hundehaltung erstaunt den Bürger in einem Gespräch mit einem Jäger dessen ständiger Appell an mehr Eigenverantwortung. Viele Jäger halten sich keinen Hund, weil sie schlichtweg zu wenig Zeit haben, ihn auszubilden und zu führen. Hätten wir bei den Nichtjägern mit Hunden und Katzen mehr Menschen, die unter dem Aspekt der Verantwortung sich für oder gegen die Haltung eines Tieres entschieden hätten, wären viele Probleme der streunenden Katzen und wildernder und unerzogener Hunde obsolet.

Je häufiger ich Artikel über den Zustand unserer Gesellschaft und den Appell an mehr Erziehung zu mehr Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit lese, desto häufiger stelle ich fest, welche Bedeutung die Jägerausbildung für gerade dieses gesellschaftliche Erziehungsdefizit hat.

Wir Jäger leisten also durch die Jungjägerausbildung und deren Erziehung zu verantwortlichen Handeln einen wesentliche Beitrag dazu, dass erzieherische Defizite in der Gesellschaft abgebaut werden.
Die Jungjägerausbildung leistet somit viel mehr, als nur die Erziehung zum verantwortungsvollem Jagen.
Ein Aspekt, der viel zu selten in der Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft hervorgehoben wird.


waidmannsheil


Euer


stefan

19.6.07

Danke schön

Liebe Leserin, lieber Leser!


Ja, es gibt Dich und Du bist nicht allein.


Seit vier Monaten schreibe ich nun hier im Jagdblog - mit zunehmendem Vergnügen. Und das liegt ausschließlich an Dir, beziehungsweise Euch.

Dass dies Blog inzwischen täglich 50 - 250 Leser hat und mir einige davon schreiben oder mich anrufen, macht mir unglaubliche Freude.

Dafür ein großes

Dankeschön!


Und natürlich bin ich auch weiterhin für Feedback dankbar.


Wer keinen Kommentar hinterlassen will, darf mir gern ein Email senden an



oder mich anrufen.


waidmannsheil

Euer


stefan

Der Begehungsschein (Teil 2 jagdlich)

Beim Lesen der Rubrik "Angebote Jagdmöglichkeiten" in den Printmedien wird ein Jungjäger, der über den Begehungsschein den Eintritt in das aktive Jagen anstrebt, bewusst, welch schwer durchschaubares Angebot in diesem Bereich herrscht. Ich kann aber alle Jungjäger dahingehend beruhigen, dass das Angebot an entgeltlichen Jagdmöglichkeiten keinerlei Transparenz aufweist und nur durch ein sorgsames Prüfen der Angebote ein halbwegs sicheres Gefühl entsteht. nicht übervorteilt zu werden.
Aber man kann das Risiko, einen überteuerten Begehungsschein zu erwerben, stark minimieren.

1. Kosten des Begehungsscheins:
Das miteinander Jagen setzt, wie kaum eine andere Partnerschaft, großes gegenseitiges Vertrauen voraus. Dies gilt auch für den Pächter und seine Mitjäger gleichermaßen. Wenn er vom Begehungsscheinerwerber verlangt, dass sich dieser an den Jagdpachtkosten und den Jagdbetriebskosten beteiligt, so sollte er die jährlichen Kosten auch offen legen.
Auch wenn die Jagdpachtpreise in Deutschland immer noch gehütet werden, wie der Goldschatz von Fort Nox, so sollte der Pächter die Einsicht in den Jagdpachtvertrag als vertrauensbildende Maßnahme gewähren. Auch sollte er klar aufzeigen, welche Jagdbetriebskosten für Reviereinrichtungen und Wildschadensregulierung in den letzten Jahren anfielen, weil nur durch die Gesamtjagdkosten ein reelles Bild der Kosten der Jagd entsteht und daraus der Preis für den Begehungsschein hergeleitet werden können.
Einem Jagdpächter der mir den Einblick in den Jagdpachtpreis verwehrt, würde ich fehlendes Vertrauen unterstellen und und von ihm keinen Begehungsschein erwerben.

2. Menge der Mitjäger:

Ebenso wichtig wie Ermittlung des Preises des Begehungsscheins ist die Ermittlung aller im Revier jagenden Personen und deren Rechte, Abschüsse zu tätigen.
Sind bereits zahlreiche Mitjäger an den Abschüssen beteiligt, sollte geprüft werden, ob das Revier überhaupt einen weiteren Jäger benötigt, bzw. die Reviergröße diesen zuläßt.
Als Faustformel sollte gelten:
Pro 150 ha maximal einen zusätzlichen Mitjäger .
Ist das Kontingent der Jäger erschöpft, so sollte von dem Erwerb des Begehungsschein abgesehen werden. Da bereits viele Jagdreviere aus meiner Sicht oft durch zuviel Jäger bejagt werden, weil zu dem Pächter und den Begehungsscheininhabern noch zahlreiche Jagdgäste hinzukommen und obige Formel oft überschritten wird, sollte diese Position besondere Beachtung bei der Prüfung geschenkt werden.


3.Der Jagdpächter als Lehrprinz oder: Die Chemie muss stimmen.

Der wichtigste Aspekt ist aber das Zusammenspiel zwischen Pächter und Begehungsscheininhaber.
Der Pächter sollte den Beitrag zur Jagdpacht auch als Lehrgeld des Jungjägers verstehen und seine Kenntnisse des erfahrenen Jägers und Lehrprinzen einbringen. Oberlehrerhaftes Verhalten oder auch die fehlende Bereitschaft, Fehler des Jungjägers zuzulassen sind ebenso wenig der Sache zuträglich, wie die fehlende Einsicht des Jungjägers, dass mit dem aktiven Jagen das eigentliche Lernen beginnt.
Deshalb sollte man sich vor Erwerb eines entgeltlichen Begehungsscheins das Recht einräumen lassen 2-3 Wochenenden am gemeinsamen Jagen der bisherigen Jäger teilnehmen zu dürfen, um die Gepflogenheiten der bestehenden Jagdgemeinschaft kennen zu lernen.

Fazit; Es wird erkennbar, dass es kein Patentrezept gibt, wie man Angebote von Jagdgelegenheiten prüfen kann, aber man kann durch sorgsame Prüfung der Angebote verhindern, dass der erste Erwerb eines Begehungsscheins zum Fiasko wird, oder gar vor Gericht endet.

Wenn Jungjäger weitere Fragen bezüglich der Prüfung von Jagdhgelegenheiten haben, so dürfen sie diese gerne an das mich stellen. Die Anschrift und Telefonnummer erfährt man beim Klicken auf mein Profil.

Zum 1. Teil "Der Begehungsschein (Teil 1 rechtlich)" geht es hier.

waidmannsheil


Euer


stefan


Weitere Berichte zum Thema Begehungsschein:
Der Begehungsschein (Teil 1 rechtlich)
Die Bezahljagd-das rote Tuch der deutschen Jägerschaft
Der Begehungsscheininhaber als Jagdaufseher
Intervalljagd- eine Alternative zum Begehungsschein
Die Zukunft der Jagd, oder: Wieviel Professionalität verträgt das deutsche Jagdwesen?


Neu! 
Begehungsscheinangebote auf einen Blick auf der Deutschlandkarte des Deutschen Jagdportals


16.6.07

Hygienevorschriften nicht beachtet, Gelbe Karte für Jagdpächter

Seit dem 1. Januar 2006 ist das EU-Lebensmittelhygienepaket in Kraft und die Hygienevorschriften sind für uns Jäger massiv verschärft worden.
Die Pflicht allerdings, das Wildfleisch des Schwarzwildes durch einen Tierarzt auf Trichinen untersuchen zu lassen, besteht schon seit vielen Jahrzehnten.

Ein Jagdpächer aus dem Raum Wiesbaden nahm es mit dem Beschau der erlegten Wildschweine nicht so genau und unterließ es, die erlegten Stücke dem Tierarzt zur Untersuchung vorzulegen.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen dieser schlampigen Handhabung der Hygienevorschriften berichtet der Wiesbadener Kurier:


"Gelbe Karte" für Jagdpächter
Bei Wildschweinen Trichinenschau versäumt

Eine "dunkelgelbe Karte" zeigte der Strafrichter der Kreisstadt einem Jagdpächter aus Taunusstein, der gegen das Fleischhygienegesetz verstoßen hatte. Der Vorsitzende des Jagdvereins Untertaunus, Bernd van Zanten, betonte am Rande des Prozesses, dass dies ein absoluter Einzelfall sei und der Verein mithelfen werde, dass sich so etwas nicht wiederhole.

Der Sachverhalt war unstrittig. Zwei Jahre lang bis Anfang 2006 hatte der angeklagte Jäger aus Taunusstein 52 Wildschweine erlegt oder erlegen lassen, ohne die anschließend vorgeschriebene Trichinenbeschau anzumelden. Lediglich sechs Schwarzkittel waren in dem Zeitraum untersucht worden, quasi "als Stichprobe, ob im Revier alles in Ordnung ist". Jedes Stück Haarwild dagegen muss zwingend untersucht werden, weil Trichinen für den Verbraucher lebensgefährlich sein können.

Schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn versammelte sich eine illustre Jägerschar im malerischen Innenhof des Rothenburger Gerichtsschlösschens und diskutierten den Fall. Vor allem die Metzger unter den Jägern waren hell empört über die Nachlässigkeit des Jagdbruders. Dem 58-jährigen Angeklagten war das alles höchst peinlich. Er will - seit acht Jahren Jagdpächter - nicht gewusst haben, dass er jedes Stück Wild untersuchen lassen muss. Die kommentierenden Blicke im Saal waren eindeutig. Ein Umstand aber sprach für ihn: der Mann hat - soweit ersichtlich - korrekte Abschusslisten vorgelegt. Dazu gehören natürlich auch Stapel von Untersuchungsbescheinigungen. Wer nicht beides vorweisen kann, überführt sich praktisch selbst. Er handelte also im Verbotsirrtum oder war ein bisschen gleichgültig. Und das, obwohl die Beschau einer Wildsau derzeit gerade mal 12,74 Euro kostet.

Weil er ansonsten ein von der Unteren Jagdbehörde und vom Jagdverein gut beleumundeter Jäger und Jagdpächter ist, mühte sich sein Anwalt in einem "Rechtsgespräch" mit dem Gericht erfolgreich um die Unterschreitung der für Jäger "magischen Grenze". Wer als Jagdpächter zu mehr als 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wird - unabhängig vom Geldbetrag - sieht in Deutschland die rote Karte. Und die Pacht läuft schließlich bis 2011. Der trotz des Entgegenkommens deftige Richterspruch: 59 Tagessätze summieren sich zu knapp 3000 Euro Geldstrafe sowie die höchstmögliche Zeitauflage von sechs Monaten Jagdverbot.


waidmannsheil

Euer

stefan

15.6.07

"Wenn der Weissdorn blüht (Anfang Juni), wird der Bock selten"
















Photo: Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen


Diese alte Jägerweisheit fällt mir immer ein, wenn sich die Jäger nach dem Ansitz darüber beschweren, dass sie auf dem Ansitz keine Böcke mehr sehen.

Wenn Anfang Juni der Weißdorn blüht, wird es ruhig im Rehwildrevier. Bei den Ansitzen hat man den Eindruck, im Revier gibt es nur noch Ricken mit ihren Kitzen. Von den Böcken, die man im Mai noch häufig antraf, fehlt jede Spur.

Scheinbar haben die Rehböcke ähnlich wie die Hirsche, eine Feistzeit, in der sie sich rar machen. Die Einstände sind klar abgegrenzt und das unruhige Umherziehen und Bewachen der Einstandgrenzen unterbleibt. Das Revier wirkt bei der Pirsch und beim Ansitz auf den Bock wie ausgestorben.
Erst zu Beginn der 2. Hälfte des Juli kommt wieder Leben ins Revier. Die brunftigen weiblichen Rehe bringen die Böcke auf Trab.

Bis dahin heißt es für den Jäger, sich in Geduld zu üben und den Böcken in der Zeit davor Ruhe zu gönnen und das Revier nicht unnötig durch Pirschgänge zu beunruhigen.

Also, liebe Jäger, keine Sorge, die Böcke, die man im Juni vergebens sucht, sind zu Beginn der Blattzeit alle wieder da!


waidmannsheil

Euer

stefan




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Regeln für die Bockjagd zur Blattzeit bitte hier klicken

Wenn der achte Monat kommt... bitte hier klicken

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Die Totenwacht- Ein Moment der Besinnlichkeit bitte hier klicken

Der abnormste Bock 2007 kommt aus der Steiermark bitte hier klicken

Eine Jährlingsspießerdoublette bitte hier klicken

Mein erster Ansitz mit einer Jägerin bitte hier klicken

Bericht vom Jungjägerseminar bitte hier klicken

Wo noch starke Böcke heranwachsen können bitte hier klicken

Der Einstangenspießer- Geduld zahlt sich aus bitte hier klicken

13.6.07

Vorstehhund auf Drückjagden?











Photo: Landesjagdverband Hesssen



Immer wieder wird unter den Jägern heftig das Für und Wider des Einsatzes der Vorstehhunde auf Drückjagden diskutiert.
Die in den letzten Jahren stark veränderten Einsatzgebiete für unsere Jagdhunde durch die Zunahme der Bewegungsjagden einerseits und die gleichzeitige Abnahme der für den Vorstehhund typischen Feldjagden andererseits haben diese Diskussion hervorgerufen.

Eine Stellungnahme zu diesem Thema aus Sicht eines erfahrenen Hundeführers halte ich für sinnvoll. Der Autor ist erfahrener Meuteführer und kann auf die Teilnahme vieler Drückjagden zurückblicken.

Hier seine Sichtweise zur Frage.

Vorstehhund auf Drückjagden?von Robert Hoffmann

Es gibt kaum eine schlimmere Behauptung als die, man könne Vorstehhunde generell mit zur Drückjagd nehmen.

Selbstverständlich gibt es einzelne sehr gute DD, DK, W, usw, die auf DJ hervorragende Arbeiten leisten. Die Frage ist, sind diese Hunde in ihrer Arbeit repräsentativ?
Da muß ich als Führer von Stöberhunden und einigen 100 DJ auf dem Buckel sagen: Nein, sie sind es nicht.
Die Nachteile überwiegen. Der Vorstehhund arbeitet, so er denn sinnvoll und anlagengemäß eingesetzt wird, unter der Flinte. Er wird geführt, er arbeitet in enger Beziehung zum HF, er hat rel. häufig Jagderfolg. Kurz gesagt, er steht unter Kontrolle. Die jagenden HF und Führer von Vorstehhunden mögen einmal überlegen, wieviele Kommandos sie so pro Tag ihrem Hund bei der Feldjagd geben. Es werden sicherlich einige hundert sein. Beim Stöbern arbeitet der Hund dagegen völlig losgelöst, er wird nicht oder nur vorübergehend geführt, seine Suche ist weiträumig. Er ist völlig auf sich selbst angewiesen. Diese Arbeit ist also der des Feldhundes genau entgegengesetzt. Ich habe immer wieder beobachtet, daß Vorstehhunde, die regelmässig an DJ teilnehmen und wenig Arbeit im Feld haben, im Gehorsam erhebliche Probleme haben. Natürlich stellt sich auch die Frage nach der Effektivität. Ein Hund wie der DD wird, wenn er im lichten Hochwald auf ein Rudel Rotwild läuft, dieses in einer solchen Geschwindigkeit anjagen, dass kein vernünftiger Mensch mehr schießen kann. Kommt statt des DD ein Teckel oder eine Bracke, sieht das ganz anders aus. Ebenso sind Aspekte des Tierschutzes und der Wildprethygiene zu berücksichtigen. Während ein niederläufiger Hund den Sichtkontakt zum Wild rasch verliert und dann das gejagte Wild langsamer wird, jagen je nach Gelände die Vorstehhunde wesentlich länger und wesentlich schneller. Das bedingt einen extrem hohen Adrenalinausstoss im Wild, das Wildpret ist unbrauchbar, wenn ein solches Stück geschossen wird. Extrem verwerflich wird der Einsatz von Vorstehhunden, wenn gleich mehrere von mehreren HF geschnallt werden. Die Hunde wechseln sich beim Hetzen des gefundenen Wildes ab und jagen es zu Stande. Ich habe solche Arbeiten in Mecklenburg - Vorpommern selber erlebt, wo 60 und mehr Stück Wild lagen, aber nur 10 Schüsse gefallen waren und den Rest die Hunde machten.
Natürlich ist der Einsatz grosser Hunde auch vom Gelände abhängig. Kein auch nur einigermaßen vernunfbegabter Mensch wird einen Vorstehhund im dichten Schilf, im Mais an Sauen arbeiten lassen. Irgendwann lassen Konzentration und Kondition beim nah am Wild jagenden Hund nach und er wird geschlagen, wobei zu berücksichtigen ist, dass unsere Vorstehhunde dann durch das erheblich höhere Körpergewicht meistens vergleichsweise viel schwerer verletzt werden als ein leichter Terrier, eine leichte Bracke.
Wer will diesen schwer geschlagenen und vor sich hin blutenden Hund denn in 100 und mehr Hektar Mais finden? Der Hund wird sterben und seine Reste wandern in den Häcksler.
Aus der Praxis mit meinen Bracken und den DD meiner Familie muss ich zusammenfassend sagen:

Es spricht nichts dagegen, irgendwo festgestellte Sauen mal eben mit dem Vorstehhund in Gang zu bringen. Es spricht nichts dagegen, ihn bei kleinen Drückerchen von ein paar Hektar mal einzusetzen.
Es muß aber gewährleistet sein, daß der Hund in den nächsten Wochen im Felde wieder "in die Hand gearbeitet wird", er wieder suchen, vorstehen, apportieren kann. Dann steht einer gel. Verwendung im Walde nichts entgegen. Ihn aber als grundsätzlich zum Stöbern geeigneten Hund anzupreisen, halte ich für verwegen, die Nachteile überwiegen, der Hund wird mittelfristig verdorben. Wir hielten das zu Hause so: Die Hunde arbeiteten im Feld und wenn mit ca. 3 Jahren die Ausbildung wirklich abgeschlossen war, dann kamen kleine Waldtreiben mit hinzu und irgendwann mit 4 bis 5 Jahren hatten wir den Allrounder. Wobei das Verhältnis gejagtes Niederwild zu Hochwild bei ca. 500 zu 1 stand. Wenn man den Züchtern von Stöberhunden vorwirft, ihre ablehnende Haltung den Vorstehern gegenüber hätte markttechnische Gründe, so muß ich dazu sagen, dass ist wirklich derb.

Andersrum wird ein Schuh draus.
Es gäbe keine Stöberspezialisten, wären sie nicht besser für diesen Berufszweig als andere. Die Unsitte, Vorstehhunde an Sauen zu verfüttern - übertrieben formuliert - kam erst auf, als für DD und Co. im Feld die Arbeit immer weniger wurde und die Stöberjagden zunahmen. Hier sind die Züchter der Vorstehhunde die fehlberatenden, wenn sie ihre Welpen "in den Wald" verkaufen, nicht die der Stöberhunde, wenn sie das ablehnen.



waidmannsheil

Euer


stefan

Sie sind Nichtjäger und benötigen Hilfe bei der Erziehung Ihres Jagdhundes?

Jagdhundeseminar für Nichtjäger und Erstlingsführer von Jagdhunden

11.6.07

Der Begehungsschein (Teil 1 rechtlich)

Immer wieder werden Jungjäger mit der Frage konfrontiert, ob es sinnvoll erscheint, durch einen Begehungsschein eine Jagdmöglichkeit für ein Revier zu bekommen.
Im ersten Teil möchte ich diese Art der Jagdausübung mittels Begehungsschein rechtlich beleuchten und aufzeigen, was der Jungjäger beachten sollte, wenn er sich um einen Begehungsschein für ein Revier bewirbt.

Für den Jungjäger , der über ausreichende familiäre oder freundschaftliche Kontakte in Jägerkreisen verfügt, stellt sich die Frage des Erwerbs eines Begehungsscheines in der Regel nicht. Der Jungjäger hingegen, der keine Möglichkeit hat, in den Revieren des Vaters, des Onkels oder eines Freundes als Jungjäger zu jagen, ist darauf angewiesen, sich über das Angebot an Revierbeteiligungen in den Jagdmagazinen den Zugang zur Jagd zu verschaffen.

In diesem ersten Beitrag soll nur dargelegt werden, welche rechtlichen Dinge beim Erwerb zu beachten sind.


Wann wird aus dem entgeltlichen Begehungsschein eine Unterverpachtung?


Man unterscheidet zwischen den entgeltlichen und dem unentgeltlichen Begehungsschein.

Zu beachten gilt es aber beim entgeltlichen Begehungsschein, ob es sich beim Hegebeitrag lediglich um einen Kostenbeitrag handelt, oder ob es durch die Ausstellung des Begehungsscheins zu einer Unterverpachtung kommt, die oft durch den Verpächter, die Jagdgenossenschaft, explizit untersagt ist.

Es ist also vor dem Verhandeln über einen Begehungsschein mit dem Jagdpächter zu klären, ob und wenn ja, welche Einschränkungen die Jagdgenossenschaft in der Jagdverpachtung bezüglich der Unterverpachtung vorgenommen hat.
Ist eine Unterverpachtung untersagt, so ist darauf zu achten, den Begehungsschein deutlich von einer Unterverpachtung zu unterscheiden.
Die bisherige Rechtssprechung sah insbesondere dann das das Unterverpachtungsverbot verletzt, wenn der Begehungsscheininhaber durch das Recht der Aneignung des erlegten Wildes dem Pächter gleichgestellt ist.

Nicht jede entgeltliche Jagderlaubnis (entgeltlicher Begehungsschein) ist – selbst wenn sie so ausdrücklich bezeichnet wird – auch rechtlich eine solche. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen vielmehr auch als Unterpachtvertrag zu bewerten sein.

Der BGH (Bundesgerichtshofs vom 18.11.1999 – III ZR 168/98 (NJW-RR 2000, S. 717 ff) führt hierzu aus:

"Vereinbaren Jagdpächter und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis, dass die Erlaubnisinhaber im Innenverhältnis zu den Jagdpächtern in Bezug auf die Wahrnehmung des Jagdausübungsrechts und der sonstigen Pächterrechte eine völlig gleichberechtigte Stellung innehaben, so ist diese Vertragsgestaltung einer Unterverpachtung gleich zu erachten".

Mit den Jagderlaubnisinhabern wurde also eine Vereinbarung dahingehend getroffen, wonach diesen eine in Bezug auf das Jagdausübungsrecht und die Wahrnehmung der sonstigen Pächterrechte in jeder Hinsicht gleichberechtigte Stellung eingeräumt worden ist. Dies machte die Erlaubnisscheininhaber faktisch zu Unterpächtern.

Eine Unterverpachtung war den Pächtern nach den Bestimmungen des Pachtvertrages jedoch untersagt , so dass ein Vertragsverstoss der Pächter vorlag.

Der Pachtvertrag enthielt jedoch keine Regelung zu der Frage, ob ein Verstoss hiergegen die sofortige fristlose Kündigung des Verpächters rechtfertige.

Zur Konsequenz der unberechtigten Unterverpachtung führte der BGH aus:

"Ist den Pächtern eine Unterverpachtung nicht gestattet und liegen die weiteren Voraussetzungen des § 553 BGB (insbesondere eine Abmahnung) vor, so kann der Verpächter den Jagdpachtvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen"

Jagderlaubnis oder Unterpachtvertrag ?

Im Einzelfall kann die Abgrenzung schwierig sein, ob noch eine entgeltliche Jagderlaubnis oder schon ein Jagdunterpachtvertrag vorliegt.

In zwei älteren Entscheidungen hat sich bereits das OLG Celle mit dieser Abgrenzungsproblematik befasst:

Ein Vertrag über die Erteilung einer ständigen entgeltlichen Jagderlaubnis ist nicht schon deshalb als Jagdunterverpachtung zu werten, weil er Regelungen enthält, die auch bei einem Jagdpachtvertrag üblich sind (OLG Celle, Agrarrecht 1979, S. 347). Entscheidend ist vielmehr, ob die Vereinbarung über die Erteilung der entgeltlichen Jagderlaubnis eine Umgehung der Vorschriften des Jagdpachtrechts bewirkt. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal liegt insbesondere darin, dass dem Pächter im Rahmen des ihm in seiner Gesamtheit übertragenen Jagdausübungsrechts im Gegensatz zum Erlaubnisinhaber auch das Fruchtziehungsrecht, also die Aneignung und Verwertung der Jagdbeute, zusteht.

Bei einer generellen Übertragung dieses Aneignungsrechts auf den Erlaubnisinhaber wird dieser also faktisch zum Inhaber des Jagdrechts, also zum Pächter.

Soweit dem Erlaubnisinhaber also nicht bereits in der Erlaubnis die Aneignung des erlegten Wildes generell im voraus gestattet wird, liegt auch tatsächlich noch ein Begehungsschein, und nicht ein Unterpachtvertrag vor. Möglich bleibt daneben weiterhin die einzelfallbezogene Gestattung der Aneignung erst nach Erlegen des Wildes (im Wege des Verkaufs oder der Schenkung).

Das OLG Celle hat in einem weiteren Beschluss vom 29.11.1983 – 2 Ss (OWi) 203/83 (RdL 1984, S. 37 = NdsRpfl. 1984, S. 72 = JE Band IV, III Nr. 67) entschieden, dass dann, wenn sich der Begehungsscheininhaber aufgrund der Vereinbarung alles von ihm erlegte Wild aneignen darf, ein Unterpachtvertrag vorliegt. Weitere Argumente hierfür waren, dass die zwischen dem Begehungsscheininhaber und dem Jagdpächter getroffene Vereinbarung schriftlich niedergelegt war, dem Begehungscheininhaber sämtliche wesentlichen mit derAusübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit verbundenen Befugnisse eingeräumt waren und er darüber hinaus im Verhältnis zum Jagdpächter einen Teil des Jagdbezirks allein bejagen durfte.


Fazit der Rechtsanwälte Ralph Müller-Schallenberg und Markus H.-D. Knemeyer aus Leverkusen:

Bei Erteilung eines entgeltlichen Begehungsscheines sollte darauf geachtet werden, dass dem Erlaubnisinhaber nicht alle Rechte des Pächters eingeräumt werden, insbesondere nicht ein generelles Wildaneignungsrecht.

Ansonsten setzt sich der eine solch weitreichende Erlaubnis erteilende Jagdpächter dem Risiko einer fristlosen Kündigung, zumindest aber einer Abmahnung durch den Verpächter aus, wenn ihm die Unterverpachtung vertraglich untersagt ist

nachzulesen unter:

vgl. zum Thema auch v.Pückler, WuH 9/97, S. 62. ff


Der unentgeltliche Begehungsschein

Eine häufige Unsitte ist es von Seiten der Jagdpächter, gleich mehreren unbedarften Jungjägern für das Revier unentgeltliche Begehungsscheine anzustellen und beim Ausstellen ein Handgeld oder einen Hegebeitrag zu verlangen.
In mehreren Urteilen der letzten Jahre wurden diesem Treiben ein Ende gesetzt.

Das Landgericht in Düsseldorf (Urteil vom 19.05.2000, Az.: 22 S214/99) hat im Jahre 2000 entschieden, dass bei einer damaligen Zahlung eines "Hegebeitrages" in Höhe von DM 4.500,00 und Ausstellung eines "unentgeltlichen" Begehungsscheines tatsächlich ein gegenseitiger Vertrag über die Erteilung einer "entgeltlichen" Jagderlaubnis zu Stande gekommen sei. Daran ändere auch nichts, dass im Text der Jagderlaubnis diese ausdrücklich als "unentgeltlich" bezeichnet werde, denn die Beteiligten hätte ihre Leistung "Hegebeitrag gegen Jagdausübung" jeweils zur Erlangung der Gegenleistung zugesagt. Jedenfalls dann, wenn eine Jagdgelegenheit "gegen" einen Hegebeitrag angeboten werde, sei daraus eindeutig zu entnehmen, dass dieser als Gegenleistung für die Jagderlaubnis zu zahlen gewesen sei

hierzu; von Pückler, Wild und Hund 11/2003,S. 70 f.).



Fazit des Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg, Leverkusen:

Der "unentgeltliche" Begehungsschein sollte das sein und bleiben, was damit beabsichtigt ist: Die Einräumung einer Jagderlaubnis ohne jegliche finanzielle Forderung oder Verpflichtung, soweit es sich nicht um kleinere Gastgeschenke oder sonstige übliche geringfügige Mithilfe im Jagdrevier handelt.


Eine ausführliche Urteilssammlung mit Kommentaren zum Thema Begehungsschein findet man auf der Homepage der Rechtsanwälte Ralph Müller-Schallenberg und Markus H.-D. Knemeyer aus Leverkusen.

Auch wenn viele angebotenen Jagdbeteiligungen in Form von Begehungsscheinen verlockend klingen und man nach bestandener Jägerprüfung ungeduldig eine Jagdgelegenheit sucht, sollte sich jeder Jungjäger genau informieren, bevor er vom Angebot eines entgeltlichen Begehungsscheins Gebrauch macht.

Ein Revierpächter, der für die Ausstellung eines unentgeltlichen Begehungsscheins einen Hegebeitrag oder ein Handgeld verlangt und mehr fordert, als die gelegentliche Beteiligung an Revierarbeiten, kann als unseriös eingestuft werden.

Zum Thema "Der Begehungsschein (Teil 2 jagdlich) bitte hier klicken



waidmannsheil



Euer


stefan

Seminar zum Thema Begehungschein:
Seminarausschreibung: "Jagdbetreibslehre einmal anders"


Weitere Berichte zum Thema Begehungsschein:

Der Begehungsschein (Teil 2 jagdlich)
Die Bezahljagd-das rote Tuch der deutschen Jägerschaft
Der Begehungsscheininhaber als Jagdaufseher
Intervalljagd- eine Alternative zum Begehungsschein
Die Zukunft der Jagd, oder: Wieviel Professionalität verträgt das deutsche Jagdwesen?


Neu! 
Begehungsscheinangebote auf einen Blick auf der Deutschlandkarte des Deutschen Jagdportals

8.6.07

Jagdhundegedicht, oder wir Jäger aus Sicht der Jagdhunde

Jäger:
"Ist da die Pannenhilfe? Ich stehe vor meinem Auto und komme nicht mehr rein...

...nein, der Motor läuft. Ich musste mal raus, und da hat mein Hund wohl versehentlich die Zentralverriegelung betätigt, dieser blöde Vollidiot..."

Hund:
(denkt) "... und jetzt Teil zwei des Plans: Erster Gang rein, Vollgas und die Kupplung schlagartig kommen lassen..."







Cartoon von Wolf-Rüdiger Marunde "Jagdhund im Auto"
www.wolf-ruediger-marunde.de


So wie Wolf-Rüdiger Marunde in obigem Cartoon die Jäger aus Sicht eines Hundes darstellt, erging es wohl dem Verfasser nachfolgenden Jagdgedichtes über die Jäger aus Sicht der Jagdhunde.
Stundenlang sitzen die Hundeführer zusammen und diskutieren über die Fähigkeiten ihrer Hunde. Es werden landauf und landab Prüfungen abgehalten, um festzustellen, wer von ihnen die beste Leistung erbringt.
Doch wer bewertet die Jäger?
Hier die erste Bewertung der Jäger aus Sicht der Hunde, zusammengefasst in einem Jagdgedicht.


Der Jäger aus Sicht der Jagdhunde


Man prüfte die Hunde auf Appell und Nase,
man machte die Schleppe auf Fuchs und auf Hase,
und endlich, nach vielen ermattenden Stunden
hat man sich im Wirtshaus zusammengefunden,
um über die Hunde das Urteil zu fällen
und des Tages Geschehen tot zu verbellen.

Da hört man so manchen die Stimme erheben
Und weit mehr als notwendig ist, Laut zu geben,
was sein Hund an diesem Tage geleistet,
was die anderen sich aber haben erdreistet,
daß die Richter allesamt versagten im Grund,
mit einem einzigen Wort, DAS Thema, der Hund.

Wie die Stimmung zu laut mir ist vorgekommen,
habe ich mäuschenstill mein Glaserl genommen
und hab mich am Abend da zu guter Letzt
auf ein Viertelstündchen zu den Hunden gesetzt,
die man draussen im Vorraum hat abgelegt.
Auch sie waren vom Tage noch etwas erregt,
und plötzlich, ich weiß nicht, wie es geschehen,
konnt` ich, was die Hunde sagten, verstehen:

„Meine Herren“, - so sprach ein älterer Griffon -,
ich frag und bitt` Sie, was haben wir davon?
Man prüft unsere Form und unseren Bau!
Stellen wir doch unsere Herrn auf die Pfostenschau.
Wenn d i e s e Gelegenheit uns wäre gegeben,
meine Herren, da könnte man was erleben!

Krumm, hinkend, mit Bäuchen, gichtig, rheumatisch,
rauchend und stinkend, hustend und asthmatisch!
Ich bin überzeugt, schon der alte Catull
ihnen allen hätt` gegeben den Formwert Null

„Da haben Sie wohl Recht, es wär keine Freude“,
so sprach ein Kurzhaar, gar edel im Gebäude.
„Doch müsste man vorher sie einmal befragen,
ob die Herren im Zuchtbuch wohl eingetragen?
So frage ich Sie, denn bei all meiner Güte,
wie kommen denn wir von edelstem Geblüte,
dazu – es ist wirklich kaum zu fassen,
uns da von Potpourries prüfen zu lassen?!“

„Sehr richtig“, ruft ein Deutsch Drahthaar dazwischen,
Wurde ich denn gewölft vielleicht, um zu fischen?
Mein Herr setzt mich immer in das Wasser in Trab,
er selbst hingegen lehnt Wasser überhaupt ab!
Und dann verlangt er noch, es soll mir gelingen,
ein jedes beschossene Wild ihm zu bringen!
Wenn der Fasan auch gesund ist und längst schon fort,
brüllt er mich an: “Such weiter, verloren Apport!“
Ihm selber aber tät es höchstens gelingen,
jeden zweiten Abend `nen Rausch nach Hause zu bringen.
Schusshitzig ist nur er, ich darf es nicht sein,
seine gute Nase, die beweist er beim Wein.
Da prellt er nicht vor und ist auch ganz rührig,
nur zu Hause, da ist er ganz leinenführig.“

„Aber ich bitt` Sie, meine geehrten Herrn,
kommen wir doch einmal zu des Pointers Kern.“
So sagte gewählt und wohl auch dauergewellt,
eine schmucke Langhaarhündin im dritten Feld.
„Entschuldigen Sie, wenn ich mich nicht geniere,
und in dieser Runde ein Thema berühre,
das gerade mir als Hündin augenscheinlich
und zweifelsohne dünkt ganz besonders peinlich:

Mein Herr huldigt einer ganz and` ren Passion:
Sieht er bloß irgendwo eine hübsche Person,
so ist er schon dahin. In diesen Behufen
ist er auf gar keinen Fall mehr abzurufen,
zeigt hierin eine gar ausdauernde Härte,
zieht energisch nach auf der weiblichen Fährte,
verliert des Verstandes kümmernden Rest,
und steht endlich dann vor, und zwar bombenfest,
und ist doch, das weiß ich, und das sei nicht geleugnet,
zur Vollgebrauchsprüfung voll ungeeignet.



Ähnlichkeiten mit lebenden Jägern sind rein zufällig!


waidmannsheil

Euer


stefan

7.6.07

Kompetente Hundeausbildung durch den Hegering Vlotho (KJS Herford) als wirksames Instrument der Öffentlichkeitsarbeit

Noch immer herrscht innerhalb der meisten Kreisjägerschaften eine heillose Zerstrittenheit darüber, ob die Hundeobleute ihr Wissen um eine artgerechte Hundeausbildung auch an Hundehalter, die keine jagdlichen Ambitionen verfolgen, weitergeben sollen.

Viele Kreisjägerschaften lehnen die Weitergabe einer kompetenter Hundeausbildung durch die Hundeobleute an Nichtjäger weiterhin kategorisch ab.
Andere Kreisjägerschaften wiederum präsentieren sich der Öffentlichkeit als alternative zu den Hundeschulen. Und dies mit großem Erfolg und aus gutem Grund.

Wer einmal eine Gespräch mit einem Hundehalter geführt hat, der eine mehrjährige Odyssee durch nicht mehr zu zählende Hundeschulen hinter sich hat und dabei viele 1000 Euro ausgab, ohne nennenswerte Erfolge beim Gehorsam seines Hundes erzielt zu haben, weiß, welches riesige Potential in der Jägerschaft schlummert, um gegenüber diesen, überwiegend auf den schnellen Profit ausgerichteten Hundeschulen, eine echte Alternative zu bieten.
Dabei geht es den oft völlig verzweifelten Hundehaltern in keinster Weise darum, einen brauchbaren Jagdhund auszubilden, sondern einzig darum, einen gehorsamen Begleiter zu haben, mit dem sie stressfrei ihre Spaziergänge unternehmen können.

Dabei sind es oft nur wenige, aber wichtige Kniffe und Tricks, die wir als Jagdhundeausbilder kennen, um schnell und effizient Erfolge im Gehorsam zu erzielen. Viele verzweifelte Hundehalter haben mittlerweile erkannt, dass wir Jäger über die Kenntnisse verfügen, wie Gehorsam als Bedingung für einen brauchbaren Jagdhund zu vermitteln ist.
Immer mehr Hundehalter wenden sich deshalb von den inkompetenten Hundeschulen ab und suchen den Rat erfahrender Jagdhundeausbilder. So auch viele Hundehalter in Vlotho, die den Hundeausbildungskurs von Marie-Luise Meier, Obfrau für das Hundewesen im Hegering Vlotho in der Kreisjägerschaft Herford, besucht haben.

Über die Erfolge des Begleithundelehrgangs der Hundeobfrau Marie-Luise Meier berichtet der Vlothoer Anzeiger:

Prüfung mit durchhängender Leine
Marie-Luise Meier mit Urkunden für Halter und Leckerlies für Hunde / 21 Prüflinge bestanden

Vlotho (va). Der Begleithundelehrgang ist vorbei, die Arbeit aber noch nicht. "Im Laufe der Zeit konnte ich beobachten, dass zwischen Frauchen und Hund oder Herrchen und Hund eine wunderbare Vertrauensbasis aufgebaut wurde", so Marie-Luise Meier, Obfrau für das Hundewesen im Hegering Vlotho.


von Oliver Plöger


Jetzt gelte es, das Gelernte weiter auszubauen, nur dann stelle sich auch der Erfolg ein. Worte, die - zumindest die menschlichen - Teilnehmer des abgeschlossenen Begleithundelehrgangs gerne hörten. 28 Hundehalter nahmen teil, 21 Vierbeiner haben sich mit Erfolg durch die Abschlussprüfung gehechelt.
In der Gemeinschaftsarbeit galt es, die Leinenführigkeit mit Absetzen und Ablegen zu prüfen, ferner mit durchhängender Leine oder mit Ablenkung. Disziplinen in der Einzelarbeit waren etwa das Heranrufen aus der Sitzstellung, aus dem freien Lauf oder das Folgen "bei Fuß". All das sei nicht immer leicht, räumte Marie-Luise Meier ein, und sei nur möglich durch eine intensive und geduldige Zusammenarbeit. Auch nach Abschluss der Prüfung stehe sie gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Für die Hundeführerinnen und Hundeführer gab es jeweils Urkunden, für die Hunde Leckerlies. Marie Luise Meier bedankte sich bei der Familie Meyerbröker, die wieder das Gelände unter der Weserbrücke zur Verfügung gestellt hatte. "Auch dieser Lehrgang hat sich gelohnt und ist meines Erachtens nach ein voller Erfolg geworden. Herrchen und Frauchen haben mit ihren Hunden viel gelernt, sie wissen jetzt besser miteinander umzugehen." Der nächste Begleithundelehrgang beginnt am Samstag, 16. Juni. Die Anfängergruppe startet um 14 Uhr, für die Fortgeschrittenen geht es um 15 Uhr weiter.

Den vollständigen Artikel kann man hier nachlesen.


Die Arbeit der Hundeobfrau Frau Marie Luise Meier ist beispielhaft. Sie sorgt dafür, dass wir Jäger als kompetente Hundeausbilder in der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Auch gilt es zu bedenken, dass alle Jäger Interesse daran haben müssen, dass der Bürger, der die Wälder als Erholungssuchender nutzt und dabei seinen Hund ausführt, einen gehorsamen Begleiter hat. Ein gehorsamer Hund in Nichtjägerhänden verhindert den häufigen Konflikten zwischen Jägern und Spaziergängern.

Ich wünsche Frau Marie-Luise Meier weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Hunde- und Öffentlichkeitsarbeit.



waidmannsheil

Euer


stefan

Sie sind Nichtjäger und benötigen Hilfe bei der Erziehung Ihres Jagdhundes?


Jagdhundeseminar für Nichtjäger und Erstlingsführer von Jagdhunden

5.6.07

Die Sauhatz

Erstaunlich häufig wird als Suchwort bei Google "Jagdgedicht" eingegeben.

Scheinbar suchen viele Jäger im Internet nach Jagdgedichten, die anlässlich von Treibjagden oder anderen jagdlichen Feierlichkeiten vorzutragen lohnen. Das Angebot passender Jagdgedichte ist im Internet noch recht spärlich, weshalb ich in unregelmäßigen Zeitabschnitten mir bekannte oder auch zugetragene Gedichte hier veröffentliche. Wer also ein Gedicht kennt, das die Veröffentlichung lohnt, möge es mir bitte mit dem Namen des Verfassers zusenden.


Auch sollte jeder, der zur Treib- oder Drückjagd eingeladen wird, ein solches Gedicht zur Hand haben, schließlich erfreut es eine Jagdgesellschaft, wenn der Jagdkönig zu Ehren seiner Ernennung ein jagdliches Gedicht vorträgt. Auch Jungjäger, die anlässlich einer jagdlichen Feier zum Jäger geschlagen werden, sollten ein Gedicht zur Hand haben, um durch den Vortrag eines Jagdgedichtes diesem Ehrentag einen würdevollen Rahmen zu geben.


Nachfolgendes Gedicht, das man trefflich anlässlich einer Drückjagd vortragen kann, zu Beginn meiner losen Folge von Jagdgedichten.

Doch aufgepasst, es bedarf Übung, bis der Vortrag sitzt:

Die Sauhatz von Joseph von Lauff


Im Namen Huberti, frisch, fröhlich und froh,
Ich bringe euch allen ein Horrido,
im Namen des Mannes, der, wie ihr ja wisst,
ein Bischof gewesen und gläubiger Christ,
der aber auf Pirsche, auf Suche und Balz,
sich besser verstand als der Herr von Kurpfalz

und praeter propter vor elfhundert Jahr

ein gewaltiger Nimrod und Jäger war.


Das merkt euch besonders beim heutigen Jagen,

ihr müsst euch als Söhne Huberti betragen,

als Heger und Pfleger, als brave Gesellen,

die allerorts im Walde, auf Weg und Gestellen,

auf Halden und Wiesen, in Blösse und Strauch.

Kurzum, ihr müsst in des Herzens Falten

Die Satzung Huberti in Ehren halten.

Damit euch kein Waidmann, der ernsthaft so heißt,

als Sonntagsjäger und Schießer verschleißt.
Auf Anstand bleibt ruhig und sesshaft am Platze,

vergrämt nicht das Wild durch heillos Geschwatze,

spaziert mit der Waffe nicht schlendernd daher,
als ob so ein Drilling ein Regenschirm wär.

Und rauscht es verdächtig im Wald und im Hain,

dann pulvert nicht blindlings ins Blaue hinein.

Bedachtsam und achtsam, die Lichter stets kregel,

bleibt immer und ewig die fürnehmste Regel.

Doch habt ihr den Zielpunkt und winkt euch Gewinn

In Gottes Namen, lasst fahren dahin.

Und dann, meine Herren, nehmt euch sauber in acht,

damit ihr nicht Fehler und Schnitzer macht.

Die Waidmannssprache nicht quält und verschandelt,

die ehrlichen Sauen mit Anstand behandelt.

Drum sei euch allen, nach Rangwert und Stufen,

noch mal hinter die Lauscher und Löffel gerufen.
Das Weibsbild heißt Bache und Keiler der Mann,

und steigt er die Treppe des Alters hinan,

dann wird so ein Schwarzrock, wie allbekannt,

auch hauendes, gutes und Hauptschwein genannt.

Der Vorkopf heißt Wurf und der Rüssel Gebreche,
d
er Hauzahn Gewehr, und wenn ich noch spreche

vom hinteren Spielwerk, so purzelnd und klein,

so nennt man das Pürzel, auch Federlein.

So aber zwei Sauen in Liebe sich finden,

kurz, wenn sie erfüllen die heiligsten Pflicht,

dann sagt man: sie rauschen, doch rammeln sie nicht.

Und naht sich die Zeit, wo in traulichen Banden

Gewisse Hoffnung und Erwartung vorhanden,

ja dann, meine Herrn, und mal ehrlich gesprochen,
die Bache, sie kommt nicht in Wehen und Wochen,

vielmehr und hingegen – und das bleibt der Kern,
i
n diesem Fall, sie frischt, meine Herrn.


Sapienti sat – doch da fällt mir noch ein:

Will einer ein herzhafter Jägersmann sein,

und steht auf dem Anstand und zwickt es und zwackt es

und kommt da so`n Kneifen, so`n heillos vertracktes,

in Gottes Namen, der gebe dem West,
was sich nicht bannen und halten lässt.

Der Waldesodem verteilt und verweht es,
im Waldesrauschen zerfliesst und vergeht es,
es schadet dem Wild nicht und nicht dem Revier,

doch nutzt es dem Ganzen und macht auch Plaisier.

Und genug damit. – euch werde zuteil

Ein fröhliches Jagen und Waidmannsheil,

auch ehrt meine Worte und lasst euch nicht reuen,

was laut ich verkündet in Ehren und Treuen;
und bleibt mir gewogen mit Kegel und Kind…

In Sancto Hubert – die Sauhatz beginnt.

Jagdhornbläsercorps der Kreisjägerschaft Hameln-Pyrmont gewinnt den Bundesjagdhornbläserwettbewerb 2007











Photo: Stiftung Hessischer Jägerhof




Ich gebe zu, nicht der musikalischsten Einer zu sein, und habe nach zahlreichen Versuchen, das Jagdhornblasen zu erlernen, irgendwann aufgegeben.
Trotzdem überkommt auch dem unmusikalischsten Jäger Wehmut, wenn er den Hörnerklang vernimmt. Neben dem Geläut unserer Hunde sind es für mich die schönsten Klänge, die ich mit der Jagd verbinde.

Vor der einmaligen Kulisse des Jagdschlosses Kranichstein in Darmstadt fand am Sonntag der alljährliche Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen statt. Sieger wurde das Jagdhornbläsercorps der KJS Hameln- Pyrmont.

Einen Tag zuvor trugen die Hessen ihren Landeswettbewerb aus, bei dem das Bläsercorps Hubertus der KJS Bergstraße die höchste Punktzahl erhielt und zum Landessieger gekürt wurde. Beiden Bläsercorps gratuliere ich aufs herzlichste

waidmannsheil

Euer


stefan

Über den Bundesjagdhornbläserwettbwerb berichtet das Darmstädter-Echo:

Bergsträßer Bläser geben den Ton an

Jagdschloss Kranichstein: Jagdhornbläser ermitteln Hessische und Deutsche Meister – Erfolg auch für Groß-Gerau

Noch außer Sichtweite des Schlosses schallten Hörner durch die Kronen der Bäume. Erstaunte Radfahrer vergaßen über den ungewohnten Klang sogar das Weiterfahren. Ein wenig schien es so, als sei die Zeit beim Jagdschloss Kranichstein noch einmal zurückgedreht. Am Samstag fanden dort die Hessischen und am Sonntag die Deutschen Meisterschaften im Jagdhornblasen statt, an denen sich rund 1800 Bläser beteiligten.

Das Hornblasen ist für die Jäger weit mehr als musikalische Begleitung. „Bestimmte Signale sind für eine sichere Jagd unverzichtbar“, erklärte Jürgen Keller, Obmann der Jagdhornbläser im Landesverband Hessen. Denn die Mitglieder einer Jagdgesellschaft haben im unübersichtlichen Gelände manchmal keine andere Möglichkeit, sich untereinander zu verständigen. Dabei helfen ihnen die sogenannten Jagdleitsignale, die Beginn und Ende der Jagd markieren und ihren Ablauf regeln.

Für die Meisterschaften mussten sich die teilnehmenden Bläsergruppen mit den Jagdsignalen insgesamt gut auskennen, denn welche davon verlangt wurden, erfuhren sie erst kurz vor ihrem Auftritt. Der Nachwuchs, die Fortgeschrittenen und die „Meisterklasse“ bliesen ausschließlich auf den kleinen Fürst-Pless-Hörnern. Bei den gemischten Bläsergruppen kamen die größeren Parforce-Hörner hinzu, die früher bei der Hetzjagd zu Pferd verwendet wurden.

Die Wertungsrichter beurteilten nach den Kriterien „Gesamteindruck“, „Tonreinheit“ und „notengerechter Vortrag“. Maximal 975 Punkte konnte jede Bläsergruppe erreichen.

Den Siegerehrungen folgte das gemeinsame Abschlussblasen im Schlosshof. Rund tausend Bläser setzten zusammen das Horn an die Lippen und schufen so noch einmal diese ganz besondere Stimmung rund um das alte Jagdschloss von Kranichstein.


Der vollständige Bericht des Darmstädter Echos kann hier nachgelesen werden.

waidmannsheil


Euer

stefan

4.6.07

Vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit durch die Kreisjägerschaft Düsseldorf-Mettmann

Einen nicht alltäglichen Ansturm erlebte das eher beschauliche bergische Städtchen Wülfrath am gestrigen 3.Juni 2007.

Der Hegering Wülfrath in der KJS Düsseldorf-Mettmann hatte zum 1. Familientag Natur und Jagd geladen und viele kamen.

Das bergische Land ist vom Ruhrgebiet und dem Raum Düsseldorf schnell zu erreichen und die die weiträumige Reitanlage der Familie Volmer war ein idealer Ort, um eine solche Veranstaltung dieser Größenordnung durchzuführen.

Doch man hatte auch fleißig die Werbetrommel gerührt. Es wurden nicht nur Plakate geklebt, sondern auch über die lokalen Rundfunksender wurde für die Veranstaltung viele Wochen vorher geworben.
Dies hat sich ausgezahlt, denn der Familientag war von Anfang an bis in die späten Nachmittagsstunden bestens besucht.

Auch das Publikum machte dem Namen alle Ehre, die grüngekleideten Jäger waren in der Minderheit, es überwogen die Familien mit ihren Kindern.

Da die große Reitanlage gleich über mehrere Abreitplätze verfügt, konnten die zahlreichen Vorführungen parallel abgehalten werden. Das Bogenschießen zog die Kinder ebenso in den Bann, wie die Möglichkeit, an einer Probefahrt in einem Geländewagen teilzunehmen.
Große Aufmerksamkeit erhielt der Falkner, der es den Kindern ermöglichte, einmal einen Falknerhandschuh zu tragen, auf dem dann auch noch der vom Falkner geschickte Falke landete!

Professionelle Hilfe hatte man sich durch den Moderator Björn-Hergen Schimpf geholt. Dieser ist bekannt aus zahlreichen Fernsehmoderationen und brachte den Besuchern durch seine witzige und fachkundige Moderation die Themen der zahlreichen Vorführungen näher.

Auch viele Jagdhundvereine waren mit Informationständen vertreten, sodass fast alle Jagdhunderassen auf den Hundevorführungen vorgestellt wurden. Das durchweg disziplinierte Verhalten der Hunde auf dieser gut besuchten Veranstaltungen mit den vielen Menschen beeindruckte eine Nichtjägerin derart, dass sie mir gestand, sich solch gut erzogenen Hunde auch für den Stadtpark zu wünschen, in dem diese eher die Ausnahme darstellen.

Viele ortsfremde beklagten die schlechte Ausschilderung zur Reitanlage. Erst als man die violetten, viel zu kleinen, Hinweistafeln als Wegweiser erkannte, fand man zur Reitanlage.
Auch die Verköstigung war den Besuchermassen nicht gewachsen, aber man hatte den Eindruck, dass selbst die Organisatoren von einem derartigen Ansturm überrascht waren und die Erwartungen übertroffen wurden.

Besonders lobenswert finde ich die Regelung, dass keine Parkgebühren und kein Eintritt verlangt wurde. Auch noch so kleine Eintrittspreise schrecken junge Familien heutzutage vom Kommen ab und dies war sicherlich ein wichtiger Grund für den großen Besucherandrang.

Aus meiner Sicht eine fast perfekt gelungene Premiere dieses Familientages und eine vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit einer Kreisjägerschaft, zu der ich der KJS Düsseldorf- Mettmann und dem Hegering Wülfrath herzlich gratuliere.

Bleibt zu hoffen, dass diese Veranstaltung noch weitere Nachahmer in den Kreisjägerschaften findet.

Bis zum nächsten Familientag Natur und Jagd verbleibe ich

waidmannsheil

Euer

stefan