Die Ausschreibungen von Jagdverpachtungen sind immer noch
die Ausnahme.
Intransparenz und Kungelwirtschaft sind die Folge.
Photo: Johannes Nölke
Was ist eine Jagd wert?
Nur eine Ausschreibung schafft Klarheit
Seit 3 Jahren bundesweite Erfassung der öffentlichen Jagdverpachtungen durch das Jagdblog
Seit nunmehr 3 Jahren erfasst das Jagdblog alle im
Internet veröffentlichten Jagdpachtausschreibungen und sammelt diese, nach Bundesländern sortierten, auf Dateien. So laufen auch dieses Jahr die
aktuellen Jagdpachtausschreibungen unter Jagdverpachtungen 2014, die wir am
Ende des Jagdjahres wieder auswerten werden
Durch das Einstellen der regionalen Amtsblätter ins
Internet werden auch Jagdverpachtungen erfasst,
die nur regional ausgeschrieben werden. Auch haben viele Kommunen eigene
Portale und bieten, zusätzlich zu Anzeigen in den Jagdmagazinen, ihre ausgeschriebenen
Jagden auf der eigenen Homepage an. Die
Suchmaschinen sind somit in der Lage, fast alle im Internet veröffentlichten Jagdpachtausschreibungen zu erfassen.
Immer wieder erreichen mich Anrufe von
Jagdpachtinteressierten, die mich fragen, wie hoch der Pachtpreis ist, den man
einsetzen muss, um eine Chance zu bekommen, den Zuschlag zu erhalten. Das ist aber auch mir nach 3
Jahren des Sammelns von Jagdpachtausschreibungen bis heute nicht annähernd
möglich. Zum einen, weil die Pachtpreise, zu denen der Zuchlag erteilt wurde,
nicht veröffentlicht wird und zum anderen, weil die zur Verpachtung anstehenden Jagd nur sehr selten öffentlich ausgeschrieben werden
Gerade einmal 10% der Reviere werden öffentlich ausgeschrieben
Durch eine Zusammenstellung und Auswertung der Jagdverpachtungsangebote aus dem Jagdjahr 2012/13 soll nun untersucht werden, weshalb es in Deutschland bis heute keine auch nur annähernd brauchbare Jagdwertermittlung, ähnlich dem Mietspiegel bei Mietwohnungen, gibt.
Durch eine Zusammenstellung und Auswertung der Jagdverpachtungsangebote aus dem Jagdjahr 2012/13 soll nun untersucht werden, weshalb es in Deutschland bis heute keine auch nur annähernd brauchbare Jagdwertermittlung, ähnlich dem Mietspiegel bei Mietwohnungen, gibt.
Zunächst gilt es, den Markt der Jagdreviere zu erfassen. Dies lässt sich einfach im Internet recherchieren.
Hier melden die Jagdverbände eine
Gesamtpachtfläche (jagdbare Fläche) von 32 Mio. Hektar, die sich auf etwa 75% gemeinschaftliche
Jagdbezirke (GJB) und 25% Eigenjagdbezirke und Verwaltungsjagdbezirke (EJB)
verteilen. Bei 450 ha durchschnittlicher Reviergröße ergibt sich ein Markt von rund
70.000 Revieren bundesweit.
Die Erfassung aller im Internet ausgeschriebenen und im Jagdblog
erfassten Reviere ergab eine Anzahl von 601 öffentlich ausgeschriebener Revieren im Jagdjahr 2012/13. Rechnet man noch
10-15% nicht erfasster Reviere hinzu,
ergeben sich ca. 700 öffentlich ausgeschriebene Reviere/Jahr.
Bei einer Laufzeit von durchschnittlich 10 Jahren unter Nichtberücksichtigung von außerordentlichen
Neuausschreibungen wegen Tod oder Sonderkündigung, ergibt sich eine Ausschreibungsquote
bei 70.000 Revieren von ca. 10%.
Bei dieser Quote ist eine klare Aussage über den Jagdwert
einer Jagd unmöglich abzugeben. Selbst wenn man die erzielten Pachtpreise der wenigen ausgeschriebenen Jagdverpachtungen
veröffentlichen würde, wären diese Preise nicht repräsentativ, da man bei dieser
geringe Quote von keinen transparenten Markt, weder für Anbieter noch für
Suchende, sprechen kann.
Eigenjagdbezirke werden doppelt so häufig ausgeschrieben wie gemeinschaftliche Jagdbezirke
Die vom Jagdblog erfassten 601 bundesweiten öffentlichen Jagdverpachtungen 2012/13 zeigen aber auch, dass es zwischen EJB Verpächter (Forst, Stadt) und GJB (Jagdgenossenschaften) völlig unterschiedliche Vermarktungsinteressen gibt. Zwar wurden genau 301 GJB und 300 EJB ausgeschrieben, -die Ausschreibungen erteilen sich genau hälftig auf die ausschreibenden Stellen- , aber die EJB stellen nur 25% der Jagdreviere.
Eigenjagdbezirke werden doppelt so häufig ausgeschrieben wie gemeinschaftliche Jagdbezirke
Die vom Jagdblog erfassten 601 bundesweiten öffentlichen Jagdverpachtungen 2012/13 zeigen aber auch, dass es zwischen EJB Verpächter (Forst, Stadt) und GJB (Jagdgenossenschaften) völlig unterschiedliche Vermarktungsinteressen gibt. Zwar wurden genau 301 GJB und 300 EJB ausgeschrieben, -die Ausschreibungen erteilen sich genau hälftig auf die ausschreibenden Stellen- , aber die EJB stellen nur 25% der Jagdreviere.
Hieraus ergibt sich seitens der Eigenjagdbezirke ein wesentlich
höheres Interesse, eine möglichst hohe Jagdpacht zu erzielen. Im Gegensatz zu
den Jagdgenossenschaften unterliegen die Verpächter staatlicher EJB einer
strengen Kontrolle durch die Landesrechnungshöfe. Diese rügen, das haben meine Gespräche mit
Stadtkämmerern ergeben, eine lasche
Vergabe streng und fordern eine angemessene
marktorientierte Vermietung von Liegenschaften. Auch wenn sich die Verpächter bei der
Verpachtung das Recht vorbehalten, nicht an den meistbietenden den Zuschlag zu
erteilen, dient Ihnen die Ausschreibung zumindest dazu, zu wissen, was der zur
Zeit am Markt erzielbare Preis ist. Mit der Ausschreibung wird gegenüber den
Kontrollbehörden der Nachweis erbracht, einen angemessenen Preis erzielt zu
haben.
Extreme Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Groß sind die Unterschiede zwischenden Bundesländern, sowohl bezüglich der Menge der Ausschreibungen, als auch beim Verhältnis von Auschreibungen von GJB zu EJB.
Extreme Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Groß sind die Unterschiede zwischenden Bundesländern, sowohl bezüglich der Menge der Ausschreibungen, als auch beim Verhältnis von Auschreibungen von GJB zu EJB.
In Baden-Württemberg wird das Missverhältnis besonders
deutlich. Es wurden gerade einmal 6 GJB
ausgeschrieben, aber 102 EJB. Besonders gravierend ist das Missverhältnis
deshalb, weil die baden-württembergischen Landesforsten keinen einzigen EJB
ausgeschrieben haben. Alle ausgeschriebenen EJB sind im Eigentum von Städten und Gemeinden. In Baden-Württemberg scheinbar der Druck des Landesrechnungshofes
besonders groß.
Doch bundesweit betrachtet ergibt sich auch nach über 20 Jahren
nach der Wiedervereinigung ein deutliches West-Ost-Gefälle.
Ausgerechnet in den waldreichen Bundesländer Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern wurden im Jagdjahr
2012/13 gerade mal 14 GJB (!) ausgeschrieben. Immerhin kamen dort 67 EJB zur Verpachtung, allerdings fast
ausschließlich durch die Landesforstbetriebe und den Bundesforst. In Sachsen,
wo gerade mal statistisch 0,0038% der GJB ausgeschrieben wurden, kann man
getrost davon ausgehen, dass weder Jäger, noch Jagdgenossen überhaupt annähernd
wissen, was ihre Jagd, die sie verpachten bzw. pachten, wert ist.
Bei den Jagdgenossenschaften fehlt die Kontrolle
Diese Kontrolle in Form eines Rechnungshofes, die die öffentliche Ausschreibung der Jagdverpachtung zwingend vorschreibt, fehlt bei den Jagdgenossenschaften. Ausgeübt wird diese laut Satzung durch die Genosse selbst. Wer aber einmal eine solche Jahreshauptversammlung besucht hat, wird feststellen , das oft nicht einmal 10% der Jagdgenossen erscheinen. Nur wenige Jagdgenossen zeigen wirkliches Interesse, sich um ihre durch die Jagdgenossenschaft verwaltete Liegenschaft zu kümmern. Wenn dann über mehrere Jagdpachtperioden keine Ausschreibung statt findet und auch im weiten Umkreis kein Jagdbogen ausgeschrieben wurde, der einen marktüblichen Preis erkennen lässt, kann man getrost davon ausgehen, dass weder der Jagdvorstand, noch die Jagdgenossen wissen, was ihre Jagd eigentlich wert.
Wann erfüllt die Nichtausschreibung der Jagdverpachtung den Tatbestand der Untreue?
Jeder, der einmal eine örtliche Jagdverpachtung miterleben durfte, weiß, dass mit dem Näherrücken der neuen Jagdverpachtung das Gekungel zwischen Jagdvorstand und örtlichen Pachtinteressierten beginnt. Und auch der Jagdvorstand ist verständlicherweise immer daran interessiert, um den Dorffrieden zu wahren, eine Jagdpachtverlängerung ohne Ausschreibung zu ermöglichen. Zudem erspart sich dabei der Jagdvorstand viel Arbeit und vor allem den Unfrieden unter der örtlichen Jägerschaft. Die örtliche Jägerschaft selbst wiederum scheut die öffentliche Ausschreibung der Jagd wie der Teufel das Weihwasser.
Bei den Jagdgenossenschaften fehlt die Kontrolle
Diese Kontrolle in Form eines Rechnungshofes, die die öffentliche Ausschreibung der Jagdverpachtung zwingend vorschreibt, fehlt bei den Jagdgenossenschaften. Ausgeübt wird diese laut Satzung durch die Genosse selbst. Wer aber einmal eine solche Jahreshauptversammlung besucht hat, wird feststellen , das oft nicht einmal 10% der Jagdgenossen erscheinen. Nur wenige Jagdgenossen zeigen wirkliches Interesse, sich um ihre durch die Jagdgenossenschaft verwaltete Liegenschaft zu kümmern. Wenn dann über mehrere Jagdpachtperioden keine Ausschreibung statt findet und auch im weiten Umkreis kein Jagdbogen ausgeschrieben wurde, der einen marktüblichen Preis erkennen lässt, kann man getrost davon ausgehen, dass weder der Jagdvorstand, noch die Jagdgenossen wissen, was ihre Jagd eigentlich wert.
Wann erfüllt die Nichtausschreibung der Jagdverpachtung den Tatbestand der Untreue?
Jeder, der einmal eine örtliche Jagdverpachtung miterleben durfte, weiß, dass mit dem Näherrücken der neuen Jagdverpachtung das Gekungel zwischen Jagdvorstand und örtlichen Pachtinteressierten beginnt. Und auch der Jagdvorstand ist verständlicherweise immer daran interessiert, um den Dorffrieden zu wahren, eine Jagdpachtverlängerung ohne Ausschreibung zu ermöglichen. Zudem erspart sich dabei der Jagdvorstand viel Arbeit und vor allem den Unfrieden unter der örtlichen Jägerschaft. Die örtliche Jägerschaft selbst wiederum scheut die öffentliche Ausschreibung der Jagd wie der Teufel das Weihwasser.
Doch diese Umgehung der öffentlichen Ausschreibung beinhaltet
auch ein nicht unerhebliches Streitpotential mit Jagdgenossen. Es ist die
Aufgabe des Jagdvorstandes als Vertreter der Jagdgenossen einen angemessenen
und somit marktüblichen Preis zu erzielen. Sollte aber ein Jagdgenosse sich
durch eine zu niedrige Pacht wegen fehlender Ausschreibung übervorteilt fühlen, können bei einer 10
jährigen Laufzeit von Pachtverträgen schnell nicht unerhebliche
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Insbesondere dann, wenn
gleichwertige Jagden in unmittelbarer Umgebung durch Ausschreibung den Nachweis erbracht haben, dass die angesetzte Pacht viel zu niedrig angesetzt wurde.
Schell kann dann aus der Jagdverpachtung, die zur Wahrung des
Dorffriedens unter der Hand verpachtet wurde, aus Sicht der Genossen ein
Vermögensschaden entstehen, der dann den Tatbestand der Untreue erfüllt.
Die Jagdgenossen sollten zumindest eine Ausschreibung
vornehmen, um einen Richtwert zu erhalten, über welchen Jagdwert sie sich mit
den örtlichen Jägern unterhalten. Ein Zwang zum Abschluss mit dem
meistbietenden wird schließlich schon bei der Ausschreibung explizit
ausgeschlossen, da sich die Jagdgenossenschaft bei einer Ausschreibung vorbehält,
unter den Bietenden sich einen passenden Pächter aussuchen zu dürfen.
wmh
Euer
Stefan