Der Prozess gegen einen Jagdpächter in Aachen wegen der Tötung geschützter Greifvögel hatte für großes Ausehen gesorgt.
Mit einem äußerst gnädigen Urteil kam der Jagdpächter nun davon, weil man ihm bis auf einen Fall keine Tötung nachweisen konnte.
waidmannsheil
Euer
stefan
Über den Prozessausklang berichtet das Onlinemagazin der Aachener Zeitung
Aachen/Düren.
In dem Prozess um Greifvogeltötungen hat das Amtsgericht Aachen einen Jagdpächter am Montag zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
Das Gericht befand den 65-Jährigen der Tierquälerei und des Nachstellens streng geschützter Tiere in einem Fall für schuldig. In allen anderen Fällen wurde er mangels Beweisen freigesprochen. Ein Bonner Komitee gegen den Vogelmord hatte seit 2007 über 80 Vogelkadaver im Jagdrevier des Angeklagten sowie in der direkten Umgebung im Kreis Düren gezählt.
Das Gericht sprach von einem «suspekten Verhalten des Angeklagten». Sein Motiv sei gewesen, Greifvögel als Konkurrenten bei der Jagd auf Rebhühner und Fasane auszuschalten. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht alle Vorwürfe bestritten.
Update:
Dem Jäger wurde mittlerweile auch der Jagdschein nicht verlängert. Auch mit seiner Klage gegen die Nichtverlängewrung war er erfolglos.
Dazu der Bericht des Onlinemagazins der Aachener Zeitung
31.12.08
4000 Euro Geldstrafe gegen einen Jagdpächter
27.12.08
Zeitgemäße Gestaltung von Jagdpachtverträgen
Hohe Sauenbestände und die damit einhergehenden unkalkulierbare Wildschäden, immer älter werdende Jagdpächter und eine Pachtdauer von 9 Jahren sind die wesentlichsten Gründe für ein immer schwieriger werdendes Umfeld der Jagdverpachtungen.
Über die damit verbundenen Auswirkungen auf die die Jagdgenossenschaften referierte der Rechtsanwalt Josef Humm aus Schwäbisch-Hall vor dem Hegering 1 der Kreisjägervereinigung Hohenlohe. Die hohe Teilnehmerzahl von Jagdpächtern und Jagdpachtinteressierten zeigt, welche Bedeutung in Zukunft die Ausformulierung von Jagdpachtverträgen haben, wenn ein Jäger sich entschließt, einen solchen zu unterschreiben.
Über den Vortrag des Rechtsanwalts Josef Humm berichtet die Kreisjägervereinigung Hohenlohe.
waidmannsheil
Euer
stefan
Zeitgemäße Gestaltung von Jagdpachtverträgen
Rund 70 Teilnehmer beim Vortrag von Josef Humm im Hegering 1
Ein Jagdrevier zu pachten, ist für viele Jäger im Hohenlohekreis nicht mehr attraktiv. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie liegen beispielsweise in den Veränderungen in der Landwirtschaft, den steigenden Kosten für Wildschäden, den teilweise hohen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für Wildschadensverhütungsmaßnahmen sowie der Zunahme von Vorschriften und behördlichen Auflagen bei der Jagdausübung.
Auch die Erhebung der umstrittenen Jagdsteuer durch den Landkreis ist für viele Jagdpachtinteressenten ein Grund, keine langfristigen Bindungen in Jagdpachtverträgen mehr einzugehen. Besonders junge Jägerinnen und Jäger scheuen die Verpflichtungen und Risiken, die sich daraus ergeben.
In Jagdpachtverträgen werden in der Regel über viele Jahre die Rechte und Pflichten der Jagdpächter und der Verpächter festgelegt.
Die zeitgemäße Gestaltung von Jagdpachtverträgen und die Problematik der Jagdsteuererhebung waren deshalb die zentralen Themen des Vortrages von Josef Humm, Rechtsanwalt aus Schwäbisch Hall.
Rund 70 Pächter und Jagdpachtinteressenten Hohenloher Jagdreviere folgten der Einladung des Hegering 1 der Kreisjägervereinigung Hohenlohe am 21. November nach Neunstetten.
„Beim Abschluß von Jagdpachtverträgen haben die Vertragspartner einen sehr weiten Gestaltungsspielraum. Für Jagdpachtinteressenten ist es dabei besonders wichtig, über die gesamte Vertragsdauer von 9 bis 12 Jahren die Risiken kalkulierbar zu halten“, stellte Josef Humm zu Beginn seiner Ausführungen fest.
„Bei den Vertragsverhandlungen, die in jüngster Zeit stattgefunden haben, konnten zwischen den Verpächtern und Pachtinteressenten in aller Regel sinnvolle, zeitgemäße und intelligente Lösungen gefunden werden so Humm.
Bei den Verhandlungen über die Vertragsneugestaltung geht es besonders um drei Themenkreise: Eine Anpassung und damit meist deutliche Reduzierung der Pachtpreise, eine betragsmäßige Deckelung und Neuverteilung der Wildschadensersatz-Kosten und eine Begrenzung der Kosten, die durch Wildschadensverhütungsmaßnahmen entstehen können.
Durch die Veränderungen in der Landwirtschaft, wie beispielsweise die regional drastische Zunahme von Maisanbauflächen steigen die Kosten für Wildschäden und die von den Jägern meist freiwillig erbrachten Schutzmaßnahmen seit Jahren. „Das ist ein finanzielles Risiko für Jagdpächter und kann bis zur privaten Insolvenz führen“, sagte Humm.
Deshalb gibt es auch in Hohenlohe bereits Reviere, die trotz überregionaler Werbung nur sehr schwer oder gar nicht mehr verpachtbar sind.
„Wenn eine Verpachtung letztlich scheitert, fehlen den Jagdgenossenschaften nicht nur die Einnahmen. Sie müssen dann den geschädigten Grundstückseigentümern den entstandenen Wildschaden ersetzen und die vielfältigen Aufgaben der Jäger selbst organisieren“, schloss Humm seinen Vortrag. Das kann nicht im Sinne der Jagdgenossenschaften sein.
24.12.08
Der Jäger
Was Segeln der Wünsche durch luftige Höh'!
Was bildendes Träumen im blühenden Klee!
Was Hoffen und Bangen, was Schmachten, was Weh!
Und rauscht nicht die Erde in Blüten und Duft?
Und schreitet nicht Hörnerklang kühn durch die Luft?
Und stürzet nicht jauchzend der Quell von der Kluft?
Drum jage Du frisch auch Dein flüchtiges Reh
Durch Wälder und Felder, durch Täler und See,
Bis Dir es ermüdet in Armen vergeh'!
Joseph von Eichendorff
23.12.08
Erneut rekordverdächtiger Keiler mit 167 kg von Jungjäger erlegt
Bereits vor 14 Tagen berichtete das Jagdblog über das Jagdglück eines Jungjägers, der einen rekordverdächtigen 138 kg schweren Keiler erlegte. Doch der Jungjäger Sophiene Abidat aus Köln scheint den bisherigen Rekord noch zu toppen.
Mit 167 kg führt er die Hitliste des Jagdblogs im Jagdjahr 2008/09 an. Aber das Jagdjahr ist ja noch nicht zu Ende....
Über den Ausnahmekeiler und seinen stolzen Erleger berichtet der Kölner Stadtanzeiger
Da wünschen wir dem Jungjäger weiterhin viel Waidmannsheil
Euer
stefan
Mal so richtig Schwein gehabt
Von Tobias Neuhaus
Auf seiner ersten großen Jagd hat der junge Waidmann Sophiene Abidat ungeheures Glück: Der aus Algerien stammende Kölner erlegt einen rekordverdächtig großen Eber. 167 Kilo bringt das Riesentier auf die Waage - nun ist Sophiene Abidat eine kleine Berühmtheit.
Ehrenfeld - Was sich in den sächsischen Wäldern nahe dem Örtchen Schöna ereignete, liest sich wie ein Kapitel aus dem fantastischen Buch des großen Jägerlateins. Die Geschichte erzählt von einem ungeheuren Tier, von unverschämtem Glück und nicht zuletzt von einem ungewöhnlichen Jäger aus Köln - und wahr ist sie natürlich auch.
Im Mittelpunkt der Geschehnisse steht Sophiene Abidat, geboren in Algerien, 25 Jahre alt. Das Haar des Autohändlers ist akkurat getrimmt, er trägt gerne Grün, und wenn das Gespräch auf die Jagd kommt, verleiht er seinen Sätzen mit ausholenden Gesten Nachdruck.
Die Jäger in Deutschland, sagt er, sind in erster Linie für die Hege zuständig und dafür, die Tierpopulationen im Gleichgewicht zu halten. Er komme aus einer Jägerfamilie und schon als Kind habe er in Algerien dem Niederwild, hauptsächlich Steinhühnern und Hasen, nachgestellt. „Das Jagen steckt einfach in mir drin“, sagt er, „schon solange ich denken kann.“
Als er mit neun Jahren nach Deutschland kam, war es erst einmal vorbei mit der Pirsch. Doch gleich nach seinem 17. Geburtstag erwarb Sophiene den Angelschein. Er habe viel geangelt, durchaus mit Erfolg, betont er und zückt zum Beweis das Handy, auf dem er ein Foto von sich und einem 1,83 Meter langen Wels gespeichert hat. Vor einem halben Jahr lernte er dann einige Jäger kennen, und gleich loderte seine Leidenschaft wieder auf.
Solche Jäger, die sind schon ein Völkchen für sich, habe er anfangs gedacht. Immer in Grün, diese eigenartige Sprache, „und ganz billig ist so ein Hobby auch nicht“. Sein Wille zu jagen war stärker als alle Bedenken. Und als er von der Unteren Jagdbehörde in Köln zurückkehrte, wo er sich über den Erwerb des Jagdscheins informiert hatte, war er ganz euphorisch. „Die haben mir wirklich sehr gut geholfen“, lobt er. Nach einem Crash-Kursus legte er erfolgreich die Prüfung ab, und kurz darauf ging es nach Sachsen.
Dort nahm er mit 200 weiteren Jägern und 50 Treibern an einer zweitägigen Drückjagd teil. Dabei durchkämmen die Treiber in einer Reihe den Wald, scheuchen (drücken) das Wild aus ihrer Deckung in Richtung einer Lichtung, wo die schießbereiten Kollegen bereits warten.
Am zweiten Tag der Jagd war es im Wald ganz leise, so Sophiene. „Es hat geschneit. Kein Vogel, nichts war zu hören“, erinnert er, „ich hatte mich schon auf einen ruhigen Tag eingerichtet.“ Doch weit gefehlt. „Zuerst dachte ich, da kommt ein Pferd angelaufen“, schildert er den Augenblick, als ein riesiger Schatten aus dem Dickicht flüchtete, „so laut hat der getrampelt.“ Mit zwei Schüssen erlegt er den Keiler. Als er und die Kollegen die Beute begutachten, können sie es kaum glauben. Um die 120 Kilo wiegt ein ausgewachsenes, sehr schweres Männchen. Das Exemplar, das der junge Ehrenfelder erbeutet hat, bringt 167 Kilo auf die Waage. Ungläubiges Staunen bei den Waidmännern, hektische Telefonate, im Nu kommen die lokale Presse und das Radio. „Ich glaube, ich bin eine lebende Legende“, lacht Sophiene stolz. Auch der Fachmann staunt: „Das ist wohl das, was wir einen Lebenskeiler nennen“, staunt auch Jürgen Semmelsberger vom Deutschen Jagdschutzverband, „so ein Jagdglück hat man nur einmal im Leben.“
So viel Jagdglück gibt es allerdings nicht geschenkt. Die Teilnahme an der zweitägigen Jagd hat den jungen Grünkittel 160 Euro gekostet. Darin inbegriffen sind die Waffen, also die langen, krummen Eckzähne des Keilers - solange sie nicht mehr als zehn Zentimeter messen. Die von Sophienes Keiler brachten es allerdings auf 26 Zentimeter, und diese Trophäe kostet ihn so noch einmal 1500 Euro extra. Das Fleisch des Keilers hat der Jungjäger dann jedoch nicht mit nach Köln genommen. Schließlich hatte er bereits am ersten Tag der Jagd eine kapitale Wildsau erlegt.
Weitere Berichte über außergewöhnliche Trophäen:
Südtiroler Kaiserjäger Markus Pfidscher erlegt 100 kg Keiler hier klicken
Jungjäger erlegt 138 Kilo Keiler hier klicken
Der abnormste Bock 2007 kommt aus der Steiermark hier klicken
22.12.08
Fehlabschuss zieht Jagdscheinentzug nach sich
Dass der Abschuss von führenden Stücken nicht nur ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit ist, sondern ein Verstoß gegen die Jagd- und Schonzeiten und somit auch das Tierschutzgesetz berührt, musste ein Teilnehmer einer Treibjagd nun bitter erfahren.
Auch die Äußerung der Richterin, viel neues über die Jagd erfahren zu haben, gibt dem Prozess eine besondere Note.
Es ist eben beim Abschuss, auch wenn wir aktuell hohe Wildbestände haben und viele Jagdherren großzügige Freigaben gewähren, immer notwendig, Vorsicht beim Abschuss von führenden Tieren walten zu lassen.
Hoffentlich setzt das Urteil ein deutliches Zeichen, dass auf den Drückjagden auch bei hohen Wildvorkommen immer genau angesprochen wird, bevor man sich zum Abschuß entscheidet.
Über die Urteilverkündung berichtet die Mainpost.
waidmannsheil
Euer
stefan
HAMMELBURG
Jäger wird Jagdschein entzogenVerurteilter will weiterkämpfen
(ghs) Zu einer Geldstrafe von 3600 Euro wurde ein Jäger wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Jagd- und Schonzeiten verurteilt. Der Jagdschein ist entzogen. Der Unteren Jagdbehörde obliegt die Entscheidung, wie lange die Sperrfrist beträgt. In dieser Strafsache war es der dritte Verhandlungstermin (wir berichteten).
Dem Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, während einer Drückjagd im November des vergangenen Jahres verbotswidrig in mindestens einem Fall dem Hirschkalb das Muttertier weggeschossen zu haben. Der Angeklagte hatte damals auf dem Hochsitz ungewöhnliches Jagdglück und zwei Hirschkühe sowie Schwarzwild erlegt.
Er habe keine Kälber gesehen, behauptete der Jäger bis zuletzt. „Ich bin enttäuscht, was mir unterstellt wird“, meinte er noch kurz vor der Urteilsverkündung. Dass er angezeigt wurde, sei wohl auf den Neid jener zurückzuführen, die nicht zum Schuss gekommen seien. Er werde bis zum letzten Blutstropfen weiterkämpfen, kündigte der Jäger an.
Im Revier sei kein lediges Hirschkalb beobachtet worden, machte der Strafverteidiger in seinem Plädoyer geltend. Auch mehrere Minuten nach den Schüssen seines Mandanten hätten die Jagdbeteiligten keine Kälber weglaufen sehen.
90 statt 80 Tagessätze
„Der Tatnachweis ist erbracht“, stellte der Staatsanwalt dagegen einen bedingten Vorsatz des Angeklagten fest und forderte statt der 80 sogar 90 Tagessätze. Muttertier und Kalb seien eng beieinander gestanden. Ein Hund oder Treiber, die diesen engen Verband hätte auseinandersprengen können, seien nicht beobachtet worden, verwies der Staatsanwalt auf die vielen übereinstimmenden Zeugenaussagen.
Auch der in der dritten Verhandlung gehörte letzte Zeuge, ein damals beteiligter Jäger, konnte nur bestätigen, was viele andere Zeugen in den vorangegangenen Verhandlungen schon sagten. Es habe einen Viererverband von zwei Hirschkühen und deren beiden Kälbern gegeben, die Richtung Hochsitz abgezogen seien, auf dem der Angeklagte saß. Auch er habe sich gewundert, dass keine Kälber, sondern die Alttiere auf der Strecke des Angeklagten lagen. Die Kälber hätten nämlich zuerst geschossen werden müssen.
„Ich habe Einiges über die Jagd gelernt“, verriet die Richterin. Nicht nur die vielen Zeugen aus den Jagdkreisen, sondern auch ihr Studium der Fachliteratur habe ihr deutlich gemacht, dass Hirschkälber auch nach einem Halbjahr noch nicht selbstständig überleben könnten. Zumindest psychisch sei die Bindung an das Muttertier noch erforderlich. Allerdings könne sie den Zeitdruck des angeklagten Jagdschützen nachvollziehen, der die Lage nicht einwandfrei erkannt habe. Die Richterin erkannte deshalb auf Fahrlässigkeit. Die Geldstrafe war mit 80 Tagessätzen aber höher ausgefallen als der Strafbefehl mit 60 Tagessätzen auswies.
15.12.08
Die Geschichte des Reichsjagdgesetz
Eine nicht nur bei radikalen Jagdgegnern, sondern auch bei Kritikern aus der Öko-Jagsszene sehr beliebte Behauptung ist die, dass "konventionelle" Jäger grundsätzlich Nazis seien. Als Begründung dafür wird angegeben, dass das Bundesjagdgesetz ein Nazi-Gesetz sei, da es im wesentlichen dem 1934 eingeführten Reichsjagdgesetz entspricht, dass von Hermann Göring, dem damaligen Reichsjägermeister, Ministerpräsident von Preußen und Minister für alles mögliche erlassen worden sei.
Diese Behauptung ist - wie übrigens vieles, was in der radikalen Tierrechtlerszene so verzapft wird - ein ganz typisches Beispiel für eine Halbwahrheit. Und halbe Wahrheiten sind ja bekanntlich - ganze Lügen.
Was aber ist nun tatsächlich dran an der Geschichte vom Reichsjägemeister Hermann Göring, seinem Reichsjagdgesetz und den heutigen Jägern, die angeblich immer noch seine treuen Adepten sein sollen? Um die Entstehung des Reichsjagdgesetz und die Rolle der Jagd in der Nazizeit zu verstehen, muss man ein wenig weiter ausholen und die Geschichte der Jagd sowie die des Deutschen Reiches und den Lebenslauf Hermann Görings bemühen.
Das Reichsjagdgesetz von 1934 hat übrigens einen direkten Vorläufer in einer Preußischen Verordnung über die Jagd, die bereits wichtige Aspekte des Reichsjagdgesetzes vowegnahm und tatsächlich von einem jagenden preußischen Ministerpräsidenten erlassen wurde. Nur hieß der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung noch nicht Hermann Göring, sondern Otto Braun. Otto Braun war der letzte preußische Ministerpräsident vor der Machtübernahme der Nazis. Er war auch Jäger und, tja, es tut mir fast leid, das sagen zu müssen: Sozialdemokrat. Aber er hatte sich diese Preußische Jagdverordnung auch nicht selbst ausgedacht, denn die Geschichte dieser Jagdverordnung und des Reichsjagdegesetzes ist wesentlich älter.
Die Jagd in der Weimarer Zeit
Der Gedanke eines einheitlichen Jagdgesetzes für das Deutsche Reich geht zurück bis zur Gründung des Kaiserreiches 1871. Da ab diesem Zeitpunkt weitgehend Schluss war mit der Kleinstaaterei sahen die Jäger die Zeit reif für eine solche rechtliche Grundlage auf welche die deutsche Jagd gestellt werden sollte. Tatsächlich dauerte es aber noch eine ganze Weile bis dieses Reichsjagdgesetz Wirklichkeit werden sollte und besonders in der Weimarer Zeit waren die Ausichten dafür nichts weniger als rosig. Das Problem bestand damals darin, dass es neben einer großen Anzahl regionaler Vereinigungen zwei konkurrierende Jagdverbände in Deutschland gab. Die waren so verfeindet, dass jedesmal, wenn von einem gegenüber Staat und Gesetzgeber ein Vorstoß in Richtung Reichsjagdgesetz unternommen wurde, der jeweils andere ihm sofort Knüppel zwischen die Beine warf, auch wenn er eigentlich die gleichen Ansichten vertrat - nur weil der Vorschlag nicht vom eigenen Verband kam, sondern von den anderen.
So traten die Bemühungen um ein Reichsjagdgesetz mehr oder weniger auf der Stelle, bis dann gegen Ende der Weimarer Zeit die beiden Verbände doch noch aufeinander zugingen und sich unter der Leitung von Ulrich Scherping, einem Forstmann, versöhnten. Nun konnten die Bemühungen gebündelt werden und der erste Teilerfolg war die bereits erwähnte Preußische Jagdverordnung.
Dann brach die Weimarer Republik zusammen und die Nazis kamen an die Macht. Die Verbandsfunktionäre um Ulrich Scherping erwarteten, dass mit der neuen, starken Regierung wieder Ordnung in die Staatsgeschäfte einkehren und konstruktive politische Arbeit möglich werden würde. Sie hielten daher die Zeit für günstig um mit ihrem Anliegen an die Regierung heranzutreten. Gemeinsam überlegten sie, wer von den neuen Machthabern wohl am ehesten dafür zu interessieren und als Schirmherr für ein Reichsjagdgesetz zu gewinnen wäre.
Reichsjägermeister Hermann Göring
Göring und Hitler
Dabei fiel ihre Wahl auf Hermann Göring. Wer aber war denn eigentlich dieser Hermann Göring? Seinen Namen kennt eigentlich fast jeder, aber kaum einer weiß von ihm viel mehr, als dass er ein dicker Mensch war, der den Mund gerne recht voll nahm.
Das war zur damaligen Zeit anders. Hermann Göring war als erfolgreicher Kampfflieger des Ersten Weltkrieges bekannt und eine beliebte Persönlichkeit.
Hermann Göring war Naturliebhaber, Bergsteiger und jagte auch ein wenig, ohne sich aber bis dahin in der Jagdpolitik hervorgetan zu haben. Nach außen hin war er zwar ein ausgeprägter Nazi, passte aber eigentlich nicht so ganz zu der Masse dieser Leute, die einen eher kleinbürgerlichen Hintergrund hatten.
Hermann Göring entstammte nämlich, naja sagen wir mal: der sogenannten besseren Gesellschaft und war in adeligen Kreisen aufgewachsen, obwohl er selbst nicht adelig war. Gerade dieser Unterschied war jedoch der Grund dafür, dass er ein sehr enger Freund Adolf Hitlers wurde und zusammen mit diesem ganz nach oben gespült wurde: Göring hatte nämlich die Verbindungen zu einflussreichen Leuten mit Geld und die nötigen Kenntnis der Umgangsformen für diese Kreise, die Hitler - der ja aus kleinen Verhältnissen stammte - nicht hatte, aber dringend benötigte. Göring war es übrigens auch, der Hitler die deutsche Staatsbürgerschaft verschaffte.
Hitler wiederum war der geniale Demagoge, der die Massen in seinen Bann ziehen konnte. Er tat das nach einfachen, selbst erstellten rhetorischen und programmatischen Regeln - die er, wie auch das, was er vorhatte, übrigens in seinem Buch "Mein Kampf" genau erklärt hat. Auch seine Stimme kann dabei eine Rolle gespielt haben; manche Wissenschaftler glauben nämlich, dass das Frequenzspektrum von Hitlers Stimme und die Art wie er es einsetzte einen besonderen Einfluss auf seine Zuhörer hatte.
Die höheren Offiziere aus der Kaiserzeit - darunter waren ja noch viele Adelige - waren zwar patriotisch eingestellt und folgten Hitler aufgrund seiner Erfolge für Deutschland, lehnten ihn und seine Ideologie aber im Grunde ab. Sie erhofften sich von Hitlers Wirken eher ein Art Restauration des Kaiserreiches. Die Vorbehalte unter den deutschen Offizieren der alten Schule gingen soweit, dass - wie man ja weiß - einige von ihnen 1944 versuchten, Hitler zu beseitigen. Göring hingegen, der ja von seiner Biographie und Stellung als Kriegsheld des ersten Weltkrieges her betrachtet eigentlich eher zu diesen Leuten gepasst hätte, band sich aber sehr früh schon so eng an Hitler, dass dieser ihn nach der Machtübernahme mit hohen Ämtern ausstattete und sogar zu seinem Nachfolger ernannte. Göring sicherte sich unter anderem die Macht über die preußische Polizei und führte die Konzentrationslager ein.
Was in Görings Kopf vorging kann man nur erahnen. Die Spekulation, dass es sein Traum war, Kaiser von Deutschland zu werden, ist nicht von der Hand zu weisen, aber eben eine Spekulation und als solche nicht wissenschaftlich. Fest steht jedoch, dass Göring gerne seine eigenen Süppchen kochte, die der offiziellen Linie von Partei und Führer nicht unbedingt entsprachen. Zum Beispiel betrieb er - obwohl er mit dem Auswärtigen Amt eigentlich wenig oder nichts zu tun hatte - eine eigene Außenpolitik, die erst von Joachim von Ribbentrop energisch unterbunden wurde als dieser den Posten des Außenministers erhielt. Man kann sich durchaus vorstellen, dass Göring im Gegensatz zu vielen anderen "Mein Kampf" gelesen (bzw. durch seine engen Verbindung zu Hitler wusste, was genau dieser plante) und erkannt hatte, dass das, was Hitler vorhatte, nicht funktionieren konnte. Seine außenpolitischen Bestrebungen in Osteuropa zielten auf den Aufbau einer Hegemonie, was natürlich Hitlers Vorstellungen zuwider lief, der eine Unterwerfung und
Versklavung des Ostens anstrebte.
Langer Rede kurzer Sinn: Göring war derjenige, der zwar einerseits als mächtiger Mann in der Nazi-Hierarchie politisch in der Lage war, ein reichseinheitliches Jagdgesetz durchzusetzen, sich andererseits aber aufgrund seiner Herkunft, Biographie und Persönlichkeit für das begeistern konnte, um was es Scherping und seinen Mitstreitern ging. Göring war zum einen - wie man ja an dem, wie er sich später jagdlich selbst darstellte, leicht ablesen kann - im Grunde mehr Feudalherr als Nazi, zum anderen am Naturschutzgedanken interessiert, wobei er jedoch nicht die jagdlichen und wildbiologischen Kenntnisse hatte, die er benötigt hätte, um ein Reichsjagdgesetz selbst zu entwerfen. Das, was sich Scherping und Konsorten unter einem Reichsjagdgesetz vorstellten, enthielt neben dem Hege- und Naturschutzgedanken nämlich auch tatsächlich noch gewisse feudale Aspekte, zumindest in Form des Gedankens, dass das Wild durch gezielte Hegemaßnahmen genetisch in Richtung Trophäenqualität beeinflusst und besonders geschützt werden sollte. Die Leute um Scherping sahen in Hermann Göring jemanden der ihr Anliegen verstehen konnte und beschlossen, ihn als Schirmherr für ihr Projekt eines Reichsjagdgesetzes zu gewinnen.
Dabei muss man sich auch noch vor Augen halten, dass Hitler kein Freund der Jagd im Sinne der Leute um Scherping war und Göring das Reichsjagdgesetz mehr oder weniger gegen ihn und andere führende Nazis durchsetzen musste. Das, was Göring als Reichjägermeister veranstaltete wurde von Hitler sogar abgelehnt, da diese Art von Jagd kaum zum nationalsozialistischen Menschen- und Gesellschaftsbild passte.
Das Reichsjagdgesetz
Was eher weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass es 1933 neben den Bemühungen der Leute um Scherping tatsächlich auch Bestrebungen gab, ein nationalsozialistisches Jagdgesetz zu schaffen, welches aber den Vorstellungen von Scherping und seinen Mitstreitern kaum entsprechen konnte.
Eine nationalsozialistische Jagd hätte wesentlich anders ausgesehen, als das, was den alten Jägern vorschwebte.
Daher lag Gefahr im Verzuge und Scherpings Team handelte. Man eichte Göring gewissermaßen auf die Trophäenjagd, indem man ihn zum Abschuss eines Hirsches in der Schorfheide einlud. Diese Rechnung ging glänzend auf, und Göring stellte sich nicht nur als Schirmherr zur Verfügung, sondern wollte das Ganze auch gleich leiten. Allerdings maßte er sich nicht an, fachlich in das Projekt hinein zu reden. Möglicherweise war er sich selbst bewusst, dass er soviel von der Jagd nicht verstand; sicherlich wäre es ihm aber auch zuviel Arbeit gewesen. Er beauftragte Scherping mit der Ausarbeitung eines Reichsjagdgesetzes und setzte dieses dann auch im Kabinett durch: 1934 wurde das Reichsjagdgesetz beschlossen und trat am 1. April 1935 in Kraft.
Im Gegensatz zu den Behauptungen der heutigen Jagdgegner und -kritiker enthielt das Jagdgesetz weder nationalsozialistische Ideologie (und noch viel weniger diejenigen Teile, die in das Bundesjagdgesetz übernommen wurden) noch hatte Hermann Göring es sich ausgedacht. Es war ein reines Fachgesetz über dessen sachlichen Wert man natürlich - wie überall in der Wissenschaft - zumindest bis zu einem gewissen Grade geteilter Meinung sein kann. Fakt ist jedoch, dass es dem damaligen Stand der Jagdkunde entsprach, in dem Sinne, dass es dem entsprach, was die Mehrheit der internationalen Fachleute zu diesem Zeitpunkt für richtig hielt.
Fakt ist ebenfalls, dass sich genau aus diesem Grunde die internationale Fachwelt sehr anerkennend über das Gesetzeswerk äußerte und dass andere Länder ebenfalls ähnliche Gesetze erließen bzw. schon erlassen hatten. Man kann also durchaus sagen, dass es sich beim Deutschen Reichsjagdgesetz um ein unpolitisches und zeitgemäßes Gesetz gehandelt hat, welches vom Sachverstand der Experten zeugte, die es ausgearbeitet hatten.
Sicherlich enthielt es auch Irrtümer. Das auffälligste Beispiel für einen solchen Irrtum ist die Behandlung des Rehwildes. Wohl aufgrund seiner physischen Ähnlichkeiten mit dem Rotwild und seiner daraus sich ergebenden Eignung als "Hirsch des kleinen Mannes" versuchte das Reichsjagdgesetz, das Rehwild nach den Grundsätzen der Rotwildhege zu bewirtschaften. Während sich die Rotwildhege jedoch bewährte, erlitt man mit der Rehwildhege nach dem gleichen Muster weitgehend Schiffbruch. Man hatte einfach noch nicht erkannt gehabt - oder nicht wahrhaben wollen? - dass beim Rehwild Standort- und Wetterfaktoren die Erbfaktoren überlagern und gute Trophäen weniger erblich als vor allem die Folge von günstigen Lebensumständen sind.
Die Rotwildhege jedoch bewährte sich außerordentlich, wohl deswegen, weil die Jagdfachleute bei der Abfassung der Richtlinien ja einen Jahrhunderte alten Erfahrungsschatz verarbeiten konnten und nicht etwa weil hier eines oder wenige Genies am Werke gewesen wären, die alles auf eine neue Grundlage gestellt hätten. Man kann sich nun selbstverständlich aus weltanschaulichen Gründen an den grundsätzlichen Bestrebungen stoßen, den Habitus von Tieren durch Zuchtauswahl in eine gewünschte Richtung zu lenken. Wollte man dies jedoch als ein durch Nazi-Ideologie motiviertes Beginnen bezeichnen, müsste man gleichzeitig die Tierzüchter - und eigentlich auch die Pflanzenzüchter - aller Kulturen und Zeitalter als Nazis betrachten. Ferner könnte man sich aus ähnlichen Gründen dagegen aussprechen, die Methoden der Haustierzucht auf das Wild zu übertragen, aber dann würde man zumindest die europäische Jagdkultur seit Beginn einer gezielten Hege als nazionalsozialistisch bezeichnen. Schlussendlich kann man die Trophäenjagd an sich ablehnen, aber auch die kann man kaum als nationalsozialistische Erfindung bezeichnen.
Das Reichsjagdgesetz enthielt nun aber beileibe nicht nur irgendwelche Vorschriften zur "Aufartung" des deutschen Wildes. Einen sehr breiten Raum nehmen darin diejenigen Bestimmungen ein, die von der Waidgerechtigkeit und damit also letztendlich vom Tierschutzgedanken und dem Respekt vor der Schöpfung motiviert sind. Hier sei als eine der bekanntesten Vorschriften das Verbot des "rauhen", also des Schrotschusses auf Rehwild genannt. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von "Öko-Jägern", die diese Methode nur allzu gerne wieder anwenden möchten, um ihrem Grundsatz "Wald vor Wild" noch besser dienen zu können.
Eine weitere sinnvolle Neuerung des Reichsjagdgesetzes war die Einführung einer Jägerprüfung um sicherzustellen, dass nur Leute auf die Jagd gehen können, die gewisse Mindestanforderungen an die Sachkunde eines Jägers erfüllen. Auch diese Vorschrift wird von Jagdkritikern angefeindet, denn ihre eigentliche Intention soll, so die Kritiker, darin bestanden haben, Bauernjäger aus der Jagd zu drängen. Man wird sich kaum vorstellen können, dass Bauern vor siebzig Jahren zu dumm gewesen sein sollen, eine Jägerprüfung abzulegen. Möglicherweise lag für sie das Problem darin, abends in die Stadt zu gelangen um an einem Jägerkurs teilzunehmen. Falls dieser Vorwurf aber je damals eine Berechtigung gehabt haben sollte, so ist sie heute hinfällig: Bauern sind nicht weniger gebildet als Städter, können aufgrund der allgemeinen Motorisierung heute auch jederzeit zum Jägerkurs in die Stadt gelangen um selbst den Jagdschein zu machen und sind daher keineswegs von vorneherein ausgeschlossen von der Bejagung ihres eigenen Grundes und Bodens, wie Jagdgegner und Jagdkritiker die Bevölkerung gerne glauben machen möchten.
Der Reichsjägermeister
Kehren wir noch einmal zurück zur Person Hermann Görings, dem damaligen obersten Jagdherr aller deutschen Waidmänner. Einmal auf den Geschmack an der Jagd gebracht, murkste er zwar Scherping und den anderen Fachleuten glücklicherweise nicht unnötig in die Arbeit hinein, benutzte das Jagdwesen jedoch als Vehikel für seine Selbstdarstellung und für den fleißigen Bau an seiner Karriere. Der Geschichtsschreibung zufolge hat Göring eine ganze Reihe von Verbrechen selbst begangen und wohl noch mehr gebilligt. Dass er diese Dinge möglicherweise nicht wirklich für die Sache des Nazionalsozialimusses getan hat, sondern um seine persönlichen Ziele anzustreben, macht die Sache natürlich nicht besser sondern vielleicht sogar noch schlimmer. Es spricht einiges dafür, dass Göring kein Nazi im eigentlichen Sinne, weil nicht vom Nationalsozialismus überzeugt war, sondern lediglich mitmachte, weil er ihm seinen Zielen dienlich dünkte. Beim Nürnberger Tribunal äußerte er sogar, dass er sich für Ideologie eigentlich nie interessiert habe. Was Görings eigentliche Beweggründe waren, wissen wir nicht. Im besseren Falle ging es ihm um Deutschland und dessen Wohlergehen - dann war jedoch die Wahl der Mittel kriminell. Im schlechteren Falle ging es ihm um persönliche Macht und eigenes Wohlleben - dann war er womöglich sogar noch schlimmer als ein "richtiger" Nazi. Es wir auch gesagt, dass er persönlich gar nichts gegen Juden hatte - um so verwerflicher wäre dann aber, dass er sich aus Opportunismus an ihrer Verfolgung beteiligte.
Möglich ist auch, dass er zunächst - wie viele Offiziere aus der Kaiserzeit- aus idealistischen Motiven Hitler folgte, weil er sich von ihm die Befreiung Deutschlands aus den Fesseln des Versailler Diktats und die Tilgung der Schmach des verlorenen ersten Weltkrieges erhoffte. Seine eigenmächtigen außenpolitischen Bemühungen, die im Gegensatz zu der offiziellen Linie des Nazi-Regimes standen, lassen - wie bereits erwähnt - vermuten, dass er recht früh erkannt oder erahnt hatte, dass das, was Hitler vor hatte, nicht zu einer Weltmacht Deutschland, sondern geradewegs in die Katastrophe führte.
Wie er sich später, mit Fortschreiten und gegen Ende des Zweiten Weltkriegs benahm, sieht danach aus, dass er nach der Maxime "Nimm, solange du kriegen kannst!" handelte. Denkbar ist also durchaus, dass er zunächst glaubte, seine Vorstellungen von einem reichen und mächtigen Deutschland verwirklichen zu können und dann resignierte, als er sah, dass es nicht nach seinen Vorstellungen lief. Er äußerte sich übrigens gegenüber seiner Frau recht resigniert über den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, was für diese Vermutung spricht. Auch der deutliche Karriereknick, sein schwindendes Interesse an seinen Ämtern, seine sich mehrenden Misserfolge und die Tatsache, dass er schlussendlich bei Hitler in Ungnade fiel, weisen darauf hin, dass Göring nicht an einen Endsieg im Zweiten Weltkrieg glaubte.
1935, beim Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes jedoch befand sich Hermann Göring noch auf dem aufsteigenden Ast seines Lebensweges. Damit, dass er die Herrschaft über das gesamte deutsche Jagdwesen an sich zog, tat er den ersten Schritt zum Aufbau eins jagdlichen und forstlichen Imperiums, welches man durchaus als einen Staat im Staate bezeichnen konnte. Göring ernannte sich zum Reichsjägermeister, eine Stellung und ein Titel, den er übrigens nicht selbst erfunden hatte: Es hatte tatsächlich im Deutschen Reich einst einen Reichsjägermeister gegeben. Göring legte sich außerdem noch einen weiteren Titel zu, den des Reichsforstmeisters nämlich. Zu Görings Imperium gehörten außer den Jagdbehörden, den Forstbetrieben und der gesamten jagdlichen und forstlichen Hierarchie riesige Staatsjagdreviere mit prächtigen Jagdsitzen, über die er wie ein Feudalherr herrschte. Das Imperium welches Göring da aufbaute und auch die zugehörigenen jagdlichen Veranstaltungen, hatten nun tatsächlich recht wenig Ähnlichkeit mit einer nationalsozialistischen Jagd und gefiel den "richtigen" Nazis und auch Adolf Hitler absolut nicht. Wer sich das Menschen- und Gesellschaftsbild des Nationalsozialismus mit seiner Bauernverherrlichung einmal ansieht, wird feststellen müssen, dass hier nicht dazu passen konnte, was Hermann Göring veranstaltete. Vor allem in den Augen des linken Flügels der NSDAP erschien Görings feudale Prunkentfaltung als reaktionär. Offenbar war er aber so mächtig, dass selbst Hitler ihn vorerst nicht stoppen konnte, auch wenn man dem Gesicht des Führers auf der Reichsjagdausstellung 1937 mehr als deutlich ansehen konnte was er von dem hielt, was Göring da auf die Beine gestellt hatte.
Göring bemühte sich nun aber nicht nur um die Jagd, sondern auch - oh, wie peinlich für die heutigen Tier- und Naturschützer - um den Natur- und Tierschutz. Er erließ eine Verordnung, welche die Vivisektion verbot und drohte denjenigen öffentlich mit "Schutzhaft", also mit dem KZ, die immer noch glaubten "Tiere, als eine leblose Ware sehen zu können". Der Gedanke, dass Tiere nicht lediglich Sachen im Sinne des BGB sind und dass ihnen ein Lebensrecht zukommt, war also bereits bei Hermann Göring vorhanden. In unsere heutigen Gesetze wurde er aber erst viele Jahre nach Gründung der Bundesrepublik aufgenommen.
Im Gegensatz zum Reichsjagdgesetz beruht das Reichsnaturschutzgesetz, der Vorläufer des Bundesnaturschutzgesetzes tatsächlich auf der Initiative Görings. Er zog den Naturschutz in seinen Verantwortungsbereich, weil, wie er sich äußerte, sich außer seinem Ministerium niemand darum kümmerte. Zur Hintergrundinformation muss man hier wissen, dass der Natur- und Umweltschutzgedanke ursprünglich von Jägern ausging, man findet ihn bereits beim Jagdschriftsteller Hermann Löns und auch die frühen Vogelschützer kamen vornehmlich aus den Reihen der Jäger.
Folgt man der Argumentation der Jagdgegner- und Kritiker zum Jagdgesetz, wäre vor diesem also zu allererst das Naturschutzgesetz ein Nazi-Gesetz, da es im Gegensatz zu ersterem tatsächlich von Hermann Göring auf den Weg gebracht wurde. Auch der Grundgedanke der Tierrechtler, dass Tiere eine Würde als Lebewesen haben und keine Sachen sind, wäre dann Nazi-Ideologie, weil er von Hermann Göring verfochten wurde.
Das Bundesjagdgesetz
Das Ende des Ganzen ist bekannt: Die Tausend Braunen Jahre waren in Wirklichkeit nur gute zwölf und im Mai 1945 war es vorbei mit dem Nazispuk.
Herman Göring beging, wie einige andere Nazigrößen auch, Selbstmord, die anderen wurden aufgehängt. Übrigens war Göring ganz zum Schluss doch noch bei Hitler in Ungnade gefallen, als er Ende April 1945 die Staatsgeschäfte übernehmen wollte: Hitler ließ ihn verhaften, enthob ihn aller Ämter und schloss ihn aus der Partei aus.
Ab 1945 ruhte die Jagd in Deutschland zunächst praktisch, da der Besitz von Waffen strengstens verboten war. Mit der Zeit normalisierten sich die Verhältnisse wieder und irgendwann konnte man auch wieder auf die Jagd gehen. Zunächst mussten die Jäger ihre Waffen noch vor der Jagd auf dem Rathaus abholen und danach wieder dort abliefern, aber auch das ging vorbei. Als so langsam fast alles wieder in geordneten Bahnen verlief, musste man auch die Jagd auf eine bundesrepublikanische Grundlage stellen und schuf daher Landesjagdgesetze und ein Bundesjagdgesetz.
Da man wusste, dass das Reichsjagdgesetz im wesentlichen tatsächlich kein Nazigesetz, sondern ein reines Fachgesetz war, hatte man auch kein Problem damit, es als Vorlage für unser heutiges Jagdrecht herzunehmen, genausowenig wie man beim Naturschutzgesetz Bedenken haben musste. Das Bundesjagdgesetz ist dem föderalistischen Gedanken folgend ein Rahmengesetz, seine grundsätzlichen Vorgaben werden von den Landesjagdgesetzen im Detail ausgefüllt. Seit seinem Erlass 1953 hat sich das Bundesjagdgesetz bewährt und das Gleiche gilt auch für die Landesjagdgesetze. Eine Novellierung wird vor allem von Jagdgegnern angestrebt, die mit Hilfe der Salamitaktik die Jagd nicht reformieren, sondern ganz abschaffen wollen. Es lassen sich aber auch viele Jagdkritiker vor deren Karren spannen. Letztere sind großenteils zu den Wildbekämpfern zu zählen, die der Devise "Wald vor Wild" folgend, das Rehwild am liebsten ausrotten möchten. Diese und auch die Schwarmköpfe, die tatsächlich aus falsch verstandenem Tier- und Umweltschutz heraus eine Jagdreform befürworten, müssen sich den Spruch von den Kälbern ins Stammbuch schreiben lassen, die sich ihre Metzger selber wählen. Denn wenn es nach den Jagdgegner geht, werden weder diese noch ihrer angestrebten Form der ökologischen Jagd nachgehen können, noch jene ihren Wald vor Verbiss schützen können. Und der nichtjagende Bürger kann dann sonntags in einer verödeten Landschaft spazieren gehen, in der es einige wenige Tierarten geben wird, die als Opportunisten von der trostlosen Agrarsteppe profitieren.
Volker
v.wollny@ibwollny.de
--
Des Jägers Ursprung liegt entfernt, dem Paradiese nah,
Da war kein Kaufmann, kein Soldat,
kein Arzt, kein Pfaff noch Advokat,
Doch Jäger waren da...
von Stefan am Montag, Dezember 15, 2008 0 Kommentare
Labels: Gastbeiträge, Jagdgegner, Jagdpacht, Nachhaltigkeit, Recht
9.12.08
Prozess gegen einen Jagdpächter mit großem öffentlichen Interesse
Irgendwie schaffen es einige Jäger immer wieder, die mühsame Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft mit einem Schlage zunichte zu machen.
Unter großem öffentlichem Interesse steht ein Prozess vor dem Amtsgericht in Aachen. Dem Jagdpächter Wilhelm Schmitz wird vorgeworfen, im großen Stil Greifvögel vergiftet zu haben.
Es ist völlig unerheblich, ob es zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen wird. Alleine die Anklageerhebung und der langwierige Prozess reichen aus, dass das Jagen und die Jäger in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Bleibt abzuwarten, wie sich die Jagdverbände im Falle einer Verurteilung verhalten werden.
waidmannsheil
Euer
stefan
Über den Prozessauftakt berichtet das Onlinemagazin der Aachener Zeitung
Auftakt im Prozess um sieben tote Greifvögel
Von Christoph Lammertz
Disternich/Aachen.
Ist Wilhelm Schmitz ein Vogelmörder oder Opfer einer Kampagne und falscher Schlussfolgerungen?
Zwar startete nach zwei abgesagten Terminen am Montag im dritten Anlauf vor dem Amtsgericht Aachen der Prozess gegen den Pächter des Jagdreviers Disternich, doch nach dreieinhalb Stunden Beweisaufnahme wurde die Frage von Richter Dr. Matthias Quarch noch nicht beantwortet. Am kommenden Mittwoch sollen noch weitere Zeugen gehört werden.
Dem 65-jährigen Jagdpächter, Landwirt in Ruhestand, wird vorgeworfen, im Januar 2007 fünf Bussarde, einen Habicht und einen Fischreiher vergiftet zu haben.
Angezeigt wurde er vom Geschäftsführer und von einem Biologen des Vereins «Komitee gegen den Vogelmord» mit Sitz in Bonn. Nach ihrer Aussage wurden zwischen Januar 2007 und Mai 2008 im Disternicher Jagdrevier und der näheren Umgebung sogar 82 tote Greifvögel gefunden.
Sie sprechen vom «schlimmsten Vogelmordfall Europas». Entsprechend groß ist das mediale Interesse an diesem Fall. Im Aachener Amtsgericht waren am Montag zahlreiche überregionale Blätter und Fernsehsender vertreten.
In der Anklage gegen Schmitz geht es allerdings nur um sieben Greifvogeltötungen. Die beiden Tierschützer waren am 5. Januar 2007 im Rahmen von Vogelkartierungsmaßnahmen im Disternicher Feld unterwegs.
Dabei entdeckten sie, wie sie am Montag schilderten, Hühnereier und Schlachtabfälle, die sie als Köder werteten, und 50 Meter entfernt davon einen toten Bussard.
In einem angrenzenden Wäldchen stießen die Vogelschützer auf eine Habichtfalle, einen Fangkorb mit einer lebenden Ziertaube als Lockvogel darin.
Die Komitee-Mitglieder legten sich auf die Lauer und beobachteten wenig später, wie Jagdpächter Schmitz die vermeintlichen Köder ansteuerte, dann den toten Bussard auflas und schließlich im Wäldchen nach der Habichtfalle schaute.
Die Tierschützer stellten den Jagdpächter, es kam zu einem Polizeieinsatz und später zur Anzeige.
Der Angeklagte wiederholte am Montag seine Darstellung des Geschehens, die er auch der DZ gegenüber bereits geäußert hatte: Er habe den toten Bussard aufgelesen, weil er als Jagdpächter für die Entsorgung zuständig sei und dafür sogar einen Teil der Jagdsteuer zurückerhalte.
Im Wäldchen sei er über die Habichtfalle gestolpert und habe sie entschärft und abgebaut, um sie später der Polizei zu übergeben. Den Vorwurf, Vögel vergiftet oder in Fallen gelockt zu haben, weist Schmitz nach wie vor weit von sich.
An zwei weiteren Tagen im Januar 2007 wurden tote Greifvögel gefunden: in der Nähe einer Plattform über den Neffelbach - ebenfalls in Wilhelm Schmitz' Jagdbezirk - und im Bereich Marienholz, für den Schmitz nicht verantwortlich ist.
Auch diese beiden Fälle von Greifvogeltötungen werden Schmitz zur Last gelegt. Er beteuert seine Unschuld.
Im Zeugenstand saßen am Montag neben den Mitarbeitern des Bonner Komitees einige Disternicher. Ihre Aussagen erweckten den Eindruck, als sei der Umgang mit Fallen für den Angeklagten nichts Ungewöhnliches.
So soll er auf einem Privatgrundstück in seinem Revier Fallen mit Tauben als Lockvögel unterhalten haben. Auch dies bestreitet Schmitz. Er habe lediglich verirrte und hungernde Zuchttauben aufgepäppelt, bevor er sie wieder frei gelassen habe.
Der ermittelnde Kriminalbeamte berichtete von einer Hausdurchsuchung bei Wilhelm Schmitz. Dort habe man unter anderem zahlreiche Gifte gefunden (Richter Dr. Quarch: «Die findet man auch bei anderen Landwirten») und «genau die Teile, die man zur Köderauslage und zur Herrichtung von Habichtfallen braucht».
Carbofuran, das verbotene Gift, das die Greifvögel getötet haben soll, wurde bei Schmitz nicht gefunden. Im übrigen wurde nur bei den toten Tieren im Bereich Marienholz (außerhalb von Schmitz Jagdrevier) Konzentrationen von Carbofuran gefunden, die zweifelsfrei todesursächlich waren.
Den Prozessausgang kann man hier nachlesen.
7.12.08
Inschrift an einem Forsthaus
Ich bin der Wald
Ich bin uralt
Ich hege den Hirsch
Ich hege das Reh
Ich schütz Euch vor Sturm
Ich schütz Euch vor Schnee
Ich wehre dem Frost
Ich wahre die Quelle
Ich hüte die Scholle
Bin immer zur Stelle
Ich bau Euch das Haus
Ich heiz Euch den Herd
Drum ihr Menschen,
Haltet mich wert!
Inschrift in einem niedersächsischen Forsthaus aus dem 17. Jh.
4.12.08
Alle Jahre wieder: Was schenke ich nur meinem ....?
Weihnachten steht vor der Türe. Erwachsene einigen sich allzu häufig, man wolle sich nichts schenken.
Bei Kindern stellt sich diese Frage nicht, sie erwarten Geschenke!
Aber was macht Mensch nun mit seinem vierbeinigen Familienmitglied: Soll man diesem Weihnachten und Geschenke vorenthalten?
Wir schlagen uns die Bäuche voll und Bello geht leer aus?
Auf meiner Suche nach einem geeigneten Weihnachtsgeschenk für Ajax bin ich auf jene sensationelle Maschine gestoßen: Sie mag die Apportierfreude meines Hundes ja zweifellos fördern, sie mag auch im Garten nicht wirklich stören, sondern fördert die Sportlichkeit des Hundes über Stunden, aber ich glaube, ich bekomme bei diesem Geräusch innerhalb von einer Stunde einen Nervenzusammenbruch!
Die Bälle werden auch zukünftig von Hand geworfen - Ajax hat sich schon daran gewöhnt, dass er diese nur ausnahmsweise zu Gesicht bekommt - und zu Weihnachten gibt es einen schönen Knochen, etwas besonderes in den Futternapf - natürlich nur, damit wir in Ruhe das Weihnachtsessen genießen können - und vielleicht Dinge, die ich für Ajax Ausbildung brauche. Alles andere geht dann doch zu weit!
Claudia
von Stefan am Donnerstag, Dezember 04, 2008 0 Kommentare
Labels: DD Rüde Ajax, Gastbeiträge, Jagdhunde
Zwingerausbruch: Schlaue Beagel
Was sind Beagel - jedenfalls einzelne Exemplare - doch für schlaue Tierchen!
3.12.08
Die "jagdliche Enteignung" der Landwirte
von Volker Wollny
Ein beliebtes (Schein-)Argument der Jagdgabschaffenwoller ist die Behauptung, dass das bei uns übliche Reviersystem mit Verpachtung des Jagdrechtes an einen oder mehrere Jäger eine Rückkehr zur Feudalen Jagd wäre, da dabei das Jagdrecht wiederum von den Grundeigentümern (S.26 ff., S.28 oben) an irgendwelche Geldsäcke übertragen werde. Dabei handelt sich um ein Musterbeispiel einer halben Wahrheit - die ja bekanntlich in der Regel eine ganze Lüge ist - und damit um eine der typischen Methoden, mit denen von Jagdgegner Jagd und Jäger verunglimpft werden.
Das perfide daran ist, dass es für jemanden, der die Funktionsweise unseres Jagdrechts und des Reviersystems nicht kennt, tatsächlich auf den ersten Blick so aussieht, als würde diese Behauptung stimmen. Um nämlich zu erkennen, dass hier ein absolut falscher Eindruck erweckt wird, muss man nämlich wissen, wer wo und warum jagen dufte und darf.
Jagd im Feudalismus: Jagdregal
Das Jagdschloß August des Starken: Schloß Moritzburg bei Dresden
Bei der von den Jagdabschaffenwollern beschworenenen Feudaljagd handelte sich um das bis 1848 gültige so genannet Jagdregal, welches nichts anderes besagte, als dass das Jagrecht in aller Regel beim Adel lag und zwar unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden. Ein Bauer durfte also auf seinemeigenen Land nicht jagen, sondern nur die Adligen, die er über sich hatte.
Aus diese Zeit stammt übrigens auch die Unterscheidung zwischen Hoher und Niederer Jagd: Das Hochwild war dasjenige Wild, welches dem hohen Adel vorbehalten war, das Niederwild das, auf welches auch der niedere Adel jagen durfte.
Das größte Problem für die Bauern war dabei, dass sie nichts gegen Wildschäden unternehmen konnten, die dazu oft genug noch durch gnadenlos überhegte Wildbestände erhöht wurden, denn die Herren wollten ja schließlich ordentlich Strecke machen. Selbst das bloße Beunruhigen und Verscheuchen von Wild, welches an den landwirtschaftlichen Kulturen zu Schaden ging, war verboten und wurde drakonisch bestraft. Teilweise ging der Adel so weit, dass sie den Bauern vorschrieben, ihren Hofhunden einen Lauf zu amputieren, damit sie dem Wild nichts tun konnten. Dass die hohen Herren trotz Wildschäden auf den Abgaben bestanden, welche die Bauern zu leisten hatten, versteht sich von selbst.
Die Wende: Die Revolution von 1848
Die Abschaffung dieser Regelung war eine der wenigen positiven Folgen der Revolution von 1848. Das Jagdrecht lag von da an grundsätzlich beim Grundeigentümer. Zunächst durfte also tatsächlich jeder auf seinem eigenen Grund und Boden jagen. Auch wenn das Äckerle oder die Wiese noch so klein war, durfte der Eigentümer auf alles schießen, was darauf seinen Kopf heraus streckte, was natürlich auch fleißig getan wurde.
Die Folge war eine erhebliche Überjagung der Wildbestände; man befürchtete sogar deren komplette Ausrottung. Den Grundeigentümern das Jagdrecht wieder weg zu nehmen, war jedoch politisch nicht durchsetzbar. Es war also eine Lösung gefragt, welche zwar einerseits das Jagdrecht bei den Grundeigentümern beließ, andererseits aber auch eine sinnvolle und nachhaltige Bejagung ermöglichte.
Das Reviersystem: Eine pragmatische Lösung
Diese Anforderungen erfüllte das Reviersystem, welches damals eingeführt wurde und bis heute gültig ist, weil es sich bewährt hat. Man beließ das Jagdrecht beim Grundeigentümer, band aber die Ausübung der Jagd an eine bestimmte bejagbare Fläche: Zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Flächen mit (heute) mindestens 75 Hektar, die sich im Besitze einer Person befinden, bilden einen so genannten Eigenjagdbezirk. Dessen Eigentümer darf darin jagen (wenn er einen Jagdschein besitzt) um sein Jagdrecht selbst wahrzunehmen, kann Jagdscheininhaber beauftragen für ihn zu jagen, oder er kann das Jagdrecht an einen anderen verpachten.
Kleinere Flächen werden zu so genannten gemeinschaftlichen Jagdbezirken zusammengefasst, wobei die jeweiligen Grundeigentümer die Jagdgenossenschaft bilden, die das Jagdrecht der Jagdgenossen gemeinschaftlich verwaltet. Sie kann dieses Jagdrecht in eigener Regie verwalten, in dem sie z.B. eine oder mehrere Personen mit Jagdschein - aus den eigenen Reihen oder auch Fremde - beauftragt für die Rechnung der Jagdgenossenschaft die Jagd auszuüben. Oder - und das die im allgemeinen praktizierte Möglichkeit - sie verpachtet das Jagdrecht an einen oder mehrere Jäger. Diese gelten die Ansprüche der Jagdgenossenschaft pauschal mit der Jagdpacht ab, die nach der jeweiligen Grundstücksgröße an die Jagdgenossen verteilt wird und jagen auf eigene Rechnung. In jedem Falle aber entscheidet die Jagdgenossenschaft, also die Grundeigentümer, darüber, wer auf ihrem Grund und Boden jagt.
Wenn Grundeigentümer - also Jagdgenossen - jagen wollen
Sollten nun einer oder mehrere der Jagdgenossen Lust haben, selbst in ihrem Jagdbezirk zu jagen, ist auch dies kein Problem, sofern sie im Besitze von gültigen Jagdscheinen sind. Es gibt hier eine ganze Reihe von Möglichkeiten: Der oder die jagende(n) Bauer(n) können den ganzen Jagdbezirk (oder wenn er groß genug ist, um geteilt zu werden einen Teil davon) pachten, wobei es sicher in vielen Fällen von den Jagdgenossen begrüßt wird, wenn jemand aus den eigenen Reihen Jagdpächter wird. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass die Jagdscheininhaber den Jagebezirk für Rechnung der Jagdgenossenschaft bejagen oder aber man verpflichtet einen fremden Pächter im Pachtvertrag, die jeweiligen Jagdgegnossen an der Jagd zu beteiligen.
Und der Wildschaden? Grundsätzlich besagt das Jagdgesetz, dass die Wildschäden, die an den einzelnen Grundstücken einer Jagdgenossenschaft durch bestimmte, im Gesetz festgelegte Wildarten entstehen, auf alle Jagdgenossen umgelegt werden, unabhängig davon, wo und in welcher Höhe sie jeweils entstanden sind. So gesehen ist die Jagdgenossenschaft auch eine Versicherung auf Gegenseitigkeit.
Da aber einerseits das Recht auf Vertragsfreiheit besteht und andererseits Jagdreviere knapp und gefragt sind, hat es sich eingebürgert, im Pachtvertrag zu vereinbaren, dass der Pächter die Wildschäden zu tragen hat. Damit sind die Bauern nun in dieser Hinsicht vollkommen aus dem Schneider: Entweder sorgt der Jagdpächter dafür, dass Wildschaden erst gar nicht entsteht, oder er bezahlt ihn.
Wildschaden ist ersatzfähig
Jagd heute: Treiber im Schilfgürtel eines abgelassenen Karpfenteiches
Tatsächlich ist der Wildschadenersatz das für den Bauern eigentlich interessante an der ganzen Sache. Obwohl die jährliche Jagdpacht für ein Revier normalerweise ein erkleckliches Sümmchen darstellt, sind die Anteile der einzelnen Grundeigentümer nicht sehr hoch, da es sich meist um viele recht kleine Grundstücke handelt. Vor allem heute, wo die wenigen verbliebenen Bauern sehr große Flächen bewirtschaften, von denen aber das meiste nur gepachtet ist und den ehemaligen Kollegen gehört, welche ihre eigenen Landwirtschaften aufgegeben haben, wiegt der Anspruch auf Wildschadenersatz wesentlich schwerer als der Pachtschilling.
Gegengerechnet
Ein Rechenbeispiel zeigt dies: Nehmen wir an, ein Bauer bewirtschaftet 100 Hektar, von denen ihm aber nur10 selbst gehören. Wird die Jagd für 3.-€/ha verpachtet, beträgt seine Auskehrung, also sein Anteil an der Jagdpacht ganze 30.-€. Das ist noch nicht einmal ein anständiger Stundenlohn für die Zeit, die er aufwendet, wenn er zu den Sitzungen der Jagdgenossenschaft geht. Entsteht nun aber irgendwo auf dem von ihm bewirtschafteten Land, sei es eigenes oder zugepachtetes, Wildschaden, bekommt er diesen voll und ganz ersetzt, selbst wenn es sich um Tausende von Euros handelt.
Mehr noch: Wenn denn Bauern ein Pächter nicht mehr passt, weil er etwa nicht so jagt wie sie ihren Grund und Boden bejagt haben wollen, Schwierigkeiten bei der Bezahlung des Wildschadens macht oder sich vielleicht unverschämt aufführt, können sie ihn ohne weiteres zur nächsten Pachtperiode loswerden, in dem sie einfach an jemand anders verpachten. In besonders üblen Fällen kann die Jagdgenossenschaft den Pachtvertrag sogar sofort kündigen, denn eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist auch während der laufenden Pachtperiode möglich.
Aus diesen Gründen beklagt sich auch praktisch kein Bauer über unser Reviersystem mit seiner angeblichen "Restauration der feudalen Jagd". Es ist zwar richtig, dass ein Grundeigentümer die Jagd auf seinem Grund und Boden nicht verhindern kann, sofern sich der in einem Bereich befindet, der bejagt wird. Soweit es deswegen Ärger gibt, handelt es sich dabei aber in aller Regel nicht um Bauern, sondern um irgendwelche Leute, welche die Jagd nicht mögen, aber z.B. eine Pferdekoppel oder einen Krautgarten im Außenbereich besitzen, wo die Jagd ausgeübt wird und die keine Problem mit Wildschäden haben.
Horrido
Volker
v.wollny@ibwollny.de
--
Des Jägers Ursprung liegt entfernt, dem Paradiese nah,
Da war kein Kaufmann, kein Soldat,
kein Arzt, kein Pfaff noch Advokat,
Doch Jäger waren da...
2.12.08
Wenn Frauen jagen
Am 8.8.2009 um 0.00 Uhr berichtet der S 3 über die Damenjagd des Jägerinnenforums des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg
Der Anteil der Frauen unter den Jägern nimmt langsam, aber stetig zu. Doch noch immer sind die Damen als Jagdgäste bei den Treib- und Drückjagden in der Minderheit.
Das muss nicht sein, dachte man im Jägerinnenforum des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg und organisierte mit dem Forstamt von Baden-Baden eine reine Damenjagd.
Und weil eine reine Damenjagd etwas besonderes ist, hatte man auch keine großen Schwierigkeiten, ein Fernsehteam des SWR dazu zu bewegen, eine Reportage über die wohl einmalige Tradition einer Damenjagd in Deutschland zu drehen.
Den Sendetermin sollten sich alle Jäger vormerken, die das Fersehprogramm des SWR empfangen können oder hier sehen:
Sendetermin der Damenjagd mit dem Titel "Wenn Frauen jagen" ist am
8.August 2009 um 0.00 Uhr auf S3
Über die Damenjagd berichtet Christina Jehle, die Bilder kann man sich hier ansehen:
waidmannsheil
Euer
stefan
"Ein gelungener Tag!
Am 7. November trafen sich bei herrlichem Wetter über 60 Damen zum gemeinsamen Jagen in Baden-Baden. Eingeladen waren die Jägerinnen, die sich in den letzten Monaten für das Jägerinnen-Forum gemeldet hatten.
LJV Baden-Württemberg: Damenjagd des Jägerinnenforums
Organisiert wurde die Jagd von Herta Kortenkamp, Christina Jehle und den Verantwortlichen vom Forstamt Baden-Baden, Herrn Hauck, Herrn Volk und Frau Heberlein. Dieser ein ganz besonderes Dankeschön für die reibungslose und professionelle Planung und Durchführung der Jagd!
Nach Jagdscheinkontrolle, Standverlosung und Begrüßung durch den stellvertretenden Landejägermeister Knut Wälde und den Forstamtsleiter Herrn Hauck ging es ins Revier. Die Treiberwehr stellte sich aus Forstamtsmitarbeitern und Jägerinnen mit ihren Hunden zusammen. Auch Knut Wälde ließ es sich nicht nehmen mitzutreiben und schlug sich wacker durch Dornen und Stechpalmen. Ein großes Lob an die Treiber und vor allem die Hunde, ohne deren passionierten Einsatz in sehr schwierigem Gelände wir sicherlich weniger Erfolg gehabt hätten!
Nach einem gelungenen Jagdtag lagen dann sechs Sauen und fünf Rehe auf der Strecke und konnten von den Jagdhornbläsern verblasen werden. Ganz besonders gefreut haben sich zwei Jägerinnen, die auf dieser Jagd ihre erste Sau erlegen konnten – an dieser Stelle allen Schützinnen noch mal ein herzliches Waidmannsheil!
Im Schützenhaus klang der Tag dann bei Essen, Trinken und angeregten Gesprächen aus.
Begleitet und dokumentiert wurde die Jagd von einem Kamerateam des SWR. Der Bericht wird am Montag, 8. Dezember um 18.15 Uhr im SWR Fernsehen gesendet.
Die nächsten Aktionen des Jägerinnen-Forums sind für das neue Jahr geplant, sie werden auf der LJV Homepage und im Jäger angekündigt.
Interessierte Jägerinnen können sich bei Christina Jehle vom LJV für das Jägerinnen-Forum melden.
Tel. (0711) 268436-18
jehle@landesjagdverband.de
Ein neuer Autor des JagdBlogs stellt sich vor: Volker Wollny
Horrido, liebe Waidgenossen und Freunde der Jagd,
Stefan, der Blogautor, bat mich, dieser Tage, als Gastautor hin und wieder
einen Beitrag für sein Jagdblog beizusteuern. Eine Bitte, der ich gerne
nachkomme, so dass Ihr hier ab jetzt öfter auch etwas von mir zu lesen
bekommt.
Ich heiße Volker Wollny, bin derzeit noch 49 Jahre alt, verheiratet und habe
zwei Kinder. Im "Zivilberuf" bin ich von Hause aus Ingenieur für
Prodktionstechnik, gelernter Mechaniker und gelernter Maurer, arbeite jedoch
als Journalist und freier Dozent. Ich lebe in Ostwürttemberg, einer Gegend,
die im Schwabenland auch als das Doraschlehagai (Dornenschlehengäu) bekannt
ist.
Volker Wollny
Wir haben hier recht gute Jagdmöglichkeiten, vor allem auf Reh und Sau. Ich
jage meistens auf dem Härtsfeld, das ist der nordöstlichste Zipfel der
Schwäbischen Alb, der mir hier in Aalen praktisch vor der Haustür liegt.
Zum Glück haben wir hier, in der tiefsten Provinz, noch keinen wirklichen
Ärger mit (militanten) Jagdgegnern. Trotzdem sind diese Burschen eines meiner
Spezialgebiete, der eine oder andere wird mich eventuell von meinen
einschlägigen Diskussionen im UseNet, verschiedenen Web-Foren, meinem
berühmt-berüchtigten offen Brief an den allseits bekannten und beliebten
Herrn Kurt Eicher sowie meinem EBook "Jagdgegnerbehauptungen" kennen.
Ab und zu schreibe ich auch unter dem Pseudonym "Haegar1959" im Pirsch Forum.
Abgesehen von der Jägerei bin ich auch sonst schon seit vielen Jahren, das was
man heute wohl einen "Naturnutzer" nennt: Ski fahren, Reiten, Segeln, Pilze,
Beeren, Kräuter sammeln, Imkern, Angeln, Gärtnern... das sind Dinge, mit
denen ich mich im Laufe meines Lebens schon befasst habe und teilweise noch
befasse. Außerdem interessiere ich mich für erneuerbare Energien und
traditionelle Handwerkstechniken. So habe ich seit einiger Zeit das Schmieden
für mich entdeckt, eine Technik mit der man unter anderem auch nette Sachen
für die Jagd bzw. das Jagdzimmer herstellen kann und die mich neuerdings auch
ein wenig mit den Mittelalter-Fans in Kontakt gebracht hat, was dann auch
wieder ein Stück weit zu einem weiteren meiner Interessengebiete passt, der
Geschichte von Jagd und Waffen, sowie der allgemeinen Technikgeschichte.
Hier in Stefans Blog werdet Ihr von mir vor allen Dingen zum Thema
"Jagdgegner" hören.
Mit einem herzlichen Waidmannsheil
Euer Volker
v.wollny@ibwollny.de
Des Jägers Ursprung liegt entfernt, dem Paradiese nah,
Da war kein Kaufmann, kein Soldat,
kein Arzt, kein Pfaff noch Advokat,
Doch Jäger waren da...
1.12.08
Hervorragende Pressearbeit der Graf von Pückler und Limpurgschen Wohltätigkeitsstiftung
Viele Jagdverbände tun sich schwer, wenn es darum geht, die Jagd in der Öffentlichkeit darzustellen.
Das liegt zum einen daran, dass wir Jäger die Jagd weitestgehend ohne Teilnahme der Öffentlichkeit ausüben und dies dazu führt, dass Gerüchte und Halbwahrheiten über die Jagd schnell von der schlecht informierten Öffentlichkeit als Tatsachen wahrgenommen werden.
Zum anderen wird die aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Jagdverbänden noch sehr stiefmütterlich behandelt. Eine über viele Jahre überwiegend schlechte Presse der Jägerschaft hat zu einer großen Verunsicherung dahingehend geführt, dass man Berührungsängste hat, wie man aktiv an die Presse und Journalisten herantritt.
Es wird dabei oft nicht gesehen, dass fast alle Journalisten schlechte oder faktisch keinerlei Kenntnisse über die Jagd besitzen. Um dieser damit verbundenen Gefahr einer unsachlich und fachlich schlechten Berichterstattung entgegenzutreten, ist es notwendig, die Presse mit den nötigen Fachinformationen zu versorgen. Journalisten, die über die Jagd berichten wollen, nehmen diese fachliche Unterstützung in der Regel gerne an.
Der Forstbetrieb der Graf von Pückler und Limpurg´schen Wohltätigkeitsstiftung beweist wie eine gute Pressearbeit aussieht,
Unter der Leitung des Revierleiters Manfred Rehm wurde eine hervorragend organisierte Drückjagd abgehalten.
Im Pressebericht der lokalen Zeitung wird erkennbar, dass man großen Wert darauf gelegt hat, der anwesenden Presse genau über die Einzelheiten des Jagdablaufs zu informieren. Sogar die Hilfe der Jäger, die Jungjäger an das Aufbrechen heranzuführen, wird erwähnt!
Der Revierleiter Manfred Rehm hat hier eine hervorragende Pressearbeit nicht nur für die Stiftung, sondern für die gesamte Jägerschaft geleistet.
Von der Drückjagd im "Pückler Forst" unter Leitung des Stiftungsförsters Manfred Rehm berichtet die Südwestpresse.
waidmannsheil
Euer
stefan
"Reh tot, Fuchs tot - zu den Schüsseln
Hohe Sicherheitsstandards: Treibjagd im Pückler-Forst - Hälfte des Abschussplanes erfüllt
Dieter Mausers Fox Terrier bebt vor Jagdfieber. Der passionierte Jäger aus Eutendorf schnallt sich ein Messer um - für die Begegnung mit dem Keiler im Unterholz. Diesmal ist er mit seiner Meute als Treiber dabei.
Rotenhar Die Luft vibriert an diesem himmelblauen Samstagmorgen. Die Gäste kommen von weit her. Sie alle sind einzeln geladen. Die Treibjagd bei Pückler gilt in Jägerkreisen als das gesellschaftliche Ereignis. 400 Hektar werden dutzende von Treibern an diesem Vormittag durchkämmen, quer durchs Unterholz, durch Klingen, über Steilhänge und Bäche, durch dorniges Brombeergestrüpp.
Revierleiter Manfred Rehm weist die Jagdgesellschaft eindringlich auf die Sicherheitsvorschriften hin. Treiber und Jäger tragen Warnwesten. Selbst Waldi trägt ein auffallendes Halsband aus rot-weißen Plastikstreifen, die ihm um die Ohren flattern. Sicher ist sicher. Vier Wochen Vorbereitungszeit erfordert eine Treibjagd dieser Größenordnung. Revierleiter Rehm hat hundert Stände inspiziert, letztlich 80 ausgewählt. Sie sollten einen guten Schuss ermöglichen und einen sicheren Kugelfang bieten. Die Wege zu den einzelnen Ständen wurden mit blauem Band markiert. Sieben bis zehn Ansprechpartner stehen der Jagdgesellschaft zur Verfügung. Rehm hat auch Treiber organisiert, bestimmt ihre Anführer. Sechs Gruppen werden gebildet. Jede hat ihre präzise Route. Die gilt es einzuhalten. Mit lautem "Hopp, hopp" und "heija, heiiiija" streifen sie durch den Forst und treiben das Wild - möglichst vor die Flinte der akribisch postierten Jäger.
Die erhoffte Rotte bekommt an diesem Vormittag kein einziger Treiber zu Gesicht. Zuvor die Etikette: Das Signal zum Start geben die Jagdhornbläser. Sie formieren sich, während die Gespräche verstummen und nur noch die vorbei fahrenden Autos zu hören sind. Sie setzen ihre Instrumente an, unterbrechen die feierliche Stille mit ihrer Melodie. Das Jagdfieber steigt - unbeeindruckt vom bemitleidenswerten Heulen des Rauhaardackels zu Füßen seines hornblasenden Herrchens. Jonas Strobel tritt ungeduldig von einem Fuß auf den anderen. Sein Papa, der Murrhardter Bürgermeister, ist soeben im Wald verschwunden. Von Vorfreude auf seine erste Treibjagd - selbstverständlich abseits der Strecke - ist dem Neunjährigen nichts anzumerken. "Ich würde jetzt lieber meinen Harry Potter 7 weiterlesen". Harry Potter 7 muss warten, viele Stunden. Auch Hans Untheims neue Lok. "Eisenbahn ist mein halbes Leben", bekennt der Sohn des stellvertretenden Kreisjägermeisters aus Crailsheim und schultert seinen Rucksack mit Ersatzkleidern und Vesper. Nachmittags hat sich ihre Meinung schon geändert. Bis dahin hallen im Wald vereinzelt Schüsse, hier und da ist das Echo der Rufe der Treiber zu hören.
Nach dreieinhalb Stunden schweigen die Waffen. Kein Schuss darf mehr fallen. Die Treibjagd ist zu Ende. Mausers Meute liegt flach - bis auf den Fox.
27 Rehe und fünf Füchse sind zur Strecke gebracht - nicht ein einziges Wildschwein ist dabei. Die Hälfte des Abschussplanes ist damit erfüllt. Nach und nach finden sich die Jäger beim Treffpunkt ein, begutachten die Strecke. Auf der Lichtung wird das Wild aufgebrochen, für manche Jungjäger eine Premiere. Erfahrene Kollegen geben ihnen Anleitung und Tipps. Die Gedärme und Mägen landen in einer großen Tonne. Alles ist perfekt organisiert - selbst ein großes Wasserfass zum Hände waschen, zum Säubern der Messer. In der darunter stehenden Schüssel färbt sich das Wasser allmählich blutrot.
In Grüppchen stehen die Jäger zusammen, manche sitzen am Feuer, fachsimpeln, genießen ihr "Häberlen". Die Strecke wird auf Tannenwedeln ausgebreitet. Die stolze Beute. Matthias Rebel, Geschäftsführer der Stiftungsverwaltung Pückler, wundert sich: "Seit elf Jahren hab ich das noch nicht erlebt: Kein einziges Wildschwein wurde heute zur Strecke gebracht". Im Pücklerwald hält sich die Wildschweinpopulation in Grenzen. "Dank der Jagd", sagt Manfred Rehm. Er kürt alle erfolgreichen Jäger, vor allem Chantal Mack. Zwei Rehe und zwei Füchse hat sie erlegt. Die junge Frau aus Schwäbisch Gmünd ist die Jagdkönigin - mit dem Kaliber 7 mal 64.
Schnell ist die Sonne hinterm Wald verschwunden, es zieht an, als die Jagdhornbläser zum Finale blasen: Reh tot - Fuchs tot - zu den Schüsseln. Und wieder heult Waldi, Herrchen kanns nicht lassen. Viele Stunden sitzt die Jagdgesellschaft noch zusammen - diesmal in der "Schnitzelfabrik". Dieter Mauser ist schon weiter, zur nächsten Treibe - die Drückjagdsaison hat begonnen."