30.3.10

Nach Jagdunfall in Einhausen: Jäger erhält Strafbefehl

Einer der 2 Jagdunfälle, die sich im Januar 2009 ereigneten, wurde nun vor dem Amtsgericht in Bensheim verhandelt. Genau genommen wurde auf eine Verhandlung verzichtet, es erging ein Strafbefehl.
Interessant ist die Begründung des Strafbefehls: Der Schütze hatte gegen die Anweisungen der Jagdleitung verstoßen und seinen Stand verlassen.
Immer wieder kommt es vor, das Schützen während einer Jagd den angewiesenen Stand verlassen, obwohl sie weder das Gelände, noch die Standorte der anderen Schützen kennen. Das Ignorieren von Anweisungen der Jagdleitung ist auch kein Phänomen von Jungjägern oder unerfahrener Jäger, wie der Fall beweist: Sowohl der Schütze (76 Jahre), als auch eine weitere Jägerin (73 Jahre) hatten die Anweisungen der Jagdleitung ignoriert.
Dieser Unfall wäre vermeidbar gewesen, hätte der Schütze sich strikt an die Anweisung des Jagdleiters gehalten!

Über den Strafbefehl gegen den Schützen, der den tödlichen Unfall verursachte berichtet das Morgenweb, das Onlinemagazin des Mannheimer Morgens.

waidmannsheil

Euer

stefan




Strafbefehl:Bewährung für 76 Jahre alten Jäger
Todesschuss bei Treibjagd: Schütze bestraft
Bergstraße.

Ein öffentlicher Prozess ist dem 76 Jahre alten Todesschützen - nach Absprache mit Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage - erspart geblieben. Stattdessen erhielt er Post vom Amtsgericht Bensheim. Richter Gerhard Schäfer erließ gegen den Landwirt aus Viernheim einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung während einer Treibjagd am 10. Januar 2009 in Einhausen.

Der passionierte Jäger wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wird zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss außerdem eine Geldbuße von 7200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat er sich verpflichtet, seinen Jagdschein abzugeben. Dieser darf ihm vor Ablauf der gesetzlichen Frist von fünf Jahren nicht wieder ausgehändigt werden.

Mit Erlass des Strafbefehls hat sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegenüber dem 76-jährigen Landwirt bestätigt. Nach dem Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamtes hat der Jäger nach Überzeugung des Gerichts entgegen den genauen Anweisungen des Jagdleiters seinen ihm zugewiesenen Stand verlassen. Danach ging er zirka 80 Meter einen Weg entlang. Gegen 15.15 Uhr gab er zwei Schüsse auf Wildschweine ab. Ein Schuss traf einen Jagdteilnehmer tödlich am Kopf.

Es handelte sich dabei um einen 40 Jahre alten Familienvater aus Leeheim, der noch an der Unfallstelle verstarb. Zunächst hatte die Kripo auch gegen eine 73-jährige Jagdteilnehmerin aus Riedstadt ermittelt, die ebenfalls den Anordnungen zuwider ihren Jagdstand verlassen und in Richtung des Opfers geschossen hatte. Als Täterin konnte sie jedoch ausgeschlossen werden, da sie mit Schrot geschossen hatte, der Getötete aber von einem Kupfermantelgeschoss getroffen worden war.

An der Jagd in Einhausen auf Fasane und Wildschweine nahmen 37 Jäger und zwölf Treiber teil. Das tragische Geschehen vom 10. Januar 2009 war der erste tödliche Jagdunfall im Kreis Bergstraße seit Menschengedenken.

26.3.10

Der Fall Manfred Ißleib nun auch auf Youtube

Der Abschuss des Wachtelrüden Hannibal hat lange die Presse beschäftigt.
Durch das Internet wurden auch Tierschützer, die der Jägerschaft in der Regel eher skeptisch gegenüber stehen, auf den Fall aufmerksam.
Den Fall Manfred Ißleib hat nun eine Tierschützerin in einem Video auf Youtube aufgearbeitet.
Das Video zeigt auch , dass die Öffentlichkeit durch die Publikation des Falls eine klare Unterscheidung der Jägerschaft vornimmt.
Wenn der Fall Manfred Ißleib am Ende etwas Gutes bewirkt hat, dann die Tatsache, dass die Öffentlichkeit nicht mehr zu einer pauschalen Verurteilung der Jägerschaft neigt und sehr gut zu unterscheiden weiß.

Hier das Video "Hund mit Schrot erschossen"auf Youtube.

waidmannsheil

Euer

stefan

24.3.10

Forstreform in Bayern- oder wenn die Gewinnmaximierung an ihre Grenzen stößt

Mit dem Artikel:"Flächenbrand in Bayern" des Jagdmagazins Wild und Hund hat der Streit zwischen der Jägerschaft mit den Forstbehörden in Bayern einen neue Dimension erreicht.

Doch der nun eskalierende Konflikt scheint ein Teil einer langfristig angelegten Strategie der Politik zu sein. Leider werden Förster und Jäger nur für ein langfristig ausgelegtes Ziel der Staatsregierung instrumentalisiert.
Und wieder einmal geht es nicht um große Ziele des ökologischen Waldumbaus oder der Rettung unserer Wälder, wie uns die Politik weiß machen will, sondern schlicht und ergreifend um den schnöden Mammon.

Idee der Forstreform

Ein Rückblick auf die nunmehr seit etwa 10 Jahren andauernde Forstreform in den Ländern führt den Nachweis, dass seither die Politik danach strebt, die Forstwirtschaft neben dem Nachhaltigkeitsprinzip zusätzlich auf das Prinzip der Gewinnmaximierung zu trimmen. Bei dieser Umstrukturierung mit dem Ziel der Gewinnmaximierung tun sich die Bayerischen Landesforsten mit einem besonderen Diensteifer hervor.

Die Politik, vom Grundsatz geleitet, ständig neue Schulden zu machen, aber niemals alte Schulden zu tilgen, stand damals wie heute vor einem Berg immer höher werdender Zinszahlungen. Neue Geschäftsfelder galt es zu erschließen. Unternehmensberater in Divisionsstärke durchkämmten staatlichen Betriebe und untersuchten diese auf Effizenz und Einsparpotentiale. Diese kamen zum Ergebnis, wie auch schon Erich Honecker in der DDR: "Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen".
Die Idee einer Forstreform war geboren.

Neue Förster braucht das Land

Dass dieser Umbau der Forstbehörden mit den alten ausschließlich auf Nachhaltigkeit bedachten Förstern nicht zu machen ist, erkannten die Unternehmensberater schnell und hatten auch gleich das Patentrezept für die Politiker :
Alle Revierleiter, Förster und Forstamtsleiter müssen erst einmal ihrer Posten enthoben werden. Danach werden die neu zu vergebenen Stellen massiv reduziert (besser:verknappt), um die dann übrig bleibenden Stellen auf die besten (besser:willfährigen) Förster zu verteilen.

Der Druck auf die Förster, die sich nun neu auf Revierstellen bewarben, war enorm. War vor der Forstreform die Stelle eines Revierförsters schon immer ein knappes Gut, verschärfte die Forstverwaltung die Stellensuche für Förster nochmals. Nur Förster, die sich dem obersten Gebot der Gewinnmaximierung unterwarfen, hatten eine Chance, eine der wenigen Revierstellen oder Forstamtsleiterposten zu ergattern. Der Rest wurde frühpensioniert oder auf andere Dienststellen abgeschoben.

Rechtliche Grundlage zur Gewinnmaximierung

Auch an die rechtlichen Grundlagen hatte man gedacht. Deshalb verabschidete man ein neues Waldgesetz, das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in dem der Grundsatz "Wald vor Wild" festgeschrieben wurde. Mit diesem Grundsatz hatte die Forstverwaltung ein Gesetz, mit dem sie gegenüber der Öffentlichkeit alle Bedenken gegen die von der Politik geforderte Gewinnmaximierung vom Tisch wischen konnte.

Verbissgutachten als Nachweis des Wildes als größter "Gewinnmaximierungsverhinderer"

Ganz typisch für die Politiker ist es, zur Untermauerung von notwendigen Schritten, sich der Erstellung von Gutachten zu bedienen, die dann fehlendes Expertenwissen ausgleichen sollen.

Diese Verbissgutachten gibt es in der Form nur in Bayern, denn bei der Eingabe der Suchphrase "Verbissgutachten" bei google, stößt man ausschließlich auf Internetseiten aus Bayern, bzw. Internetseiten, die über Verbissgutachten in Bayern berichten. Auch hier geht Bayern ganz eigene Wege.

Diese Verbissgutachten geben, darin kann ich den Forstbehörden folgen, die Höhe des Verbisses wider. Allerdings nicht mehr und nicht weniger.

Was diese Gutachten jedoch in keinster Weise wiedergeben, sind die unterschiedlichen Urachen des Verbisses durch die Besonderheiten der Reviere. Wer die Revierstrukturen in Bayern und Franken kennt, weiß, dass nur etwa 1/3 der bejagbaren Fläche aus Wald besteht, der Rest ist Feld und Wiese. Zudem liegen diese nicht bewaldeten Flächen oft in Ortsnähe, die Waldflächen hingegen abseits der Dörfer.
Wenn im Oktober die Felder und Wiesen keinerlei Deckung und Nahrung mehr für das Wild bieten und diese Flächen vegetationslosen Mondlandschaften gleichen, wandert der gesamte Wildbestand, der sich in der vegetationsreichen Zeit auf den Feldern und Wiesen aufhielt, in den abseits gelegenen Wald.
Fast der gesamte Wildbestand muss sich nun im Winter 1/3 des Revieres teilen, ausgerechnet in der Zeit, in der frisches Grün kaum zu finden ist. Ein massiver Verbiss, völlig gleichgültig wie hoch der Bestand ist, ist vorprogrammiert. Der Verbiss hat seine Ursachen im Fehlen von Nahrung und Deckung außerhalb des Waldes und ist ein Ergebnis dieser Agrarmonokulturen. Beunruhigung durch Freizeitsportler, Spaziergänger verschärfen die Flucht in die Wälder.
Diesen Aspekt, wie groß der Wanderungsdruck des Wildes durch Agrarmonokulturen und Freizeitaktivitäten auf die Verbisssituation ist, wird man aber aus keinem einzigen Gutachten herauslesen können.

Folgt man der Logik der Verbissgutachten, die kaum mehr als 3-4 Rehe /100 ha zulassen, so muss diese Zahl auf die Waldfläche des Reviers beschränkt bleiben , nicht aber auf die gesamte Reviergröße berechnet werden.
Eine Jagd mit 300 ha mit einem Waldanteil von 100 ha erreicht bei 3-4 Rehen dann seine Bestandshöchstgrenze! Diese Wilddichte wäre dann das Ende jeder Jagdverpachtung!!!

Der ökologische Waldumbau als Rechtfertigung der Gewinnmaximierung

Schon vor 150 Jahren instrumentalisierte die Politik im Rausch der Industrialisierung die Forstwirtschaft für ihre Zwecke. Die Bauwirtschaft und der Bergbau verschlangen Unmengen Holz und die herkömmliche (ökologische) Nutzung der Mischwälder durch die Landbevölkerung für Brenn- und Bauholz war nicht mehr zeitgemäß.
Großflächig wurden ganze Regionen zu Holzproduktionsflächen ernannt und die vorhandenen Mischwälder abgeholzt, damit auf ihnen eine Fichtenholzmassenproduktion angelegt werden konnte.
Welche ökologischen Auswirkungen diese Monokulturen haben, wenn Stürme über sie hinwegfegen, kann man im Sauerland und Scharzwald bewundern, wo die Kuppen der Berge aussehen, wie Mondlandschaften. Nur in diesen Monokulturen wüteten die Stürme und richteten immensen Schaden an. Diese Schäden haben deshalb überhaupt nichts mit dem Klimawandel zu tun.
Wenn nun die Forstwirtschaft aus dieser waldökologischen Katastrophe den ökologischen Umbau wegen der Klimaveränderung fordert, klingt das wie "Haltet den Dieb".
Der Verursacher der Sturmschäden ist eine Abkehr vom gesunden artenteichen Mischwald, den die Forstwirtschaft selbst vollzog, weil sie sich für die Belange der Politik einspannen ließ.

Fazit:

Die Politik hat es mal wieder geschafft, einen Keil zwischen zwei gesellschaftliche Gruppen mit gleichen Interessen zu treiben, um ihre kurzfristigen Ziele zu erreichen. Diese beiden Gruppen bezichtigen sich nun gegenseitig des Starrsinns und der Uneinsichtigkeit, ohne zu merken, dass sie nur ein Werkzeug in einem abgekarteten Spiel sind.
Schon die Politiker in Rom hatten erkannt, dass man zur Erreichung von politischen Zielen Zwietracht zwischen die Gruppen mit gleichen Interessen sähen muss. "Divide et impera!" lautet der Grundsatz. Euphemistisch übersetzt man ihn mir "Teile und Herrsche!". Die richtige Übersetzung im Sinne der Politik lautet aber :"Spalte und herrsche!".

Erst wenn beide, die Forstwirtschaft und die Jägerschaft, erkennen, dass man zur Erreichung des gemeinsamen Zieles, nämlich der nachhaltigen Nutzung unserer natürlichen Recourcen, zusammenstehen muss, wird sich der Streit beilegen.

Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.

waidmannsheil

Euer

stefan

Die Arbeitsgemeinschaft Jagdgenossenschaft sieht das ähnlich.
Bericht 26.3.2010 über die Tagung Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften in Bayern:"Jäger nicht die Buhmänner für alle"

In Brandenburg fusionieren 3 Jagdverbände

Durch die Kreisreformen wurden in Brandenburg zahlreiche Altkreise zu neuen Kreisen zusammengeschlossen.
Die Fusionen verschiedener Kreise zu Großkreisen vollzog sich auf der Verwaltungsebene recht zügig.
Anders bei den Jagverbänden. Hier ist eine mühsame Annäherung durch die Mitglieder erforderlich. Am Ende müssen alle Jagdverbände durch einen Mehrheitsbeschluss zustimmen.
Ein nicht leichtes Unterfangen, weshalb die Vorstände der Jagdverbände Kyritz, Neuruppin und Wittstock einen langen Zeitplan gesetzt haben.

Über die Fusion der 3 Jagdverbände berichtet das Onlinemagazin der Märkischen Allgemeinen:

waidmannsheil

Euer

stefan


JAGD:Wegbereiter für den Kreisjagdverband Kyritz, Neuruppin und Wittstock sollen unter ein Dach

Die Jäger haben die Weichen für den Kreisverband Ostprignitz-Ruppin (OPR) gestellt: Am Sonnabend stimmte der Jagdverband Neuruppin für das Einberufen einer Delegiertenkonferenz. Im November sollen die Vertreter der 600 Jäger aus Kyritz, Neuruppin und Wittstock entscheiden, ob die drei Verbände unter dem Dach eines Kreisdachverbandes zusammenarbeiten wollen.

Der Zeitplan für das Unternehmen ist bereits aufgestellt. Bis Juni wollen die Jäger an einer neuen Vereinssatzung feilen und den Verschmelzungsvertrag aufsetzen. Bis September können die Mitglieder der Verbände Vorschläge und Änderungswünsche einreichen. „Die Basis soll mitdiskutieren“, sagt der Neuruppiner Vorsitzende Georg Völling. Der letzte Schritt für die Verschmelzung der drei Verbände zum Kreisjägerverband ist für November avisiert. Zwei Drittel der Jäger müssen ihr Jawort geben, damit die Verbindung in die Tat umgesetzt werden kann.

Neuruppin würde die meisten Mitglieder im Kreisverband stellen – 235 Jäger sind dort derzeit organisiert. Danach folgt Wittstock mit etwas mehr als 200 Mitglieder, in Kyritz liegt die Zahl knapp unter 200.

Bis das Zusammenführen der drei Gruppen aber vollzogen werden kann, sind noch einige organisatorische Hürden zu meistern. Für die neue Vereinssatzung geht es zum Erfahrungsaustausch in den Nachbarkreis. Dort hat sich vor zwei Jahren der Kreisverband Oberhavel gegründet. Mit den Tipps der benachbarten Kollegen will man in Kreis alles richtig planen. „Wir wollen ja keine Fehler machen“, so Völling.

Beim Jägertag des Verbandes Neuruppin wurde auch die Zusammensetzung der Delegiertenkonferenz erläutert. Im Gespräch ist, pro 50 Mitglieder eines Verbands zwei Personen zu entsenden. Dabei seien auf jeden Fall die Vorstandsmitglieder, weitere Namen aus der Jägerschaft werden demnächst bestimmt, sagte Völling beim Treffen in Alt Ruppin.

Wie sich der Vorstand nach dem Verschmelzen der Verbände zusammensetzt, ist noch offen. Angestrebt werde ein paritätisches Verhältnis aus allen Ursprungsverbänden. Völling kann sich auch vorstellen, dass die jetzigen Vorstände erst einmal die Positionen der Stellvertreter einnehmen. „So wäre gewährleistet, dass jeder Altkreis vertreten ist.“ Danach würden Wahlen über die Zusammensetzung der Führungsebene bestimmen. Auch die Frage nach dem Sitz der neuen Geschäftsstelle werde erst später geklärt. Eventuell mache man die Lage auch vom Ausgang der Vorstandswahlen abhängig. „Da muss man erst einmal sehen“, sagte Völling.

Der Neuruppiner Vorsitzende sieht der Fusion positiv entgegen. Geselligkeit, Organisation und Jagd obliegen sowieso den einzelnen Jägerschaften. Wenn es im Kleinen funktioniere, „dann ist die Größe des Dachverbandes egal“, so Völling. (Von Nadine Pensold)

19.3.10

Erfüllt die nicht zweckdienliche Verwendung der Wildschadenverhütungspauschale den Tatbestand der Steuerhinterziehung?

Ein interessanter Rechtsstreit wird zur Zeit in der Eifel ausgetragen.
Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung ist der abgelaufene Jagdpachtvertrag zwischen der Ortsgemeinde Bettenfeld, der dortigen Jagdgenossenschaft einerseits und der ehemaligen Pächtergemeinschaft in Form zweier Brüder andererseits.
36 Jahre waren die Brüder Pächter der Bettenfelder Jagd, doch bei der Verpachtung um weitere 12 Jahre ging es aus Sicht des Pächters Ewald Holstein nicht mit rechten Dingen zu.

Prekär ist der Grund des nun anhängigen Rechtsstreits:
Der Jagdpächter fordert einen Teil der Wildschadenverhütungspauschale zurück und wirft damit den Verpächtern vor, durch die vereinbarte Wildschadenverhütungspauschale, die aber nicht zu Wildschadensverhütungsmaßnahmen geführt hat, ihn durch diese Vertragsregelung zu einer Steuerhinterziehung von Jagdsteuern gezwungen, zumindest aber dabei geholfen zu haben.

Fakt ist:
Die Jagdpacht ist für den Pächter jagdsteuerpflichtig , nicht aber die vereinbarte Wildschadenverhütungspauschale.
Wenn aber die auf die Wildschadensverhütungspauschale nicht für Wildschadensverhütungsmaßnahmen ausgegeben wurde, muss der Betrag zurückerstattet werden. Andernfalls müßte sie nachträglich der Jagdpacht zugeschlagen werden und diese ist dann jagdpachtsteuerpflichtig.

Im Falle des Jagdverpachtvertrages in Bettenfeld in der Eifel scheint es dem ehemaligen Pächter und seinem Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies , einem Spezialisten im Bereich Jagdrecht, um mehr zu gehen.
2 Vergleichsangebote wurden bereits abgelehnt, sodass ein Urteil in der Sache zu erwarten ist, dass weitreichende Folgen auch für andere Jagdgenossenschaften mit Regelungen über Wildschadenverhütungspauschalen haben wird, die diese Regelung als "Jagdsteuersparmodell" missbraucht haben.

Von einem interessanten Gerichtsprozess mit wahrscheinlich weitreichenden Folgen berichtet das Onlinemagazin des Trierer Volksfreundes:




Ehemaliger Jagdpächter verlangt Geld zurück

von Marion Maier

Der ehemalige Bettenfelder Jagdpächter, Ewald Holstein, streitet mit der Ortsgemeinde vor Gericht um einige Zehntausend Euro. Der Jäger fordert das Geld zurück, weil es seiner Meinung nach nicht wie im Vertrag vereinbart zum Schutz vor Wildschäden ausgegeben wurde. Zwei Vergleichsversuche scheiterten bereits.

Bettenfeld: Zum zweiten Mal werden die Ortsgemeinde Bettenfeld und ihr ehemaliger Jagdpächter Ewald Holstein am 13. April vor Gericht aufeinandertreffen. 36 Jahre lang hatte Holstein zusammen mit seinem mittlerweile verstorbenen Bruder die Jagd der Gemeinde und der örtlichen Jagdgenossenschaft gepachtet.

Nun verlangt er von den beiden rund 40 000 Euro zurück. Der Rechtsanwalt des ehemaligen Pächters, Hans-Jürgen Thies, argumentiert, sein Mandant habe - wie vertraglich vereinbart - neben der Pacht eine bei waldreichen Revieren übliche Wildschadensverhütungspauschale (siehe Hintergrund) von 17 500 Euro gezahlt.

Die Gemeinde habe den Pauschalenbetrag aber in den vergangenen sechs Jahren nicht komplett zum vorgesehenen Zweck, nämlich dem Schutz vor Wildschäden, investiert. Nur ein Teil sei für Wildzäune und Verbissschutz bezahlt worden. Den Restbetrag von rund 40 000 Euro verlangt Holstein zurück. Doch die Gemeinde Bettenfeld will das Geld nicht zahlen.

Ihr Rechtsanwalt Stefan Meiborg meint, Gemeinde und Jagdgenossenschaft sei es beim Pachtvertrag um einen Gesamtbetrag von 77 500 Euro gegangen. Auf Wunsch des Pächters sei dieser Betrag lediglich für den Vertrag "steueroptimiert" aufgeteilt worden in Pacht und Wildschadensverhütungspauschale. Denn für die Pacht müssen Steuern gezahlt werden, für die Pauschale nicht.

Anwalt: Gemeinde hilft, Steuern zu hinterziehen

Diese Argumentation hält der Anwalt der Gegenseite wiederum für heikel. Seiner Meinung nach gibt die Gemeinde damit offen zu, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Dem widerspricht Meiborg: "Nein, hier geht es nicht um Steuerhinterziehung, solche Absprachen sind durchaus üblich. Wir haben Zeugen für die Absprachen."

Thies beruft sich hingegen auf den schriftlich fixierten Vertrag und sagt: "Mündliche Vereinbarungen gab es nicht. Und wenn es sie gegeben hätte, wäre der Vertrag nichtig. Doch das ist sittenwidrig. Jagdpachtverträge müssen schriftlich niedergelegt werden." Auf Seiten der Pächter kann sich der Verhandlungsführer selbst nicht mehr äußern. Ewald Holstein gibt an, dass sich sein verstorbener Bruder um die auf zwölf Jahre angelegten Pachtverträge gekümmert habe.

Dass der Streit vor Gericht am Dienstag, 13. April, mit einem Vergleich enden könnte, scheint unwahrscheinlich. Laut Thies sind bereits zwei Vergleichsvorschläge gescheitert. Zunächst habe sein Mandant seine Forderung auf 10 000 Euro beschränkt. Nach dem ersten Gerichtstermin sei der Betrag auf Anraten des Richters dann auf 20 000 Euro erhöht worden. Beide Male sei die Gegenseite nicht einverstanden gewesen.

Extra Die Wildschadensverhütungspauschale:

Wildschäden in Waldgebieten sind schwierig zu schätzen. Gewisse Schäden zeigen sich oft erst Jahre später. Ist ein Jagdrevier verpachtet, müssen die Schäden mit Hilfe eines Gutachtens geschätzt werden, damit der Pächter für sie Geld einfordern kann. Um dieses komplizierte Vorgehen abzukürzen, wird beispielsweise auch im Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebundes eine Pauschale vereinbart. Sie dient nicht der Beseitigung der Wildschäden, sondern deren Verhütung durch Zäune, Verbissschutz und Ähnliches. Ihr zungenbrecherischer Name: Wildschadenverhütungspauschale.

Jagende Jagdgegner?

Der Bericht "Flächenbrand in Bayern- Demontage in Bayern" hat hohe Wellen geschlagen.

Das Jagdblog "Hunsrückwilderer" kommentiert den Bericht:


Jagende Jagdgegner?

Es ist harter Tobak, der in der aktuellen Ausgabe der Wild und Hund zu lesen ist. "Flächenbrand in Bayern - Demontage der Jagd" lautet die Überschrift des Textes, dessen Lesen überaus nachdenklich macht.

Worum geht es?

Wild und Hund: "Eine Clique von Ministerialen und Beamten im Landwirtschaftsministerium hat auf allen Ebenen der herkömmlichen jagd den Krieg erklärt. Ziel ist es, das traditionelle Bild der Jagd, wie es der Landejagdverband (BJV) repräsentiert, zu demontieren und zu zerstören."

Stein des Anstosses ist ein Projektbericht zum Waldumbau des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. ...

Die vollständige Kommentierung

Jungjägerseminar "Wildtiere richtig ansprechen" der Deutschen Wildtier Stiftung vom 7.5. bis 9.5.2010 auf Gut Klepelshagen

Sie haben die Jägerprüfung bestanden und wollen Ihr neu erworbenes Wissen intensivieren und praktisch anwenden? Ein dreitägiges Seminar in Wildtierland Gut Klepelshagen im südöstlichen Mecklenburg-Vorpommern bietet Ihnen das perfekte Umfeld. Bei der Deutschen Wildtier Stiftung dreht sich in diesen drei Tagen alles rund um das heimische Schalenwild.


Unter Anleitung eines Berufsjägers und gemeinsam mit Fachleuten der Deutschen Wildtier Stiftung vertiefen Sie Ihr jagdliches Wissen in einer der schönsten und wildreichsten Regionen Deutschlands. Im Rahmen des Seminars erfahren Sie Wissenswertes über heimische Wildarten und ihre Ansprüche an den Lebensraum. Die Gestaltung eines Reviers, das richtige Ansprechen von Reh-, Schwarz- und Rotwild sowie deren Bejagung sind die Schwerpunktthemen der Veranstaltung. Darüber hinaus stehen jagdliches Schießen und die Versorgung des Wildes nach dem Schuss auf dem Programm. Höhepunkt ist die Jagd auf Rehwild. Dabei können Sie Ihr erlerntes Wissen direkt anwenden.

Untergebracht sind Sie in „Haus Wildtierland“. Im Stil einer traditionellen Jugendherberge ist die Unterkunft einfach, aber gemütlich. Die Zimmer können zu zweit belegt werden. Kulinarisch werden Sie mit Köstlichkeiten der Gourmet Manufaktur Gut Klepelshagen verwöhnt. Abends können Sie am Lagerfeuer Jagdgeschichten und Erlebnisse austauschen. Tauchen Sie ein in die Natur Mecklenburg-Vorpommerns. Genießen Sie die Einsamkeit und Ursprünglichkeit der Region.

Weitere Informationen zum Seminar

8.3.10

Familie Rinn stellt seit 80 Jahren den Jagdpächter

Dass die Jagd viel mit Traditionen und Beständigkeit zu tun hat, erfährt jeder Jäger im Laufe seiner jagdlichen Aktivitäten immer wieder.

Bei der Jagdverpachtung hat deshalb der Gesetzgeber eine Mindestpachtdauer von 9 Jahren vorgeschrieben, schließlich soll dem Jagdpächter über die Dauer der Pachtzeit ein verantwortlicher Umgang mit dem ihm anvertrauten Jagdbögen ermöglicht werden.

Doch oft ohne Wissen der Öffentlichkeit werden viele Jagdpachtverhältisse mehrmals verlängert oder sogar, wie im Falle der Jagdpacht in hessischen Gleiberg, über mehrere Generationen an eine Jägerfamilie weiter gegeben.
Hier scheint die jagdliche Welt noch in Ordnung zu sein, denn auch auf die Veränderungen, wie beispielsweise der Wildschadensregulierung, wird hier Rücksicht genommen und eine für alle Seite vertretbare Lösung gefunden, um ein altes Pachtverhältnis fortführen zu können.

Bedenkt man, dass bei einer acht Jahrzehnte andauernden Jagdverpachtung an die Familie Rinn der erste Jagdpachtvertrag in der Zeit der Weimarer Republik abgeschlossen wurde, kann man davon ausgehen, dass die Familie Rinn für Kontinuität und Verlässlichkeit gestanden hat und wohl auch in Zukunft stehen wird.

Über die erneute Jagdpachtverlängerung mit einem neuen Mitpächter gratuliert das Jagdblog der Familie Rinn ganz herzlich.

Die traditionsreiche Jagdverpachtung der Gemarkung Gleiberg an die Familie Rinn ist dem Onlinemagazin des Gießener Anzeigers ein Beitrag wert.

waidmannsheil

Euer

stefan






Helmut Wallwaey übernimmt Jagdrevier von Jürgen Rinn 08.03.2010 - Krofdorf-Gleiberg

Vertrag in der Wettenberger Gemeindeverwaltung unterschrieben - Wildschadenspauschale neu eingeführt - Scheck für den Gleibergverein

(mf). Mit keinem Namen ist die Jagdpacht im Revier Krofdorf-Gleiberg enger verbunden als mit dem Namen Rinn. Die Tradition währt inzwischen acht Jahrzehnte, in denen die Familie den Jagdbezirk Krofdorf-Gleiberg betreut - die Brüder Steffen und Jürgen Rinn sind die Jagdpächter, wobei sich Letzterer nun aus dieser Verantwortung zurückzog. Nachfolger ist Helmut Wallwaey, der im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung die Verlängerung des Jagdpachtvertrages gemeinsam mit Jagdvorsteher Bernd Schlierbach, dessen Stellvertreter Karl-Heinz Schmidt, Bürgermeister Thomas Brunner und Kirsten Rinn, der Ehefrau von Steffen Rinn, unterzeichnete.

Die Verlängerung dieser seit Jahrzehnten bestehenden Bindung wertete der Bürgermeister als die Fortführung einer funktionierenden Partnerschaft, über die er sich sehr freue. Gleichzeitig sei dieser formaljuristische Akt viel mehr, nämlich Beweis und Ausdruck einer vertrauensvollen und harmonischen Beziehung im Geflecht zwischen Jagdgenossen mit ihrem Jagdvorstand, den Jagdpächtern, dem Forst und der Kommune als dem Jagdgenossenschaftsmitglied mit dem größten Flächenanteil. Diese Einschätzung wurde von allen Beteiligten unterstrichen und ergänzend darauf hingewiesen, dass die Landschaftspflege und der Natur- und Umweltschutzgedanke in den vergangenen Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen habe.

Schlierbach bezeichnete das Vertragswerk als weiteren Meilenstein. Er erläuterte gemeinsam mit seinem Stellvertreter auch die geänderten Vertragsklauseln, wie etwa die Einführung einer Wildschadenspauschale für den Gemeindewald in Höhe von 2000 Euro, die - unabhängig davon, ob Wildschäden vorliegen oder nicht - die Jagdgenossenschaft an die Gemeinde zahlen wird. Durch diese Pauschale werden Pächter und Verpächter von sämtlichen Ansprüchen freigestellt. Darüber hinaus wurden für den Fall, dass Wildschäden in der Feldgemarkung mit mehr als einem Anteil von 80 Prozent gegenüber dem Jagdpachtertrag zu Buche schlagen, Verhandlungen zur Minimierung der finanziellen Risiken, Ursachenforschung und Reduzierung der Wildschäden aufgenommen. Alle Maßnahmen sind innerhalb von drei Jagdjahren zu betrachten, bis die Überschreitung nicht mehr erreicht wird. Überschreitet der Wildschaden 100 Prozent des Pachtpreises, so hat der Jagdpächter ein Sonderkündigungsrecht.

Diese Neuregelungen dokumentierten auch das neue Selbstverständnis der Jagdgenossenschaft, dass man sich als Dienstleister verstehe, sagte der Jagdvorsteher. Gleichzeitig informierte er ergänzend über das abgeschlossene Digitalisierungsverfahren des Jagdgebiets, das ergeben habe, dass es noch um rund 100 Hektar größer sei als bisher angenommen. Die Gesamtfläche beträgt 1162 Hektar.

Es sei für ihn eine große Ehre, an die Stelle von Jürgen Rinn als Mitpächter treten zu dürfen, sagte Wallwaey, der dass Revier als "Krofddicher Bub" wie seine Westentasche kennt und über eine 40-jährige Erfahrung in Dingen der Jagd, der Wildhege und des Naturschutzes verfügt.

Kirsten Rinn würdigte im Namen ihres Mannes das Vertrauensverhältnis als beispielhaft. Stets habe das Prinzip der Fairness und gegenseitiger Achtung gegolten. Einen Teil des Jagdpachtertrags stellte die Jagdgenossenschaftsversammlung dem Gleibergverein zur Verfügung. Bernd Schlierbach überreichte einen Scheck in Höhe von 1000 Euro an Gerhard Schmidt, den stellvertretenden Vorsitzenden. Den stockte Kirsten Rinn um weitere 300 Euro als zusätzliche Zuwendung ihres Mannes auf.

Ausbildung "Vom Jungjäger zum Jagdpächter"

Werbung des Vereins Lehrprinz e.V. und des Instituts für Jagd Umwelt und Naturschutz (JunI)

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund vorgeschrieben, dass der Jäger erst nach Ablauf einer dreijährigen Jungjägerzeit jagdpachtfähig ist:

Möchte man gerne ein Revier pachten, bedarf es nicht nur der praktischen Jagderfahrung, sondern auch zahlreicher zusätzlicher Kenntnisse. Weder das eine, noch das andere kann im Rahmen des Jägerlehrgangs bis zur Jägerprüfung im erforderlichen Umfang vermittelt werden.

Wie allerdings der Jungjäger die Zeit zwischen Jägerprüfung und Jagdpachtfähigkeit ausfüllt, um Jagderfahrung und erforderliche Kenntnisse zu erwerben, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen:

Begehungsschein oder Pirschbezirk, das regelmäßige Begleiten erfahrener Jäger sind als Zwischenlösung denkbar. Zweckdienliche Informationen über die Aufgaben eines Jagdpächters lassen sich in den einschlägigen Fachzeitschriften zusammensuchen.

Aber welche Kenntnisse sind denn erforderlich und wichtig? Die Institution des „Lehrprinzen” ist nicht mehr allerorts gegeben. Die Bedürfnisse von Jagdpächter und dem Jungjäger als Begehungsscheininhaber können deutlich voneinander abweichen. Selten sind beide Seiten sensibilisiert: Der eine weiß eigentlich nicht genau, was er braucht; der andere nicht, was und welche Erfahrung er weitergeben kann.

Zur detailierten Seminarbeschreibung


3.3.10

Ansitz selber bauen - auf die Details kommt es an!

Von der Stirne heiß,
Rinnen muß der Schweiß.
Soll das Werk den Meister loben,
Doch der Segen kommt von oben.
aus: "Das Lied von der Glocke" von Friedrich Schiller



Schon der große Dichter Friedrich Schiller widmete der edlen Handwerkszunft ein Gedicht, in dem er das solide Handwerk als etwas schöpferisches, dem Menschen eigenes, lobte.

Wenn man beim Durchschreiten unserer Landschaft die teilweise eigentümlichen Bauwerke betrachtet, die da Hochsitze genannt werden, so scheint bei einigen Jägern viel Kreativität, aber wenig handwerkliches Können vorhanden sein.

Doch unsere Hochsitze, die oft eher störend in der Landschaft stehen, sollten zumindest einer soliden Bauweise genügen, zudem soll das "Werk den Meister loben", wie es Schiller so schön schrieb.

Außerdem betreten wir den Hochsitz mit einer zwar entladenen Waffe (nicht immer, aber immer öfter) und oft noch mit Rucksack und anderen Jagutensilien, weshalb den Unfallverhütungsvorschriften absolute Priorität einzuräumen sind!

Hier nun einige Details, die nichts oder nur wenig Geld kosten, aber vor allem von solider handwerklicher Arbeit zeugen. Und wenn man sich die schweißtreibende Arbeit der Errichtung eines Hochsitzes angetan hat, sollte man sich die wenige Zeit nehmen, in den Hochsitz diese wichtigen Details einzubauen, freut man sich doch immer wieder beim Besteigen zwecks Ansitz über das gelungene eigene Werk.

(Zur Detailbetrachtung bitte auf die jeweiligen Bilder klicken.)


Sturmsichere Kanzel ohne Stützstreben:

Wenn die eigentliche statische Grundkonstruktion steht, müssen die Hochsitze verstrebt werden, um sie gegen Sturm zu sichern.
Diese Streben versperren oft Wege, nehmen zusätzlich Platz weg und werden von den Landwirten oft mit den Ackergeräten tuschiert oder gar abgerissen. Doch eine Bauweise ganz ohne Stützstreben ist möglich.


Eine 6 Meter hohe Kanzel ohne Stützstreben, die auch das letzte Sturmtief "Xynthia" sicher überstand.
Seitlich herausragende Stützstreben werden nicht gebraucht, fallen als Kosten für zusätzliches Stangenholz nicht an und können zudem nicht von Ackergeräten umgerissen werden. Auch die Leiter hat keine statische Funktion.















Der Eckpfeiler wir auf einen Mauerstein oder eine Gehwegplatte aufgestellt, damit keine Bodenfeuchte ins Holz eindringt. Das Bild entstand 4 Tage nach dem Abschmelzen von 40 cm Schneelage und der Eckpfeiler zeigt kaum Feuchtstellen.













Ein schweres Rundholz wird fest im Boden eingegraben und mit einer Schlossschraube mit dem Eckpfeiler verbunden.

Bei Böden, die ein Eingraben nicht möglich machen, wird ein Winkeleisen 40/40 mm 150 cm lang mit einem vorgebohrten Loch in den Boden getrieben und mit dem Eckpfeiler verschraubt.









Das überstehende Schraubenende wird abgeschnitten und mit dem Hammer flach geschlagen, damit niemand die Schraube mutwillig lösen kann oder die Schraube sich durch Windböen lockert. Ein Nachziehen ist jedoch immer möglich.

Das längs abgeschrägte Rundholz sichert ein vollständiges Anliegen der Unterlegscheibe auf dem Holz














Die Kanzel ist eine in sich tragende Konstruktion.
Der Eckpfeiler läuft vom Erdboden bis zur Decke. Mit einem Kantholz schließt der Eckpfeiler ab und nimmt das Dach auf. Ein Brett zwischen den beiden Eckpfosten ohne Kantholz nimmt die Brettschalung der Wände auf.











Wo der Eckpfosten den Boden durchdringt, wird mit Bauschaum abgedichtet.















Kanzelaufgang: Sicherheitsleiter mit doppeltem Handlauf



Auch der Leiterfuß sitzt auf einem Mauerstein auf und ist am Boden leicht angeschrägt, um vollständig auf dem Stein aufzuliegen.



















Ein schweres Rundholz wird wie auch bei den Eckpfosten im Boden eingegrabenen und der Leiterholm wird auch hier mit Schlossschrauben befestigt. Das obere Ende des Rundholzes dient als Auflager für den beidseitigen Handlauf. (siehe auch Gesamtbild ganz oben)


















Der Holm ist ein längs geschnittenes Rundholz, das an der Stelle mit dem geringsten Durchmesser mindestens 15 cm misst.
Die Sprossen sind aus eckigem Hartholz, kesseldruckimprägniert und 2-fach genagelt (nicht geschraubt, da Schrauben brechen können!)
Die Mehrkosten gegenüber der herkömmlicher Leiterfertigung rechnen sich wegen der extrem hohe Lebensdauer dieser verwendeten Materialien.








Geräuschlose Verriegelungen von Tür und Fenstern:

Immer wieder ärgert man sich über klemmende Hochsitztüren oder Fenster, die metallische Geräusche verursachen und das Wild vergrämen. Auch das mühsame Ertasten beim Frühansitz im Dunkeln, um die Entriegelung und den Festsellmechanismus der Fenster zu finden, kennt jeder Jäger. Das alles muss nicht sein, wenn man auf Metall verzichtet und alle Verriegelungselemente mit Holz selbst fertigt.


Kanzeltür mit Holzverriegelung





















Eine Dachlatte mit Einkerbung und eine zweite Latte mit Handgriff erspart die Kosten einer Metallverriegelung und die Tür lässt sich zudem geräuschlos öffnen.













Ein Stück Dachlatte und eine Schraube als Verriegelung der Fenster















Ein Stück Kantholz mit einem Stück Latte arretieren das offene Fenster. Selbst bei völliger Dunkelheit sind die Holzverriegelungen einfach zu ertasten und geräuschlos zu bedienen.












Teppichbodenreste zur Geräuschdämmung von Boden und Sitzbrettern:



Kaum eine Kanzel, bei der nicht irgendwann die Bretter oder der Boden knarrt. Deshalb werden Boden und Sitzauflage mit Teppichbodenresten bespannt. Auch eine Rückenlehne in geneigter Form darf nicht fehlen. Der Rücken wird es einem danken.

Bei Kanzeln, mit einem mehr als 180 Grad Blick, wird unter das Sitzbrett ein zusätzliches Auflager geschraubt, das ein zusätzliches Sitzbrett aufnimmt...








... das auf der anderen Seite aufliegt. So kann man geräuschlos die Position wechseln und sicher nach rechts oder links schießen, ohne den Körper zu verdrehen.












Entfernungsangaben auf die Kanzelwände schreiben:

Nicht jeder Jäger verfügt über ein Fernglas mit Entfernungsmesser. Viele Jäger haben große Schwierigkeiten beim Schätzen von Entfernungen. Dies führt zu Fehlschüssen oder schlechten Treffern. Insbesondere bei zahlreichen Gastjägern im Revier sollte hier Abhilfe geschaffen werden.



Ein Blick auf die Kirrung, doch wie weit ist es?
















An der Kanzelwand steht es: 44 Meter
















Nach Links sind es die Durchlässe, die als Entfernungswert angegeben werden und dem Schützen zur Orientierung dienen.














Auch an der Tür zum rückwärtigen Schussfeld dürfen die Entfernungsangaben nicht fehlen.




















Diese vielen kleinen, aber wichtigen Details machen den Kanzelbau zu einem Gesellen- oder manchmal auch zu einem Meisterstück. Und es sind immer wieder die Kleinigkeiten, die nichts oder wenig kosten, die aber die Liebe zum Detail erkennen lassen.

Man beachte, dass obige Gesamtkonstruktion von einem Handwerksmeister für gerade einmal 750,00 Euro erbracht wurde. (ausgenommen Entfernungsangaben und Teppichboden)


waidmannsheil

Euer

stefan


Auch der Verband der Jagdgenossenschaften in Hessen plädiert für die Abschaffung der Jagdsteuer


Karl Rühl, Vorsitzender des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften im Vogelsbergkreis, ist sichtlich "verschnupft" über das gebrochene Wahlversprechen, die Jagdsteuer hessenweit abzuschaffen



Die Jagdpachtpreise zeigen in Zeiten von Wirtschaftskrise eine fallende Tendenz.
Auch fehlt es an Nachwuchs bei den Jagdpächtern. Der junge, beruflich erfolgreiche Mensch muss heute flexibel sein und mit solchen Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg hat man zwar das Geld, eine Jagd zu pachten, diese für wirtschaftlichen Erfolg notwendige Eigenschaft ist aber mit einer 9- oder gar 12-jährige Pacht kaum vereinbar.

Unkalkulierbare Wildschäden, für die der Jagdpächter persönlich haftet, verschärfen den Druck auf die Pachtpreise. Eine statistische Erfassung der flächendeckenden fallenden Jagdpachtpreise liegt der Öffentlichkeit zwar nicht vor, aber ein Verband kennt diese Zahlen sehr genau.

Die Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung bekommen auch Jagdgenossenschaften zu spüren, die bisher kaum Schwierigkeiten hatten, ihre guten Hochwildreviere zu verpachten.
Schnell wird dann nach Möglichkeiten gesucht, das Anpachten von Revieren attraktiver zu machen, weshalb sich nun auch der Verband der Jagdgenossenschaften in Hessen für eine flächendeckende Abschaffung der Jagsteuer ausgesprochen hat.
Dort empfindet man die auf sie Jagdpacht erhobene Jagdsteuer als unnötigen zusätzlichen Kostenfaktor beim Jagdpachtpreis.

Der eher selten in die Öffentlichkeit tretende Verband der Jagdgenossenschaften findet harte Worte für diese Bagatellesteuer und bezeichnet sie als "überholt und Unsinn".

Die Stellungnahme des Geschäftsführer Björn Schöbel des Verbandes der Jagdgenossenschaften in Hessen zur Jagdsteuer in Hessen erschien im Kreisanzeiger, dem Onlinemagazin der Zeitungsgrupe Zentralhessen.

waidmannsheil

Euer

stefan


Jagdsteuer macht Natur und Tierschutz teuer

Verband der Jagdgenossenschaften Hessen plädiert für Abschaffung der Jagdsteuer - "Längst überholt und Unsinn"

Ein kritisches Thema bei der Hauptversammlung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen (siehe Bericht auf dieser Seite) war die Jagdsteuer. Jagdpächter und Jagdgenossenschaften möchten diese Steuer, die aufgrund des Kommunalen Abgabegesetzes durch die Landkreise erhoben werden kann, gerne durch den Gesetzgeber auch in Hessen abschaffen lassen. In einigen Bundesländern, so Geschäftsführer Björn Schöbel, wird dies bereits praktiziert.

Die Jagdsteuer wurde vor mehr als 100 Jahren als eine Art Luxussteuer ("Wildbretsteuer") eingeführt. Damals lag die Jagd zum großen Teil in der Hand eines abgegrenzten Personenkreises. Der öffentliche Nutzen war gering. Das hat sich aus der Sicht der Jagdpächter und der Jagdgenossenschaften wesentlich geändert. Mit der Jagd sei längst kein Geld mehr zu verdienen. Vielmehr hätten die Jagdpächter neben dem Pachtpreis immense Aufwendungen für den Ersatz von Wildschäden. Zudem leisteten sie freiwillig Erhebliches für den Natur- und Artenschutz und verhinderten Wildschäden und Wildkrankheiten. Allein die Entsorgung von jährlich 40 000 überfahrenen Wildtieren durch die Jäger entlaste Staat und Kommunen jedes Jahr um rund drei Millionen Euro. Steuerpflichtig für die Jagdsteuer ist üblicherweise der "Jagdausübungsberechtigte." Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit liegt im Ermessen der Städte und Landkreise. Sie zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern verlangt. In den Stadtkreisen wird die Steuer mangels Jagdflächen ohnehin nicht erhoben. Die Jagdsteuer wird vom Jagdpächter gezahlt, in Hessen verzichten von den 23 Landkreisen 13 auf diese Einnahme. Der Vogelsbergkreis erhebt 17 Prozent Jagdsteuer, ab 1. April ist diese Jagdsteuer durch Kreistagsbeschluss reduziert worden auf zwölf Prozent . Die Einnahmen für den Vogelsbergkreis betragen jährlich etwa 240 000 Euro. Die bejagbare Fläche im Vogelsbergkreis beträgt 104 000 Hektar.

Karl Rühl (Bild) aus Ulrichstein, seit zwölf Jahren Vorsitzender des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften im Vogelsbergkreis und für 148 von insgesamt 163 Jagdgenossenschaften zuständig, ist sichtlich "verschnupft" darüber, dass diese Bagatellsteuer durch den Hessischen Landtag nicht abgeschafft wurde, obwohl man dies "politisch" vor der Landtagswahl versprochen hatte, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich machte. Der Vogelsbergkreis erhebt diese Jagdsteuer nach wie vor; im Landkreis Gießen sei sie momentan ausgesetzt worden. "Wir werden uns zu wehren wissen", stellte Karl Rühl fest und wies darauf hin, dass im Bereich Mücke bereits die Jäger und Hegegemeinschaft dazu übergegangen sind, totes Wild nicht mehr abzuholen und zu entsorgen. Kreis, Land, oder Gemeinde müssten dann als zuständiger Straßenbaulastträger dies selbst vornehmen. "Das kostet dann richtig Geld" erklärt Rühl.

Straßenbaulastträger seien verpflichtet, verendetes oder totes Wild auf der Straße zu entsorgen. Die Hegegemeinschaften und Jäger hätten dies immer selbst vorgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass man sich in Hessen und in vielen Landkreisen nicht auf eine einheitliche Reduzierung oder gar Abschaffung der Jagdsteuer mit der Politik einigen könne, gingen viele Jagdpächter jetzt dazu über, diese Entsorgung des getöteten Wildes nicht mehr vorzunehmen. Dann muss der jeweilige Straßenbaulastträger dies selbst veranlassen und die dafür notwendigen Kosten auch selbst bezahlen.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften, Karl Rühl (Ulrichstein) fordert die Abschaffung der Jagdsteuer.

2.3.10

Jagdverpachtung Hockweiler

Ausschreibende Stelle: Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land Gartenfeldstr.12 54295 Trier
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Trier
Pachtbeginn:1.4.2010 (9 Jahre)
Submissionstermin: 6.4.2010



Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land verpachtet den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Frankenheim-Hockweiler neu.

Niederwildrevier.

Größe:
nicht angegeben

Vorkommende Wildarten:
nicht angegeben


Informationen, Revierbesichtigungen und Angebote:
Verbandsgemeindeverwaltung email: klaus-peter.hoff@trier-land.de
oder
Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

1.3.10

Jagdhundeseminare, Jagdhundeschulen und Jagdhundübungsreviere


Übersicht der gewerblichen Jagdhundeschulen:

Jagdhundeschule Hessling Strückhauser Str. 42, 26939 Ovelgönne

Jagdhundeschule Uwe Heiss Vardingholter Str. 58, 46325 Borken

Jagdhundeschule Münsterland Baumberger Str.50,  48720 Rosendahl/Osterwick

Jagdhundeakademie Edelmann, Düsseldorfer Str., 40699 Erkrath

Hundeerziehung Anton Fichtlmeier Bachhauserwies 30 82335 Berg

Jagdhundeschule Lübeck Ahrensböker Straße 1 23554 Lübeck

Jagdhundeschule Thomas Anheuser, Steinweg, 55545 Bad Kreuznach

Jagdhundeschule Thüringen Lauter 40, 98528 Suhl

Jagdhundeschule Peter Klas, Landwehrschänke 1, 37154 Northeim

Jagdhundeschule Monika Wenzl Krefelder Str.125 40549 Düsseldorf

Jagdhundeschule Barnim Angermünder Str. 10 16247 Althüttendorf

Jagdhundeschule Schmuttertal Grüntenstr.3 a 86459 Gessertshausen

Jagdhundewelt Pfalz Hauptstr.48a 76879 Hochstadt

Hundeschule Ellbachgütl Birkenallee 7b 82547 Eurasburg

Jagdhundeschule Anne Schuck Gehegemühle 1 16278 Angermünde

Hundeschule "Hoher Westerwald" Elke Hufnagl Hauptstraße 56479 Westernohe

Retrievertraining Marion Kuhnt jagdliche Retrieverausbildung Dernburgstraße 1 14057 Berlin

Hundeschule Jörg Brach, jagdliche Retrieverausbildung Heyerkirchweg 32 47608 Geldern

Lausitzer Hunde- Jagdhundeschule Katja Kolbe-Michauk Zschorna 37,  02627 Hochkirch

Hundeschule Johannes Stähle Kirchberg 31 99718 Greußen/Grüningen

Jagdverein Lehrprinz Cöthener Str.26 16259 Falkenberg/Mark



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Wilderer treiben im Kreis Osnabrück ihr Unwesen

Von Gelegenheitswildererei kann im Umkreis von Osnabrück nicht mehr gesprochen werden.

Zahlreiche Rehläufe und Reste von Decken wurden gefunden, die Wildbestand ist merklich zurückgegangen.
Scheinbar betreiben Wilderer zur Aufbesserung ihres Einkommens das professionelle Wildern im Umkreis von Osnabrück.

Über die Wilderei in großem Umfang berichtet das Onlinemagazin der Osnabrücker Zeitung.

waidmannsheil
Euer

stefan


Wilderer erlegen sieben Rehkitze
lauf Wallenhorst/ Bramsche.


Wilderer treiben ihr Unwesen in dem Gebiet zwischen Altwallenhorst und Bramsche-Schleptrup: „Wir haben hier 26 Rehläufe – also Beine – gefunden, es müssen also sieben Rehe gewesen sein, die allein in einer Nacht am Hammweg/Ecke Burweg erlegt wurden“, sagte Hans-Joachim Nieberg, Vorsitzender und Jägermeister der Jägerschaft Osnabrück-Land. Auch Köpfe und Fell der Tiere wurden gefunden.

„Auffällig ist, dass die Rehe durch Kopf- oder Halsschüsse getötet wurden“, erläutert Nieberg. Jäger zielen normalerweise auf das Herz. „Bei einem Herzschuss geht mehr Fleisch verloren“, sagt Nieberg. Daher geht er davon aus, dass es die Wilderer auf das Wildbret abgesehen hatten. Für diese Theorie spricht auch, dass die Rehe allesamt Jungtiere waren und junges Fleisch als besonders wertvoll gilt.

Als Schusswaffe wurden Kleinkalibergewehre verwendet – auch dies ist im Jagdbetrieb nicht üblich. „Die Vermutung liegt nahe, dass mit Kleinkalibern geschossen wurde, damit der Knall nicht so laut ist.“

Bereits im Dezember ist es zu mehreren Wildereidelikten in diesem Gebiet gekommen. Der Rehbestand ist laut Auskunft der Jägerschaft Wallenhorst/Bramsche in den vergangenen Wochen hier drastisch zurückgegangen.

Nieberg bittet daher alle Bürger, die zwischen Wallenhorst und Bramsche-Schleptrup spazieren gehen, auf verdächtige Fahrzeuge und Personen zu achten. Hinweise und Beobachtungen nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05461/915300 entgegen.