Normalerweise kann ein Grundstückseigentümer den Jagdpächter oder die Jagdgenossenschaft für eventuell anfallende Wildschäden haftbar machen. Doch dass ein Waldbesitzer es im Sauerland geschafft hat, den Förderverein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. zur Begleichung seiner Schälschäden heranzuziehen, wird nicht nur für die Wisenteinbürgerung, sondern auch für andere Einbürgerungsmaßnahmen weitreichende Folgen haben.
Mehr noch: Das Amtsgericht Schmallenberg ist der Meinung, dass der Verein als Verantwortlicher des Wisentprojektes nicht nur die Schäden zu ersetzen hat, sondern auch Wildschadensverhinderungsmaßnahmen einzuleiten hat und diese vom Verein zu bezahlen sind.
Vereine und Naturschutzorganisationen sollten sich dieses Urteil des Amtsgerichtes Schmallenberg sehr genau durchlesen. Insbesondere dann, wenn sich Naturschutzorganisationen für die Wiedereinbürgerung von Tierarten stark machen, die in unserer Kulturlandschaft verschwunden sind. Der Grund für ihr Verschwinden liegt in der Regel in den nicht mehr hinnehmbaren Schäden, die diese Tiere angerichtet haben, als sie noch in unserer Landschaft lebten, als diese sich von der Wildnis zur Kulturlandschaft veränderte. Insbesondere für die Wiedereinbürgerung des Bibers und des Wolfes, die von vielen Naturschutzorganisationen uneingeschränkt gefordert wird, sollten dafür verantwortliche Vereine gegründet werden. Diese Vereine müssten dann Lebensräume festlegen, in denen diese Tiere leben dürfen, aber auch die Verbreitung der Tiere kontrollieren, sowie die Haftung und Schadensverhinderung bei Schäden durch diese Tiere übernehmen. Viele Wiedereinbürgerungsprojekte würden dann auch unter Schadensersatzgesichtspunkten gesehen, was bisher weitestgehend unterbleibt.
Hier der Bericht zum Schadensersatzprozess im Sauerland:
Rückschlag für Wisentprojekt
waidmannsheil
Euer
stefan