21.10.09

Überprüfung von Waffenbesitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter vorschriftsmäßiger Aufbewahrung

Gespräch von Herrn Innenminister Heribert Rech MdL mit dem Landesjagdverband und den baden-württembergischen Schützenverbänden

Innenminister Rech MdL hat den Landesjagdverband und die baden-württembergischen Schützenverbände über die im Oktober 2009 geplanten Überprüfungsmaßnahmen zur Aufbewahrung von Waffen und Munition informiert.

Dabei hat der Minister noch einmal bekräftigt, dass die Überprüfungen ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbehörde durchgeführt werden. Sie werden auch nur bei den Waffenbesitzern durchgeführt, die hierzu einen Anlass gegeben haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Waffenbesitzer die vorschriftsmäßige Aufbewahrung seiner Waffen innerhalb der von der Waffenbehörde gesetzten Frist nicht nachgewiesen hat oder wenn unter Berücksichtung der vorgelegten Nachweise Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung bestehen.

Die Überprüfungen werden von Montag 26.10.2009 bis Freitag 30.10.2009 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt. Dabei werden in Anwesenheit des Waffenbesitzers der Waffenschrank und die darin verwahrten erlaubnispflichtigen Gegenstände überprüft.as Innenministerium hat den Waffenbehörden empfohlen, für die Überprüfungsmaßnahmen im Oktober 2009 keine Gebühren zu erheben.


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