21.3.08

Wiederaufnahmeverfahren im Fall Manfred Ißleib eröffnet

Mit Schreiben vom 14.3.2008 teilt die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer Axel Jendrusiak mit, dass sie beabsichtigt, das Verfahren gegen Manfred Ißleib wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wieder aufzunehmen.
Der Forstrat Axel Jendrusiak hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt von Wagner bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.
Zudem hatte der Rechtsanwalt des Hundeführers Widerspruch gegen die Verfahrenseinstellung eingelegt.

Das geschlossene Vorgehen und Auftreten der Hundeführer in der Öffentlichkeit und der massive Druck, der durch die Veröffentlichung des Falls Manfred Ißleib erzeugt wurde, zeigt damit Wirkung. Auch der Versuch, die Sache aus zu sitzen, ist gescheitert.


Bleibt zu hoffen, dass das Gericht ähnlich entscheidet, wie im Fall des Acherner Jagdaufsehers, der behauptete, eine Tiroler Bracke erschossen zu haben, weil sie in seinem Revier gewildert und ihn angegriffen hatte. Das Gericht wertete die Schilderung des Jagaufsehers als Schutzbehauptung (Lüge) und glaubte einem Zeugen, der diesen Angriff des Hundes nicht bestätigte, sondern den Eindruck hatte, dass der Hund mit dem Jagdaufseher gespielt habe. Einem Angriff des Hundes konnte der Zeuge nicht erkennen. Auch ein Diplom-Biologe, der den Hund begutachtet hatte, konnte die Behauptung des Jagdaufsehers, der Hund sei aggressiv, nicht bestätigen. Er schilderte den Hund als kinderfreundlichen und ruhigen Hausgenossen.

Das Amtsgericht Bühl verurteilte den Jagdaufseher zu 45 Tagessätzen je 25 Euro, allerdings wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
(Amtsgericht Bühl AZ: 3 C 376/01)

Über den Fortgang des Verfahrens gegen Manfred Ißleib wird das JagdBlog weiter berichten.


waidmannsheil

Euer

stefan

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