22.10.07

Gemeinderat räumt erstmalig Sonderkündigungsrecht bei Jagdpachtverträgen bei hohen Wildschäden ein

Der Anstieg der Maisanbauflächen durch Biogasanlagen und die damit verbundenen, nicht mehr kalkulierbaren Wildschäden, die bei der Anpachtung eines Reviers entstehen können, haben erstmalig zu Konsequenzen bei der Jagdneuverpachtung geführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weikersheim in badisch Franken beugte sich dem Druck der Jagdpächter und räumte den Jagdpächtern in den neuen Jagdpachtverträgen ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, sollten die Wildschäden den jährlichen Jahrespachtpreis überschreiten. Den Jagdpächtern obliegt es, den Nachweis der Wildschäden durch einen Wildschadensschätzer zu erbringen.

Aus meiner Sicht eine längst überfällige Entscheidung, um den Jagdpächtern mehr Sicherheit bei der Kalkulation ihrer Jagdpachtkosten zu ermöglichen. Bleibt zu hoffen, dass weitere Jagdgenossenschaften dem Beispiel folgen und Ausstiegsklauseln bei überhöhten Wildschäden in die Jagdpachtverträge einbauen.

waidmannsheil

Euer

stefan

Über die Beschlussfassung der Ausstiegsklausel im Gemeinderat berichtet das Onlinemagazin der Frankischen Nachrichten


Jagdbögen sorgen für einigen Gesprächsstoff
von Sascha Bickel


Zur Absetzung kam es aber nicht, vielmehr zu einer lebhaften Diskussion, die dazu führte, dass der Gemeinderat den Jägern einen wichtigen Wunsch erfüllte. Sie erhalten ein außerordentliches Kündigungsrecht für ihre Jagd-Pachtverträge, "wenn der jährlich auftretende Wildschaden", den sie zu bezahlen haben, "die Jahrespacht übersteigt". Der zahlenmäßige Nachweis gegenüber der Stadt ist dabei von den Jägern zu erbringen - vielleicht auch mittels eines amtlich vereidigten Schaden-Schätzers.
Bürgermeister Klaus Kornberger sträubte sich in der Debatte gegen die Aufnahme des außerordentlichen Kündigungsgrundes in die neuen Pachtverträge, was die Jäger anscheinend geahnt hatten und deshalb mit ihren verteilten Zetteln neue Gespräche gefordert hatten.
Er habe im Vorfeld viele Gespräche mit Verantwortlichen geführt, sogar mit dem Kreisjägermeister, betonte Kornberger und meinte: "Wir brauchen die Jäger um den Bestand an Wildschalentieren zu regulieren. Auf ein außerordentliches Kündigungsrecht könne die Stadt aber verzichten." Bisher habe stets die Regelung gegolten, dass die Stadt den Jagdpächtern Material für die Wildschadensverhütung zur Verfügung stelle, während diese dann für den Aufbau der Umzäunungen zuständig seien. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben.
Aktuelle Ereignisse mit von Wildtieren verwüsteten Maisfeldern hätten nun, so das Stadtoberhaupt, Ängste vor Regressforderungen durch die Landwirte geschürt, Fakt sei aber auch, dass es in Weikersheim bisher keine schwerwiegenden Fälle dieser Art gab. Der größte Schaden, den ein Jagdpächter in Weikersheim bisher zu berappen hatte, lag bei 350 Euro und damit weit unter der Jahrespacht, hieß es von Seiten der Hegering-Vertreter.
"Wir schießen mit Kanonen auf Spatzen", erklärte CDU-Stadtrat Eberhard Ehrmann, ehe sein Fraktionskollege Albert Herrmann sein "Ja" zum außerordentlichen Kündigungsrecht bekundete - und schließlich einen Antrag auf Abstimmung stellte. Geheim, wie es der Bürgermeister verlangt hatte, wurde dann mit 11:5-Stimmen entschieden, dass dem Wunsch der Jäger entsprochen wird.

Den gesamten Artikel kann man unter
http://www.fnweb.de/regionales/me/region/20071020_srv0000001614237.html

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