Der Strafprozess gegen Manfred Ißleib scheint nun doch größeres Interesse , nicht nur unter der Jägerschaft zu wecken.
Die Thüringer Allgemeine widmet zu Prozessbeginn dem Fall einen ausführlichen Artikel, der über den Verlauf des ersten Prozesstages berichtet.
waidmannsheil
Euer
stefan
"Ohne vernünftigen Grund"
ILMENAU (mth). In der Außenstelle Ilmenau des Arnstädter Amtsgerichts drückte gestern ein Dutzend Grünröcke die Besucherbänke. Stand doch die strafrechtliche Aufarbeitung eines Streits unter Jägern an, der mit den Tod eines fünfjährigen Rüden im Ilmenauer Stadtwald begann.
Manfred I. versteht es, sich gewählt auszudrücken. Er "diagnostiziert" Situationen im Wald, er "respektiert" Förster gleichermaßen wie Jagdgesellschaften, er referiert über den "Anspruch von Wild auf waidmännische Ansprache" vor dem Abschuss.
Und dennoch feuerte er am 17. November vergangenen Jahres eine Ladung Schrot in einen Deutschen Wachtelhund. "Ohne vernünftigen Grund", wie der Anklagevertreter in seinem gestrigen Plädoyer vor dem Amtsgericht Arnstadt unterstellte. Den fünfjährigen Rüden Hannibal, ein mit Auszeichnung geprüfter Stöberhund, hatte es während einer Treibjagd ins nur wenige Hundert Meter entfernte Nachbarrevier verschlagen. Hier brachte ihn Manfred I. aus kurzer Distanz zur Strecke.
"Ich habe erkannt, dass es von der Rasse her ein Jagdhund war", gab Jäger I. zu Gerichtsprotokoll. Aber er sei davon ausgegangen, dass es sich um einen wildernden Hund gehandelt habe. Schon in den Wochen vor dem tödlichen Treffer auf Hannibal habe er mit einem streunenden Hund im Wald zu kämpfen gehabt, diesen jedoch nie gesehen. Das habe er auch gegenüber dem Eigentümer des Hundes, Nikolai S., zum Ausdruck gebracht, der eine Viertelstunde nach der Tat auf den Schützen gestoßen war. Manfred I. sei zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu seinem Fahrzeug gewesen und wollte die Polizei informieren. Auf die Suche nach dem Hund hatte er sich nicht begeben, obwohl sich Hannibal nach Aussage eines später zum Tatort gerufenen Polizisten noch 300 Meter weit blutend durch den Wald geschleppt hatte. Ein "gewisses Bedauern" will Manfred I. verspürt haben, als er seinen Fehler bemerkt hatte. Herrchen Nikolai S. kämpfte gestern im Gerichtssaal mit den Tränen.
Abseits der Fakten kreist die juristische Aufarbeitung des Falles um die entscheidende Frage, unter welchen Umständen ein Jäger einen Hund im Wald zur Strecke bringen darf. Wildernde Hunde können geschossen werden, so steht es im Jagdgesetz, jedoch ausdrücklich nicht, wenn sie als Jagdhunde erkennbar sind. Was aber genau unterscheidet einen ausgebildeten Jagdhund im Wald von einem Rassekollegen, der allein zu Freizeitzwecke gehalten wird.
Die Anklagevertretung argumentiert hier, dass Manfred I. von der Jagdgesellschaft im Rücken seines Hochsitzes gewusst habe. Schon in der Vergangenheit seien Hunde bei diesen Gelegenheiten in sein Revier eingedrungen. Auch im November 2007 sei damit zu rechnen gewesen. Noch dazu sagte ein Zeuge aus, Manfred I. habe ihm gegenüber sinngemäß angekündigt, er werde sein Revier gegen Eindringlinge notfalls verteidigen, was Manfred I. jedoch abstreitet. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung forderte die Anklagevertretung eine Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro, verteilt auf 80 Tagessätze. Mit diesem Urteil würde Manfred I. seine Jagdberechtigung für fünf Jahre verlieren.
Für einen 75-jährigen Mann könnte das auf ein "Lebenslänglich" hinauslaufen. Es sei ein bedauerliches Versehen gewesen, so der Tenor seiner Argumentation. Daher plädierte sein Anwalt auf Freispruch.
Vor einem Urteilsspruch am 24. September soll nun noch ein Zeuge gehört werden, der angeblich bestätigen könne, dass sich Manfred I. Wochen vor dem tödlichen Schuss über wildernde Hunde in seinem Revier beklagt habe, hieß es gestern vor Gericht. Was heißt - Fortsetzung folgt..
11.9.08
Die Thüringer Allgemeine berichtet über den Strafprozess gegen Manfred Ißleib
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