13.6.08

Es gibt sie noch, die echten Wilderer!

Liest man die Literatur über Wilderer, so kommt man zu dem Entschluss, dass es sich um eine längst ausgestorbene Spezies von Gesetzesbrechern handelt, spielen die Wilderergeschichten überwiegend in längst vergangenen Zeiten.

Doch die rechtskräftige Verurteilung eines Wilderers aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zeigt, dass das Wildern als Straftat noch lange nicht der Vergangenheit angehört.
In nicht weniger als 34 Fällen wurden einem Jagdpächter die Straftaten des Wilderns nachgewiesen. Wie hoch die Zahl der nicht aufgedeckten Fälle seiner Wilderei allerdings ist, wird wohl nie geklärt werden.
Mit seiner Professionalität steht der Verurteilte seinen Vorgängern aus vergangenen Jahrhunderten in nichts nach, was wohl auch daran liegt, dass er im Gegensatz zu seinen damaligen Berufskollegen über ein Auto verfügt, mit dem er die professionelle Wilderei ausübte.

Über die Hintergründe der Autowilderei und die Verurteilung berichtet das Onlinemagazin des Südkuriers:



Hüfingen
Wilderer droht Ausschluss

Hüfingen (blu) Dem verurteilten 58-jährigen Wilderer aus Hüfingen droht der Ausschluss aus der Kreisjägervereinigung im Schwarzwald-Baar-Kreis. Kreisjägermeister Knut Wälde wird das Ganze am Dienstag, 10. Juni, mit dem Vorstand erörtern, sagte Wälde auf Anfrage des SÜDKURIER. Laut Satzung kann ein Mitglied "ausgeschlossen werden, wenn es sich Handlungen zuschulden kommen lässt, die das Ansehen der Jägerschaft schädigen. Und, wenn ihm der Jagdschein entzogen worden ist." Beides trifft in diesem Fall zu. Der Betroffene hat aber die Chancen, sich dazu zu äußern. Die Kreisjägervereinigung Schwarzwald-Baar hat derzeit 504 Mitglieder. Ähnliche Überlegungen bestehen auch in der Kreisjägervereinigung Tuttlingen, in der der jetzt rechtskräftig Verurteilte ebenfalls Mitglied ist.

Wegen Wilderei in 34 Fällen erhielt der Jagdpächter eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf drei Jahre zur Bewährung, 12000 Euro Geldbuße und fünf Jahre Jagdscheinentzug.

Die Einschläge waren breit gestreut, im Schwarzwald-Baar-Kreis reichten sie von Blumberg als Schwerpunkt über Pfohren, Donaueschingen Aasen, Bad Dürrheim, Brigachtal bis nach St. Georgen. Im Kreis Konstanz waren Reviere in Engen, Stetten, Leipferdingen, Watterdingen und Tengen betroffen, im Kreis Tuttlingen Immendingen, Mauenheim und Hattingen.

In der Jägerschaft hat die Verurteilung des 58-jährigen Wilderers aus Hüfingen eine gewisse Erleichterung ausgelöst. Viele Jäger meinen aber, dass die Strafe für die Vergehen zu gering sei, man hätte ihm auch den Führerschein entziehen sollen, da er das Auto für die Wilderei gebraucht habe.

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