19.2.07

Die Tendenz fallender Jagdpachtpreise setzt sich fort

Dass die Zeiten hoher Jagdpachtpreise endgültig zu Ende gehen, zeigte sich bereits in den letzten Jahren.

In vielen Revieren übersteigen die Kosten für Wildschäden bereits die Jagdpacht.
Der vermehrte Anbau von Biomais für Biogasanlagen führt bereits dazu, dass für einige Jagdbögen, in denen eine Biomaisanlage geplant bzw. genehmigt wurde, gar nicht mehr geboten wird.

Obwohl die Preise, die für einen Jagdbogen gezahlt werden, immer noch wie Staatsgeheimnisse gehütet werden, veröffentlichte die Rheinzeitung einen Artikel zu den sinkenden Pachtpreisen in Rheinland-Pfalz.

Waidmannsheil

Euer

stefan



RHEIN ZEITUNG vom 12. Febr. 2007

Jagdpächter vermehrt gesucht

Hohe Wildschäden und wirtschaftliche Lage halten Jäger ab - Bessere Einbindung der Dorfbewohner gefordert

Den Gemeinden im Westerwaldkreis liegt naturgemäß daran, die Genossenschaftsjagden zu angemessenen Preisen zu verpachten, macht der Pachterlös doch eine Einnahmequelle für den Finanzsäckel aus. Doch neben der wirtschaftlichen Lage sind es hohe Wildschäden, die Jäger davon abhalten, eine Jagd zu pachten.

WESTERWALDKREIS. Gemeinden im Westerwald fällt es zunehmend schwer, Pächter für ihre Gemeindejagden zu finden. "Vielen Jägern geht es heute nur um die Jagd, nicht aber mehr um die Region und die Menschen, bei denen sie jagen. Es fehlt an der Passion, sich für die Ortschaft einzusetzen, in der sie die Jagd pachten wollen oder gepachtet haben", kritisiert Eberhard Dineiger, Ortsbürgermeister von Wahlrod. Den Gemeinden liegt daran, ihre Genossenschaftsjagden zu angemessenen Preisen zu verpachten, macht der Erlös doch eine Einnahmequelle für den Finanzsäckel aus.

Dagegen sieht der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) andere Gründe, warum Jäger nicht mehr so wie früher bereit sind, hohe Pachtpreise zu bezahlen. "Die Wildschäden waren in manchen Revieren so groß, dass die Regulierung der Schäden oft die Pachtpreise überschritten hat", führt Rainer Eppelmann, Geschäftsführer des LJV an. Da sei es verständlich, wenn mögliche Pächter zögerten, eine Jagd zu pachten.

Der Anbau von Getreide und Mais auf großräumigen Ackerflächen, um Biogas-Anlagen zu beliefern, verschärfe das Problem der Wildschäden, so Eppelmann. Landwirte sollten diese Felder mit Wildschutzzäunen sichern oder aber beispielsweise Schneisen in Maisfelder schlagen, damit die Jäger dort ein Schussfeld haben, um schädigendes Wild erlegen zu können.

Das Bundesjagdgesetz regelt, wer für den Schadensersatz bei Wildschäden aufkommt. Grundsätzlich muss die Jagdgenossenschaft - also diejenigen Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke als Gemeinschaftsjagd verpachten - für den Wildschaden aufkommen.

Gängige und von den Jägern anerkannte Praxis war und ist es, dass die Pächter sich in den Pachtverträgen verpflichteten, den von Schalenwild (Rothirsch, Damhirsch, Muffelwild, Wildschwein, Reh), Kaninchen und Fasan verursachten Schaden zu übernehmen. Diese Praxis wird jetzt aber zunehmend in Frage gestellt, weil sich durch den Anbau von großflächigen Monokulturen in der Landwirtschaft die Menge der Wildschäden häufen könnte. Und damit auch die möglichen Zahlungen der Pächter an die Landwirte. Der LJV plädiert deswegen für eine Drittelung der Schadensregulierung, möchte also die Ersatzpflicht auf mehrere Schultern verteilen. Das heißt, Jagdpächter, Jagdgenossenschaft und der Landwirt, dessen Feld beschädigt worden ist, teilen sich die entstandenen Schadenskosten zu je einem Drittel.

Kurt Schüler, Vorsitzender der Vereinigung Westerwälder Jäger, hält den Vorschlag des LJV für eine akzeptable Lösung. Er appelliert jedoch an die Gemeinden, Pachtangebote einheimischer Jäger genau zu prüfen. "Wenn die Pächter in Ortsnähe wohnen, kennen sie meistens auch die Menschen, die dort wohnen, sind für die Landwirte erreichbar, falls das Wild ihre Felder geschädigt haben sollte, und können schnell reagieren."

"Jagdpächter, die nur zwei bis drei Mal im Monat in ihrem Revier sind, denen geht die Bindung zu den Menschen vor Ort verloren", sagt Dineiger, der auch Vorsitzender der Jagdgenossenschaft in Wahlrod ist. Das seiner Meinung nach entstandene Negativverhältnis zwischen Landwirten und Jägern muss abgebaut werden. Wer nur darauf aus ist, möglichst viel Profit aus der Jagd zu ziehen, ohne auf die Menschen vor Ort einzugehen, hat es schwer, bei auftretenden Wildschäden eine einvernehmliche Lösung für die Begleichung der Schäden zu finden. Seine Empfehlung an Gemeinden, die ihre Jagden verpachten wollen: "Versucht, ortsnah wohnende Pächter zu bekommen, und schaut dabei nicht auf den letzten Euro."

Es gibt noch einen weiteren Punkt, der zum Verdruss mancher Pächter beiträgt, hohe Pachtpreise nicht mehr ohne Weiteres zu akzeptieren: "Der Wald wird zunehmend von Freizeitsportlern und Spaziergängern in den Morgen- und Abendstunden zur Erholung genutzt. Also genau in der Zeit, in der das Wild unterwegs ist und für den Jäger die beste Gelegenheit, es zu erlegen", sagt LJV-Geschäftsführer Eppelmann. Er appelliert daher an Jäger und die nicht jagende Bevölkerung, das Gespräch miteinander zu suchen.

Ähnliche Erfahrungen hat auch der Leiter der Unteren Jagdbehörde im Westerwaldkreis, Peter Reif, gemacht. "Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Lage steigen die Belastungen der Reviere durch das immer größer werdende Freizeitangebot; dabei sind viele Jäger nicht mehr bereit, dieselben Pachtpreise wie in der Vergangenheit zu zahlen." Der Qualitätsfaktor im Hinblick auf den Wildbestand habe nicht mehr das Niveau der Vergangenheit, und viele Jäger sähen durch die Jagdangebote im osteuropäischen Ausland und in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion eine lukrative Möglichkeit, ohne die rechtlichen Bindungen einer Jagdpacht zu jagen. "Außerdem ist die Ungewissheit über die zukünftige Entwicklung der jagdrechtlichen Regelungen für viele junge Jäger ein Hemmschuh, sich für eine Pachtperiode von neun oder zwölf Jahren zu binden", ist von der Kreisverwaltung zu hören.

Die Wahlroder haben das Pächterproblem übrigens in ihrem Sinne gelöst. "Wir konnten einen Dorfjäger als Pächter gewinnen. Der nutzt die Jagd im Einklang mit den Bewohnern." So hätten viele von ihnen schon als Treiber an Treibjagden mitgemacht. "Mit unserer Pächterwahl haben wir einfach Glück gehabt", sagt Dineiger.
Andreas Boening


http://rhein-zeitung.de/07/02/12/F/00000137.html

Update:
Eine Interessante Ausarbeitung über die Entwicklung der Situation der Jagdverpachtungen und Jagdpachtpreise 2008/2009 in Baden-Württemberg für den Raum Stuttgart kann man hier nachlesen

Zu den aktuellen Jagdverpachtungen


2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ehrlicherweise hättest du wenigstens auch deine richtige Fundstelle angeben können. Denn in der RZ hast du das nicht gefunden, sondern im Forum des Weiberreviers. Denn hier stand das schon lange vorher: http://www.wr4.net/wbb2/thread.php?postid=155900#post155900

Anonym hat gesagt…

Angesichts dieses Artikels drängt sich einmal mehr die Frage auf, welche Interessen durch den /die LJV vertreten werden? Die der Jäger können es nicht sein!
Drei Argumente die vom LJV als Interessenvertretung zu erwarten gewesen wären:
1. Eine Haftung für Schäden ist rechtsgrundsätzlich nur angezeigt, wenn auch die Möglichkeit besteht auf den Umfang der Schäden Einfluß zu nehmen, bzw diese zu verhindern. Bei den Größen-ordnungen in denen Mais für Biogasanlagen angebaut wird, (bei nur 30 ha sind dies Seitenlängen von 500 m x 600 m) hat der Jäger unabhängig von der Anzahl der Schneisen null Chance irgendeinen Schaden zu verhindern.
2. Wildschaden kann auf landwirtschaftlichen Flächen auftreten. Landwirtschaft dient unmittelbar (Brotweizen) oder mittelbar (Futtermittel - oder Saatgut)der Ernährung des Menschen. Erzeugung von Biogas oder Bio-Kraftstoff ist Industrie. In diesbezüglich laufenden Verfahren vertreten Fachanwälte die - zutreffende - Aufassung, daß folglich auch die Erzeugung von Biomasse für Gas INDUSTRIE ist, und damit nicht unter die Wildschadenregelung fällt.
3. Auf Flächen o.g. Größenordnung ist eine Schadenfeststellung und erst recht eine Schadenschätzung vor der Ernte nur aus dem Flugzeug möglich und damit höchst ungenau! Da es darüber hinaus für Mais zur Verwendung in der meist betriebseigenen Gasanlage keinen Marktpreis gibt, müßte der Betreiber den Wert des entstanden Schadens punktgenau nachweisen, einschließlich der Mengen Mais, die er trotz Sauenkahlschlag für diesen Zweck dennoch verwenden konnte.
Fazit: Ärger gibt es für derzeitige Pächter sowieso, also "nur keinen Streit vermeiden"!
Prognose:Zukünftig wird es Jagdgenossenschaften geben, die Jäger dafür bezahlen, an solchen Flächen Sauen zu jagen.