4.2.09

Schonzeit beim Schwarzwild in den gefährdeten Gebieten in NRW aufgehoben

Um die Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern, wurden in den gefährdeten Gebieten in Nordrhein-Westfalen die Schonzeit für Schwarzwild, die am 1.2.2009 begonnen hätte, aufgehoben.
Ziel der Landesregierung ist es, den Bestand an Schwarzwild auf 2 Stück/100 ha zu reduzieren.

Eine längst überfällige Entscheidung. Aber die Beschränkung der Jagdzeit über den 1.2. hinaus nur auf die gefährdeten Gebiete greift zu kurz, die Bejagung hätte landesweit genehmigt werden müssen. Zudem sollte ein generelles Kirrverbot erlassen werden, aber scheinbar konnte sich der Landesumweltminister Uhlenberg in diesem Punkt nicht durchsetzen.


waidmannsheil

Euer

stefan

Über die verlänegerung der Jagdzeit auf Schwarzwild berichtet das Onlinemagazin des Kölner Stadtanzeigers:

Den Frischlingen an den Kragen

Von Malte Ewert 03.02.09

Nach dem Gespräch zwischen Landesumweltminister Uhlenberg und Vertretern der Kreise, der Jägerschaft und der Landwirte soll nun die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben und auch Frischlinge verstärkt gejagt werden dürfen.



Rhein - Berg / Oberberg -

Mit noch härteren Bandagen soll ab sofort gegen die Schweinepest vorgegangen werden. Bei einem Spitzengespräch beim Düsseldorfer Landwirtschaftsminister einigten sich Vertreter der drei betroffenen Kreise Rhein-Berg, Rhein-Sieg und Oberberg mit Ministeriumsvertretern und Jägerschaft auf drei konkrete Maßnahmen:
Frischlinge sollen verstärkt bejagt werden. Bisher waren die Jungtiere der Wildschweine und auch ihre Mütter von den Jägern verschont worden, sofern man davon ausgehen musste, dass die Bachen noch mit der Aufzucht beschäftigt sind. Der Einsatz von Frischlingsfallen wurde genehmigt.

Die Schonzeit für Wildschweine wird im gefährdeten Bezirk aufgehoben. Ab den ersten Februartagen hätte nämlich eigentlich kein Schwarzwild mehr geschossen werden dürfen. Minister Eckhard Uhlenberg hat vorgegeben, dass der Bestand auf zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar verringert werden soll. Mit Wärmebildkameras soll die Verbreitung erfasst werden.

Es werden zahlreiche Wildsammelstellen im Bergischen eingerichtet. Kein Jäger soll ein erlegtes Tier mehr als 20 Kilometer weit transportieren müssen. Hintergrund dieser Anweisung ist die Gefahr, dass der Pest-Erreger an Kleidung, Schuhwerk oder Autoreifen haften bleiben kann und so möglicherweise vom Menschen über weite Strecken mitgeschleppt wird. Pro erlegtes Tier soll eine Anlieferprämie von 25 Euro gezahlt werden.

Bei diesem als „Schweinepestgipfel“ bezeichneten Gespräch im Landwirtschaftsministerium, an dem 60 Personen teilnahmen, wurde erneut klar, wie teuer der Ausbruch der Seuche werden kann, wenn sie auf die Hausschweinbestände übergreift. Von Millionenkosten war die Rede. Uhlenberg: „Wir müssen alles tun, damit das Infektionsgeschehen nicht überspringt.“ Mit den Jägern sei deshalb sogar eine „intensive landesweite Bejagung verabredet worden“. Eine Fütterung von Schwarzwild soll weitgehend unterbleiben.

Der Landesjagdverband bot an, Informations- und Schulungsveranstaltungen für die Jägerschaft abzuhalten. Uhlenberg: „Die meisten Jäger sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Dennoch müssen wir die Aufklärung verstärken und die Jäger noch mehr sensibilisieren.“

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