5.2.09

Laborkönig Dr. Bernd Schottdorf will seinen Jagdschein wiederhaben

Den Jägern sagt der Name nicht viel. In Ärztekreisen ist er bekannt, wie der sprichwörtliche "bunte Hund".
Laborkönig Dr. Bernd Schottdorf, angeblich Europas größter Laborbetreiber, steht mal wieder vor Gericht.
Unter der Überschrift: " Dr. Bernd Schottdorf – ein Laborbetreiber gegen alle // Der Platzhirsch des deutschen Labors ist angeschossen" berichtet das Onlinemagazin "Ärztliche Praxis" über Dr. Schottdorfs rechtliche Verfehlungen.
Doch diesmal will nicht die Staatsanwaltschaft etwas von ihm, sondern Dr. Bernd Schottorf will was vom Amt, nämlich seine Jagdschein wiederhaben.
Den Laborkönig hatte ein Amtsrichter wegen Vorteilsgewährung zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 5000 Euro verurteilt, weil er einem Staatsanwalt ein privates Darlehen gewährte, womit der Mediziner 450 000 Euro in die Staatskasse zahlte. Aber auch der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte wurden eingezogen.
Nun klagt Dr. Schottdorf mit seinem Anwalt Peter Gauweiler vor dem Verwaltungsgericht auf Wiedererlangung des Rechts , die Jagd auszuüben.

waidmannsheil

Euer

stefan


Vom Prozessauftakt berichtet das Onlinemagazin der Augsburger Allgemeinen


Schottdorf will wieder jagen

03.02.2009

Augsburg (peri) - Deutschlands wohl bekanntester Labormediziner Bernd Schottdorf liegt erneut im Clinch mit der Justiz. Diesmal allerdings nur wegen eines Hobbys. Der 68-Jährige würde gerne wieder zur Jagd gehen.


Nach einer Verurteilung wegen Vorteilsgewährung hatte das Landratsamt Augsburg seinen Jagdschein und die Waffenbesitzkarte eingezogen. Gegen beides klagt der Mediziner vor dem Verwaltungsgericht. Gestern trafen sich die Parteien zu einem Gütetermin.

Schottdorf, der selbst zur Verhandlung mit Anwalt Peter Gauweiler erschien, ließ danach offen, ob er die Klage aufrechterhält.

Die Rechtslage ist an und für sich klar. Wird ein Angeklagter zu einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt, erfolgt der Einzug der Waffenbesitzkarte automatisch. Pikanterweise hatte der Labormediziner einem früheren Staatsanwalt, der gegen ihn ermittelt hatte, privat ein Darlehen gewährt. Dies wurde publik und ein Amtsrichter verurteilte Schottdorf wegen Vorteilsgewährung zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 5000 Euro, womit der Mediziner 450 000 Euro in die Staatskasse zahlte. Außerdem ermittelt gegenwärtig die Augsburger Staatsanwaltschaft gegen ihn. Er steht unter dem Verdacht des „gewerbsmäßigen Bandenbetrugs“. Grund genug für das Landratsamt, Schottdorf die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit abzusprechen.

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