31.1.08

Rechtskräftige Urteile, in denen Jäger wegen des Tötens von Hunden verurteilt wurden, gesucht

Die Gemüter der Stöberhundführer über die Einstellung des Verfahrens gegen den Schützen, der den Wachtelhund anlässlich einer Drückjagd erschoss, scheinen sich nicht zu beruhigen.
Zwar haben die Verbände Stellungnahmen abgegeben, aber diese reichen nicht aus, um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Zur Untermauerung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens suchen die Mitglieder der Stöberhundgruppen rechtskräftige Urteile, in denen bereits Jäger mit ähnlichen Tötungshandlungen verurteilt wurden.
Dabei ist es gleichgültig, ob es sich im Verfahren um die Tötung eines Jagdhundes oder eines anderen Hundes handelt.
Das Wiederaufnahmeverfahren des „Falls Ißleib" ist schon deshalb von großer Bedeutung, da die Hundeführer bis zum Beginn der Jagdsaison 2008/09 Rechtssicherheit für den Einsatz ihrer Hunde auf Drückjagden benötigen.

Wer also von solchen Urteilen weiß, der möge diese Urteile mit Angabe des Gerichtes und des Aktenzeichens an

jagdblog@gmail.com

senden.

Besten Dank im voraus

waidmannsheil

Euer

stefan

29.1.08

Ist die Informationspolitik der Jagdverbände noch zeitgemäß?

Über viele Jahre kommunizierten Organisationen, Vereine und Verbände ausschließlich über ihre eigenen Mitteilungsblätter mit ihren Mitglieder.

Dies ist bei den Jagd- und Jagdhundeverbänden nicht anders. Informationen rund um den Verband sind in den monatlich oder quartalsweise erscheinenden Verbandsnachrichten nachzulesen.

Doch dieser Informationsfluss ist nur sehr einseitig. Ermöglicht er doch, von redaktionellen Beiträgen und Leserbriefen der Mitglieder einmal abgesehen, nur wenigen Mitgliedern, zur Vereins- der Verbandspolitik Stellung zu nehmen.

Viel gravierender aber ist der lange zeitliche Abstand, der zwischen der Stellungnahme der Verbandsführung und aktuellen Meldungen und Geschehnissen liegt. Kaum ein Verband kann sich noch das monatliche Erscheinen seiner Zeitung leisten, ein wöchentlich oder gar täglich erscheinendes Informationsblatt ist aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich.
Das momentane Veröffentlichen von Stellungnahmen zu aktuellen Themen in den Mitteilungsblätter im Quartalsrhythmus wirken im Zeitalter des Internets wie ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit.

Wie gefährlich es ist, das Internet zu ignorieren, musste der CDU Politiker Roland Koch gerade erst deutlichst erfahren.
Schon wenige Tage, nachdem er die Sau "Erziehungscamp" wenige Wochen vor der Wahl durchs politische Dorf getrieben hatte, zeigte sich in Blogs und Foren, dass kaum ein Wähler diese Kampagne für authentisch hielt. Seine Wahlstrategie wurde im Internet völlig verrissen.
Doch Roland Koch ignorierte die Meinungsbildung im Internet, setzte weiterhin ausschließlich auf das Thema und dessen Publikation in den klassischen Medien - und verlor die Wahl.

Immer mehr Firmen und Organisationen erkennen, dass man das Internet als ein Teil der Medien nicht mehr ignorieren darf, auch wenn bei genauer Untersuchung erkennbar wird, dass das Internet immer nur ein Teil der Medien sein und die klassischen Medien nicht ersetzen wird.

Besucht man die Internetseiten der Jagd- Jagdhundverbände und Kreisjägerschaften, so stößt man immer noch überwiegend auf statische Homepages (web 1.0) . Nach Blogs oder Informationsseiten, die die Mitglieder über aktuelle Meldungen regelmäßig informieren oder gar Kommentar- und Bewertungsfunktionen (web 2.0), sucht man vergebens.
Und Abstimmungsmöglichkeiten? Fehlanzeige.

Ein erster Schritt zur Publikation von Verbandsinformationen ist das Blog des Jägers, Hundeführers und Mitglied der Jägervereinigung Bruchsal, Dr. Paul Centen.

Bei seiner Kandidatur zum Kreisjägermeister stellte er fest, dass vielen Mitgliedern der Jägervereinigung Bruchsal Informationen zur Meinungsbildung über Kandidaten vorenthalten wurden. Dies veranlasste ihn, ein Blog der Jägervereinigung Bruchsal ins Leben zu rufen. Laut Herrn Dr. Paul Centen entwickeln sich die Zugriffszahlen prächtig, schließlich können sich hier nicht nur Jäger der Jägervereinigung Bruchsal, sondern auch Jäger aus anderen Jägerschaften Informationen beschaffen, die sie zur eigenen Verbandsarbeit nutzen können. Hier zeigt sich, dass das Web 2.0 seit 2 Monaten auch bei Kreisjägerschaften Einzug hält.

Die Jagdverbände, das haben die Ereignisse des "Falls Ißleib" gezeigt, sollten zur schnelleren Information der "internetnutzenden Mitglieder" das Web 2.0 als zusätzliches Instrument nutzen. Bereits bei den Politikern, denen man in vielen Bereichen innovativer Techniken oft eine Betonkopfmentalität nachsagt, heißt es bereits heute schon:

"Wer das Internet heute ignoriert, der ist morgen tot"

waidmannsheil

Euer

stefan

Jagd- und Jagdhundverbände nehmen zum "Fall Ißleib" Stellung

Eigentlich war ich froh, dass sich der Wirbel um den Abschuss des Wachelhundes gelegt hatte.

Viele Tage hatte mein Telefon nicht still gestanden und ich hoffte, mich nun wieder anderen Themen zuwenden zu können.

Doch der Protest fand bei den Verbänden nun doch Gehör und dort entschloss man sich nun - aus meiner Sicht viel zu spät - zu einer Stellungnahme.

Obwohl sich durch Internetveröffentlichungen und Forendiskussionen bereits eine Meinung in der Öffentlichkeit gebildet hat, stelle ich die gemeinschaftliche Stellungnahme des DJV und des JGHV, sowie den offenen Brief des Herrn Busch in seiner Funktion als Mitglied des Deutschen Wachtelhundverbandes hier ein.


waidmannsheil

Euer


stefan


Offenes Schreiben von Dirk Busch, VDW Landesgruppe Brandenburg vom 18.Januar 2008 an den leitenden Oberstaatsanwalt Franz Trost , Staatsanwaltschaft Erfurt

Herrn
Leitenden Oberstaatsanwalt
Franz Trost
Rudolfstrasse 46
99092 Erfurt


Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt,

ich wende mich heute in einer Angelegenheit an Sie, die mich und viele Eigentümer Deutscher Wachtelhunde und anderer Jagdhundrassen tief berührt und beunruhigt.

Mit Schreiben vom 08.01.2008 ; AZ 513 Js 38193/07 (in der Anlage als Kopie beigefügt) teilt Herr Staatsanwalt von Wagner mit, daß ein Verfahren wegen Tötung eines Jagdhundes eingestellt ist, Rechtsmittel werden ausgeschlossen.

Da ich gelegentlich mit meinen Hunden auch auf Jagden in Thüringen im Einsatz bin, bitte ich um dienstaufsichtliche Prüfung und Klarstellung der Rechtssicht der Thüringer Staatsanwaltschaft. Beim Lesen der Begründung ist mir als Forstmann, Jäger, Hundeführer und Funktionär im Verein für Deutsche Wachtelhunde unwohl.

Die Begründung hat jagdfachliche Fehler, ist gekennzeichnet von Unkenntnis hinsichtlich Jagdpraxis und Jagdhundewesen und trägt leider gelegentlich leicht zynische Züge. Aussagen des Beschuldigten werden als wahr angenommen und auch nicht hinterfragt, die des Zeugen Savov grundsätzlich in Frage gestellt oder mit aus dem Zusammenhang gerissenen Hintergrundbetrachtungen abgetan.

Die Bewertung des Ereignisses wird in unbegreiflicher Weise vollkommen auf den Kopf gestellt.

Das alles läßt ein Gefühl sehr einseitiger Sichtweise oder gar Voreingenommenheit aufkommen. Da ich beruflich gelegentlich auch Rechtsgutachten, Kommentare und Urteile für meine dienstliche Tätigkeit zu würdigen habe, gestatten Sie mir die Bemerkung, dass ich nicht glauben kann, daß diese Begründung die in Thüringen übliche staatsanwaltliche Rechtsauffassung zu Tierschutz-, Jagd- und Waffenrecht darstellt.

Zu einzelnen Aspekten:

Die Jagd vom 17.11.2007 im staatlichen Forstrevier war mit den jagdlichen Nachbarn abgestimmt, auch mit dem Beschuldigten. Da eine Stöberjagd angekündigt war, ist allen jagdlichen Anrainern klar gewesen, daß Stöberhunde frei laufend zum Einsatz kommen und unter Umständen gelegentlich ungewollt auch Jagdgrenzen überschreiten könnten. Kein Jagdnachbar hat sich dagegen ausgesprochen, auch nicht der Beschuldigte, im Gegenteil hat er durch einen gleichzeitigen Ansitz in Grenznähe ebenso jagdlichen Erfolg gesucht !

Jeder Jäger muß in der Jagdprüfung die Kenntnis der Jagdhundrassen nachweisen. Hinzu kommt, daß in der Familie des Beschuldigten selbst Deutsche Wachtelhunde gezüchtet wurden, und er die Rasse des vor ihm auf Nahdistanz erschienenen Hundes hat erkennen und mit der stattfindenden Jagd in Verbindung bringen müssen. Zumindest Zweifel hätten angebracht und so eine Schußabgabe sich verbieten müssen. Die jagdliche Grundregel, „was Du nicht kennst beschieße nicht“ ist gröblichst verletzt worden, Annahmen oder Vermutungen sind keine Rechtfertigung.

Die Erlegung von Hunden beim erstmaligen Antreffen ist nicht durch die Tötungs-befugnis nach Jagdgesetz / Tierschutzgesetz legitimiert, Hunde können sich von der Leine reißen oder sich sonst wie der Einwirkung der Führer gelegentlich kurz entziehen, das ist keine Wilderei. Erst nach mehrfachem eindeutigen in Bezug bringen, und ausreichend Versuchen anderweitig Abhilfe zu schaffen (einfangen, Halterermittlung, Beratung/Belehrung, Anzeige beim Ordnungsamt ) kann diese Annahme gerechtfertigt sein. Schießertum und „loser Finger“ sind keine Tugenden pflichtbewußter Jagdausübung.

Das Töten eines Jagdhundes ist schon gar nicht erlaubt, explizit sind Dienst- und Jagdhunde von der Tötungsbefugnis ausgenommen.Wenn also nicht mit absoluter Sicherheit ein Nichtjagdhund festzustellen ist, darf nicht geschossen werden, unter den gegebenen Umständen der nachbarlichen Stöberjagd verbietet es sich geradezu. Unter den gegebenen Umständen (Kenntnisse des Beschuldigten, Jagd im Nachbarrevier) konnte ein wildernder Hund nicht mit Sicherheit angenommen werden.

Ob der Hund zum Zeitpunkt des Zusammentreffens mit dem Beschuldigten eine Markierung trug oder nicht ist dabei nicht maßgebend, unabhängig eventuell bestehender Verpflichtung. Markierungen können unterschiedlich sein und auch abhanden kommen. Die Markierung dient nicht dazu, dem Wild den Hund kenntlich zu machen, Wild sieht keine Signalfarben, sondern lediglich Konturenunterschiede und Bewegungen.

Die Jagdhundrasse Deutscher Wachtelhund ist in Deutschland neben Cockerspaniel die einzige Stöberhundrasse. Er ist, wie Diensthunde auch, ein Hund mit Beruf, gezüchtet, aufgezogen, ausgebildet, geprüft und eingesetzt für das Suchen und in Bewegung bringen von Wild.

Dabei wird darauf geachtet, dass die körperlichen Eigenschaften des Hundes so ausgebildet sind, daß er gesundes Wild nicht fangen kann. Der Einsatz erfolgt also nicht zum Fangen von Wild, sondern Aufgabe ist das Auffinden und Anjagen zum Herbeiführen eines Zusammentreffens von Wild und Jäger. Der Deutsche Wachtelhund sucht nicht sichtig, sondern spurlaut, mit der Nase die Fährte verfolgend, und kündigt sich damit dem Wild an. Durch diese Arbeitsweise ist der Hund wesentlich langsamer als jede in Deutschland vorkommende Schalenwildart. Das Wild stellt seine Fluchtdistanz darauf ein, zieht ohne erheblichen Streß vor dem lauten Hund her. Gerade deshalb entspricht diese Jagdart auch keinesfalls der verbotenen Hetzjagd. Gelegentliches sichtiges Folgen des Hundes kommt selten vor, wenn z.B. Wild zufällig aufgestoßen wird, nach kurzer Zeit entsteht jedoch wieder eine so große Distanz, dass der Hund auf Spurarbeit mit tiefer Nase übergehen muß.

Wildern heißt, vorsätzlich in einem fremden Revier Beute machen und diese sich aneignen wollen. Das steht nach meinem Dafürhalten hier weder für den Anzeigenerstatter (Hundeführer) noch seinen Hund zur Debatte. Der Hundeführer mit Hund war Gast im staatlichen Jagdrevier, hatte dort einen zugewiesenen Stand, der Hund sollte dort Wild aufbringen und der Hundeführer dort Beute machen.

Hierfür werden die Hunde, wie vergleichsweise auch Diensthunde der Polizei oder des Zoll, etwa 3 Jahre ausgebildet, legen Prüfungen ab und erlangen damit die„jagdliche Brauchbarkeit“ nach dem Bundes- und den Landesjagdgesetzen sowie dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien. Das dieses sach- und fachgerecht geschieht ist unter anderem auch Sinn und Interesse der Arbeit des Verein für Deutsche Wachtelhunde e.V mit Deutschlandweit über 4000 Mitgliedern. Diese Abrichtung der Hunde ist sehr zeitaufwendig und auch teuer ( Anschaffung, Impfungen, Tierarztatteste, Prüfungsbebühren, Ausrüstung, Reviermieten, Übungsmaterialien, Fahraufwand ...) – deshalb auch der besondere Schutz für Dienst- und Jagdhunde in den Jagdgesetzen. Eine Schußabgabe ohne Abwägung der Umstände, Tatsachen und Interessen im vorliegenden Fall ist nach meiner Meinung Vorsatz, zumindest jedoch grobe Fahrlässigkeit, und damit strafrechtlich relevant im Sinne des Tierschutzes, des Jagd – und Waffenrechtes.

Mit der Ausbildung als Jäger und der Erteilung eines Jagdscheines muß vorausgesetzt werden können, dass ein Jagdhund als solcher erkannt wird, im Zweifel darf Unvermögen nicht herangezogen werden um Töten zu begründen, es ist dann untersagt.

Das Jagdprivileg des Tierschutzgesetzes ist ein hohes Gut und stellt an den Jäger zurecht hohe Anforderungen und Erwartungen. Mit dem nach Jagdgesetz nicht zulässigen Töten eines Jagdhundes entfällt die Tötungsbefugnis als vernünftiger Grund nach Tierschutzgesetz.

Der Beschuldigte ist mit dem tierschutzwidrigen Töten eines Säugetieres nicht mehr zuverlässig im Sinne des Jagd- und Waffenrechtes. Es wäre erfreulich, wenn meine Informationen zu einer Prüfung und Änderung der Sichtweise zu diesem Fall beitragen könnten. Ich stehe für Fragen gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Busch


Stellungnahme des DJV und des JGHV zum Stöberhundabschuss

Stöberhund-Abschuss bei Jagd aufs Schärfste verurteilt

DJV und JGHV:

Klärung des Vorfalls und Rechtssicherheit für Jäger und Hundeführer

DJV und der Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) verurteilen den Abschuss eines Wachtelhundes während einer Bewegungsjagd nahe der thüringischen Stadt Ilmenau aufs Schärfste. Ein Jagdpächter aus dem Nachbarrevier hatte den überjagenden Stöberhund als vermeintlich wildernd erschossen. Die vom Forstamt Frauenwald ausgerichtete Bewegungsjagd war dem Jagdpächter zuvor angekündigt worden. DJV und JGHV haben kein Verständnis für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft und fordern eine eindeutige Klärung der Rechtslage. Deshalb befürworten beide Verbände eine Initiative des LJV Thüringen, der den betroffenen Hundeführer bei Einleitung weiterer juristischer Schritte unterstützen will. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat nach Auffassung von DJV und JGHV zu einer Rechtsunsicherheit bei Hundeführern und Jägern geführt, die es zu beseitigen gilt. Zudem seien durch den Jagdpächter die ungeschriebenen Gesetze der Waidgerechtigkeit verletzt worden und das Ansehen der Jägerschaft in der Öffentlichkeit habe Schaden genommen.

Ergebnis: Wie weit fahren JagdBlog Leser zur Jagd?

Auch die Umfrage nach der akzeptablen Distanz zur Jagd hat mich verblüfft und brachte neue Erkenntnisse, vielen Dank Allen, die abgestimmt haben.

Ich hatte gefragt:

Wie weit fahren (würden) Sie zur Jagd (fahren)?

Hier die Ergebnisse:

Gar nicht
13 (6%)
maximal 10 km
31 (15%)
maximal 50 km
44 (22%)
maximal 100 km
21 (10%)
maximal 200 km
17 (8%)
über 200 km
73 (36%)


Für mich ist alles bis 100 km quasi "vor der Haustür". Das kann man auch mal für einen Ansitz fahren. Und so sehen das wohl auch ca. 47% der Leser.
Und 44% der JagdBlog Leser fahren auch weiter.

Nochmal vielen Dank für Ihre Stimme,

waidmannsheil

Euer

stefan

28.1.08

Neue Schnell-Umfrage zum Lese-Komfort

Heute starten wir eine neue Umfrage, die sich mit Ihrem Lese-Komfort des JagdBlog beschäftigt.

Es gibt zwei völlig gleichberechtigte Meinungen zum Thema "Startseite":

1.
Viele Beiträge auf der Startseite
Dann müssen Sie weniger blättern/klicken.
Allerdings müssen Sie mehr "scrollen", das Mausrad drehen.

2.
Weniger Beiträge auf der Startseite
Das bedeutet weniger Scrollen, dafür aber mehr blättern.


Betreiber von Webseiten wollen möglichst viel auf der Startseite, denn das erhöht die Treffer bei Suchmaschinen, den Page-Rank, damit Zugriffe, bla bla.
Mich interessiert aber Ihre Meinung, nicht die von Google, Yahoo, MSN, etc.

Also, stimmen Sie bitte ab:

Wollen Sie lieber

a) mehr scrollen (mehr Beiträge auf Seite 1) oder

b) mehr klicken (weniger Beiträge auf Seite 1)?


Schon jetzt vielen Dank für Ihre Meinung

und waidmannsheil

Euer

stefan

PS: Die Umfrage läuft nur 14 Tage.

24.1.08

Erfolgreiche Arbeit einer Jagdhundepatenschaft

Dass der Besitz von Jagdhunden in Nichtjägerhänden immer auch eine Gradwanderung ist, habe ich in vielen Beiträgen bereits geschrieben.

Doch mit vereinten unterstützenden Kräften von erfahrenen Jagdhundeleuten aus der Jägerschaft und der Einsicht der Halter, mit einer Mischung aus Geduld und Beharrlichkeit ans Ziel zu kommen, lässt sich auch ein passionierter Jagdhund von Nichtjägern führen.

Als Nicole Wittmann erstmalig zu mir kam, wusste ich gleich, dass hier eine Mammutaufgabe vor ihr lag. Über den Besuch, bei dem sie mir ihre Kleine Münsterländerhündin Minou bei mir vorstellte, schrieb sie ihren ersten Bericht.


Einige Wochen später dann konnte ich mich von ihren Fortschritten überzeugen und in ihrem zweiten Bericht wurde deutlich, dass die Arbeit erste Früchte trägt.

Nun nach über einem halben Jahr erhielt ich nachfolgenden Dankesbrief, der mich schon ein wenig stolz macht.

Ich wünsche Nicole weiterhin noch viel Freude mit Minou und würde mir wünschen, dass noch mehr Jagdhundeführer sich als Jagdhundepaten zur Verfügung stellen würden, um das Bild der Jäger in der Öffentlichkeit weiter zu verbessern, ist doch die hier geschilderte Hilfe zur Selbsthilfe für Nichtjäger mit Jagdhunden die beste Werbung für die Jägerschaft.


waidmannsheil


Euer


stefan



Kleine Münsterländerhündin Minou
Alle Photos: Nicole Wittmann


Lieber Stefan, liebe Leser des Jagdblogs,

vielleicht erinnert sich die/der eine oder andere Leser/in an uns. Letztes Jahr im August hatten wir uns an Stefan gewandt, weil wir mit unseren derzeitigen Erziehungsbemühungen bei unserer 2. Münsterländerhündin Minou – damals 1 Jahr alt - auf Granit gestoßen waren. Sie war ein gerissener, cleverer Teufel, der uns eigentlich nur auf der Nase herumtanzte und dabei so charmant war, dass man ihr kaum böse sein wollte. Doch unsere Nerven lagen blank und wir hatten das Bedürfnis, sie zu zähmen. Stefan bot uns sofort seine Unterstützung an und wir trainierten 2-mal gemeinsam und blieben in Kontakt.


Als ich im Münsterländer-Forum (www.muensterlaender-forum.de), wo ich langjähriges Mitglied bin, erzählte, dass ich bei Stefan war, bekam ich unverhofft ein freundliches Hilfsangebot von einem Jäger dort, den ich seit gut 3 Jahren kenne und schätze und der ebenfalls Münsterländerführer ist. Er hat mir angeboten, mir beim weiteren Durcharbeiten zu helfen und Minou Schritt für Schritt in seinem Revier ans Wild heranzuführen. Wir haben uns getroffen, und auch von ihm konnte ich wieder viel Neues lernen. Wir trainierten zunächst je nach Bedarf - meist wöchentlich dort - und kamen jedes Mal ein großes Stück weiter. Inzwischen reicht es, wenn wir uns ab und zu mal treffen und ansonsten eben in Kontakt bleiben, ich bekomme jederzeit zuverlässig gute Tipps und Zuspruch und kann mich voll und ganz auf die Kompetenz verlassen. Vom Kaninchengehege, Wildgehege bis zum Ententeich haben wir alles durchgearbeitet und inzwischen hört sie bei Wildkontakt so gut, dass sie zumindest verharrt bzw. sich meist sogar ohne Kommando setzt. Ich kann z. B. Minou vorm Ententeich, welcher von Anfang an unsere größte Schwierigkeit war, minutenlang ablegen und mich entfernen, aus dem Vorstehen abrufen ist eine ihrer leichtesten Übungen. Auch auf den Triller reagiert sie inzwischen sehr schön aus der Bewegung heraus. Die Leinenführigkeit ist – ganz münsterländertypisch – zugegebenermaßen trotz täglicher Übungseinheiten immer noch nicht perfekt. Hier haben wir fast täglich noch Situationen, in denen sie wissen möchte, ob die Regel gilt. Aber sie gilt, und irgendwann wird das auch Dickschädel Minou noch verstehen.
















Im November letzten Jahres haben wir unsere Begleithundeprüfung mit Leichtigkeit bestanden. Nach ihrer zweiten Läufigkeit hat sich ihr Wesen noch einmal stark verändert, sie ist einsichtiger, vernünftiger geworden. Sie hält im Freilauf wunderbar Kontakt und gehorcht inzwischen sehr gut. Ich bin wunderbar zufrieden mit ihr, auch wenn sie alle 1, 2 Monate erneut die Grenzen austestet. Inzwischen reicht es aber, sie ein bis drei Tage intensiver zu arbeiten, und sie ist wieder in der Spur. Demnächst stehen für uns noch Reizangeltraining und evtl. Apportieren auf dem Programm, wobei letzteres eigentlich nur ein nettes Gimmick wäre, das sie nicht unbedingt können muss, um mich glücklich zu sehen. Da sie aber recht gute Anlagen hat, wäre es wahrscheinlich keine große Sache, sie heranzuführen, und eine weitere gute Gehorsamsprüfung.
















Ich freue mich unsagbar über diese Entwicklung, deren Anfang wir ja mit Dir, Stefan, gemacht haben. Hätten wir Dich nicht getroffen, wären wir vielleicht nie so weit gegangen und wer weiß, wie es uns als Team heute gehen würde. Sicher sehen wir uns bei irgendeiner Gelegenheit dieses Jahr mal wieder. Ich bin gespannt, wie Minou auf Dich reagieren wird.



Liebe Grüße
Nicole

Sie sind Nichtjäger und benötigen Hilfe bei der Erziehung Ihres Jagdhundes?


Jagdhundeseminar für Nichtjäger und Erstlingsführer von Jagdhunden

23.1.08

Der 3. Gewinner hat sich gemeldet

Und noch mal, Kaspar Hauser!

Auch der 3. Gewinner hat sich gemeldet; ein Jungjäger, der die Tasche gut gebrauchen kann.
Nachdem die zwei anderen Gewinner bereits hier den Empfang der Preise bestätigten, kann nun auch die Tasche auf die Reise.

Nochmal vielen Dank an alle Teilnehmer, es hat uns große Freude bereitet!

Ihr sehr zufriedener,
Kaspar Hauser


UPDATE:
Die Tasche ist angekommen und alle sind fröhlich, besonders wir!

Wenn man ohne seinen Hund von der Jagd nach Hause kommt

Die Berichte der letzten Tage über den Tod des Wachtelhundes haben die Gemüter bewegt.
Auch vielen Jägern, die keinen Hund führen, wurde in den letzten Tagen bewusst, was es bei den Jagdhundeführern auslöst, wenn der eigene Hund erschossen wird.

Doch viel häufiger ist das Verlorengehen des Hundes anlässlich einer Drückjagd.
Am Sammelplatz steht man dann verloren da und die Gedanken sind beim Hund. Quälende Fragen und eigene Vorwürfe wechseln sich ab.
Wenn man dann auch noch an einer weit vom Heimatort entfernen Drückjagd teilnimmt und am Ende des Tages die weite Reise nach Hause ohne Hund antreten muss, liegen die Nerven blank.

Von solch einer Nacht, in der die Gedanken beim Hund sind und die Ungewissheit einem den Schlaf raubt, berichtet nachfolgender Gastbeitrag.

waidmannsheil

Euer

stefan

Der Deutsche Wachtelhund- als sauscharfer und weitjagender Stöberer auf Drückjagden immer gefährdet

Photo: http://www.animalsclub.de/





Die längste Nacht seit ich Besitzer eines Wachtelrüden bin
von Susanne Beck


Am Samstag, den 12. Januar 2008 war ich mit meinem Wachtelrüden Rex auf der Krähenbach-Drückjagd vom Fürst zu Fürstenberg bei Dittishausen auf Reh und Schwarzwild. Füchse dürfen auf diesen Jagden nicht erlegt werden.


Es war ein nicht besonders schöner Jagdtag. Es lag kein Schnee, aber die Waldwege waren gefroren. Rex und ich wurden an eine Kanzel geführt. Die Jagd begann um 11.00 Uhr gleichzeitig wurden auch die Hunde geschnallt. Ich beobachtete Rex von meiner Kanzel. Er ging vor mir in die Dickung, kam nach 10 Minuten wieder zurück ohne dass er einmal laut gegeben hatte. Er suchte die gleiche Dickung noch einmal ab. Nach weiteren 10 Minuten hörte ich Rex schräg hinter mir Laut geben. Das Geläut kam immer näher und so richtete ich mich um das gebrachte Wild eventuell erlegen zu können. Tatsächlich kam ein Kitz und verschwand hinter freistehenden Jungfichten. Ich sah nur die Lauscher. Sobald sich Rex näherte zog das Reh hinter die nächste Fichtengruppe. Ich konnte einfach nicht schießen. Rex hatte die Spur des Rehs verloren und so suchte er erneute die Fährte des Kitzes und fand sie auch. Spurlaut gebend verfolgte er das Stück. Ich war sehr stolz auf meinen Hund.

Das Geläut der Hunde entfernte sich immer weiter weg von meinem Sitz. Ansonsten war kein Laut eines anderen Hundes zu hören. Um 11.50 kam ein Fuchs, stand keine 30 m breit vor mir. Ich hätte ihn wunderbar mit Schrot erlegen können. Der Fuchs hat offenbar gewusst, dass ihm keine Gefahr droht und so ist er nach 5 Minuten langsam auf der anderen Seite in der Dickung verschwunden. Ungefähr eine halbe Stunde später kam ein Jungfuchs. Auch diesen hätte ich schön erlegen können.


Von den Hunden war immer noch nichts zu hören, dann auf einmal um 13.00 Uhr hörte ich wieder Rex Geläut. Er kam in Richtung meines Sitzes. Dann Ruhe und dann Standlaut. Ich war mir ziemlich sicher, dass er an einer Sau ist. Kurz darauf fiel ein Schuss und Rex entfernte sich wieder weg von mir. Mich überkam plötzlich ein ungutes Gefühl. Alles mögliche schoss mir durch den Kopf so nach dem Motto: "Hoffentlich sitzt dort unten ein Schütze und bringt Rex". Wo ist dieses Untier wieder hin? Mist die Jagd ist um 13.30 Uhr zu Ende und der jagt immer weiter weg. Also baumte ich um 13.30 Uhr ab mit der Hoffnung, Rex wie immer am Treffpunkt einzusammeln, so auch heute. Nach und nach kamen die Ansteller mit ihren Schützen. Keiner hatte Rex dabei. Nun fragte ich einen der Förster ob jetzt alle da sind. Dieser Bejahte meine Frage. Wir gingen noch einmal zu meinen Hochsitz. Kein Rex war da. Wir fuhren mit dem Auto durchs Revier. Nichts war zu hören und von Rex keine Spur. Nach gut einer weiteren Stunde gingen wir dann in das Gasthaus in dem das Schüsseltreiben war. Dort erfuhr ich, dass ein großer Keiler angeschossen war und zwei Wachtelhunde den Keiler verfolgt haben. Gleichzeitig rief ich bei der Polizei an. Von dem Polizisten habe ich dann erfahren, dass ein Hund bei einer Tierärztin in Neustadt-Titisee abgeben wurde. Leider ein Fehlalarm, dieser Hund war eine Hündin und bereits abgeholt.


Zwei Förster gingen mit mir noch einmal in den Wald. Es war nichts zu hören. Rex war nirgends. Einer der Förster meinte dann:"Ach wissen Sie, der Wald hat 5.000 ha da kommt es immer vor, dass Hunde fehlen." Das war wirklich beruhigend, oder? Ich ging wieder in die Gaststätte. Nach einiger Zeit fuhren wir noch einmal ins Revier. Aber auch dieses Mal war Rex nicht da und so fuhren wir dann nach hause.


Zuhause angekommen musste ich mir nur Geschimpfe und Vorwürfe anhören. Bis ich dem Drama ein Ende setzte und meinte: "Das was du hier abziehst nützt nichts, wir müssen warten, bis der Hund gefunden wird. Wir können auch nicht in dem riesigen Revier suchen. Der Hund wird sich schon einfinden."
Aber meine Nerven waren schon gespannt. Ich rief noch einmal bei der Polizei in Donaueschingen an und ging dann ins Bett. Aber von schlafen war keine Rede. Alles Mögliche schoss mir durch den Kopf nur nichts rechtes. Endlich um 5.00 Uhr bin ich dann eingeschlafen.


Am anderen Morgen fing mein Mann wieder an zu schimpfen. Nun gingen die Nerven mit mir durch. Ich weinte und erzählte auch der Nachbarin, dass ich ohne Hund nach Hause gekommen bin. Diese meinte dann auch nur: "Siehst du, man fährt so weit und hat dann keinen Hund mehr. Lass doch das in Zukunft bleiben." Ich meinte dann dass ich doch einen Stöberhund habe, der auch jagen will und von der Umgebung mich ja keiner einlädt. Ich sei nur gut genug um in der Jägervereinigung zu arbeiten, aber einladen würde mich keiner und so bleibt mir eben nur die Stöbergruppe. Leicht zornig ging ich wieder nach Hause. Inzwischen hat der Förster wieder angerufen, aber leider immer noch keine positive Nachricht. Ich rief noch einmal bei der Polizei in Neustadt-Titisee, Donaueschingen und bei der Tierärztin an. Wieder keine positive Nachricht. Ich verzog mich in mein Büro damit ich mir nicht ständig Gedanken machte, was mit Rex ist und sagte mir auch immer wieder: "Du hast einen Jagdhund mit dem du jagen gehst und dann kommt so was halt vor oder du musst den Hund in Watte einpacken oder noch besser beim Züchter lassen, denn ein Stöberhund will nun halt mal jagen."


Endlich um 11.00 Uhr kam der erlösende Anruf. Eine Hundebesitzerin ging in Bräunlingen mit ihrem Hund Gassi und Rex kam zu ihr. Diese nahm den Hund mit nach Hause und so konnte ich um 12.15 Uhr meinen Hund wohlbehalten wieder mit nach Hause nehmen. Mein Mann war jetzt ganz glücklich, dass Rex wieder da war. Trotz allem werde ich mit Rex weiterhin auf Drückjagden gehen. Ich habe einen Hund zum Jagen und keinen Schoßhund und so muss man halt mit allem rechnen.
Wachtelrüde Rex wie er sich nach der Jagd am wohlsten fühlt: Auf dem Schoss von Herrchen







Photo: Susanne Beck






Sie sind Nichtjäger und benötigen Hilfe bei der Erziehung Ihres Jagdhundes?


Jagdhundeseminar für Nichtjäger und Erstlingsführer von Jagdhunden


Weiter Geschichten über den Deutschen Wachtelhund:
Der Deutsche Wachtelhund - mehr als nur ein Stöberhund Hommage an (m)eine Wachtel

Jeder Tag ist ein Jagdtag, aber nicht jerde Jagdtag ein Beutetag

Die Totenwacht-ein Moment der Besinnlichkeit

Vor fast 70 Jahren: Wachtelrüde "Claus v.Wiesenbeks" wurde mit allen jagdlichen Ehren zu Grabe getragen

Vom Welpen zum Jagdhund

Wenn man ohne seinen Hund von der Jagd nach Hause kommt

Wie bleiben Sie informiert?

Hallo,
Kaspar Hauser, heute mal als "Web Geselle". In den letzten Tagen bekamen wir noch einige Email von Lesern, die am Gewinnspiel teilnehmen wollten. Die hatten die aktuellen Beiträge wohl verpasst.

Dabei können Sie einfach und bequem informiert bleiben: In dem Sie das kostenlose JagdBlog Email Abo nutzen.

Tragen Sie einfach Ihre Email Adresse in das Feld unter "Email Abo" links ein und klicken auf "Subscribe".
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Feedburner schickt Ihnen ab da einmal täglich ein Email mit allen neuen Beiträgen des JagdBlog. Wenn nichts geschrieben wurde, kommt kein Email.

Sie verpassen also nichts, sind immer informiert und werden nicht belästigt.

Bequemer und zuverlässiger geht es nicht.

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Und hier ein Bonbon. Wenn wir Ihnen das abnehmen sollen, dann senden Sie ein Email an:




Dann erledigen wir für Sie alles bis zu Email Bestätigung.


Ihr heute mal diensteifriger,
Kaspar Hauser

22.1.08

Wer ist Staatsanwalt von Wagner?

In Kommentaren und Schreiben an das JagdBlog wird zur Einstellung des Verfahrens gegen Manfred Ißleib (siehe Schreiben am Ende dieses Beitrags) die Frage nach der Kompetenz des Staatsanwaltes gestellt, auch hier.

Also hat das JagdBlog recherchiert.

Aus dem Schriftsatz geht hervor, dass es sich um einen Herrn von Wagner handelt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt bestätigte telefonisch (03613775-328) seinen Vornamen, Gerold.

Wer ist Gerold von Wagner?
Ist er unerfahren?
Fehlt ihm Sachkenntnis?

Das darf nach unserer Recherche getrost verneint werden. Denn Gerold von Wagner ist unter anderem:

  • Hauptmann der Reserve
  • im Vorstand der Landesgruppe Thüringen des Reservistenverbandes
  • Landesschiedsrichter für diesen Verband
  • Mitglied des Landesverbandes Thüringen des Bund der Militär- und Polizeischützen e. V. (BDMP e. V.).


Links dazu:
http://www.reservistenverband.de/lg_thueringen/vorstand.php

http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/w_recht.pdf


Die Kompetenz des Gerold von Wagner in Fragen des Waffenrechts und des Umgangs mit Waffen wird sogar so hoch geschätzt, dass er den BDMP e. V. bei einer Anhörung zur Novelle des Waffenrechts beim ehemaligen Innenminister Schily mit vertreten hat. Gerold von Wagner ist sogar Verbandsfunktionär in Sachen Waffenrecht.

Man könnte Gerold von Wagner „Experte" im Waffenrecht nennen.

Und dem privaten Waffenbesitzer vertraut Gerold Wagner scheinbar voll und ganz (Zitat aus einem von ihm verfassten Text):

„Die legalen Waffenbesitzer sind schon von ihrer Grundauffassung staatstreu - so etwa die Mitglieder von Feuerwehren. Disziplin gehört beim Schützen zum Umgang mit der Schusswaffe wie beim Feuerwehrmann zum erfolgreichen Einsatz. In beiden Fällen wird dies vor dem tatsächlichen "Einsatz" geübt.“


Insgesamt muss man also sagen, dass die Anzeige kaum in kompetentere Hände hätte fallen können.

Bleibt die Frage: Wodurch war die Entscheidung motiviert?


waidmannsheil

Euer

stefan

ÖJV nimmt als erster Jagdverband zum "Fall Ißleib" offiziell eine klare Position ein

Als das Jagdblog eine offizielle Presseanfrage an den LJV Thüringen zum Fall Ißleib stellte, war die Antwort mehr als dürftig, um es einmal höflich auszudrücken. Man wollte keine klare Position beziehen und verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren. Eine Stellungnahme des LJV Thüringen nach dem nunmehr abgeschlosseen Ermittlungsverfahren liegt dem Jagdblog zur Zeit (noch) nicht vor.

Als erster Jagdverband nimmt nun der ÖJV zur staatsanwaltlichen Entscheidung im "Fall Ißleib" klar Stellung und weist auf die Auswirkungen dieser Entscheidung beim Einsatz von Hunden auf Bewegungsjagden hin.

Nachfolgend einen Auszug aus der Stellungnahme des ÖJV.

Den vollständige Text der Stellungnahme kann man hier nachlesen.


waidmannsheil

Euer

stefan


Eindrücke zum Schreiben der Staatsanwaltschaft

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft erweckt bei einem unvoreingenommenen Lesen den Eindruck einer sehr tendenziösen Sicht der Dinge. So wird z.B. das Fehlen eines Signalhutbandes argumentativ gegen den Hundehalter verwendet, dessen Signalweste aber mit keinem Wort erwähnt oder ins Kalkül gezogen. Es legt sich der Verdacht nahe, dass der Staatsanwalt, der selbst Jäger ist, von seiner wohl konservativen Jagdeinstellung geleitet wurde.

Der ÖJV Bayern e.V. stellt zum Gesamtgeschehen fest:

-Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wirkt wie ein Blankoschein für Jäger zur ungestraften Tötung von überjagenden Hunden. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft wird Gegnern von Bewegungsjagden mit Hundeeinsatz dargelegt, welche Gesetzeslücken zu nutzen sind, um missliebige Hunde von Jagdnachbarn zu töten, sobald diese die Jagdgrenze überqueren. Es bleibt zu befürchten, dass in ähnlich gelagerten Fällen auch bei einer vorsätzlichen Tötung eines im Dienst befindlichen Jagdhundes die Täter straffrei ausgehen.


-Es ist zu erwarten, dass Jagden mit Hundeeinsatz, wie sie in den letzten Jahrzehnten zunehmend Akzeptanz als effiziente, tierschutzkonforme und jagdlich reizvolle Methode zur Schalenwildregulation fanden, nur sehr bedingt möglich sein werden. Dies wäre ein herber jagd- und forstpolitischer Rückschlag, denn Drückjagden haben sich als geeignetes Mittel erwiesen, überhöhte Schalenwildbestände zu reduzieren und diese somit gemäß § 1 BJagdG im ausgewogenen Verhältnis zu ihren natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Beeinträchtigungen ordnungsgemäßer land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu vermeiden.


-Wenn diese Haltung Schule macht, wird die vielerorts dringend notwendige Schwarzwildregulierung deutlich an Effizienz verlieren. Die damit verbunden Folgen für die Landwirtschaft und die Wildschadensproblematik liegen auf der Hand.


-Es muss zudem befürchtet werden, dass z.B. auch Jagdhunde im Nachsucheneinsatz im Falle einer grenzüberschreitenden Verfolgung Opfer missgünstiger Jagdnachbarn werden.


-Auch die Hemmschwelle für den Schuss auf Hunde, die sich ihren Besitzern beim täglichen Spaziergang kurzfristig entziehen, könnte deutlich gesenkt werden, wenn schon der Abschuss von gesetzlich geschützten Jagdhunden straffrei bleibt.


Folgen - Weiteres Vorgehen


Letztlich hat die Entscheidung der Erfurter Staatsanwaltschaft derzeit noch unabsehbare Folgen für das jagdliche Handwerk und Hundewesen sowie für alle Hundebesitzer, die im Jagdrevier wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlverhaltens in Konflikt mit einem Jäger geraten.

Es ist klar, dass dieser Sachverhalt aus der Sicht zukunftsorientierter Jäger so nicht stehen bleiben kann.


-Der ÖJV Bayern verurteilt deshalb eindeutig diesen Jagdhundeabschuss.

-Die Einstellung des Verfahrens ist für uns völlig unverständlich.


Der ÖJV Bayern wird sich bemühen diesem „Verfall der jagdlichen Kultur" nach Kräften entgegenzusteuern. Derzeit sind wir dabei, das Thema zu sondieren und Bundesgenossen zu gewinnen. Wir bitten Verbände, Gruppen oder auch Einzelpersonen, die uns hierbei konstruktiv unterstützen wollen, mit uns Kontakt aufzunehmen.


Dr. W. Kornder, 18. Januar 2008

(1. Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereines Bayern e.V.)
Ulsenheim 23

91478 Markt Nordheim

Tel.09842/951370

Fax: 09842/951371
Kornder@oejv.de

21.1.08

Hundeführer fordern im "Fall Ißleib" geschlossenes Vorgehen

Seit der Publikation der staatsanwaltlichen Entscheidung zur Tötung des Wachelrüden durch den Jäger Manfed Ißleib kommt die Jägerschaft, insbesondere die Gruppe Hundeführer, nicht mehr zur Ruhe.

Das Schreiben der Staatsanwaltschaft gibt es hier.

Seitdem die Gründe für die Verfahrenseinstellung bekannt sind, fürchten die Hundeführer um den Verlust des Versicherungsschutzes Ihrer Jagdhunde, da durch die Verfahrenseinstellung jeder jagende Hund zum Freiwild erklärt wurde. Diese faktische Rechtlosigkeit unserer Hunde hat nun viel weitreichendere Folgen, als bisher angenommen.


Um den Jägern die Auswirkungen dieser staatsanwaltlichen Entscheidung zu verdeutlichen, habe ich mich entschlossen, nachfolgenden Aufruf des Jägers, Wachtelführers und Forstbeamten des Landes Thüringen und Mitglied der Stöberhundgruppe Thüringen, Herrn Axel Jendrusiak, zu veröffentlichen:

Klartext zur Erlegung des Wachtelrüden vom 17.11.2007 bei Ilmenau

von Axel Jendrusiak


Ich war am 17.11.2007 bei der Jagd im Rev. Kickelhahn bei Ilmenau als Hundeführer ebenfalls dabei. Gott sei Dank, in einem anderen Revierteil.
Daher kenne ich den Sachverhalt. Herrn Savov kenne ich persönlich und ich kannte auch seinen Wachtel Hannibal.

Herr Savov ist selbst kein Jagdpächter. Er kannte vor der Tat auch den Pächter des Stadtwaldes Herrn M. Ißleib nicht. Persönliche Differenzen sind also auszuschließen.

Der Schrotschuss fiel in der ersten halben Stunde nach Beginn der Jagd. Danach versuchte sich Herr Ißleib sofort vom Tatort zu entfernen. Vielleicht auch, auf die Rufe des Hundeführers hin. Auf jeden Fall hat er keine Zeit auf die Bejagung von eventuell vorkommenden Schalenwild verschwendet. Offensichtlich war er mit dem gestreckten Hund zufrieden. Meines Erachtens war er nur deshalb im Revier.

Ort und Zeitpunkt der Drückjagd waren ihm vom Forstamt mitgeteilt worden. Entsprechende Hinweisschilder vom Forstamt hingen an jedem Zufahrtsweg. Er hätte jeden Hund geschossen, mit oder ohne Warnhalsung. Nur mit seiner Entdeckung hat er sicher nicht gerechnet.

Seit heute kenne ich leider auch die Verfügung der Staatsanwaltschaft Erfurt zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom Staatsanwalt Wagner (leider weiß ich noch nicht, ob es sich hier um einen Mann, oder um eine Frau handelt).

Im Gegensatz zu Anderen fühle ich aber kein großes Bedürfnis über den Inhalt und die Argumentation des Staatsanwaltes ewig zu diskutieren. Ich lehne diese Verfügung in ihrer Gesamtheit ab und halte sie für Rechtsbeugung. Sie widerspricht in ihre Auslegung dem Thüringer Jagdgesetz § 42 "Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten" Abs. 2, sowohl nach dem Wortlaut, als auch dem Sinne nach. Deshalb sind auch alle Schlussfolgerungen bis hin zum Tierschutzgesetz rechtswidrig.

Hier der relevante Wortlaut:

Die Erlegungsbefugnis "gilt nicht gegenüber Jagd, Dienst, Blinden und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Führer zu seinem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes seiner Einwirkung entzogen haben".

Mehr steht hier nicht.

Keine Rede von der Notwendigkeit einer Warnhalsung oder vom Überschreiten von Jagdgrenzen. Es gibt vom Gesetz her auch keine zeitliche Beschränkung, die den generellen Schutz dieser Hunderassen vor der Erlegung aufhebt. Das heißt, ein Jagdhund ist auch z.B. 3 Wochen nach der Jagd ohne Führerkontakt, entsprechend abgekommen und ohne jede Halsung immer noch gesetzlich geschützt.

Das heißt auch, dass wenn ich einen Jagdhund legal als wildernd schießen will, muss ich den Hund und seinen Halter sehr genau kennen. Dabei muss der Hundehalter auf jeden Fall Nichtjäger sein (Hund ist nicht im Dienst). Hat dieser Hundehalter aber nur einen Bekannten, der Ihn einmal im Jahr als Treiber mitnimmt, oder er will später selbst den Jagdschein machen (Hund befindet sich in der Ausbildung), mach ich mich mit meinem Schuss schon strafbar. So ist es lt. Gesetz.

Ein Jagdhund ist kenntlich durch seine definierten Rassemerkmale und durch seine typische Arbeitsweise, nicht durch eine Warnhalsung oder eine Warnweste. Diese bilden nur einen zusätzlichen Schutz vor Verwechselungen mit Wild und vor den Gefahren des Straßenverkehrs.

Gerade der 2. Grund veranlasst viele Hundehalter völlig legal ihre Hunde ebenfalls mit einer Warnhalsung auszurüsten. Selbst Katzen laufen schon mit Reflektionsstreifen durch die Gegend.

Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber sehr wohl wusste, warum er den Text gerade so formuliert hat. Der Sinn des Abs. 2 ist der absolute Schutz unserer Hunde. Weil ohne brauchbare Jagdhunde die Jagd generell für alle verboten wäre.

Der Staatsanwalt hat sich bei seinen Ermittlungen nicht ein einziges Mal mit dem Geschädigten Herrn Savov unterhalten. Alle seine Informationen über den Sachverhalt aus Sicht des Hundeführers entstammen seiner kurzen Anzeige bei der Polizei. 2 Stunden nach der Tat. Mit seinem toten Hund zu Füßen, denkt wohl keiner an eine allumfassende Darstellung der Dinge.

Daher erklären sich auch einige Ungereimtheiten in der Verfügung des Staatsanwaltes. Z.B. das angeblich fehlende Hutband von Herr Savov. Dieses ist die Mindestanforderung der UVV zur Kennzeichnung der Jäger auf Drückjagden. Daraus schließt der Herr Staatsanwalt messerscharf, auf die vorsätzliche, angeblich nicht erfolgte Kennzeichnung seines Hundes (Warnhalsung). Nun Herr Savov hatte vielleicht kein rotes Hutband um. Dafür trug er aber nachweislich die Warnkleidung der Thüringer Stöberhundgruppe. Mit vielmehr Rot, als die UVV vorschreibt.

Eigentlich hatte der Staatsanwalt sich nach dem Gesetz nur 4 Fragen zu
stellen und zu beantworten:

1. war der getötete Hund ein Jagdhund.
JA

2. war er im Dienst
JA

3. unterliegt er damit dem besonderen Schutz vor Erlegung
JA

4. war die Tötung deshalb rechtmäßig
Nein

Damit ist der Verstoß gegen das Thüringer Jagdgesetz bewiesen.

Damit fällt die Verneinung des Staatsanwaltes bezüglich des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes § 17. Ein rechtswidriger Schuss kann niemals einen vernünftigen Grund zur Tötung eines Wirbeltieres liefern.

Damit fällt auch seine Legitimierung des Waffeneinsatzes. Ein rechtswidriger Einsatz von Schusswaffen verstößt immer gegen das Waffengesetz.

Ich bin Forstbeamter des Landes Thüringen. Ich habe mit meinem Diensteid geschworen das Grundgesetz und alle Gesetze zu achten und gegebenenfalls auch durchzusetzen. Und zwar dem Worte nach und dem Sinne nach. Wenn jetzt ein Staatsanwalt (der den gleichen Eid geschworen hat) daherkommt und mit einer fragwürdigen Verfügung, meinen Deutsch Wachtel, in Umkehrung des § 42 Thüringer Jagdgesetz Abs.2 Schutz der Jagdhunde usw., zum straffreien Abschuss freigibt, dann nehme ich das nicht einfach so hin.

Ich warte auch nicht das Ergebnis des vielleicht folgenden Zivilprozesses (Sachbeschädigung - Schadensersatz) ab.

Zumal dieser, bei der jetzigen Ausgangslage (Legitimierung durch die Verfügung vom Staatsanwalt), keine Aussicht auf Erfolg hat.

Bisher haben die Jagdhaftpflichtversicherungen den Verlust eines Jagdhundes durch menschliche Fahrlässigkeit zumindest materiell noch immer reguliert. In Zukunft, wenn die Verfügung bestehen bleibt; wahrscheinlich nicht mehr. Wenn sogar vorsätzliche Tötung legal ist, muss man die Tötung durch Fahrlässigkeit wahrscheinlich einfach hinzunehmen.

Ihr kennt jetzt meine Meinung zu dem Sachverhalt. Nicht Abwarten, sondern sofortiges Handeln ist angesagt. Die Verfügung betrifft nicht nur die Stöberhunde. Auch die Schweißhunde und damit die gesamte Jagd sind jetzt gefährdet. Nach den neuen (richtigen) Verordnungen dürfen diese auch unangemeldet Jagdgrenzen überschreiten. Die Erd -und Laufhunde will ich nicht vergessen. Sie sind genauso gefährdet. Es betrifft alle Jäger. Wenn ich als Hundeführer ständig um das Leben meines Hundes fürchten muss, arbeite ich nicht mehr für Dritte. Es braucht mindestens 2 Jahre, bis jeder Pächter einen eigenen Hund zur Brauchbarkeit führen kann. Solange ruht die Jagd auf mindestens (schätzungsweise) 50 % der Jagdfläche Deutschlands.

Wollt Ihr das ????.

Ich nehme morgen mein Bürgerrecht wahr und erstatte Strafanzeige gegen den Staatsanwalt Herr oder Frau von Wagner. Wegen Strafvereitelung im Dienst.

Es wäre sicher gut, wenn viele meinem Beispiel folgen.

Die Anzeige kostet nichts. Im ungünstigsten Fall wird sie abgewiesen.

Der einzig Gefährdete bin ich, weil ich als Beamter des Freistaates Thüringen die Sache losgetreten habe. Die Jagd an sich, ist mir das Risiko aber allemal wert.

Mit einem kräftigen Waidmannsheil

Axel Jendrusiak
Forstrat
axeljendrusiak@web.de



UPDATE:
Mehr zum Staatsanwalt von Wagner hier.

Gewinner der Verlosung

Wie angekündigt, endete am Wochenende die Verlosung.

In Abwesenheit aller Notare, Anwälte und anderer Rechtsverdreher zog die 14-jährige Tochter von Kaspar Hauser die folgenden Gewinner:

  • Herr Pasch.... gewinnt die Jagdtasche
  • Herr Wollen..... gewinnt die Jagd-Handschuhe
  • Herr Jä... gewinnt den zusätzlichen Preis "Das große Buch der Jagd"
Die Gewinner sind per Email benachrichtigt. Sobald uns die Adressen vorliegen, gehen die Preise mit DHL auf die Reise und sollten 2-3 Tage später ankommen.

Ich gratuliere den drei Gewinnern und danke allen Teilnehmern ganz herzlich.

Waidmannheil,

Euer

stefan

20.1.08

Sollte das JagdBlog für Verbands-PR missbraucht werden?

Hallo,

Kaspar Hauser hier, Stefan ist mal wieder zur Jagd oder in Sachen Jagdhunde unterwegs, also habe ich nach Kommentaren gesehen.


Vorab, ganz wichtig: Das JagdBlog freut sich über Kommentare.

Diese zeigen, dass Sie ein Thema bewegt und Beitrag oder Thema relevant sind. Auch, man höre und staune, negative Kommentare sind willkommen. Lieber polarisieren als langweilen, oder?
Aus rechtlichen Gründen - „Foren-Haftung“ - müssen Kommentare moderiert werden. Dabei zensiert Stefan nicht. Negative Kommentare zum Blog, den Autoren oder deren Meinungen werden publiziert. Alles ist willkommen, so lange es rechtlich OK aussieht.

Samstag habe ich mich dann aufgeregt. Das JagdBlog sollte für Kommentar-SPAM missbraucht werden.

Ein gewisser "Hans" kommentierte diesen Beitrag anonym und schrieb lediglich einen Gruß plus eine URL des ÖJV, dem Ökologischen Jagdverband. Das JagdBlog sollte also als Werbefläche für den ÖJV missbraucht werden.

Nochmal ganz klar: In den Kommentaren können Sie loben, kritisieren, Ihre Meinung zum Thema oder auch generell kund tun, zum Inhalt beitragen oder die Diskussion weiter bringen. Sie können uns sogar angreifen. Und natürlich dürfen Sie anonym kommentieren, das ist alles erwünscht und OK.

Überhaupt nicht OK sind jedoch anonyme Kommentare, die einzig und allein der Werbung für eine Internetseite dienen.

Arbeitet "Hans" beim ÖJV mit? Ist er Funktionär dort? Vielleicht auch verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit? So lange "Hans" seine Beziehung zum ÖJV im Kommentar nicht deutlich macht, ist das Kommentar-SPAM.

Und so etwas gehört sich nicht.

Dem ÖJV, auf dessen Veranstaltungen Stefan in der Vergangenheit schon hinwies, hat dieser "Hans" einen Bärendienst erwiesen. Wie heißt es:
Das Gegenteil von "gut gemacht" ist "gut gemeint".
Und da der ÖJV sich gerade von etwas distanziert, kann er sich auch gleich von solchen ungehörigen Praktiken distanzieren.

Ihr ziemlich verärgerter,
Kaspar Hauser

PS:
Dass Stefan mit Links vorsichtig ist, steht übrigens schon hier.

Wenn Sie möchten, dass Stefan auf Ihre Webseite hinweist, dann schreiben Sie ihm bitte ein Email an:


Schreiben Sie Ihr Anliegen und warum ein Link zu Ihrer Seite gesetzt werden soll.

18.1.08

Die Jäger nehmen zu!

Hallo,
Kaspar Hauser wieder.

Bei der Überschrift sind wohl der und die ein oder andere Jäger und Jägerin zur Waage gerannt und protestieren nun lautstark. Andere, wohl eher männlich, haben sich genussvoll über den Bauch gestrichen und nicken.

Also korrigiere ich mich, es muss natürlich heißen:

Die Zahl der Jäger nimmt zu.

Ich konnte dem einfach nicht widerstehen, verzeihen Sie mir?
Zurück zum Thema:

Als ich die Jagdprüfung ablegte, lösten so um die 250.000 Jäger in der BRD einen Jagdschein. Dann kam die Wiedervereinigung und damit stieg diese Zahl beträchtlich, ca. 50.000 Jäger kamen hinzu. Und seitdem?

Sehen Sie selbst, diese Zahlen sind vom DJV:





Die Zahl der Jäger steigt. In den 10 Jahren um 14.706.

Das sind fast 1.500 zusätzliche (!) Jäger per Anno.

Von Pillenknick und schrumpfender Bevölkerung ist bei den Jägern und Jägerinnen nichts zu spüren. Mir gefällt diese Entwicklung. Jagen gewinnt offenbar an Popularität.

Doch gleichzeitig höre ich immer öfter, dass immer mehr Reviere keinen Pächter mehr finden. Ausschreibungen bekommen manchmal gar keine Angebote mehr, nicht ein einziges. Und so frage ich mich:

Wo jagen die alle?

Haben Sie eine Antwort?

Ihr äußerst wissbegieriger,
Kaspar Hauser

Der Trend zur Natur scheint ungebrochen


Titelblatt der Dezemberausgabe des Magazins Landlust


Scheinbar sind viele Menschen der Zivilisation überdrüssig oder sie suchen zumindest einen Ausgleich in der Natur.
Anders ist der Erfolg der Zeitschrift "Landlust", der im Landwirtschaftsverlag erscheint, nicht zu erklären. In weniger als zwei Jahren hat sich die Zeitung einen der vordersten Plätze der neu erschienen Zeitungen erobert, mit weiterhin stark steigender Tendenz.

Der Erfolg der Zeitung zeigt aber auch, dass ein Printmedium, das den Lesern praktische Informationen liefert, eine Exitenzberechtigung im hart umkämpften Zeitungsmarkt hat, und dass Themen rund um Natur, Landwirtschaft und Garten schon lange keine Nische mehr für Ökos, Landfrauen oder Aussteiger sind.

Da wünsche ich der Redaktion von Landlust weiterhin viel Erfolg.
Über den Erfolg des Magazins "Landlust" berichtet die F.A.Z.

waidmannsheil

Euer

stefan


Knecht sucht Wiesenkönigin
Knecht sucht Wiesenkönigin
von Jörg Thomann

Soeben sind die aktuellen Auflagenzahlen der Zeitschriften und Zeitungen
veröffentlicht worden. Vor allem einige Neugründungen der vergangenen
Jahre dürfen sich über Leserzuwachs freuen. Die fröhlich spätpubertäre
„Neon“ etwa konnte binnen eines Jahres ihre Auflage um achtzehn Prozent
auf 205.517 steigern, das Denkerheft „Cicero“ legte in bescheidenem
Rahmen auf 75.193 zu, und selbst die vielgescholtene „Vanity Fair“ weist
mit 188.965 verkauften Heften keine ganz schlechte Bilanz auf, was dem
scheidenden Chefredakteur Ulf Poschardt ein schwacher Trost sein dürfte.

Als wahre Sieger aber dürfen sich andere fühlen, deren Namen in der
Medienbranche weit weniger bekannt sind. Sie heißen Ulrich Toholt,
Heinz-Günther Topüth, Ute Frieling-Huchzermeyer und Karl-Heinz Bonny
und sind Objektleiter, Herausgeber, Chefredakteurin und Geschäftsführer
der Zeitschrift „Landlust“, deren Erfolgsgeschichte die respektable
Auflagensteigerung anderer Blätter verblassen lässt.

Mit „Landlust“, dem Heft für „die schönsten Seiten des Landlebens“, ist
es dem in Münster-Hiltrup beheimateten Landwirtschaftsverlag gelungen,
eine Zielgruppe nicht nur wortmächtig zu umreißen, sondern sie
tatsächlich für sich zu gewinnen - die Zahlen belegen das eindrucksvoll:
Seit zwei Jahren auf dem Markt, liegt die Auflage von „Landlust“ heute
bei 261.533. Im Vergleich zum Vorjahresquartal werden 151.232 Hefte mehr
verkauft, was einer Steigerung um 137,1 Prozent entspricht. In einem
Jahr hat „Landlust“ also zweimal die komplette Auflage von „Cicero“
hinzugewonnen. „Landlust“ hat nun doppelt so viele Käufer wie das
„Manager Magazin“, deutlich mehr als „Kicker“ und knapp zweihundert
Leser mehr als „Micky Maus“.

Geschätztes Handwerk

Mit den lüsternen Landwirten, die vor einem Millionenpublikum bei RTL
auf Brautschau gingen, hat das Blatt dem Titel zum Trotze nichts gemein
- auch wenn hinten im Kleinanzeigenteil der aktuellen Ausgabe eine
„Wald- und Wiesenbärin“ nach männlichem Beistand „für Herd und Höhle“
sucht. Im weitesten Sinne ist „Landlust“ ein Lifestyle-Blatt, auch wenn
die Redaktion wohl eher den Begriff „Lebensart“ verwenden würde. Man
schätzt die Tradition - und das Handwerk. Während „Vanity Fair“ in
Berliner Bars vermeintlich wichtigen „Movers und Shakers“ hinterherhetzt,
stellt uns „Landlust“ in sachlich-nüchternen, liebevoll
bebilderten Texten eine Vergoldermeisterin, einen Glasveredler oder eine
ehemalige Lehrerin vor, die Kleidung aus den Locken des gotländischen
Pelzschafes fabriziert.

Der ignorante Städter wird nicht nur von Existenz und Funktion des
Stiefelknechts unterrichtet, mit dem man sich schmerz- und schmutzfrei
seines Schuhwerks entledigen kann, sondern bekommt gleich eine
Bauanleitung hinzugeliefert. Außerdem lernt man, wie man Wollsocken
strickt, was eine gute Astschere ausmacht, wie sich Winter-Porree vom
sommerlichen unterscheidet und dass die Pflanze „Filipendula ulmaria“
mancherorts „Echtes Mädesüß“, woanders aber „Wiesenkönigin“ heißt.

Ganz spezifische Mischung

Beim mittelständischen Landwirtschaftsverlag ist man vom Erfolg von
„Landlust“, das als „Special-Interest-Heft für Familien im ländlichen
Raum“ konzipiert war, selbst überrascht. Weit mehr Menschen als erhofft
finden Gefallen an der ganz spezifischen Mischung aus guten Ratschlägen
für Garten, Haus und Küche, ambitionierter Naturfotografie und
ausführlichen botanischen und kulturgeschichtlichen Exkursen. Und
spätestens bei dem Artikel, der verschiedene Vogelfedern unterscheiden
hilft und glückliche Kinder beim Basteln von Indianerkopfschmuck zeigt,
spürt auch der überzeugteste Stadtmensch ein wenig Sehnsucht nach dem
ursprünglichen, bewussten Leben im Einklang mit der Natur und fernab der
alltäglichen Hektik. Der Geruhsamkeit sieht sich „Landlust“ auch
weiterhin verpflichtet: Trotz des Erfolges soll der zweimonatliche
Erscheinungsrhythmus beibehalten werden, weil sonst, so Objektleiter
Toholt, die Eigenart des Heftes verlorenzugehen drohe.

Drei Viertel der „Landlust“-Leser leben im eigenen Haus, achtzig Prozent
haben einen Garten, fünfundsiebzig Prozent von ihnen sind weiblich. Und
sie sind aufmerksam: Zahlreiche Leser, schreibt die Chefredakteurin im
Editorial, hätten moniert, dass man „den angekündigten Raben-Bericht aus
Platzgründen nicht veröffentlicht“ habe. Das Versäumnis wird im neuen
Heft nachgeholt - mit einer sechsseitigen Abhandlung über Rabenvögel.

Quelle: F.A.Z. vom 16.1.2008

16.1.08

Ist das im Bundesjagdgesetz verankerte Recht der Jäger, wildernde Hunde und Katze zu töten, noch zeitgemäß?

Seit der Tötung des Wachtelhundes in Thüringen durch den Jäger Manfred Ißleib kochen die Emotionen der Jäger hoch.

Seit einigen Tagen kursiert nun das Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt mit dem Aktenzeichen 513 Js 38193/07 durch das Internet, in dem die Staatsanwaltschaft Erfurt begründet, weshalb sie das Strafverfahren gegen den Jäger Manfred Ißleib wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz einstellt. Abermals macht sich Empörung innerhalb der Jägerschaft bereit und es hagelt Justizschelte.

Diese Unmutsäußerungen über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Erfurt sind jedoch absolut fehl am Platz. Man muss den Fall zum Einen rechtlich und zum Anderen ethisch, das jedoch unabhängig voneinander, bewerten.

1. rechtliche Würdigung

Den Hauptgrund für die Einstellung des Verfahrens stützt Staatsanwalt von Wagner auf den § 23 des Bundesjagdgesetzes und auf § 42 Abs.1 Nr.2 des Thüringer Jagdgesetzes.

Mit diesen §§ haben sich die Jäger das Recht erworben, nicht nur herrenloses Wild zu erlegen, sondern auch wildernde Hund und Katzen zu töten. Dieser Ausnahmetatbestand (Hunde und Katzen sind nicht herrenlos) wurde vor über 70 Jahren auf Drängen der Jägerschaft mit in das Jagdgesetz aufgenommen. Jedes Jahr werden auf Basis dieses Ausnahmetatbestandes hunderte von wildernden Hunden und Katzen durch Jäger getötet und dies oft zum Entsetzen vieler Hunde- und Katzenhalter, die erst nach dem Tod ihres Vierbeiners von diesem Recht der Jäger erfahren.

Beim Fall "Manfred Ißleib" handelt es sich also nur um einen Ausnahmetatbestand des Ausnahmetatbetandes, in dem der Hund eines Jägers und nicht eines unbedarften Hundehalters beim Wildern erschossen wurde.

Nun gilt es zu untersuchen, weshalb der Gesetzgeber vor 70 Jahren diesen Ausnahmetatbestand im Gesetz verankerte.

Vor 70 Jahren gab es fast ausschließlich Gebrauchshunde, wie Hüte-, Schutz-, Blinden- und Jagdhunde. Auch Katzen wurden auf dem Land fast ausschließlich zum Zweck der Mäuse- und Rattendezimierung gehalten.
Zu diesen Hunden oder Katzen hatten die Halter wenig oder gar keine emotionale Bindung.
Die Tiere hatten ihren Zweck zu erfüllen, taten sie es nicht, weinte man ihnen keine Träne hinterher. Wurde sie beim Wildern erschossen, wurde dies vom Besitzer meist recht emotionslos hingenommen.

Heute, 70 Jahre später, haben unsere Hunde und Katzen zu 90 % die Aufgabe eines "Sozialpartners" übernommen, besser als Schoßhunde oder Schmusekatzen bekannt. Die in unserer Gesellschaft weit verbreitete Vereinsamung hat diesen "Ersatzpartner" in Form von Katzen und Hunden hervorgebracht und die Halter haben, im Gegensatz zu den Gebrauchshunden und - Katzen vor 70 Jahren, eine tiefe emotionale Bindung zu ihren Tieren.

Aufgrund dieser völlig veränderten Situation unsere Haustierhaltung sollte die Jägerschaft ihr Recht, wildernde Hund und Katzen zu erschießen, überdenken.
Die §§, auf die sich Herr Manfred Ißleib im Bundesjagdgestz und im Thüringer Jagdgesetz beim Töten des Hundes beruft und die von der Staatsanwaltschaft für Recht erklärt wurden, sind auf Drängen der Jägerschaft selbst entstanden und - dies ist das Besondere an diesem Fall - wurden bei einem Stöberhund eines Jagdhundehalters angewandt.


2.ethische Würdigung


Völlig anders hingegen verhält es sich bei der ethischen Würdigung des Falles "Manfred Ißleib". Hier aber sind die Jägerschaft und im Besonderen dessen Vereinsorgane gefordert. Das Verhalten des Manfred Ißleib ist unstrittig ein massiver Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit und der Fall muss vor ein Ehrengericht des Vereins getragen werden. Mindestens aber muss der LJV Thüringen, völlig unabhängig von der staatsanwaltlichen Entscheidung, den Fall aus jagdethischer Sicht untersuchen und eine justizunabhängige Stellungnahme abgeben.

Ich hoffe, dass der Fall Manfred Ißleib dazu führt, dass das anachronistische Recht der Jäger, Hunde und Katzen zu erschießen, endlich abgeschafft wird und alle Jäger dazu verpflichtet werden, die Entscheidung, ob diese Tiere getötet werden müssen, ausschließlich den Gerichten überlassen.
Wie dieser Rechtsweg zu beschreiten ist, habe ich in meinem Bericht "Wann wildert ein Hund? - Eine Begriffsbestimmung" ausführlich dargelegt.


waidmannsheil

Euer

stefan

PS: Hier das Schreiben des Staatsanwaltes:



Sie sind Nichtjäger und benötigen Hilfe bei der Erziehung Ihres Jagdhundes?

Jagdhundeseminar für Nichtjäger und Erstlingsführer von Jagdhunden

Geschenk an Leser

Hallo,

nur eine kurze Erinnerung: Es ist noch etwas Platz in der Los-Trommel.

Am Wochenende werden die Gewinner gezogen und Anfang kommender Woche erhalten die Gewinner Nachricht.

Ihr um die Trommel hüpfender,
Kaspar Hauser

13.1.08

Jagen auf Usedom

Vielen Strandurlaubern ist sie bekannt, die im nordöstlichen Mecklenburg-Vorpommern gelegene Insel Usedom. In den drei mondänen Seebädern Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck ließ es sich der deutsche Kaiser schon gut gehen und heute, fast 19 Jahre nach der Wende, sind fast alle prachtvollen Strandvillen saniert und die Seebäder sind Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen.

Dass Usedom aber auch jagdlich viel zu bieten hat, ist weit weniger bekannt. Von meiner Jagdreise auf die wildreiche Insel Usedom hier mein Bericht.

Anreise:

845 km zeigte das Navigationssystem an, als wir - Uli, der DK Rüde Joe und ich - uns morgens vom Rhein-Main-Gebiet aus auf eine Fahrt fast durch ganz Deutschland machten, um an einer zweitägigen Drückjagd auf Usedom teilzunehmen.
Als wir gegen 16.00 Uhr dann bei einbrechender Dämmerung den Berliner Ring Richtung Stettin verliessen, bekamen wir eine ersten Vorgeschmack auf die Landschaft Mecklenburg- Vorpommerns.
Eine hügellose dünnbesiedelte Landschaft, deren landwirtschaftliche Flächen bis zum Horizont reichen. Zahlreiche Sprünge Rehwild und große Ansammlungen von Wildschwänen zeigten, dass hier ein überwiegend von Landwirtschaft und Natur geprägtes Bundesland begann. Zudem hatte man manchmal den Eindruck, ganz alleine eine schnurgerade verlaufende Autobahn zu befahren; als Bewohner des Rhein-Main-Gebietes eine völlig ungewohnte Erscheinung.

Nach fast acht Stunden Fahrt erreichten wir Heringsdorf und wurden in unserem Quartier "Haus auf der Höhe" von Familie von Rochow, sowie Weimaranerhündin Nelke und Rauhaardackel Ammi mit einer verspäteten Kaffeetafel auf das Herzlichste begrüßt.
Danach ging es dann an den Strand, wo DK Rüde Joe noch herum toben konnte, schließlich waren er und sein Bewegungsdrang bei den Pausen auf der Reise deutlich zu kurz gekommen.
Nach einem hervorragenden Fischessen in den Privaträumen der Familie von Rochow ging es dann zeitig ins Bett, schließlich mussten wir um 6:30 Uhr aus den Federn, um nach dem Frühstück pünktlich am Sammelplatz zu erscheinen.


1. Jagdtag:

Der erste Drückjagdtag begann am Zerniensee. Bejagt wurde an diesem Tag das Revier Kamminke des Forstamtes Neu Pudagla. Die Fahrzeugkennzeichen der Jagdgäste zeigten, dass wir nicht als einzige von weit her angereist waren. Aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen waren zahlreiche Gäste gekommen und eine Reisegruppe aus Dänemark nahm an der Jagd teil. Nach einer etwas mühsamen Jagdscheinkontrolle und der Überreichung eines Merkblattes zur Drückjagd wurden alle Jagdgäste vom Forstamtsleiter Norbert Sündermann begrüßt. Das vom Forstamtsleiter aufgeführte zu erwartende Wild ließ auf eine interessante Jagd hoffen. Nicht nur Rehwild und Schwarzwild wurden freigegeben. Das Vorkommen von Rot- und Damwild war zu erwarten, bei dem allerdings letztere Wildart vollständig zu schonen sei.

Das überreichte Merkblatt enthielt einen Zeitplan über den Ablauf der zwei Jagdtage, eine genaue Abschussfreigabe, sowie eine Liste aller anfallenden Jagdbetriebskosten-Beiträge bei Fehlabschüssen. Auch waren alle wichtigen Ansprechpartner, wie Tierarzt und Revierleiter aufgeführt. Schon hier zeigte sich das Bemühen um straffe Organisation der Gesellschaftsjagd.

Nach der Begrüßung ging ging es dann in den zu bejagenden Revierteil, der direkt an die dort verlaufende polnische Grenze stößt. Den Revierteil durchzieht ein breiter verlandete Seitenarm des Zerninsees, der mit mannshohem Schilf bewachsen ist und ansonsten einem sich selbst überlassenen Baumbestand besetzt ist. Der Rest des Reviers besteht überwiegend aus Altholzbeständen mit dichter Naturverjüngung.

Schon wenige Minuten nach dem Beginn des Treibens verliess an meinem Stand eine Rotte Sauen durch die Naturverjüngung unbeschossen das Treiben und wechselte ins angrenzende Schilf. Auch Fuchs, Rehwild und Damwild hatte ich zahlreich in Anblick, ohne jedoch einen sicheren Schuss abgeben zu können. Hier zeigte sich die hohe Anforderung bei der Bejagung eines stark mit Naturverjüngung durchsetzten Waldes.



Dichte Naturverjüngung schränkte das Schussfeld stark ein









Photo: Ulrich Döring




Besonders bekamen dies die Hunde im breiten Bruch des verlandeten Zerninsees zu spüren. Gleich 3 Hunde wurden bei dem Versuch, die Rotten im dichten Schilf zu sprengen, schwer geschlagen. Zum Glück funktionierte der Krankentransport zur dienstbereiten Tierärztin reibungslos, sodass der Forstamtsleiter beim anschließenden Streckeverblasen verkünden konnte, dass es allen 3 Hunden den Umständen entsprechend gut ging.

Auch Joe, der erst einmal nur die Standruhe üben sollte, kam auf seine Kosten. Nach dem Ende des Treibens mussten die 2 erlegten Überläufer von Herrn von Rochow geborgen werden und Joe konnte dabei den beiden Sauen mal ordentlich an der Scharte zupfen.



Joe übt die Standruhe











Photo: Ulrich Döring


Hubertus von Rochow mit seinen 2 erlegten Überläufern









Photo: Ulrich Döring



Bergen des Wildes










Photo: Ulrich Döring



Erst jetzt sind sie wirklich tot:
Tottrinken der 2 Überläufer mit St. Hubertus Tropfen








Photo: Ulrich Döring



Beim Streckelegen am Nachmittag gab es eine stärkende Gulaschsuppe und als nach und nach das Wild am Streckenplatz ankam, konnte sich das Ergebnis sehen lassen:
1 Rothirsch, 19 Sauen, 7 Stück Rehwild und ein Fuchs zierten die bunte Strecke des ersten Jagdtages.

Forstamtsleiter Sündermann war mit der Strecke und dem Ablauf des ersten Jagdtages sichtlich zufrieden und alle Schützen wurden feierlich durch das überreichen der Brüche geehrt.
Eine Jagdhornbläsergruppe aus Usedom verblies anschließend die Strecke ohne auch nur einen Fehlton. Dabei wurde der große Unterschied deutlich, wenn eine gut eingespielte Jagdhornbläsergruppe die Strecke verbläst, anstatt einer zufällig zusammengestellten Gruppe.

Leider gibt es scheinbar immer noch keine klare Regelung, wer für die Tierarztkosten bei geschlagenen Hunden auf Drückjagden aufkommt, weshalb ein Hundführer mit dem Hut bei den Schützen das notwendige Geld einsammeln musste. Doch die Jagdgäste zeigten sich großzügig und so konnten alle Tierarztkosten durch die Spenden gedeckt werden. Trotzdem sollte in Zukunft eine andere Lösung gefunden werden, um den Hundeführern das Sammeln der Gelder zu ersparen.


Ehrung der Schützen durch Forstamtsleiter Norbert Sündermann










Photo: Ulrich Döring


Die Strecke am Ende des ersten Jagdtages













Bei einem hervorragenden Abendessen bei Familie von Rochow mit Bier aus der Usedomer Hausbrauerei ließen wir den ersten Jagdtag ausklingen.


Zweiter Jagdtag:



Forstamt Neu Pudagla bei herrlichem Winterwetter










Photo: Ulrich Döring



Am zweiten Jagdtag versammelte sich die Jagdgesellschaft am Forstamt Neu Pudagla und es ging ins Revier Stagnieß. Mir selbst wurde ein Stand nur 100 Meter vom Ostseestrand zugewiesen und wenn der Wind nicht zu sehr blies, konnte ich das Rauschen der Ostsee hinter dem Deich hören.
Durch den lichten Altholzbestand ohne Naturverjüngung mit vertrocknetem Farn hatte ich durch das weite Schussfeld einen echten Fürstensitz und gespannt erwartete ich den Beginn des Treibens . Doch auch diesmal hatte ich nicht das erhoffte Jagdglück. Zwei Rudel Damwild verliessen nur 20 Meter neben meinem Stand das Treiben. Ansonsten hatte ich das Gefühl, die Jagd ging vollständig an mir vorbei.
Als ich nur 3 Minuten vor dem Ende des Treibens meine Sachen zusammenpackte, lies ich Joe vom Stand aus laufen und kümmerte mich um das Verstauen der Jagdutensilien im Rucksack, als ich unmittelbar hinter mir das Farnkraut rascheln hörte. Ich drehte mich um und ein starker Keiler kam direkt auf mich zu, nahm mich wahr, änderte seine Fluchtrichtung und - Joe nahm dessen Verfolgung auf!
Schon nach wenigen Metern hatte der ausgeruhte Joe den vom Treiben ermüdeten Keiler fast erreicht und verschwand mit ihm im dichten Farnkraut.
Beim Gedanken an die am gestrigen Tage geschlagenen Hunde durchlebte ich die schlimmsten Minuten seit ich Joe kenne!
Ich stand da und wartete auf den sicheren Klagelaut des unerfahrenen Hundes, doch mit jeder Sekunde, die ich nichts hörte, wurde ich ruhiger. Nach wenigen Minuten erschien Joe unversehrt und mit seiner Stummelrute wedelnd am Stand. Wer einmal um seinen Hund bangen musste, weiß, welcher Felsen mir vom Herz fiel, als Joe nach dieser Aktion wieder wohlauf am Stand erscheint.

Vor der Kulisse des Forstamtes wurde dann die Strecke des zweiten Jagdtages gelegt und durch mehrere Nachsuche erfolgte das Verblasen der Strecke und das Ehren der Schützen verspätet.
Doch Forstamtsleiter Sündermann zeigte sich mit den beiden Jagdtagen hochzufrieden. Alle Stücke auf der Strecke waren frei gegeben und kein einziger Fehlabschuss musste gerügt werden. Auch dieser Tag war sehr diszipliniert und ohne besondere Vorkommnisse abgelaufen. Das Ergebnis des zweiten Jagdtages waren: 1 Stück Rotwild, 21 Sauen, 4 Rehe und 2 Füchse.

Es hat sich gezeigt, dass das Verteilen der zwei Treiben auf zwei Jagdtage sehr sinnvoll ist. Viele unvorhersehbare Ereignisse lassen eine Drückjagd nicht minutengenau planen, so dass zwei Treiben an einem Tag mit notwendigen Nachsuchen den Ablauf schnell durcheinander werfen.
Zudem ist es für einen gelungenen Jagdtag viel schöner, wenn das Verblasen der Strecke am Nachmittag erfolgt, also noch bei Tageslicht.



Die Strecke des zweiten Jagdtages










Photo: Ulrich Döring



Gegen 16:00 Uhr fanden sich dann alle Jagdgäste im Deutschen Haus in Ückeritz ein. Bei einem mittelalterliche Rittermahl gab es ein mehrgängiges Essen, das auch den hungrigsten Treiber sättigte.
Umrahmt wurde das Schüsseltreiben mit zahlreichen Darbietungen der "Jagdhornbläser Insel Usedom e.V." und ihren Parforcehornbläsern, die weit über Usedom bekannt sind und bereits zahlreich fordere Plätze bei Bläserwettbewerben belegen konnten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die lange Reise nach Heringsdorf gelohnt hat. Schon die Gastfreundschaft der Familie von Rochow zu genießen, ist eine Reise nach Usedom wert. Wer eine gut organisierte zweitägige Drückjagd mit disziplinierten Schützen und Treibern zu schätzen weiß, ist beim Forstamt Neu Pudagla in guten Händen.

Bleibt am Schluss allen Dank zu sagen, die zum Gelingen dieses Drückjagdwochendes beigetragen haben und die Zusicherung: Wir werden wiederkommen.

waidmannsheil

Euer


stefan

10.1.08

Anekdoten zur Jagd

Hallo!
Kaspar Hauser wieder, nach den Aphorismen zur Jagd hier drei Anekdoten zur Jagd.


Alexander Girardi, ein Österreichischer Schauspieler und Sänger, nahm an einer völlig erfolglosen Treibjagd teil. Es kam nicht ein Stück Wild vor und es regnete und stürmte ohne Unterbrechung.
Nach dem Abblasen der Jagd setzte sich die Jagdgesellschaft müde, durchfroren und durchnässt vor den Kamin.
Als dieser wegen des fortdauernden schlechten Wetters auch noch nicht zog und sich der Raum mit beißendem Rauch füllte, seufzte Girardi:
"Jetzt waaß i, warum die Jagd auf Französisch 'La Schaaß' haaßt."



Mit der Französischen Sprache soll Ludwig Ganghofer hingegen schwer gekämpft haben, ohne dies eingestehen zu wollen.
Auf einer Treibjagd wurde er in der Schützenkette neben dem Französischen Gesandten platziert.
Als der erste Hase kam, ließ der Gesandte diesen passieren mit den Worten: "A vous, Monsieur" und Ganghofer erlegte den Hasen.
Beim zweiten Hasen dasselbe: "A vous, Monsieur" und Ganghofer erlegte auch diesen.
Als dann zwei Hasen kamen, rief Ganghofer: "Zwoa Wu, Exzellenz! Die san aber für Eahna!"



Der Nicht-Jäger und Vegetarier Theodor Heuss, 1. Bundespräsident der BRD, nahm häufig an Jagden teil und nutzte die Schüsseltreiben zum zwanglosen Gespräch.
Als bei einer Niederwildjagd ein flüchtender Hase direkt auf "Papa Heuss" zu lief, rief er: "Helfen kann ich Dir auch nicht, aber wenigstens habe ich kein Gewehr."



Haben Sie eine Anekdote für uns? Dann schicken Sie uns diese an:



Wir werden sie dann hier veröffentlichen, mit Namen oder anonym, wie Sie wünschen. Vielleicht bekommen wir ja genug Aphorismen und Anekdoten zusammen, dass es für ein eigenes Label reicht? Ich würde mich freuen, Stefan auch und andere Leser sicher auch.

Ihr erwartungsvoller,
Kaspar Hauser

PS: Natürlich eignen sich die Aphorismen und Anekdoten ebenso für Reden wie die Gedichte.

Hundeausbildung übers Telefon

Was macht man, wenn der Jagdhundausbilder mehrere 100 km entfernt wohnt und man nicht einfach dorthin fahren kann, um den Hund vorzustellen?
Ganz einfach: Man stellt den Hund und die mit ihm verbundenen Ausbildungsprobleme am Telefon dar.
Und von da an werden alle Ausbildungsschritte und -ergebnisse am Telefon besprochen. Im Zeitalter von Handy und Flatrate ist dies problemlos möglich.

Auch Connor, ein Brackenmix stellte seine Halter vor kaum lösbare Probleme. Doch mit einigen langen Telefonaten und vielen eindringlichen Appellen an Beharrlichkeit und Geduld konnten die Erziehungsprobleme gemeistert werden, sodass die Überlegung den Hund abzugeben, schnell verworfen wurde.
Von den Ergebnissen der Ausbildungsarbeit mit Connor, einem Brackenmix , berichtet Maike Büther.

Wie sich Connor macht
von Maike Büther


Brackenmix Connor











Ruhe, Konsequenz und Liebe führen auf Dauer immer zum Erfolg!

Wir können Connor inzwischen ohne Leine laufen lassen. Er bleibt ruhig liegen, wo auch immer ich ihn ablege, Wald, Feld und wenn ich außer Sicht gehe, auch wenn ich ihn absetzte, bleibt er, bis ich ihn abhole.
Im Wald steht er am Wegesrand vor und ich kann ihn abrufen. In den Feldern ist es für ihn momentan noch alles sehr aufregend und wir trainieren dort sehr oft. Für Connor ist es dort spannender, da er ja die ganzen Vögel sehen kann. Er kommt auf Pfiff zuverlässig zurück, manchmal überlegt er noch kurz, aber dann startet er in meine Richtung durch. Letztens kam er sogar auf Pfiff von einer warmen Kaninchenspur prompt zurück, da gab es natürlich einen Jackpot.


Er hat eine riesigen Spaß am Mantrailen. Das Opfer hört meinen Hund schon Meter vorher, da er je wärmer die Spur, einen wunderbaren Spurlaut gibt. So weiß ich immer, ob er richtig ist. Wenn er leise ist, dann sind wir falsch, was sehr selten vorkommt.
Schwierig ist es noch in wildreichen Gebieten, da er so aufgeregt ist, dass ich nicht weiß, hat er den Trail oder eine Wildspur. Dann lege ich ihn ab, lass ihn zur Ruhe kommen und setzte nochmal neu an. Das wird auch immer besser.
Meine gelegten Fährten folgt er auch sehr zuverlässig und findet sie auch nach 14 Stunden noch wieder, selbst, wenn sie kontaminiert sind.
Im Obiedience lernt er sehr schnell und setzt alles super um. Unsere Trainerin hat uns vor kurzem gelobt, so ein junger Hund (18 Monate), so kurz erst bei uns (9 Monate), dass er einen super Grundgehorsam hat und vor allem so sicher und freudig seine Aufgaben erledigt. Wir haben guten Kontakt zu einem Jäger, mit dem wir auch häufiger unterwegs sind. Auch er lobte Connors Entwicklung.
Connor liebt es, sich bei seinem Hundekumpel Sam abends einzukuscheln und zu schlafen. Wir haben einen steinigen Weg hinter uns und arbeiten stetig weiter, dafür ist Connor ein witziger, verschmuster und anhänglicher Hund geworden. So langsam haben wir auch das Gefühl, er kommt zuhause an. Er braucht nach dem vorherigen Tierheimleben bestimmt noch ein bisschen Zeit, um sich ganz sicher zu sein. Aber wir werden ihn nicht enttäuschen.

Liebe Grüße Maike, Sascha und die Fellnasen



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