13.11.13
24. Jagdrechtstag vom 04.11. bis 08.11.2013 in Krefeld
12.1.12
Die Bezahljagd- das rote Tuch der deutschen Jägerschaft
Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter in der deutschen Jägerschaft so sehr , wie die Bezahljagden. Dies gilt für die Standgelder auf Drückjagden ebenso, wie der Verkauf von Einzelabschüssen. Diese Art der Jagd ist in Deutschland verpönt und wird deshalb überwiegend von Auslandsjägern genutzt, wenn sie dann angeboten wird.
Der Begehungsschein - die deutsche Art der Bezahljagd
Verfolgt man die Diskussionen an den Jägerstammtischen, könnte man glauben, dass alle Jäger, die kein Revier haben, in Deutschland kostenlos zur Jagd gehen, weil sie ständig von einem großzügigen Pächter eingeladen werden. Dem ist natürlich nicht so. Der revierlose Jäger in Deutschland muss sich auf dem völlig undurchsichtiger Markt der Begehungsscheine bedienen. Dort werden gegen Handgelder, die in der Regel Hegebeitrag genannt werden, vom Jagdpächter Einnahmen erzielt, um einen Teil der Jagdbetriebskosten zu decken. Geschmückt wird dieser Begehungsschein noch mit Verpflichtungen zur Revierarbeit und/oder der Wildbretübernahme. Hier soll der Eindruck erweckt werden, man leistet ehrenamtliche Arbeit und übt keine Bezahljagd aus.
Das Problem dieser Einnahmen ist es aber, dass sie oft mit dem Jagdpachtvertrag unvereinbar sind und somit Außenstehenden verborgen bleiben müssen. Ein absoluter Tabubruch ist es, diese Art der Jagd dann noch Bezahljagd zu nennen, über die Handgelder und deren Höhe legt man den Mantel des Schweigens.
In diesen völlig undurchsichtigen Markt der oft rechtswidrigen Begehungsscheine müssen sich Jungjäger erst einmal über viel Jahre hineinarbeiten, ist es doch eine zugegebenermaßen urdeutsche Art der Bezahljagd, die vielen unbedarften Jungjägern zeitlebens verschlossen bleibt.
Dabei wundern sie sich, dass sie oft jahrelang keine Jagdeinladung bekommen, ist doch der großzügige Jagdpächter, der zur Jagd einlädt, ein scheinbar ausgestorbenes Wesen. Nach vielen Jahren des Wartens stellt man dann fest, dass dieser Jagdpächter, wenn es ihn dann gibt, nur in der Erinnerung einiger Stammtischjäger existiert.
Jagddienstleistung - eine in Deutschland unbekannte Tätigkeit
.
Dass die Bezahljagd überwiegend von Ausländern in Anspruch genommen wird, hat einen einfachen Grund. Die Dienstleistung rund um die Jagd ist in den meisten Ländern eine übliche und anerkannte Dienstleistung. Die Deutschen, das zeigen Vergleiche mit dem Ausland, sind nicht nur Dienstleistungsmuffel. Auch bei der Bezahlung von Dienstleistung sind die Deutschen im internationalen Vergleich äußerst knauserig und sind immer im hinteren Feld zu finden. Bei uns stellt der Dienstleistungssektor die meisten Geringverdiener. Warum soll dies im konservativen Jagdwesen anders sein.
Doch ein Blick über den deutschen Tellerrand hinaus ist von Nöten.
Hier gilt es, Länder mit einem professionellen Jagdmanagement einem Vergleich mit Ländern ohne ein solches zu unterziehen. Hier haben Studien bewiesen, dass dort und nur dort, wo ein professionelles Jagdmanagement betrieben wird, auch der Artenschutz funktioniert und dort das Jagen in der Öffentlichkeit eine breite Zustimmung findet, schließlich liegt die Leitung bei der Ausübung der Jagd durch Hobbyjäger in profesionellen Händen. Die Einnahmen aus der Bezahljagd der Freizeitjäger kommen zudem dem Arten- und Landschaftschutz zugute.
Gesetzliche Veränderungen werden die deutsche Jägerschaft zum Umdenken zwingen
Für viele Jäger unbemerkt haben sich in den letzten Jahren schleichend gesetzliche Veränderungen vollzogen. Es ist nicht mehr nur das Jagdrecht, was den Jäger zu einer waidgerechten Jagd verpflichtet. Der Tierschutz und die Hygienevorschriften haben massiven Einfluß auf die Jagd und den Begriff der oft schwammig auslegbaren Waidgerechtigkeit abgelöst.
Am Beispiel der Statistik der Schwarzwildbejagung zur Wildschadensabwehr im Lehrrevier mit 970 ha soll dies verdeutlicht werden:
Im Jagdjahr 2010/11 wurden neben 35 Stück Rehwild 52 Sauen erlegt. Nur so konnte der Wildschaden nachhaltig eingedämmt werden.
Die erlegten Sauen ergaben ein Gesamtgewicht von 2,1 Tonnen Wildfleisch.
Ohne die Hilfe von Jagdgästen wäre die Strecke nicht erzielt worden, 80 % der Sauen wurden von Jagdgästen erlegt.
Etwa 25 % aller Erlegungen zieht eine aufwendige Bergung mittels Bergehaken über mehrere 100 Meter oder eine mehr oder weniger schwierige Nachsuche nach sich.
Um einerseits dieses Ergebnis zu erzielen, andererseits die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, bedarf es einer professionellen Jagdbewirtschaftung:
Bei Gruppenansitzen, die einen hohen Erfolg garantieren, müssen Hundeführer und Bergefahrzeug in der Bereitstellung stehen. Schon wenige Minuten nach dem Schuss muss der Hundeführer mit Bergefahrzeug am Anschuss sein und bergen und/oder nachsuchen. Das erlegte Stück muss in den kühlen Jahreszeiten binnen 2 Stunden versorgt im vorgekühlten Kühlhaus hängen, längere Zeiträume sind aus Hygienegründen nicht zu verantworten. Im Sommer sollte der Zeitraum maximal 1 Stunde betragen.
Der Hundeführer muss sofort und immer verfügbar sein. Ein Herbeirufen erst dann, wenn nach Untersuchung des Abschusses Schweiß gefunden wird, ist aus Tierschutzgründen in der heutigen Zeit kaum noch vertretbar.
Im Mittel fielen für die Bergung, die eventuelle Nachsuche, die Versorgung am Kühlhaus und die Probenentnahme für Trichinenbeschau bei 52 Sauen 2,5 Stunden Arbeitszeit/erlegte Sau an. Völlig unabhängig von den zusätzlichen Kosten für Fahrzeug und Kühlhaus sind diese Arbeiten unmöglich von einem ehrenamtlichen Jagdhelfer zu erbringen.
Viele Jagdpächter klagen über den hohen Wildschaden durch Schwarzwild, machen sich aber kaum Gedanken, mit welchen Kosten und mit welcher Logistik eine tierschutzgerechte und den Hygienevorschriften entsprechende Jagdausübung verbunden ist.
Auch glauben viele Jagdpächter, mittels zahlenden Begehungsscheininhabern, die in der Regel zusätzlich zur Jagd noch Beruf und Familie haben, den gesetzlichen Verpflichtungen als Jagdpächter gerecht zu werden. Die Jagd ausschließlich mit ehrenamtlichen Helfern so zu erbringen, dass alle Bestimmungen des Jagdrechts, der Hygiene und des Tierschutzes eingehalten werden, stößt an ihre Grenzen. Ein Umdenken in der deutschen Jägerschaft ist dringend notwendig.
Fazit:
Die verschärften Gesetze in der Jagdausübung werden die Jäger früher oder später zum Umdenken zwingen. Eine Jagd, die sich ausschließlich auf ehrenamtliche Helfer stützt, wird den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr gerecht.
Die Bezahljagd braucht auch in Deutschland ein besseres Image. Bezahljäger sorgen mit ihren Beiträgen dafür, dass die Jagd in Deutschland von hauptberuflichen Jägern professionell organisiert werden kann, damit auch in Zukunft die Jagd in Deutschland sicher und vor allem den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgeübt wird.
Eine Tabuisierung oder gar Dämonisierung der Bezahljagd ist für die Zukunft der Jagd nicht dienlich, sondern versperrt den Blick in die Zukunft.
waidmannsheil
Euer
stefan
20.1.11
Jagdgegner scheitert vor Menschenrechtsgerichtshof
Meldung der Deutschen Presseagentur
Straßburg (dpa/lsw) - Ein Waldbesitzer aus Stutensee im Kreis Karlsruhe ist mit einer Beschwerde gegen die Jagd in seinem Wald vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert.
Der 56-Jährige lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Mit seiner Klage gegen Deutschland hatte er sich dagegen gewehrt, Jäger in seinem Wald dulden zu müssen und als Landbesitzer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu sein - in diesem Fall der Stadt Langsur bei Trier in Rheinland-Pfalz.
Diese automatische Mitgliedschaft ist im Bundesjagdgesetz festgeschrieben. Der Mann hatte vergeblich versucht, seine Mitgliedschaft aufzulösen. Sie sei durch das öffentliche Interesse
gerechtfertigt, befanden die Straßburger Richter in ihrem Urteil vom Donnerstag in Straßburg. Mit der Jagd werde der Wildbestand kontrolliert, die Artenvielfalt geschützt und mögliche Wildschäden vermieden.
Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Schutz des Privatbesitzes sei nicht verletzt. Die Richter verwiesen darauf, dass der Waldbesitzer aber Schadenersatz beanspruchen kann, falls durch die Jagd auf seinem Land Schäden angerichtet werden.
9.8.10
Trichinenfund bei einem Wildschwein in Lüchow-Dannenberg
Manchmal empfindet man das Einreichen der Proben bei Schwarzwild zwecks Trichinenbeschau lästig. Proben ziehen, Meldebogen ausfüllen und zum Tierarzt bringen. Das alles kostet Zeit, die zusätzlich zur Versorgung des erlegten Stücks anfällt.
Die äußerst seltene Meldung "positiv auf Trichinen getestet" verleitet dazu, das Einreichen der Proben nicht so genau zu nehmen.
Doch auch dieses Jahr meldet ein Kreisveterinäramt den positiven Befund.
Ein Grund mehr, immer sorgsam darauf zu achten, alle Sauen testen zu lassen, bevor sie in den Handel gebracht werden.
Über den äußerst seltenen Befund eines Trichinenbefalls berichtet das Onlinemagazin des Kreises Lüchow-Dannenberg.
Trichinenfund bei einem Wildschwein in Lüchow-Dannenberg (LK-118/2010)
Lüchow.
Im Juli diesen Jahres wurden erstmalig seit Jahrzehnten Trichinen bei einem Wildschwein im Landkreis Lüchow-Dannenberg amtlich bestätigt. Der Frischling wurde im Nordkreis erlegt und vom Jäger ordnungsgemäß zur Trichinenuntersuchung vorgestellt. Nach Mitteilung des Befundes wurde der Wildkörper amtlich beschlagnahmt, eine weitere Probe für das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gezogen und dann der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Die Entsorgungskosten trug der Landkreis. Trichinen sind Parasiten, deren Larven im gut durchbluteten Muskelgewebe von Alles- oder Fleischfressern aber gelegentlich auch beim Pferd vorkommen. Insbesondere Schweine können Trichinenträger sein. Durch Genuss von rohem, mit Trichinenlarven infiziertem Fleisch (z.B. auch Mettwürsten oder Schinken) können die Parasiten auf den Menschen übergehen. Hier besiedeln sie zunächst den Darm, wo sie sich auch vermehren. Der betroffene Mensch leidet zu dieser Zeit unter Bauchschmerzen, Erbrechen und Fieber. Die lebend geborenen Larven wandern ab dem neunten Tag vom Darm aus in gut durchblutetes Muskelgewebe, wo sie je nach Sitz schwere Entzündungsreaktionen, Muskel- und Kopfschmerzen, Schwellungen bis hin zu Herz- oder Gehirnhautentzündungen verursachen können. In Einzelfällen führt die Infektion zum Tod.
Europaweit besteht daher eine Unterschungspflicht auf Trichinen, für die Schlachtkörper aller empfänglichen Tierarten, insbesondere für Schweine. Wildschweine sind durch Ihre Lebensart besonders gefährdet und gerade Jäger sind daher verpflichtet alle erlegten Wildschweine auf Trichinen untersuchen zu lassen. Hierfür müssen die Wildkörper vom Jäger gekennzeichnet werden, anschließend wird eine Probe genommen, die von einem Wildursprungsschein begleitet zur amtlichen Untersuchung in ein anerkanntes Labor verbracht wird. Erst nach abgeschlossener negativer Untersuchung ist der Wildkörper für den Verzehr freigegeben. Mit Trichinen infizierte Wildkörper sind von der zuständigen Behörde als genussuntauglich zu erklären und müssen über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Vor vier Jahren wurde die Untersuchungsmethode auf Trichinen von der weniger sicheren "Muskel-Quetschmethode" auf die sichere "Verdauungsmethode" umgestellt und sehr viele Jäger seither intensiv vom Landkreis bzgl. der Trichinenprobenentnahme geschult. Diese effektivere Methode könnte möglicherweise die Zahl positiver Untersuchungsbefunde erhöhen und zeigt, dass die Trichinen zumindest beim Wildschwein immer noch eine ernstzunehmede Bedrohung darstellen.
Auch dieser vorliegende Fall machte erfreulicherweise wieder deutlich, dass die Zusammenarbeit mit Jäger und Jagdpächter reibungslos funktioniert und von großem Verantwortungsbewusstsein seitens der Jäger geprägt ist. Dieser Trichinenfund zeigt, wie wichtig es ist, dass die rechtlichen Vorgaben zur Untersuchung eingehalten werden.
27.7.10
"Mit der gleichen Logik könnten auch Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden. "
Seit die Stadtverwaltung Stuttgart auf die geniale Idee einer neuen Steuer auf Waffen gekommen ist, kochen die Emotionen bei Jägern und Sportschützen hoch.
Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler e.V. hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das es sich um eine rechtswidrige und völlig willkürliche Steuer handelt.
waidmannsheil
Euer
stefan
Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich
– Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben
– Sportschützen sind olympisch
– Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung
– Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig.
So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf– erstellten Rechtsgutachtens. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV)und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.
Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetzt nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden.
Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.
Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.
Das Gutachten zur Waffensteuer kann man hier nachlesen
7.7.10
Die Stadt Stuttgart will Waffensteuer einführen
Die Meldung hätte auch ein Aprilscherz sein können, aber wir haben Juli und die beabsichtigte Einführung zum 1.Januar 2011 wurde von einem Rathaussprecher bestätigt.
Es wurde schon ausgerechnet, dass über 1,2 Millionen Euro Einnahmen aus der Waffensteuer erzielt werden können , aber in Wirklichkeit geht es dem fürsorglichen Stuttgarter Rathaus natürlich um die Sicherheit der Bürger, schließlich kann jeder Bürger seine Waffen vor Inkrafttreten der Waffensteuer abgeben.
Da hoffen wir mal, dass dies nicht alle Stuttgarter Waffenbesitzer tun werden, denn dann fehlen wieder Millionen von Steuereinnahmen aus der Waffensteuer, die woanders wieder hereingeholt werden müsssen...
Über die Erhebung einer Waffensteuer in Stuttgart berichtet das Onlinemagazin "ad hoc"
waidmannsheil
Euer
stefan
Stuttgart will Steuer auf Waffenbesitz einführen
Die Stadt Stuttgart plant als bundesweit erste Großstadt die Einführung einer Steuer auf Waffenbesitz. Dadurch sollen jährlich zwischen 1,2 und 1,8 Millionen Euro zusätzlich an Steuergeld generiert werden, wie ein Sprecher der Stadt am Montag auf ddp-Anfrage sagte. Ein Gutachten habe bereits bestätigt, dass eine solche Steuer rechtlich zulässig sei, fügte der Sprecher hinzu. Die Steuer soll zum 1. Januar 2011 eingeführt werden. In Stuttgart seien 29 000 Waffen registriert, der bürokratische Mehraufwand für die Stadt dürfte sich nach Einschätzung des Sprechers in Grenzen halten. Ausnahmen sollen unter anderem für Schützenvereine, Leistungssportschützen und gefährdete Personen gelten.
Bis Ende 2011 sollen Waffenbesitzer die Möglichkeit haben, ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur Vernichtung abzugeben und damit auch nicht der neuen Waffenbesitzsteuer zu unterliegen. «Damit wollen wir unterstreichen, dass es der Stadt nicht nur um die Einnahmenerzielung sondern vor allem auch um eine Reduzierung des Waffenbestandes im Besitz der Bürgerinnen und Bürger geht», sagte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU). «Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit, weil ein potenzieller Missbrauch nicht stattfinden kann.»
Die FDP kritisierte den Vorstoß. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Hagen Kluck, bezeichnete die geplante Einführung als «bedauerlich», insbesondere weil sie unter dem «Deckmantel der Amokprävention» geschehe. Der Landtagssonderausschuss sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ursachen für solch schreckliche Gewalttaten tieferen Ursprungs sind, sagte er. «Die Stadt Stuttgart sollte deshalb eingestehen, dass es ihr hier lediglich um die zusätzliche Einnahmequelle zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung geht.»
24.6.10
Amtsgericht Arnstadt gesteht dem Halter des Wachtelrüden Hannibal Schadensersatz zu
Im vorläufig letzten Prozess um die Erschießung des Wachtelrüden Hannibal hat das Amtsgericht Arnstadt dem Halter des Wachtelrüden Hannibal, der anlässlich einer Drückjagd erschossen wurde, einen Anspruch auf Schadensersatz zugestanden.
Das Amtsgericht verurteilte Manfred Ißleib zur Zahlung in Höhe von von 2.029,15 Euro nebst Zinsen an den Halter Nicolai Savov.
Die zugestandene Summe ist sicherlich für den Halter kein Ersatz für seinen erschossenen Hund.
Ein richtungsweisendes Urteil ist es allemal, schließlich waren durch die im Vorfeld der Verurteilung geführten Diskussionen viele Hundeführer unsicher, ob ihre Hunde beim Überjagen auf Drückjagden geschützt sind.
Die Gegner von Bewegungsjagden werden sich wohl in Zukunft genau überlegen, ob sie einen überjagenden Jagdhund erschießen.
Dies ist wohl das wichtigste Ergebnis des Urteils aus Arnstadt.
Das vollständige Urteil aus Arnstadt kann man hier nachlesen.
waidmannsheil
Euer
stefan
von
Stefan
am
Donnerstag, Juni 24, 2010
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Kommentare
Labels: Der Fall Manfred Ißleib, Jagdhunde, Recht
9.5.10
Der erste interaktive Online-Kommentar des gesamten deutschen Jagd- und Waffenrechts ist an´s Netz gegangen !
Pressemitteilung des Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz (Jun.I)
Das Jagd- und Waffenrecht begleitet den Jäger auf Schritt und Tritt. Es erschließt sich dem juristischen Laien nicht ohne weiteres. Hinweise und Fundstellen sind ü-berwiegend nur mit größtem Aufwand in jeglicher Hinsicht aufzufinden.
Deshalb haben wir uns entschlossen, FÜR JEDERMANN das für Jäger, Schützen, Waffensammler, aber auch Behörden und sonst Interessierte bedeutungsvolle Recht, vor allem aber das Jagd- und Waffenrecht, online und interaktiv zu kommentieren - also in einer für Laien verständlichen aber dennoch präzisen Sprache. Anschliessen-de Ergänzungen gehen dann juristisch tiefer und sollen auch für Anwälte, Gerichte und Behörden weitergehende Informationen enthalten.Daran schliesst sich die Kommentierung der Landesgesetze an. Online bedeutet, dass alle Kommentare je-derzeit auf den neuesten Stand gebracht werden. Sie können heruntergeladen und gesammelt werden. Sie sind interaktiv – Hinweise und Vorschläge, Lob und Kritik werden aufgenommen und verarbeitet!
Einen solchen Kommentar gibt es bisher nicht!
Als erstes haben wir den § 20 WaffG – Erben und Vererben von Waffen – und den § 13a BJagdG – Rechtsstellung der Mitpächter - kommentiert, damit Sie sich ein Bild von unserer Arbeit machen können. Weitere Vorschriften werden folgen.
Ab Herbst/Winter 2010 wird es den Kommentar dann im Abonnement geben – für monatlich € 2,50. Das heisst: für maximal € 60,00 in zwei Jahren erhält der Abbonent einen vollständigen jederzeit aktuellen Grosskommentar des gesamten deutschen Jagd- und Waffenrechts!
Wir sind mit diesem Kommentar, wie auch unserer übrigen Arbeit, ein Partner aller Jäger und Schützen und zudem auch Partner der jagdlichen Vereinigungen, sowohl der Landes- und Kreisjagdverbände als auch anderer jagdlich bedeutender Vereini-gungen wie die der Berufsjäger und Jagdaufseher und nicht zuletzt auch der Jagd-schulen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als regelmässigen Bezieher unseres Kommen-tars gewinnen könnten und wenn Sie insbesondere unseren online-Kommentar wei-terempfehlen würden. Es ist klar: je mehr Interessierte unseren Kommentar abonnie-ren, desto schneller und besser können wir arbeiten.
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In diesem Sinne: Beste Grüsse und Weidmannsheil.
Dr. Wolfgang Lipps
Geschäftsführer JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz
27.4.10
Umweltminister Frank Kupfer (CDU) spricht sich für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht aus. Fraktion der Grünen und NABU hält dagegen.
Der sächsische Umweltminister Frank Kupfer (CDU) spricht sich für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht aus
Photo: wikipedia
Auf dem sächsischen Landesjägertag in Freital hat der Umweltminister Frank Kupfer sich klar für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.
Über das sicherlich umstrittene Bekenntnis des CDU Politikers berichtet das Onlinemagazin "ad hoc"
waidmannsheil
Euer
stefan
Kupfer will Wolf in Jagdrecht aufnehmen
Umweltminister Frank Kupfer (CDU) will den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen. Ein Abschuss von Wölfen bleibe aber aufgrund der kleinen Population «grundsätzlich ausgeschlossen», sagte Kupfer am Samstag auf dem Landesjägertag in Freital. Ausnahmen würden auch künftig nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden in Abstimmung mit dem Ministerium bei einzelnen auffälligen Tieren möglich sein. Mit der Aufnahme der geschützten Tierart in das Jagdrecht will Kupfer einer Forderung des Landesjagdverbandes nachkommen.
Kupfer betonte, dass sich am Schutzstatus des Wolfes nichts ändern werde. Er verwies auch auf andere geschützte Arten wie Luchs, Fischotter und zahlreiche Greifvögel, die zwar im Jagdrecht erfasst, aber auf keinen Fall gejagt werden dürften. Für eine Bejagung sei die Zahl der Wölfe mit derzeit maximal 110 Tieren, darunter 35 bis 40 in Sachsen, in der deutsch-westpolnischen Population «wesentlich zu klein».
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sei aber auch an Bedingungen geknüpft, sagte Kupfer. Auf die Jäger kämen in erster Linie Verpflichtungen zu. So sollten sie in das Monitoring eingebunden werden, bei der Meldung über das Vorkommen von Wölfen und bei der Begutachtung von Wildtierrissen. Zur Unterstützung des bisherigen Wolfsmanagements sollten mindestens fünf Jäger pro Landkreis fortgebildet werden. Zudem müsse ein Teil der Jagdabgaben für Projekte zum Schutz der Wölfe bereitgestellt werden.
Der NABU spricht sich gegen die Forderung des Umweltministers aus
Auch die Fraktion der Grünen äußern Kritik an der Forderung
14.4.10
Jagdleiter einer Maisjagd mit tödlichem Ausgang wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Drückjagden an Maisschlägen sind wegen der hohen Unfallgefahr mit großer Sorgfalt zu planen. Unter der Überschrift:"Berufsjäger Helmit Hilpisch fordert mehr Sicherheit bei der Maisjagd" wies das Jagdblog bereits auf die Sorgfaltspflicht der Jagdleiter hin.
Vor dem Wismarer Schöffengericht wurde nun der Jagdleiter einer Maisjagd wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Interessant sind die Ausführungen des Richters:
Obwohl die Verteidigung einen Freispruch forderte, weil dem Jagdleiter als Schütze nicht zweifelsfrei der tödliche Schuss nachgewiesen werden konnte, trifft ihn als Organisator die volle Schuld.
Bei der Rekonstruktion der Maisjagd wurde nachgewiesen, dass die Schützen das Todesopfer weder sehen konnten, noch wußten, wo das Opfer zum Zeitpunkt der Jagd stand.
Aus Sicht des Richters aber erfüllt eine derart schlecht organisierte Maisjagd schon den Tatbestad der Fahrlässigkeit, womit er seine Verurteilung begründete.
Vom Prozess, in dem ein Gericht sich mit der Schuldfrage eines tödlichen Jagdunfalls anläßlich einer Maisjagd auseinander setzen musste, berichtet das Onlinemagazin der Ostseezeitung:
waidmannsheil
Euer
stefan
Todesschuss im Maisfeld: Jäger erhält Bewährungsstrafe
Ein 38-Jähriger aus Grevesmühlen ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er soll einen Jagdkollegen erschossen haben.
Wismar (OZ) - Ein Jahr Haft auf Bewährung lautet das Urteil im Prozess um den tödlichen Jagdunfall in Naschendorf vom September 2008. Gestern ging er nach drei Verhandlungstagen zu Ende. Das Wismarer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Kai Jacobsen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Thomas K. (38) aus Grevesmühlen bei einer Erntejagd Lothar D. fahrlässig erschossen hat. K.
selbst bestreitet nach wie vor, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. „Selbst wenn Sie nicht selbst geschossen hätten, als Jagdleiter sind Sie für das verantwortlich, was dort passiert“, so Jacobsen.
Die Staatsanwaltschaft hatte anderthalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hingegen Freispruch. Denn, so Rechtsanwalt Birger Schade, es sei überhaupt nicht bewiesen, wer letztlich den tödlichen Schuss abgegeben habe. Er warf der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang einseitige Ermittlungen vor. Schließlich käme nach Ansicht der Verteidigung auch der zweite Schütze von damals als Täter in Frage.
Thomas K. hatte am 20. September 2008 als Jagdleiter zusammen mit dem Opfer und zwei weiteren Jägern an einem Maisschlag in Naschendorf gestanden, um Wildschweine zu schießen. Als schließlich einige Tiere aus dem Maisfeld ausbrachen, gab Hans R. einen Schuss ab und erlegte ein Schwein. Kurze Zeit später feuerte Thomas K. insgesamt vier Mal und erlegte dabei ebenfalls eines der flüchtenden Tiere aus der Rotte. „Das war blindes Jagdfieber“, sagte der Richter, der die Aktion am ersten Verhandlungstag als wildes „Jahrmarktgeballer“ bezeichnet hatte. „Der letzte Schuss traf direkt das Opfer.“ Das Gericht kritisierte in erster Linie, dass K. als Jagdleiter nichts unternommen habe, um die Sicherheit der Jäger zu gewährleisten. Wie aus mehreren Skizzen hervorgeht, die Polizei und Gutachter angefertigt hatten, standen die vier Männer im Dreieck um das Maisfeld herum. „Sie konnten Lothar D. nicht einmal sehen, als Sie geschossen haben. Sie wussten überhaupt nicht, wo er sich aufhielt“, resümierte Kai Jacobsen, der dem Angeklagten zudem vorwarf, zu keiner Zeit Einsicht oder Reue gezeigt zu haben. „Sie haben sich möglicherweise selbst so lange eingeredet, dass Sie es nicht waren, dass Sie es selbst glauben.“ Der 38-Jährige hatte während der drei Prozesstage jeglichen Kontakt mit der Witwe von Lothar D. vermieden, die die Verhandlung als Nebenklägerin begleitete.
Das tödliche Projektil wurde nie gefunden, so dass nicht nachgewiesen werden konnte, aus welcher Waffe der tödliche Schuss stammte. Wie die Untersuchungen ergaben, war die Kugel, die Lothar D.getroffen hatte, an der Visiereinrichtung seines Jagdgewehres zersplittert. Die Geschossteile hatten die inneren Organe so schwer verletzt, dass der Grevesmühlener auch durch zwei Notoperationen nicht gerettet werden konnte.
K. war unmittelbar nach dem Unglück zusammengebrochen, als er den schwer verwundeten Jagdkollegen sah. Das Gericht wertete diese Reaktion als teilweise Reue. „Das war aber auch die einzige menschliche Regung, die Sie gezeigt haben“, sagte Jacobsen. „Ich hoffe nur, dass Sie in Zukunft nie wieder mit zur Jagd gehen werden.“ Darüber entscheidet demnächst die Jagdbehörde des Landkreises.
Die Jagdscheine und Waffenbesitzkarten von Thomas K. und den beiden anderen Jägern waren unmittelbar nach dem Vorfall eingezogen worden. In einem gesonderten Verfahren durch die Behörde soll nun geklärt werden, welche Sanktionen den Jägern auferlegt werden. Im Rahmen des Urteils wurde Thomas K. auferlegt, 15 000 Euro an die Witwe des Opfers zu zahlen. Zudem wird seine Jagdwaffe eingezogen. Die Zahlung der Summe habe laut Gericht jedoch keinen Einfluss auf künftige zivilrechtliche Forderungen. Bislang hat die Versicherung von K. noch keine Zahlungen an die Familie des Opfers geleistet.
Rechtsanwalt Birger Schade gab gestern noch keine Erklärung ab, ob er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen werde.
MICHAEL PROCHNOW
Im Saarland verhärten sich die Fronten zwischen Jägerschaft und Landesregierung
Bereits in der Koalitionsvereinbarung der schwarz-gelb-grünen Regierung im Saarland, auch "Jamaika Koalition" genannt, wurde klar, dass es zu einschneidenden Veränderungen im saarländischen Jagdrecht kommen wird.
Durch die Reform des Föderalismus haben die Länder mehr Kompetenzen erhalten, selbst in das Jagdrecht einzugreifen. Die Politiker der Grünen, denen man in ihrer Mehrheit sicherlich keine Nähe zur traditionellen Jägerschaft nachsagen kann, bestehen auf ihren Forderungen aus dem Koalitionsvertrag.
Dass es bei der Diskussion wenig um Fakten, doch viel um Ideologien geht, macht die Sache nicht einfacher.
Über die verhärteten Fronten zwischen der Jägerschaft einerseits und den Politikern und Naturschutzverbänden andererseits berichtet das Onlinemagazin der Sarrbrücker Zeitung:
waidmannsheil
Euer
stefan
Heftiger Streit um Jagd absehbar
Grünröcke bringen sich in Stellung gegen Jamaika-Koalition und Umweltschützer
Der Streit um die Novellierung des Jagdrechts im Saarland wird heftig. Das lässt sich aus der aktuellen Stellungnahme des saarländischen Jägerverbandes zur Neufassung des Jagdgesetzes herauslesen.
Von SZ-Redakteur Gerhard Franz
Saarbrücken. Im Saarland steht ein heftiger politischer Streit um die Novellierung des Jagdgesetzes bevor. Dies hat nicht nur damit zu tun, dass die schwarz-gelb-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom vergangenen Herbst bereits sehr weitgehende Festlegungen getroffen hat. Auch die verordnete Ausweitung der Schonzeit für Füchse spielt dabei gar nicht die Hauptrolle.
Eher geht es um ideologische Konfrontationen, die viel mit den handelnden Personen zu tun haben. Im Dezember hatte es zum Beispiel heftigen Streit um die Äußerungen von Umwelt-Staatssekretär Klaus Borger (Grüne) gegeben, der sich in einem Leserbrief an eine Holzwirtschaftszeitung den Vergleich zwischen einem Bomberpiloten, der massenhaften Tod verbreitet, und dem Fahrer einer Erntemaschine zu Eigen machte. Damals hatte sich Borger auf folgende Art entschuldigt: „Durch die aufgeführten Zitate sollten zu keinem Zeitpunkt Berufs- oder Personengruppen beschimpft oder beleidigt werden. Sollte dies fälschlicherweise so aufgefasst worden sein, so bedauere ich dies.“
Doch die Konfrontation mit den Jägern ist vor allem in einem Absatz des Koalitionsvertrages über die Zukunft der Jagd bereits angelegt. Dort heißt es: „Aus überwiegendem Interesse des Tierschutzes werden wir den Abschuss von Hunden und Katzen, die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren und die Fallenjagd abschaffen. Die bisherigen Regelungen zur Wildfütterung und zur Wildkirrung werden ersetzt. Wir werden die Naturschutzgebiete auch als Rückzugsräume jagdbarer Tierarten weiterentwickeln.“ In ihrer Stellungnahme zur Novellierung des Jagdgesetzes bezieht die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) gegen solche Absichten mit vielen Argumenten Position, während die Jamaika-Koalition von Umweltorganisationen starke Unterstützung erfährt. So haben die Bundespräsidenten von Nabu, BUND und Deutschem Tierschutzbund Ende Februar einen offenen Brief an Ministerpräsident Peter Müller (CDU) gerichtet, um ihn in der Umsetzung des Koalitionsvertrages zu bestärken. Darin heißt es unter anderem: „Die Abschaffung der Fallenjagd und das Verbot der Hundeausbildung an lebendigen Tieren halten wir für den richtigen Weg, um der Eigenverantwortung der Jäger einen rechtlichen Rahmen zu geben und die Akzeptanz für die Jagd in der Bevölkerung zu stärken.“
Indessen ist der Streit mit der VJS programmiert, denn in ihrer Stellungnahme zum Jagdgesetz heißt es gleich im zweiten Punkt: „Die VJS sieht den Novellierungsbedarf, wie im Koalitionsbedarf der Landesregierung beschrieben, grundsätzlich nicht.“ Ferner sei es nicht akzeptabel, dass in die Novellierung des Jagdrechts Verbände mit einbezogen werden, „die sich für die generelle Abschaffung der Jagd einsetzen“. Auch wenden sich die Jäger gegen ein Verbot der Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Tier: „Damit die Hunde auf der Jagd ihren Einsatz im Sinne des Tierschutzes erfolgreich absolvieren können, ist die Ausbildung und Prüfung an der lebenden Ente unabdingbar.“ Ebenso ist man der Ansicht, die Jagd mit Fallen nicht aufgeben zu dürfen.
30.3.10
Nach Jagdunfall in Einhausen: Jäger erhält Strafbefehl
Einer der 2 Jagdunfälle, die sich im Januar 2009 ereigneten, wurde nun vor dem Amtsgericht in Bensheim verhandelt. Genau genommen wurde auf eine Verhandlung verzichtet, es erging ein Strafbefehl.
Interessant ist die Begründung des Strafbefehls: Der Schütze hatte gegen die Anweisungen der Jagdleitung verstoßen und seinen Stand verlassen.
Immer wieder kommt es vor, das Schützen während einer Jagd den angewiesenen Stand verlassen, obwohl sie weder das Gelände, noch die Standorte der anderen Schützen kennen. Das Ignorieren von Anweisungen der Jagdleitung ist auch kein Phänomen von Jungjägern oder unerfahrener Jäger, wie der Fall beweist: Sowohl der Schütze (76 Jahre), als auch eine weitere Jägerin (73 Jahre) hatten die Anweisungen der Jagdleitung ignoriert.
Dieser Unfall wäre vermeidbar gewesen, hätte der Schütze sich strikt an die Anweisung des Jagdleiters gehalten!
Über den Strafbefehl gegen den Schützen, der den tödlichen Unfall verursachte berichtet das Morgenweb, das Onlinemagazin des Mannheimer Morgens.
waidmannsheil
Euer
stefan
Strafbefehl:Bewährung für 76 Jahre alten Jäger
Todesschuss bei Treibjagd: Schütze bestraft
Bergstraße.
Ein öffentlicher Prozess ist dem 76 Jahre alten Todesschützen - nach Absprache mit Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage - erspart geblieben. Stattdessen erhielt er Post vom Amtsgericht Bensheim. Richter Gerhard Schäfer erließ gegen den Landwirt aus Viernheim einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung während einer Treibjagd am 10. Januar 2009 in Einhausen.
Der passionierte Jäger wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wird zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte muss außerdem eine Geldbuße von 7200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hat er sich verpflichtet, seinen Jagdschein abzugeben. Dieser darf ihm vor Ablauf der gesetzlichen Frist von fünf Jahren nicht wieder ausgehändigt werden.
Mit Erlass des Strafbefehls hat sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegenüber dem 76-jährigen Landwirt bestätigt. Nach dem Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamtes hat der Jäger nach Überzeugung des Gerichts entgegen den genauen Anweisungen des Jagdleiters seinen ihm zugewiesenen Stand verlassen. Danach ging er zirka 80 Meter einen Weg entlang. Gegen 15.15 Uhr gab er zwei Schüsse auf Wildschweine ab. Ein Schuss traf einen Jagdteilnehmer tödlich am Kopf.
Es handelte sich dabei um einen 40 Jahre alten Familienvater aus Leeheim, der noch an der Unfallstelle verstarb. Zunächst hatte die Kripo auch gegen eine 73-jährige Jagdteilnehmerin aus Riedstadt ermittelt, die ebenfalls den Anordnungen zuwider ihren Jagdstand verlassen und in Richtung des Opfers geschossen hatte. Als Täterin konnte sie jedoch ausgeschlossen werden, da sie mit Schrot geschossen hatte, der Getötete aber von einem Kupfermantelgeschoss getroffen worden war.
An der Jagd in Einhausen auf Fasane und Wildschweine nahmen 37 Jäger und zwölf Treiber teil. Das tragische Geschehen vom 10. Januar 2009 war der erste tödliche Jagdunfall im Kreis Bergstraße seit Menschengedenken.
19.3.10
Erfüllt die nicht zweckdienliche Verwendung der Wildschadenverhütungspauschale den Tatbestand der Steuerhinterziehung?
Ein interessanter Rechtsstreit wird zur Zeit in der Eifel ausgetragen.
Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung ist der abgelaufene Jagdpachtvertrag zwischen der Ortsgemeinde Bettenfeld, der dortigen Jagdgenossenschaft einerseits und der ehemaligen Pächtergemeinschaft in Form zweier Brüder andererseits.
36 Jahre waren die Brüder Pächter der Bettenfelder Jagd, doch bei der Verpachtung um weitere 12 Jahre ging es aus Sicht des Pächters Ewald Holstein nicht mit rechten Dingen zu.
Prekär ist der Grund des nun anhängigen Rechtsstreits:
Der Jagdpächter fordert einen Teil der Wildschadenverhütungspauschale zurück und wirft damit den Verpächtern vor, durch die vereinbarte Wildschadenverhütungspauschale, die aber nicht zu Wildschadensverhütungsmaßnahmen geführt hat, ihn durch diese Vertragsregelung zu einer Steuerhinterziehung von Jagdsteuern gezwungen, zumindest aber dabei geholfen zu haben.
Fakt ist:
Die Jagdpacht ist für den Pächter jagdsteuerpflichtig , nicht aber die vereinbarte Wildschadenverhütungspauschale.
Wenn aber die auf die Wildschadensverhütungspauschale nicht für Wildschadensverhütungsmaßnahmen ausgegeben wurde, muss der Betrag zurückerstattet werden. Andernfalls müßte sie nachträglich der Jagdpacht zugeschlagen werden und diese ist dann jagdpachtsteuerpflichtig.
Im Falle des Jagdverpachtvertrages in Bettenfeld in der Eifel scheint es dem ehemaligen Pächter und seinem Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies , einem Spezialisten im Bereich Jagdrecht, um mehr zu gehen.
2 Vergleichsangebote wurden bereits abgelehnt, sodass ein Urteil in der Sache zu erwarten ist, dass weitreichende Folgen auch für andere Jagdgenossenschaften mit Regelungen über Wildschadenverhütungspauschalen haben wird, die diese Regelung als "Jagdsteuersparmodell" missbraucht haben.
Von einem interessanten Gerichtsprozess mit wahrscheinlich weitreichenden Folgen berichtet das Onlinemagazin des Trierer Volksfreundes:
Ehemaliger Jagdpächter verlangt Geld zurück
von Marion Maier
Der ehemalige Bettenfelder Jagdpächter, Ewald Holstein, streitet mit der Ortsgemeinde vor Gericht um einige Zehntausend Euro. Der Jäger fordert das Geld zurück, weil es seiner Meinung nach nicht wie im Vertrag vereinbart zum Schutz vor Wildschäden ausgegeben wurde. Zwei Vergleichsversuche scheiterten bereits.
Bettenfeld: Zum zweiten Mal werden die Ortsgemeinde Bettenfeld und ihr ehemaliger Jagdpächter Ewald Holstein am 13. April vor Gericht aufeinandertreffen. 36 Jahre lang hatte Holstein zusammen mit seinem mittlerweile verstorbenen Bruder die Jagd der Gemeinde und der örtlichen Jagdgenossenschaft gepachtet.
Nun verlangt er von den beiden rund 40 000 Euro zurück. Der Rechtsanwalt des ehemaligen Pächters, Hans-Jürgen Thies, argumentiert, sein Mandant habe - wie vertraglich vereinbart - neben der Pacht eine bei waldreichen Revieren übliche Wildschadensverhütungspauschale (siehe Hintergrund) von 17 500 Euro gezahlt.
Die Gemeinde habe den Pauschalenbetrag aber in den vergangenen sechs Jahren nicht komplett zum vorgesehenen Zweck, nämlich dem Schutz vor Wildschäden, investiert. Nur ein Teil sei für Wildzäune und Verbissschutz bezahlt worden. Den Restbetrag von rund 40 000 Euro verlangt Holstein zurück. Doch die Gemeinde Bettenfeld will das Geld nicht zahlen.
Ihr Rechtsanwalt Stefan Meiborg meint, Gemeinde und Jagdgenossenschaft sei es beim Pachtvertrag um einen Gesamtbetrag von 77 500 Euro gegangen. Auf Wunsch des Pächters sei dieser Betrag lediglich für den Vertrag "steueroptimiert" aufgeteilt worden in Pacht und Wildschadensverhütungspauschale. Denn für die Pacht müssen Steuern gezahlt werden, für die Pauschale nicht.
Anwalt: Gemeinde hilft, Steuern zu hinterziehen
Diese Argumentation hält der Anwalt der Gegenseite wiederum für heikel. Seiner Meinung nach gibt die Gemeinde damit offen zu, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Dem widerspricht Meiborg: "Nein, hier geht es nicht um Steuerhinterziehung, solche Absprachen sind durchaus üblich. Wir haben Zeugen für die Absprachen."
Thies beruft sich hingegen auf den schriftlich fixierten Vertrag und sagt: "Mündliche Vereinbarungen gab es nicht. Und wenn es sie gegeben hätte, wäre der Vertrag nichtig. Doch das ist sittenwidrig. Jagdpachtverträge müssen schriftlich niedergelegt werden." Auf Seiten der Pächter kann sich der Verhandlungsführer selbst nicht mehr äußern. Ewald Holstein gibt an, dass sich sein verstorbener Bruder um die auf zwölf Jahre angelegten Pachtverträge gekümmert habe.
Dass der Streit vor Gericht am Dienstag, 13. April, mit einem Vergleich enden könnte, scheint unwahrscheinlich. Laut Thies sind bereits zwei Vergleichsvorschläge gescheitert. Zunächst habe sein Mandant seine Forderung auf 10 000 Euro beschränkt. Nach dem ersten Gerichtstermin sei der Betrag auf Anraten des Richters dann auf 20 000 Euro erhöht worden. Beide Male sei die Gegenseite nicht einverstanden gewesen.
Extra Die Wildschadensverhütungspauschale:
Wildschäden in Waldgebieten sind schwierig zu schätzen. Gewisse Schäden zeigen sich oft erst Jahre später. Ist ein Jagdrevier verpachtet, müssen die Schäden mit Hilfe eines Gutachtens geschätzt werden, damit der Pächter für sie Geld einfordern kann. Um dieses komplizierte Vorgehen abzukürzen, wird beispielsweise auch im Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebundes eine Pauschale vereinbart. Sie dient nicht der Beseitigung der Wildschäden, sondern deren Verhütung durch Zäune, Verbissschutz und Ähnliches. Ihr zungenbrecherischer Name: Wildschadenverhütungspauschale.
1.3.10
Wilderer treiben im Kreis Osnabrück ihr Unwesen
Von Gelegenheitswildererei kann im Umkreis von Osnabrück nicht mehr gesprochen werden. Als Schusswaffe wurden Kleinkalibergewehre verwendet – auch dies ist im Jagdbetrieb nicht üblich. „Die Vermutung liegt nahe, dass mit Kleinkalibern geschossen wurde, damit der Knall nicht so laut ist.“
Zahlreiche Rehläufe und Reste von Decken wurden gefunden, die Wildbestand ist merklich zurückgegangen.
Scheinbar betreiben Wilderer zur Aufbesserung ihres Einkommens das professionelle Wildern im Umkreis von Osnabrück.
Über die Wilderei in großem Umfang berichtet das Onlinemagazin der Osnabrücker Zeitung.
waidmannsheil
Euer
stefan
Wilderer erlegen sieben Rehkitze
lauf Wallenhorst/ Bramsche.
Wilderer treiben ihr Unwesen in dem Gebiet zwischen Altwallenhorst und Bramsche-Schleptrup: „Wir haben hier 26 Rehläufe – also Beine – gefunden, es müssen also sieben Rehe gewesen sein, die allein in einer Nacht am Hammweg/Ecke Burweg erlegt wurden“, sagte Hans-Joachim Nieberg, Vorsitzender und Jägermeister der Jägerschaft Osnabrück-Land. Auch Köpfe und Fell der Tiere wurden gefunden.
„Auffällig ist, dass die Rehe durch Kopf- oder Halsschüsse getötet wurden“, erläutert Nieberg. Jäger zielen normalerweise auf das Herz. „Bei einem Herzschuss geht mehr Fleisch verloren“, sagt Nieberg. Daher geht er davon aus, dass es die Wilderer auf das Wildbret abgesehen hatten. Für diese Theorie spricht auch, dass die Rehe allesamt Jungtiere waren und junges Fleisch als besonders wertvoll gilt.
Nieberg bittet daher alle Bürger, die zwischen Wallenhorst und Bramsche-Schleptrup spazieren gehen, auf verdächtige Fahrzeuge und Personen zu achten. Hinweise und Beobachtungen nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 05461/915300 entgegen.
20.2.10
Pirschbezirk versus Jagdverpachtung
Die Forstreformen in den Bundesländern haben in den letzten Jahren dazu geführt, den Wald in erster Linie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Nicht nur ein massiver Stellenabbau begleitete die Forstreformen, sondern auch die Frage nach effizienter Waldbewirtschaftung.
Kostenintensive Gatterung von Jungpflanzungen sollten durch Naturverjüngung ersetzt werden.
Doch diesem Konzept der "kostenfreien Neuanpflanzung" stehen hohe Wildbestände entgegen.
Insbesondere dort, wo der Holzeinschlag eine wichtige Einnahmequelle darstellt, rückt eine andere Wildbewirtschaftung in den Vordergrund.
Was hilft dem Waldbesitzer eine hohe Jagdpacht, wenn er das Geld aus dieser Jagdpacht direkt wieder in Investitionen zur Verbissverhinderung (Gatterung) ausgeben muss?
Bad Münstereifel im Landkreis Euskirchen verfügt nicht nur über exklusive Hochwildjagden, die bei einer Verpachtung immer hohe Pachtpreise erzielten, sondern auch über ertragreiche Waldflächen. Die Nähe zu Köln und Düsseldorf sorgt für solvente Pächter.
Doch unter dem Druck der Forstreform, die eine effiziente Forstbewirtschaftung forderte, wurden mehrere Jagdbezirke in Pirschbezirke umgewandelt und der Forst übernahm die Kontrolle über die Bestandsreduzierung.
Mit Erfolg: Die völlig überhöhten Wildbestände wurden auf ein erträgliches Maß reduziert, die (kostenlose) Naturverjüngung setzt sich durch und ersetzt die (teure) Gatterung.
Nun wollen viele Jäger das Rad zurückdrehen und fordern die Abschaffung der Bejagung durch Pirschbezirke und eine erneute Einrichtung von Jagdbezirken mit einer Verpachtung auf 12 Jahre.
Der Fall Bad Münstereifel zeigt deutlich, wohin es führt, wenn Jagdpächter und Forst es nicht schaffen, eine einvernehmliche Lösung bei den Abschüssen zu erzielen.
Allen Jagdpächtern muss klar sein. dass nur eine Zusammenarbeit mit dem Forst ein Fortbestand der Bejagung durch Revierverpachtung ermöglicht.
Das Argument der Jagdpacht als Einnahmequelle des Waldbesitzers ist nicht stichhaltig, insbesondere unter dem Aspekt fallender Jagdpachtpeise. Der Grundbesitzer, auch an einem Ertrag aus Waldbewirtschaftung interessiert, sucht im Zweifelsfalle eigene Wege der Wildbewirtschaftung, um seine Kosten der Waldbewirtschaftung zu reduzieren.
Insbesondere dann, wenn die Bejagung durch Pirschbezirke eine effizientere Bewirtschaftung hervorbringt, wird es schwer, das alte Konzept einer 9 oder gar 12 jährigen Verpachtung argumentativ zu untermauern, wie das Beispiel Bad Münstereifel zeigt.
Von der Diskussion "Jagdverpachtung versus Pirschbezirk" in Bad Münstereifel berichtet das Onlinemagazin des Kölner Stadtanzeigers:
waidmannsheil
Euer
stefan
Protest gegen „feudalähnliche Jagd“ Von Günter Hochgürtel, 19.02.10, 16:48
Pirschbezirk-Jäger und manche Forstleute sind gegen Verpachtungen im alten Stil. Die CDU will strengere vertragliche Auflagen, um effektive Abschussquoten zu garantieren.
Bad Münstereifel - Der Stadtwald gehört zweifellos zu den wertvollsten Besitztümern Bad Münstereifels. Die ausgedehnten Eichen- und Buchenwälder ringsum die Kurstadt sind als Naherholungsreservoir quasi unersetzlich. Weshalb die städtischen Förster auch darum bemüht sind, die Bestände möglichst gesund zu erhalten. Aus diesem Grund wurden vor einigen Jahren im Mahlberger Beritt so genannte Pirschbezirke eingerichtet, in denen unter der strengen Kontrolle der Förster gejagt wurde.
Das führte dazu, dass die zuvor festgestellten massiven Schäl- und Verbissschäden, die durch eine wesentlich zu hohe Rotwild-Population verursacht worden waren, nachweisbar zurückgingen. Die vom damaligen Forstdirektor Michael Tietmeyer forcierte Naturverjüngung des Waldes konnte endlich gedeihen. So weit, so gut. Doch kaum ist Tietmeyer in den verdienten Ruhestand gegangen, gibt es Unruhe in der Jägerschaft. Es gibt Bestrebungen, die etwas mehr als ein halbes Dutzend Pirschbezirke (60 bis 80 Hektar groß) wieder in zwei bis drei größere Reviere umzuwandeln. Diesen Vorschlag hatte die CDU in der letzten Forstausschusssitzung gemacht.
„Ich kann so etwas nicht verstehen. Bisher haben sich die Pirschbezirke doch bestens bewährt“, erklärte Rüdiger Heiden im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der pensionierte Steuerberater ist einer der Jäger, die in den letzten Jahren in den Pirschbezirken der Stadt Bad Münstereifel dafür gesorgt hatten, dass die Wilddichte auf ein für den Wald verträgliches Maß reduziert wurde. In einer Pressemitteilung äußerten sich Dr. Rolf Baldus, Peter Bernards, Matthias Bohnen, Franz Lessmann, Christoph Kruppa, Ralf Lingscheidt und Hannes Siege zu den Plänen, die Reviere für eine Laufzeit von neun Jahren neu zu verpachten.
Diese Jäger sprechen sich natürlich klar und deutlich dafür aus, dass die Pirschbezirke weitergeführt werden. „Jagdpächter und Eigenjagdpächter gaben öffentlich zu, dass Rotwild extra für Drückjagden angefüttert werde, damit nachher viel Wild auf der Strecke liegt. Am Holzertrag sei man nicht interessiert“, heißt es in der Pressemitteilung wörtlich. Selbst Fachzeitungen wie die „Pirsch“ berichteten seinerzeit vom „Eifelzoo“ auf den Mahlberger Höhen, wo man auf einer Wiese bis zu 100 Stück Wild antreffen konnte.
„Wir haben uns an die mit den Förstern vereinbarten Abschusszahlen gehalten“, betonte Rüdiger Heiden. Während in umliegenden Revieren teilweise hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen die Fütterungsverordnung verhängt worden seien, habe es in den Pirschbezirken keinerlei Beanstandungen gegeben. Heiden und seine Mitstreiter befürchten, dass es nach einer Neuverpachtung der Reviere wieder die gleichen Probleme geben wird wie vor der Einrichtung der Pirschbezirke.
„Das ist Unsinn. Wir sind doch auch daran interessiert, dass möglichst wenig Schäden am Wald entstehen“, erklärte Ludger Müller-Freitag, stellvertretender Bürgermeister und Mitglied der CDU-Fraktion. Er ist selbst Jäger und kennt sich in dem Metier aus. „Wir haben ein Problem, zu erkennen, nach welchen Kriterien die Förster uns die Jäger für die Pirschbezirke vorschlagen. Wenn die Reviere bundesweit öffentlich ausgeschrieben werden, gibt es kein Gemauschel“, so Müller-Freitag. In den Pachtverträgen will seine Fraktion durch strenge Auflagen festlegen, dass die Wilddichte in vertretbarem Rahmen bleibt. In dieser Hinsicht seien die alten Verträge zu vage abgefasst gewesen.
Horst-Karl Dengel, Chef der Regionalforstamtes in Nettersheim, betreut seit kurzem auch den Münstereifeler Stadtwald, nachdem die Kommune ihr eigenes Forstamt aufgelöst hatte. Er erklärte auf Anfrage, dass die Pirschbezirke in der Tat ein wirkungsvolles Mittel gegen zu viel Wild im Wald seien. Die Forstbehörde behalte auf diese Weise die Kontrolle über die Abschüsse, was bei einem über neun Jahre laufenden Pachtvertrag nicht gewährleistet sei. „Ich habe mich mit dem Thema aber noch nicht intensiv beschäftigt. Wenn wir als Behörde gefragt werden, geben wir sicherlich eine Stellungnahme ab“, so Dengel.
Vor einer endgültigen Entscheidung will die CDU auch noch einen Experten wie Dr. Michael Petrak, den Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung in Bonn, um dessen Meinung bitten.
Aber lassen wir die Jäger der Pirschbezirke noch einmal zu Wort kommen: „Uns hat die Jagd im Stadtwald Spaß gemacht. Gleichzeitig haben wir durch nachhaltige und ökosystemgerechte Bejagung einen Beitrag zum Ausgleich zwischen Wald und Wild leisten können. Wir würden bedauern, wenn dies wieder von einer feudalähnlichen Jagd abgelöst würde, die auf Kosten des Waldes Massen an Wild durch Fütterung heranzieht, mit dem Ziel starker Hirschtrophäen und hoher Strecken auf repräsentativen Gesellschaftsjagden.“
30.1.10
Der Amoklauf einer Sau in der Eifel wirft Fragen nach der Haftung auf
Polizei nimmt Schäden nach dem Amoklauf aufQuelle:Fotostrecke des Amoklaufs einer Sau in Schleiden/Eifel im Onlienmagazin der Kölnischen Rundschau
Die Wiedereinbürgerung von Luchs, Bär und Wolf wird von der überwiegenden Mehrheit der Menschen begrüßt.
Doch das gemeinsame Leben der Wildtiere mit dem Menschen auf engem Raum stößt schnell an seine Grenzen. Dafür braucht es nicht der Wiedereinbürgerung der durch die Zivilisation vertriebender Großraubtiere. Auch das Schwarzwild ist immer häufiger in der Nähe von menschlichen Siedlungen anzutreffen. Wenn dann Schaden angerichtet wird, ist es schnell vorbei mit der Freude über das Wild, das sich seinen verloren gegangenen Lebensraum zurück erobert.
Schnell wird dann darüber diskutiert, wer für die Schäden haftet, die das in die Siedlungen eindringende Wild übernimmt.
Bei aller Freude über die Wiedereinbürgerung unserer ehemals ausgestorbenen Wildtiere, sollte immer auch die Haftungsfrage im Vorfeld geklärt werden.
Bei einem Amoklauf einer Sau in der Eifel standen dann auch schnell die Haftungsfragen im Vordergrund der Tragödie.
Dies wird auch in Zukunft bei der Wiedereinbürgerung anderer Wildtiere eine wichtige Rolle spielen, insbesondere dann, wenn es nicht nur bei Sachschaden bleibt, sondern es auch zu Personenschäden kommt.
Über die Frage, wer für den immensen Schaden haftet, den die Sau bei ihrem Amoklauf in Schleiden angerichtet hat, berichtet das Onlinemagazin der Kölnischen Rundschau
waidmannsheil
Euer
stefan
Fotostrecke des Amoklaufs
Für „herrenloses Wild“ wird nicht gehaftet
Von Ronald Larmann
Für die Schäden, die eine wildgewordene Sau im Haus der Meyers angerichtet hat, kommt deren Hausratsversicherung nicht auf. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, wollen die Eheleute einen Anwalt einschalten.
Schleiden - Die Hausratversicherung scheidet schon mal aus. Günter Meyer hat dort gestern nachgefragt, ob sie für den Schaden aufkommt, den eine Wildsau in seinem Haus in Schleiden-Olef angerichtet hat. Meyer: „Das sei nicht versichert, wurde mir gesagt.“
Die trächtige Wildsau war am Freitagnachmittag durch eine geschlossene Glastür in das Haus gerast, hatte dort das Ehepaar Meyer aus dem Mittagsschlaf gerissen und dann im Haus eine Spur der Verwüstung hinterlassen. „Irgendwer muss für den Schaden schließlich aufkommen“, sagt der Olefer, der einen Rechtsanwalt einschalten möchte. Johann Jütten, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Euskirchen, sagt: „Wild ist grundsätzlich herrenlos.“ Demnach bliebe Meyer auf den Kosten sitzen. Aber das Wildschwein soll von einem Hund gejagt worden sein, laut Zeugen habe eine Treibjagd stattgefunden.
Ob der Hundeführer oder die Veranstalter der Treibjagd haftbar seien, kann Jütten nicht sagen. „Das müssen Gerichte klären.“ Mit Wildschäden in Feldern, für die die Jagdpächter grundsätzlich aufkämen, sei dieser Fall nicht vergleichbar. Und bei Zusammenstößen im Straßenverkehr, so Jütten, greife die Kaskoversicherung. Auch die scheide in diesem Fall aus.
Wildtiere und ihre Nähe zu menschlichen Siedlungen:
Auch Spiegel Online berichtet über das Problem von Bären in der Nähe von Siedlungen und deren Einfangen
14.1.10
Landkreis Märkisch-Oderland meldet Trichinenbefall bei einem Stück Schwarzwild
Es ist äußerst selten, dass ein Jagdpächter nach Einreichung der Trichinenprobe beim Tierarzt die Meldung "positiv auf Trichinen getestet" bekommt, weshalb das Entnehmen und Einsenden der Proben oft als lästige Pflicht empfunden wird.
Doch nun meldet das Kreisveterinäramt im Kreis Märkisch-Oderland, dass eine Probe einer Sau positiv getestet wurde.
Dieser, für den Menschen äußerst gefährliche Parasit, kommt nur sehr selten vor, was aber niemals dazu führen darf, die Vorschrift zur Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen - auch wenn das Fleisch selbst verzehrt wird- nicht zu beachten.
Jeder Jäger sollte deshalb die wichtige Information des Bundesinstituts für Risikobewertung zum Thema Trichinellenbefund beim Schwarzwild lesen.
Über den ersten Trichinenbefund seit vielen Jahren im Kreis Märkisch-Oderland berichtet das Onlinemagazin der Märkischen Oderzeitung:
waidmannsheil
Euer
stefan
Trichinenfund bei Wildschwein
Seelow (dos)
Bei einem Wildschwein im Landkreis Märkisch-Oderland sind Trichinen festgestellt worden. Darüber informierte Amtstierarzt Dr. Ralph Bötticher. Die 65 Kilogramm schwere Sau sei Mitte Dezember bei einer Jagd erlegt worden. Nach der ersten Untersuchung im Landkreis zeigten sich Auffälligkeiten. Deshalb wurde die Probe an das nationale Referenzlabor geschickt und dort noch einmal detailliert geprüft.
"Es wurde eine Mischinfektion festgestellt", so Bötticher. Er appelliert an alle Schweinehalter und Jäger, die Pflicht zur Trichinenuntersuchung ernst zu nehmen. Es ist nach Jahren der erste Fund im Landkreis und er zeige, dass die gefährliche Erkrankung nach wie vor auftreten kann.
In diesem Zusammenhang informiert Bötticher, dass es für die Untersuchungen eine veränderte Gebühr gibt. Statt wie bisher 9,89 Euro kosten sie jetzt nur noch 6,80 Euro. Sie werden im Veterinäramt des Kreises oder bei den vom Amt beauftragten Tierärzten vorgenommen.
11.1.10
Waidgerechtigkeit versus Verbandsdisziplin
Viel wurde geschrieben in den letzten Jahren über die Abschaffung der Jagdsteuer.
Da war die Rede von einer Bagatellesteuer, deren Eintreibung mehr kostet, als sie einbringt und auch von einer Neidsteuer, die man den überwiegend reichen Jägern getrost auf die Jagdpacht noch zusätzlich aufbrummen kann, schließlich trifft es ja keine armen Bürger.
Doch die Abschaffung der Jagdsteuer vollzieht sich auf eine Art, wie es viele Jäger anfangs nicht für möglich hielten:
Mühsame "Lobbyarbeit an der Basis" könnte man den Erfolg der vielen einzelnen Kreisjägerschaften nennen, die den Vollzug der Abschaffung der Jagdsteuer meldeten.
Und noch ein weiteres Phänomen wurde erkennbar:
Nicht die Drohung, das Wild aus Verkehrsunfällen nicht mehr zu entsorgen, verschaffte den Kreisjägerschaften den Erfolg, sondern mühsame Aufklärungsarbeit bei den Kreistagsabgeordneten. Schnell wurde klar, dass Jagdpächter zu sein, in erster Linie Pflichten bedeutet. Pflicht gegenüber der Natur. Wir Jäger pachten uns eben nicht einfach eine Jagd, um dort nach Herzenslust rumzuballern, wie wohl auch viele Kreisabgeordnete ohne es laut zu sagen, glaubten, sondern unser Tun ist geleitet von der Erhaltung unserer Landschaft und den dort lebenden Tieren, völlig gleichgültig, ob wir sie jagen dürfen oder nicht.
Natürlich wurde bei dieser Lobbyarbeit auf Kreisebene auch die Entsorgung und die oft auch damit verbundenen Nachsuchen und das Erlösen des qualvoll leidenden Tieres ins Feld geführt. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem unter Androhung der Verweigerung der Unfallwildbergung, also unter Zwang, etwas erreicht wurde.
Im Gegenteil: Die in der Abschaffung der Jagdsteuer erfolgreichen Kreisjägerschaften setzten auf Einsicht bei den Kreistagsabgeordneten, und das mit Erfolg.
Scheinbar setzen viele Funktionäre, die den Weg der Aufklärung gegenüber den Kreistaggsabgeordneten nicht gehen wollen, weiterhin auf Zwang. Man kann die Verweigerung der Wildunfallbergung durch die Jägerschaft aber durchaus auch als Erpressung auslegen, schließlich kommen bei Nichtbergung des Fallwildes erhebliche Kosten auf den Kreis zu und somit entsteht für den Kreis ein wirtschaftlicher Schaden.
Auch der Landkreis Uelzen setzt auf das Instrument des Zwangs. Unter dem Titel "Im Landkreis Uelzen eskaliert der Streit um die Jagdsteuer" beichtete das Jagdblog über den Aufruf der Kreisjägerschaft Uelzen, "sich kein Fallwild mehr anzueignen."
Doch dieser von der Kreisjägerschaft Uelzen mehrheitlich getragene Beschluss stößt bei den Mitgliedern nicht nur auf Gegenliebe, wie nachfolgender Leserbrief zeigt.
Der Verfasser sieht im Beschluss der Kreisjägerschaft einen Widerspruch zur Waidgerechtigkeit, schließlich lassen sich unsere Pflichten als Jäger nicht materiell mit der Jagdsteuer aufrechnen. Eine aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbare Argumentation.
Der Leserbrief führte zu einer langen Diskussion zum Thema, an dem sich auch zahlreiche Nichtjäger beteiligt haben. Es zeigt, dass in dem Thema Abschaffung der Jagdsteuer mehr steckt, als die schnöde materelle Aufrechnung der Unfallbergung durch uns Jäger.
Hier der Leserbrief aus dem Onlinemagazin der Allgemeinen Zeitung Uelzen:
waidmannsheil
Euer
stefan
Waidgerechtigkeit ist große Verpflichtung
Zu "Das Wild bleibt liegen", AZ vom 23. Dezember:
Unsanft weckt mich der schrille Ton meines Telefons. "Guten morgen hier ist die Polizei. In ihrem Revier ist ein Wildunfall" Noch etwas schlaftrunken notiere ich mir die Kilometerangabe. Ein Reh soll dort liegen. Die Fahrt im Auto ist nicht lang. Langsam rolle ich den benannten Straßenabschnitt entlang. Aber ich sehe und finde nichts. Also auf den Seitenstreifen, Warnblinkanlage an und das ganze noch mal zu Fuß mit dem Hund kontrollieren. Mittlerweile zeigt der Berufsverkehr die pulsierende Hektik des beginnenden Arbeitstages. Keiner nimmt mich wahr.
Meinen Hund beirren die vorbeirauschenden Autos nicht. Ruhig sucht er an der langen Leine Quadratmeter für Quadratmeter des Straßenseitenraumes ab.
Dann bemerke ich sie. Zwei schwarze Streifen auf der Straße. Nicht sehr lang ist diese Bremsspur. Hier kann es gewesen sein. Aber mein vierläufiger Jagdhelfer scheint nichts zu finden. Oder doch? Nur wenige Schritte weiter betupft die Hundenase immer wieder einen bestimmten Bereich der kurzen Grasnarbe des Straßenrandes. Meine Augen finden nichts. Kein Haar, kein Schweißtröpfchen (Blut) oder sonst einen kleinen Hinweis auf ein Tier. Und dennoch findet mein Hund eben an dieser Stelle einen für mich unsichtbaren Wegweiser.
Ruhig und bedächtig zieht er mich an der Leine auf seiner imaginären Straße Meter für Meter fort. Durch ein kleines angrenzendes Waldstück, über einen verwachsenen Waldweg bis hin zu hohen Kiefern. Wo die Sonne ihr Kronendach bis auf den Waldboden durchdringt wachsen kleine Fichten. Plötzlich steht mein Hund. Schaut zu mir zurück, als wolle er mir sagen: Da!
Und dann sehe auch ich. Keine 10 Schritt vor uns am Fuße einer kleinen Fichte sitzt ein Rehkitz. Zwei dunkle Augen blicken uns ruhig an. Verdreht ragt aus seinem kleinen grazilen Wildkörper ein zertrümmerter Hinterlauf.
Ganz ruhig krümmte ich den Abzug meiner Waffe und bringe das zu Ende, was ungefähr 100 von dieser Stelle entfernt auf der Straße begonnen hat.
Und dass soll ich jetzt als Jäger nicht mehr tun?
Der Zeitpunkt hätte besser nicht gewählt sein können, mir diese Botschaft zu überbringen.
Am Tag vor Heilig Abend , für eine Zeit der Besinnlichkeit, der Einkehr und des Rückblicks!
Und sie kam mit der Allgemeinen Zeitung ins Haus geflattert, die Weissagung meiner Jagdoberen, wie ich mich als Jäger und Revierinhaber ab sofort verhalten sollte.
Würde ich dem folgen, müsste ich meine jagdliche Grundeinstellung verleugnen!
Diese basiert eben nicht auf finanziellen Wertschöpfungsberechnungen der Jagd.
Vielmehr entspringt sie meiner Begeisterung für die uns umgebende Natur mit ihrer faszinierenden Tierwelt.
Als Jäger habe ich (noch) das einmalige Privileg, Teile dieser Natur mit ihren Tieren anvertraut zu bekommen. Die Pachtung einer Jagd beinhaltet große Verantwortung mit Rechten und Pflichten, geschriebenen und ungeschriebenen. Alle samt findet dies Ausdruck in unserem Begriff der Waidgerechtigkeit. Er stellt das Wildtier in den Mittelpunkt unseres jägerischen Handwerks und gebietet, ja verpflichtet uns, achtungs- und verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Lebewesen umzugehen. Es ist eine Frage der jagdlichen Moral ob wir uns nur um die lebende Kreatur kümmern, oder sie auch im Tod nach unseren Grundsätzen behandeln l Und dabei spielt es keine Rolle, wer den Tod brachte.
Das kleine Rehkitz habe ich an einem verschwiegenen Ort in meinem Revier in den Kreislauf der Natur zurückgegeben.
Das möchte ich auch weiterhin so handhaben, weil ich mich verantwortlich fühle. Aber ohne die Mithilfe unserer Polizei, der Straßenverkehrsteilnehmer und aufmerksamer Spaziergänger wird mir das wohl schwerlich gelingen!
Rüdiger Wnuck Jagdpächter
Die Diskussion zum Leserbrief kann man ebenfalls im Onlinemagazin der Allgemeinen Zeitung Uelzen verfolgen.
