14.12.17

Die Afrikanische Schweinepest wird das klassische Revierpachtsystem grundlegend verändern

Foto: Wikipedia

Kaum ein Tag, an dem nicht Maßnahmen zur Verhinderung der Afrikanischen Schweinepest ergriffen werden. Die Experten sind sich jetzt schon einig: Es stellt sich nicht die  Frage, ob die Afrikanische Schweinepest  kommt, sondern wann. Doch unabhängig davon wird die Afrikanische Schweinepest  das Jagdwesen und mit ihr sich das Revierpachtsystem alter Prägung  massiv verändern.

Die verzweifelten Rufe der Jägerschaft nach finanzieller Unterstützung bei der Bekämpfung der Überpopulation des Schwarzwildes und die Unfähigkeit, die anfallenden Strecken zu vermarkten, ist zweifelsfrei eine absolute Bankrotterklärung der Jägerschaft auf ganzer Linie. Zu dieser Erkenntnis kam unlängst auch der anerkannte Wildbiologe Professor Hans-Dieter Pfannenstiel. 

Wie man auch ohne finanzielle Unterstützung und vor allem durch eine professionelle Jagdorganisation der Überhege des Schwarzwildes  zu Leibe rückt, zeigt der Bericht über die alljährliche Drückjagd im Forstamt Friedrichsmoor, ein Forstbetrieb des Eigenbetriebs des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Auf 4.100 ha wurden mit 222 Jägern, 110 Treibern und 100 Hunden 189 Sauen erlegt.  Das entspricht einer Erlegung von etwa 5 Sauen/100 ha. Mit dieser Quote bekommt man die von den Jägern über viele Jahre verursachte Schwarzwildüberpopulation in den Griff.

Doch das Ergebnis aus Friedrichsmoor bringt eine weitere Erkenntnis, die die Jäger nicht gerne hören werden:
Die Flächen der staatlichen Landesforstbetriebe machen in der Regel  gerade einmal 5-10% der jagdbaren Flächen aus. Nur dort lassen sich solche revierübergreifenden Drückjagden organisieren, die den Erfolg bringen. Alle anderen Jagdreviere in Deutschland sind kleine, völlig zerstückelte Genossenschaftsjagden, teilweise gepachtet von mehreren Pächtern, die sich oft in der eigenen Jagd nicht einig sind.

Hinzu kommt, dass in vielen genossenschaftlichen Revieren die Sauen angekirrt werden. (in den staatlichen Revieren herrscht in der Regel Kirrverbot!) Die ausgebrachten Kirrmengen übersteigen oft das mehrfache des Körpergewichts der an der Kirrung erlegten Sauen. Während der Begeher im Revier A die Sauen ankirrt, machen die Sauen nur wenige 100 Meter davon entfernt im Nachbarrevier schaden, ohne dass er eingreifen kann. Verstärkt wird diese Situation durch eine  über Jahre fortgesetzte Entwicklung,  immer mehr Reviere  in immer kleinere Klein- und Kleinstreviere zu zerschlagen. Diese Fehlentwicklung rächt sich nun bitter. Damit wird es immer schwieriger, revierübergreifende Bejagungen zu organisieren.
Eigenwillige, zu einer revierübergreifenden Kooperation unfähige engstirnige Revierpächter runden die verfahrene Situation ab.
Vergleicht man das Streckenergebnis vom Fortsamt Friedrichsmoor mit den Zuständen in den Genossenschaftjagden, kommt man zum dem Schluss: Von den  über Jahre angestiegenen Maisanbauflächen abgesehen, ist die Überhege beim  Schwarzwild zu 100 % von den Jägern hausgemacht und keine unvorhersehbare Naturkatastrophe!

Geht es beim Dauerstreitthema "Wald vor Wild", das seit Jahren zwischen Forstpartie und Jagdpächter geführt wird, lediglich  um die Interessen der volkswirtschaftlich eher unbedeutenden Waldbesitzer, hat die Afrikanische Schweinepest eine völlig andere Dimension!
Alleine in Mecklenburg-Vorpommern schätzt man den Schaden, der durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest droht, auf deutlich über 1 Milliarden Euro (1.000.000.000,00 Euro).

Wie sich unsere Schweinepreise deutschlandweit entwickeln, wenn ganze Schlachthöfe über Tage ohne Belieferung bleiben, traut sich wohl zur Zeit niemand auszumalen!

Erstaunlich bei diesen Horrorszenarien sind die weitestgehend verstummten Landesjagdverbände.

Die strategisch kluge Zurückhaltung, wie sie die Verbände  beim Wolf angewandt haben, kann sich beim Thema "Maßnahmen zur zukünftigen Verhinderung explodierender Schwarzwildbestände" schnell als Bumerang erweisen.
Völlig im Gegensatz zur Populationsdynamik des  Wolfes sind alleine die Jäger  diejenigen, die die Jagd auf Schwarzwild ausüben dürfen. Sie alleine sind in der Pflicht, den drohenden Schaden an der Bevölkerung zu verhindern. Auch die immensen Schäden, die durch die Keulung ganzer Hausschweinbestände drohen, wird man den Jägern anlasten. Alleine mit Jagdpachtzahlungen  argumentativ zu kontern, wird da wenig helfen.

Sollte es zum Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kommen , so wird man danach Ursachenforschung betreiben und man wird sehr schnell feststellen, dass das heutige Revierpachtsystem den Herausforderungen der heutigen Zeit nicht mehr gewachsen ist. Auch Kritiker außerhalb der Jagd werden Konsequenzen bei der Bewirtschaftung der Wildbestände fordern und das bisherige Revierpachtsystem in Frage stellen. Schlimmer noch: Man wird den Nachweis führen, dass diese Klein- und Kleinstreviere in ihrer heutigen Form mit hoffnungslos überalterten und unfähigen Jagdpächtern eine  Überpopulationen bei Schalenwild erst begünstigt haben und somit  bei einem Festhalten am Revierpachtsystem in der heutigen Form  die nächste Seuche schon vor der Tür steht.

Wie sich auch immer die Afrikanische Schweinepest in den nächsten Monaten entwickelt, eines steht aber jetzt schon fest: Ein "Weiter so" bei der Revierbewirtschaftung wird es nicht geben.

waidmannsheil

Euer


Stefan







12.12.17

Jagdverein Lehrprinz e.V. erhält die Erlaubnis nach §11 (1) Nr.8 f TierSchG gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden - ein Erfahrungsbericht



Nach einem erfolgreichen Fachgespräch vor dem Veterinäramt in Seelow  hat der Jagdverein Lehrprinz e.V. nun den Segen des  Landkreises Märkisch-Oderland und hat nun die Befähigung, gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes seine Jagdhundeseminare abzuhalten.

Ich hatte schon viele Jahre vor der Erweiterung des § 11 eine Prüfung für Hundehalterausbilder gefordert. Viele  Seminarteilnehmer, die zu mir kamen, hatten bereits mehrere Hundeschulen durchlaufen, bevor sie bei mir landeten und mir war klar, dass da in den Hundeschulen etwas gehörig schief läuft.

Die fehlende Durchführungsverordnung aber gestaltete das Ableisten des Fachgespräches für die Veterinärämter anfangs schwierig. Nachdem ich den Antrag beim Veterinäramt gestellt hatte, führte ich ein langes Gespräch mit der Rechtsanwaltskanzlei Ackenheil, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Es wurde klar, dass den Veterinärämtern ohne diese Verordnung einer Klagewelle von Hundetrainern drohte, denen mit dem Nichtbestehen des Fachgespräches eine existentielle Notlage drohte. 

Doch das Veterinäramt meines Kreises handelte vorausschauend und erteilte mir erst einmal eine einjährig befristete Erlaubnis zur Jagdhundeausbildung. Da ich nicht auf die  Einnahmen aus den Seminaren angewiesen bin, konnte ich es sicher wesentlich lockerer angehen, als manch hauptberuflicher Hundetrainer. Erst im Sommer  dieses Jahres  kam dann die Einladung zum Fachgespräch mit einer sehr genauen Auflistung der prüfungsrelevanten Themen. Etwa bei der  Hälfte der Themengebiete konnte ich aus meinen vielen Jahren der Hundererfahrungen schöpfen, aber die andere Hälfte des geforderten Wissens, insbesondere die rechtlichen Themengebiete und die vielen Fachbegriffe mussten intensiv erlernt werden.

Es ist schon ein eigentümliches Gefühl, wenn man über 30 Jahre nach dem Studium wieder Bücher wälzt und sich auf eine Prüfung vorbereitet. Aber  bei der Zuhilfenahme der Lernhilfe "Google", die es zu meiner Studienzeit noch nicht gab, kam ich gut voran. Etwa 2 Wochen des Lernens mit etwa 2-3 Stunden täglich lässt sich das fehlende Wissen aneignen. 

Das Fachgespräch selber war mit einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil von zusammen  fast 4 Stunden sehr umfangreich. Das Veterinäramt war sehr gut vorbereitet, hatte eine Prüferin, die nicht aus dem Kreisgebiet kam und der leitende Tierarzt fungierte als Beisitzer. Es gab prüfungsrechtlich nichts zu beanstanden. 

Fazit: Mit den allgemeinen Kenntnissen, die ein  Hundeausbilder auch nach jahrelanger praktischer Arbeit besitzt, ist diese Prüfung nicht zu bestehen. Wer im Lernen trainiert ist, der kommt mit 2 Wochen Vorbereitung und täglich 3 Stunden des Lernens hin. Es wurde erkennbar, dass das  Veterinäramt nach einigen Anlaufschwierigkeiten wegen der fehlenden Durchführungsverordnung zum  § 11 TierSchG sehr gut informiert ist und  mit anderen Veterinärämtern gut vernetzt ist. 

waidmannsheil 

Euer

Stefan