6.4.15

Wann ist eine Spende an einen Naturschutzverein eine (steuerpflichtige) Schutzgeldzahlung?

Auch NABU Mitglieder sehen die Spendenbeschaffungsmethoden des Naturschutzunternehmens" NABU äußerst kritisch

Deutschland ist ein sehr spendenfreudiges Land. Kaum ein Bürger spendet soviel Geld im Jahr an gemeinnützige Einrichtungen wie der deutsche Michel. Ob bei Naturkatastrophen, an Feiertagen an caritative Einrichtungen oder für den Umweltschutz.
Der Deutsche, bekannt für seine Sparsamkeit, zeigt sich beim Spenden immer sehr großzügig.

Ein neuer Typus von Verbandsfunktionär leitet die Geschicke des Naturschutzunternehmens NABU

Die Empfänger sind schon lange nicht mehr ausschließlich unsere Kirchen und deren soziale Einrichtungen. Insbesondere im Bereich des Naturschutzes kann man heute getrost von einer Naturschutzindustrie sprechen. Der entscheidende Wandel in den Naturschutzverbänden entstand durch das Einsetzen von Funktionären, die sich ihre Sporen in der Industrie verdient haben und sich bestens im Bereich Gewinnmaximierung auskennen. Der satzungsgemäße Zweck des Vereins/Verbandes ist für solche Leute eher Nebensache. Ihre ultima ratio heißt: Jährlich zweistellige Umsatzsteigerung durch Spendenmaximierung.

Wer seinen Laden von solchen vaterlandslosen Gesellen führen lässt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn diese durchgeknallten kulturlosen "Manager" die gleiche Rohheit an den Tag legen, wie sie es in der der Industrie gelernt haben. Da bedient man sich im  Zweifelsfalle auch mal der Brechstange, wenn es darum geht, die geplanten Quartalsergebnisse bei den Spendeneinnahmen  zu erreichen.

Eine besondere Form dieser moralisch fragwürdigen Spendenmaximierung ist das Einreichen von Klagen gegen Unternehmen, die ein umweltrechtlich fragwürdiges Großprojekt planen. Doch den Funktionären von NABU &CO  sind die Tiere und die Natur völlig gleichgültig, die es im Falle des Obsiegens im Streitfall zu schützen gilt. Es geht alleine darum, dem Projektentwickler eine möglichst große Summe abzupressen, um dann im Falle der Zahlung die Klage zurückzuziehen. Die Naturschutzverbände bedienen sich hier eines Klagerechtes, das nur ihnen der Gesetzgeber einräumte und dass ihnen das Klagen überhaupt erst ermöglicht macht, weil es sich bei der Natur um ein besonders schützenswertes Gut handelt.
Dass bei der Anwendung des Gesetzes durch den  NABU zum Zewcke der Spendenoptimierung dieses Gesetz nun völlig ad absurdum geführt wird, erkennt selbst ein Rechtsunkundiger!!!

Die NABU Mitglieder nennen es "Kuhhandel"

Selbst vielen NABU Mitgliedern gehen die brutalen Methoden ihrer Funktionäre gegen Projektentwickler zu weit. Bereits vor einigen Jahren berichtete das Nachrichtenmagazin Panorama über die fragwürdigen Methoden des NABU und zitierte ein Mitglied:

Zitat NABU Mitglied Manfred Knake:

"Kuhhandel" - so nennen das aktive Naturschützer wie Manfred Knake, der sich seit Jahrzehnten für den Vogelschutz in der Nordsee einsetzt: "Die Funktionäre der Naturschutzverbände agieren derzeit völlig abgehoben. Sie haben ihre Ziele aus den Augen verloren. Haben ihre Anstrengungen verdoppelt, aber nicht Richtung Naturschutz, sondern in Richtung Geld."
hier der vollständige Panoramabericht


Rechtliche Würdigung der "Zahlung gegen Klageunterlassung" als Spende steht noch aus

Was hier als Kuhhandel bezeichnet wird, ist nichts anderes als eine andere Formulierung für eine Zahlung gegen Schadensandrohung, den man dem Projektentwickler zufügt, sollte er nicht zahlen. Nun würde ich  nie auf die Idee kommen, einem Naturschutzverband wie dem NABU Erpressung und das Entgegennehmen von Schutzgeldern  zu unterstellen, solange es für diese Tat noch kein rechtskräftiges Urteil gibt.
Ich sehe Ungemach aus einer ganz anderen Richtung. Die Einnahmen, die aus dem "Geschäftsbereich Klagemanagement" erzielt werden, sind kaum mit dem satzungsmäßigen  Vereinsziel "Naturschutz" zu vereinbaren. Mit dem Geld des Projektentwicklers, der keine Klage mehr zu fürchten hat, wird in der Regel eine Stiftung gegründet. Der Projektentwickler kann den Betrag sofort als Ausgaben steuerlich geltend machen  Die neue  NABU Stiftung wiederum braucht im Gegenzug als gemeinnützig anerkannte Stiftung keine Einkommensteuer auf die Gelder des Projektentwicklers zu entrichten. Auch wenn mit dem Geld sofort eine Stiftung gegründet wird und der NABU das Geld nicht direkt erhält, ist die steuerfreie Verwendung der Einnahmen aus dem "Geschäftsbereich Klagemanagement" des NABU im Sinne der Satzung äußerst fraglich. Schnell könnte ein Finanzrechtler hier den Umgehungstatbestand erkennen und die Einnahmen als steuerpflichtige, da nicht der Satzung entsprechende Einnahmen sehen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein findiger Jurist diese Praktiken der steuerfreien   "Spendenbeschaffungsoptimierung" steuerrechtlich von einem Finanzgericht prüfen lässt.

Schon Al Capone wurde nicht wegen Schutzgelderpressung nach Alcatras geschickt, sondern wegen Steuerhinterziehung, weil er keine Steuern auf die Schutzgelder gezahlt hatte!!!

Wer mit solcher Brutalität und Unverschämtheit Unternehmen zu Spendenzahlungen zwingt und dabei auch noch das Steuer- und Klageprivileg eines Naturschutzvereines schamlos ausnutzt, macht sich viele Feinde.  Den NABU Funktionären kann man auch hier nur raten, von den Industriemanagern zu lernen.

Dort gilt:
Heute schon Rückstellungen bilden, denn die Verfehlungen  der Manager  von heute fallen den Managern von morgen auf die Füße.

waidmannsheil

Euer

stefan