27.11.13

Unmotiviert: Jäger schießen zu wenig


Der Präsident des Landesjagdverbandes Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke droht dem Gesetzgeber, sich nicht zur Wildbestandsreduzierung zwingen zu lassen
Photo: wikipedia.org


Unter dem Thema: "Unmotiviert: Jäger schießen zu wenig"  strahlte der NDR am 26.11.2013 eine Reportage zum Thema der überhöhten Wildbestände in Niedersachsen aus. In dieser Reportage wurde neben verschiedenen Mitgliedern des ÖJV und der Niedersächsichen Forstbetriebe auch der Niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer  interviewt,  der eine Novellierung des Landesjagdgesetzes ankündigt, um die überhöhten Wildbestände in Niedersachsen in den Griff zu bekommen.

Doch in der Reportage, in der auch der Präsident des Niedersächsschen Landesjagdverbandes, Herr Dammann-Tamke zu Wort kam, drohte dieser dem Gesetzgeber. Er sagte wörtlich:

"Der Gesetzgeber, egal ob er in Hannover oder in Berlin sitzt, wird Gesetze machen, bis zum Ende seiner Tage, draußen in der Natur, im Wald, wird er niemanden zwingen werden, Tiere zu erlegen oder zu töten."
 
Da fragt sich der aufmerksame Zuseher, ob es sich bei dieser Aussage um eine Drohung eines Präsidenten eines Landesjagdverbandes handelt, zukünftige Anweisungen des Gesetzgebers nicht zu befolgen? Oder ist es mehr eine Trotzhaltung auf die bereits vor einigen Wochen ausgestrahlte Sendung "Waidmannsheil- Jägern auf der Spur" über die Jäger in Niedersachsen, in der die Jägerschaft nicht gut weg kam? In einem offenen Brief an den NDR hatte damals Dammann-Tamke seinem Unmut über die aus seiner Sicht einseitigen Berichterstattung Luft gemacht.

Egal, was die Ursache für seine Drohung ist, Gesetze des Bundes oder des Landes Niedersachens nicht zu befolgen, dient sicherlich nicht dazu, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Trägern öffentlicher Belange, die eine Jagdrechtsnovellierung diskutieren müssen, zu harmonisieren.

Es scheint so, als ob auch die Jägerschaft in Niedersachen auf einen Konfrontationskurs beim Thema Jagdrechtsreform zusteuert.

waidmannsheil

Euer

stefan   



Jägerinnen - der etwas andere Jagdkalender 2014


Vorschau auf den "Jägerinnen - der etwas andere Jagdkalender 2014"
Photo: www.jagdkalender.eu

Mit über 20.000 Besuchern und über 50.000 Seitenzugriffen pro Monat ist das Jagdblog mittlerweile im Bereich des Jagens das meistgelesenen Blog. Mit dem Namen "Jagdblog - das etwas andere Jagdtagebuch" hat es sich ein gewisses Alleinstellungsmerkmal erwoben.

Diesen Bekanntheitsgrad hat nun die Firma Jagdexperte Kamler e.K. in Lauf an der Pegnitz dazu genutzt, in Anlehnung an das Jagdblog den "Jägerinnen - der etwas andere Jagdkalender 2014" zu kreieren.

Dass die Abwandlung unseres Blognamens nun zur Vermarktung des neuen Jägerinnenkalenders 2014 benutzt wird, freut uns sehr.
Dass es sich beim "Jägerinnen  - der etwas andere Jagdkalender 2014" um einen Kalender handelt, der wenig mit der Jagd , aber viel mit nackten Mädes zu tun hat, die gut anzusehen sind, tut der Sache keinen Abbruch. 

Einen eindrucksvolles Video über die Entstehung des "Jägerinnen - der etwas andere Jagdkalender 2014" im Sommer 2014 kann man sich auf Youtube ansehen.

Wir weisen darauf hin, dass das Jagdblog in keinster Weise an der Auflagensteigerung des Jagdkalenders 2014 finanziell profitiert, wünschen der Firma Kamler aber trotzdem viel Erfolg mit dem neuen Jagdkalender 2014.

waimannsheil

Euer

stefan 





"Die Jäger wurden verunglimpft"

Das Interview, das Helmut Brücher, Mitglied des Landesvorstand des NABU Brandenburg der Potsdamer Neuesten Nachrichten ("Jägern geht es nur um Trophäen") gab, hat den Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Brandenburg dazu veranlaßt, der Potsdamer Neuesten Nachrichten eine Interview zu geben, in dem er den Anschuldigungen des NABU Vorstandsmitglied Helmut Brücher widerspricht:

Georg Baumannn, Geschäftsführer des Landesjagdvernband Brandenburg nimmt zu den Vorwürfen des NABU Vorstandes Helmut Brücher Stellung 
Photo: www.pnn.de

  "Die Jäger wurden verunglimpft" 

Georg Baumann, Chef des Landesjagdverbandes, über die Generalkritik des Naturschutzbundes an der Jägerschaft 
 


Herr Baumann, Brandenburgs Jäger machen nahezu alles falsch, hat Nabu-Landesvorstand Helmut Brücher in einem PNN-Interview gesagt. Fühlen Sie sich persönlich angegriffen? 

Nein, persönlich fühle ich mich nicht angegriffen. Allerdings verunglimpft Herr Brücher die rund 12 000 Jäger in Brandenburg, von denen übrigens viele auch Nabu-Mitglieder sind. Zudem geht seine Kritik an der Sache vorbei. Seine Äußerungen offenbaren schlicht mangelnde Sachkenntnis. Ob er damit als Mitglied des Jagdbeirats in Teltow-Fläming haltbar ist, darf zumindest bezweifelt werden. 

Unter anderem wirft Brücher Ihnen vor, ständig nur auf dem Hochsitz rumzusitzen und zu warten, bis mal ein Reh vorbeikommt. So könne man dem steigenden Hirsch-, Reh- und Wildschweinbeständen nicht Herr werden. Nötig wären sogenannte Bewegungsjadgen. 

Das zeigt die eben erwähnte Unkenntnis des Herrn Brücher. Bewegungsjagden sind seit Langem gelebte Praxis in den meisten Revieren Brandenburgs. Nur die Kombination aus engagierter Einzeljagd und Bewegungsjadgen bringen solche Jagderfolge, wie sie sich auch in der aktuellen Streckenstatistik ausdrücken.
 

Das vollständige Interview kann man auf dem OnlinePortal der Potsdamer Neuesten Nachrichten nachlesen

Zum vollständigen Interview von NABU Vorstand Helmut Brücher "Jägern geht es nur um die Trophäen"

24.11.13

Ein Jahr danach – Was geschah und geschieht an der Müritz?



Das Onlineportal des Jagdmagazins Wildundhund berichtet über die ersten Ergebnisse zur Untersuchung über Jagd im Müritz Nationalpark vor einem Jahr..


Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern zieht ein Jahr nach der Jagd im Müritz Nationalpark eine erste Bilanz  

Photo: www.wildundhund.de 

Tierschutzwidriges Jagen, Verstöße gegen Rechts- und Dienstvorschriften des Jagdleiters des Müritz Nationalparks hat die von Minister Dr. Till Backhaus selber eingesetzte Untersuchungskommission in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Rechtssicher, wie er betont. Die ersten Folgen sind deutlich: Der Jagdleiter hat endgültig seinen Job verloren. Ob er seinen Jagdschein behalten kann und ob Strafverfahren eröffnet werden, wird in Kürze entschieden.

Den vollständigen Artikel kann man auf dem Onlineportal des Jagdmagazins Wildundhund nachlesen

22.11.13

Die Stadt Warstein am Scheideweg - Hohe Jagdpachteinnahmen oder naturnaher Waldumbau


In kaum einer anderen Stadt wird die Diskussion um die zur Zeit anstehenden Jagdneuverpachtungen derart emotional geführt, wie die  in der Stadt Warstein. Dies hat einen einzigen Grund:
Es geht um sehr viel Geld!

Die Besonderheiten der Stadt Warstein

Jagdlich gesehen hat die Stadt Warstein etwas ganz besonderes zu bieten: Mit 5.000 ha städtischen Forstflächen ist die Stadt Warstein einer der größten Kommunalwaldbesitzer Deutschlands. Doch eine weiteren Besonderheit sorgt dafür, dass man mittlerweile getrost bei den Jagdverpachtungen von der "Causa Jagdverpachtung Warstein" sprechen kann: Die Jagdreviere der Stadt liegen vor den Toren der nordrhein-westfälischen Ballungsgebiete Köln/Bonn und dem Ruhrgebiet  mit einer zahlreich vorhandenen, zahlungskräftigen Jägerschaft. Bei diesen sind die überwiegend von der Stadt Warstein ausgeschriebenen Stadtreviere hochbegehrt. Zudem ist im Stadtwald das in Deutschland eher selten vorkommende Sikawild beheimatet. Nun wissen nicht nur ortsansässige Jäger, dass solche verkehrsgünstig gelegenen Hochwildreviere Begehrlichkeiten wecken, die die Jagdpachtpreise in für viele Jäger unerschwingliche Höhen treibt. Und obwohl die Jagdpachtpreise kaum in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, weiß jeder, dass Pachtpreise jenseits der 20 Euro/ha bezahlt werden. Daraus ergeben sich für das Stadtsäckel der Stadt hochlukrative jährliche Einnahmen im sechsstelligen Bereich, auf sie man nicht verzichten will. Bei "Kunden", die solche Pachtpreise zahlen, muss auch eine Stadt Zugetändnisse machen. Diese Zugeständnisse werden insbesondere in der Form gemacht, dass man dem Jagdpächter bei der Festsetzung des Schalenwildbestandes weitestgehend freie Hand läßt. Wer eine Hohe Jagdpacht zahlt, der fordert das Recht, die Angemessenheit der Schalenwilddichte selbst zu bestimmen. Dies ging viele Jahrzehnte gut, jedoch setzte der Wibelsturm "Kyrill" diesem gentlemen agreement "Hohe Wildbestände gegen hohe Pacht" abrupt ein Ende.

Die Folgen von Kyrill auf die Jagdverpachtungen und der naturnahe Waldumbau

Nun ist es mittlerweile Stand der Wissenschaft, dass Monokulturen besonders anfällig gegen Sturmschäden sind. Fehlende Naturverjüngung im unteren Bereich der Baumkronen alter Bäume geben dem Sturm Angriffsfläche und es kommt, wie man im Sauerland besonders deutlich nach dem Sturm Kyrill sehen konnte, zu gewaltigen Stumschäden insbesondere an den Altholzbeständen. 


Sturmschäden nach Kyrill im Stadtforst Warstein 
Deutlich sichtbar ist die fehlende Naturverjüngung, hervorgerufen durch überhöhte Schalenwildbestände
Photo: www.strassenweb.de.

7 Jahre nach den Aufräumungsarbeiten nach dem Sturm Kyrill ergibt  sich für den Stadtforst Warstein aber ein gewaltiges Problem: Die für eine hohe Jagdpacht geduldeten hohen Schalenwildbestände lassen eine natürliche Verjüngung der Stumschadensfläche nicht zu. Nur kostenintensive Aufforstungs- und Gatterungsmaßnahmen ermöglichen eine Wiederaufforstung der Sturmschadensflächen. Doch diese Aufforstungsmaßnahmen, die sich schnell auf 5.000 bis 10.000 Euro/ha belaufen können, will und kann die Stadt nicht ausgeben.

Bei den immensen Schadflächen, die der Sturm Kyrill im Stadtforst von Warstein angerichtet hat, wird auch schnell erkennbar, dass mit Jagdpachteinnahmen, selbst wenn sie jährlich 50 Euro/ha betragen würden, diese Gatter- und Aufforstungskosten niemals  kompensiert werden können.

Die Lehre aus Kyrill: Naturkatastrophen zwingen zum nachhaltigen Wirtschaften

Die immensen Zerstörung, die der Sturm Kyrill in den Monokulturen des Stadtforstes in Warstein angerichtet hat, haben etwas Gutes bewirkt: Dem kurzfristigen Wirtschaften (hohe Pachteinnahmen) stehen nun immense Aufforstungskosten gegenüber. Hohe Wildbestände, die zur Erzielung einer hohen Jagdpacht geduldet wurden, machen eine Aufforstung der Schadflächen nur mit einem hohen, aber unvertretbaren Aufwand möglich.

Der Stadtforst von Warstein steht exemplarisch für den Wandel weg vom kurzfristigen Profitdenken hin zum nachhaltigem Wirtschaften. Auch die Jägerschaft muss einsehen, dass sie sich diesem Grundsatz beugen muss und ihre Vorstellungen der bisherigen Jagdbewirtschaftung überdenken muss. Tut sie es nicht, droht weiteres Ungemach:

Die Alternative zur Jagdverpachtung heißt Regiejagd.


waidmannsheil

Euer

stefan

Pressestimmen zur Neuverpachtung vs. Regiejagd im Stadtforstes Warstein:

4.6.2013 Forstausschuss hält an Jagdpacht fest

27.6.2013 Jagd unter Aufsicht als richtiger Weg

28.10.2013 Jagdverpachtung: Die Diskussion geht weiter

20.11.13

Neues Jagdgesetz bleibt umstritten



 



Das Onlinepotal der Welt sieht in der Novellierung des Landesjagdgesetzes in Baden-Württemberg eine seltene Dompteurnummer.

Alte Rechte, neue Erkenntnisse, viele Emotionen und das Ringen um Akzeptanz: Seit Monaten arbeiten Jäger und Verbände an der Reform des Jagdgesetzes. Nun warten alle auf den grün-roten Entwurf

Monatelange Gespräche, doch es bleibt ein Zankapfel: Im Streit um ein neues Jagdgesetz ist eine einvernehmliche Lösung noch in weiter Ferne. Nach einer groß angelegten Beteiligung, bei der Jäger, Natur- und Tierschützer, Waldbesitzer und Kommunen seit Oktober vergangenen Jahres an einem Tisch über das Regelwerk diskutiert haben, ziehen die Beteiligten eine gemischte Bilanz. Wann das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch unklar. Von den regierenden Grünen heißt es dazu: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.

Den vollständigen Bericht kann man auf dem Onlineportal der Welt nachlesen

18.11.13

„Jägern geht es nur um Trophäen“




Nach Ansicht von Brandenburgs Nabu-Vorstand Helmut Brücher sind die Jäger schuld an den steigenden Tierbeständen im Land. 


Nabu-Landesvorstand Helmut Brücher über Gründe für den Anstieg der Reh-, Hirsch- und Wildschweinbestände in Brandenburg – und die für ihn richtige Art zu jagen.

Herr Brücher, die Wildtierbestände in Brandenburg haben zuletzt deutlich zugenommen. Landwirte und Forstleute beklagen zunehmende Schäden durch den Appetit der Tiere auf junge Baumtriebe und Feldfrüchte. Gefordert wird eine intensiviere Bejagung. Zu Recht?


Besser wäre eine geänderte Bejagung. Verstärkung heißt ja einfach nur mehr, aber weiter wie bisher.

Was läuft aus Ihrer Sicht bisher falsch? 

Die Grundfrage ist doch, haben wir trotz oder gerade wegen der Jagd so viele Paarhufer, also Rehe, Hirsche und Wildschweine. Tatsache ist, dass die Jäger durch die Fütterung und Kirrung der Tiere, also das Anfüttern für den Abschuss, eine natürliche Selektion, zu der auch die Wintersterblichkeit gehört, verhindern. Die von der Jägerschaft immer so hochgehaltene Hege, stellt in der Praxis nichts anderes dar, als die einseitige Förderung von guten Tieren, die der Jäger gerne erlegt und teilweise sogar die Vernichtung von vermeintlich bösen Predatoren, die aber im Naturhaushalt eine wichtige Aufgabe haben. Insbesondere bei Wildschweinen führt dies dazu, dass die Tiere das ganze Jahr über, auch schon im jungen Alter, Nachwuchs bekommen und dieser Nachwuchs auch bei Frostlagen überleben kann. Die bisherige Jagdmethode einer fast ganzjährig ausgeübten Jagd vom Hochsitz aus erfordert es, dass der Jäger dafür sorgt, dass die Tiere, die er erschießen möchte, bei ihm am Ansitz vorbeikommen. Das erfordert Fütterung, Kirrung und hohe Wildbestände. 

Die Jäger haben also ein besonders großes Interesse an hohen Wildbeständen?

Ja.
 
Das vollständige Interview kann man auf dem Onlineportal der Potsdamer Neuesten Nachrichten nachlesen


13.11.13

24. Jagdrechtstag vom 04.11. bis 08.11.2013 in Krefeld




Pressemitteilung des Deutschen Jagdrechtstages 
Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2013

I. Novellierung der Landesjagdgesetze

1. Der Deutsche Jagdrechtstag stellt fest: Bei beabsichtigten Novellierungen der Jagdgesetze ist zu beachten, dass das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht (Nutzung des Jagdrechts) Bestandteile des grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechts nach Art. 14 GG sind. Rechtsinhabern, Grundeigentümern und Jagdausübungsberechtigten, steht ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe zu.

2. Einschränkungen dieser Rechte sind nur im Rahmen der von der Verfassung vorgesehenen Schranken zulässig. Insbesondere eine Reduzierung der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstehen, ist nur aus überragenden Gemeinwohlinteressen zulässig. Dies gilt auch für ein Verbot bestimmter Jagdarten, Ausbildung von Jagdhunden oder eine pauschale örtliche Beschränkung und Änderungen der Jagdzeiten. Insgesamt dürfen die Einschränkungen in ihrer Gesamtheit nicht zu einer Aushöhlung des Jagdrechts und des Jagdausübungsrechts führen.

3. Eine waidgerechte Jagdausübung erfüllt die strengen Voraussetzungen des Tierschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze und übertrifft deren Vorgaben. Ideologisch geprägte Argumentationen und pauschale Verweise auf naturschutz- oder tierschutzrechtliche Argumente halten der verfassungsrechtlich notwendigen Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht stand.

4. Zusammenfassend stellt der Deutsche Jagdrechtstag hierzu fest, dass nicht die Jagd der Rechtfertigung bedarf, sondern ihre Einschränkung.

II. Bleifreie Munition

1. Der Deutsche Jagdrechtstag hält eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Jagdmunition geboten. Jede Regelung ist primär an der tierschutzgerechten Tötungswirkung sowie den Sicherheitsbelangen und der Lebensmittelsicherheit auszurichten.

2. Die Berufsgenossenschaft wird aufgefordert, die Unfallverhütungsvorschriften anhand der neuen Erkenntnisse zum unkalkulierbaren Abprallverhalten von Büchsenmunition zu überprüfen.

III. Waffenrecht

1. Der Deutsche Jagdrechtstag spricht sich dafür aus, differenziert zu erfassen und zu veröffentlichen, ob Straftaten, die mit Schusswaffen begangen werden, von legalen Waffenbesitzern mit registrierten Waffen oder von illegalen Besitzern begangen werden.

2. Der Deutsche Jagdrechtstag empfiehlt:

    a) die Tatbestände der Unzuverlässigkeit in § 5 WaffG zu konkretisieren, damit eine Vergleichbarkeit der Rechtsanwendung ermöglicht wird.

    b) eine Abstufung der möglichen Rechtsfolgen des § 5 I Ziff. 2 WaffG vorzusehen, um bei formalen oder geringfügigen Verstößen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren.