29.6.09

Die Dreifelderwirtschaft in den Zeiten der EU

Die Dreifelderwirtschaft ist eine Art der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, um einerseits den Ertrag zu steigern, andererseits aber den Boden nicht über zu strapazieren um eine nachhaltige Nutzung auch über mehrere Generationen zu gewährleisten.
Die Fruchtfolge lautete:

Sommerfrucht, Wintergetreide und Brache.


In der Zeit nach dem Krieg, als der Wiederaufbau und der Flüchtlingsstrom aus dem Osten der Bundesrepublik das berühmte Wirtschaftswunder bescherte, sprach man scherzhaft von einer modernen Form der Dreifelderwirtschaft, die Fruchtfolge lautete:

Sommerfrucht , Wintergetreide und Bauland.

Viele Landwirte, deren landwirtschaftliche Flächen am Stadtrand der prosperierenden Städten lagen, verkauften ihre Äcker und hatten oft für den Rest des Lebens ausgesorgt.

Nun will man niemandem seinen beruflichen Erfolg missgönnen, aber oft hat man bei unseren Landwirten den Eindruck, dass das Jammern zum Berufsstand gehört, wie der Traktor.
Viele Jäger beklagen sich, dass die Zunahme der Schwarzwildbestände von den Landwirten dazu genutzt wird, sich eine zusätzlich Einnahmequelle zu erschließen. Seit einigen Jahren macht scherzhaft eine neue Fruchtfolge die Runde.

Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, EU Subventionen und Wildschadenvergütung

Nun müssen zweifelsfrei Schäden ersetzt werden und auch hier soll dies nicht in Frage gestellt werden.
Aber:
Nachdem die EU festgelegt hat, dass alle Subventionszahlungen an die Bauern namentlich veröffentlicht werden müssen, haben wir Jäger zumindest die Möglichkeit, bei Verhandlungen über Wildschäden, im Internet die Zuwendungen des durch Schwarzwild geschädigten Bauern nachzusehen.
Das Nachschlagen der Beihilfen des Bauern im Internet gibt uns zumindest die Möglichkeit, Subventionen und zusätzlich geforderten Wildschaden ins Verhältnis zu setzen und argumentativ ins Feld zu führen, wenn es darum geht, den Schaden zu beziffern, schließlich sind einige tausend Euro Wildschaden für einige Pächter oft schwer zu verschmerzen, zumal er diese von seinem versteuerten Einkommen zu begleichen hat.

Ich bitte deshalb alle Jäger, vor den Verhandlungen mit dem geschädigten Bauern einen Blick ins Suchregister zu werfen, den Ort des Jagdbogens einzugeben und sich dort die EG Beihilfen des geschädigten Bauern anzusehen.
Ich bin mir sicher, dass diese Kenntnisse über geleistete EG Beihilfen bei der einen oder anderen Verhandlungen dienlich sein kann.

Hier die Suchmaske der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


waidmannsheil

Euer

stefan

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