6.5.08

Jagdschutzverein Passau und Umgebung geht neue Wege- Abmahnbogen für Hundehalter eingeführt

Dass es auch anders geht, wenn es um das Thema wildernde Hunde geht, beweist der Jagdschutzverein Passau und Umgebung.

Den Jägern der dortigen Kreisjägerschaft waren die häufig gerissenen Wildtiere ein Dorn im Auge.
Mit einem Abmahnungsbogen für Hundehalter werden die Besitzer auffällig gewordener Hunde abgemahnt.
Die Schreiben gehen als Abschrift an die zuständigen Behörden. Die vernachlässigte Aufsichtspflicht der Halter ist somit aktenkundig.

Es wäre wünschenswert, wenn dieses gemeinschaftliche Vorgehen der Jägerschaft Schule machen würde.Viel wichtiger aber ist ein Erfahrungsaustausch unter den Jägerschaften, um durch diesen neuen Weg mehr Verständnis für die Jäger und das leidige Hundeproblem in der Öffentlichkeit zu bekommen.


waidmannsheil

Euer

stefan


Über die Einführung eines Abmahnungsbogens für Hundehalter berichtet das Onlinemagazin der Passauer Neue Presse:
Streunende Hunde hetzen Wild zu Tode

Immer wieder schlimme Vorfälle im Neuburger Wald - Jagdschutzvereins-Vorsitzender fordert Hundeführerschein

Von Andrea Stadler.

Passau. Vermutlich ein großer Hund hat im Neuburger Wald eine hochträchtige Hirschkuh zerfleischt. Das ist leider kein Einzelfall: Immer wieder richten freilaufende Hunde unter Wildtieren ein Gemetzel an. Der Jagdschutzverein will nicht mehr länger tatenlos zuschauen. Der Vorsitzende Ernst Gerauer fordert einen Führerschein für Hundebesitzer.

Hunde haben naturgemäß einen Jagdtrieb. Dagegen ist nichts einzuwenden - bis zu dem Punkt, an dem die Tiere unbeaufsichtigt durch Wälder streifen und aus ihrem Instinkt heraus Rehe anfallen und töten.

Erst kürzlich machten Spaziergänger im Neuburger Wald bei Seestetten eine grausige Entdeckung: Sie fanden eine verendete, hochträchtige Hindin (Hirschkuh). Und das ist nicht das erste Mal, dass sich in diesem Gebiet eine Tier-Tragödie abgespielt hat. Erst letztes Jahr fraß ein freilaufender Schäferhund ein Rehkitz.

Im neuesten Fall deuten alle Verletzungen darauf hin, dass ein Hund für das Massaker verantwortlich ist. Die Hirschkuh weist tiefe Bisswunden am Hals, im Nacken, an der Schulter sowie an den Hinterläufen auf. »Es war sicher ein großer Hund, das äußert sich an den Bissen«, sagt ein Jäger. »Die Rehe werden solange von den Hunden gehetzt, bis sie völlig erschöpft sind. « Oft würden sich die gehetzten Tiere auch in einem Zaun verfangen und müssten dann qualvoll verenden.


Tiere sterben einen qualvollen Tod

Die gerissenen Tiere sterben meist einen grausamen Tod. Dies dokumentieren auch Bilder der jüngst getöteten Hirschkuh. Meist zerbeißt der Hund zuerst die Hinterläufe des Tiers. In diesem Fall ist das Tier noch am Leben, während es zerfleischt wird, dann verblutet es langsam.
Ernst Gerauer führt die Wildrisse auf falsche Tierliebe zurück: »Ein Hund muss erzogen und ausgebildet werden, auch wenn man dafür Zeit und Geduld investieren muss, denn dann hat man als Hundehalter Kontrolle über das Tier. « In Deutschland müssen Hundehalter ihre Tiere nicht verpflichtend in die Hundeschule schicken, nur Jäger sind zur Ausbildung verpflichtet.

Bei wildernden Hunden kristallisieren sich zwei Gruppen heraus: »Es gibt Hunde, die sich selbständig machen, ohne das der Besitzer etwas merkt, beispielsweise wenn das Tier nachts, wenn alle schlafen, aus dem Zwinger ausbricht und herumstreunt«, berichtet Gerauer. »Aber bei anderen Hundehaltern heißt's einfach ‘Kofferraum auf, Hund raus'. Viele Besitzer billigen, dass das Tier frei durch den Wald streift. « Grundsätzlich herrscht im Forst keine Leinenpflicht für Hunde, doch das Gesetz schreibt diese bei Tieren vor, die vom Besitzer nicht unter Kontrolle gehalten werden können. Gemeinden können souverän entscheiden, ob, wo oder ab welcher Tiergröße sie eine Leinenpflicht für nötig erachten.


Abmahnungsbogen für Hundehalter

Eine weitere gesetzliche Vorlage verpflichtet die Jäger zum Abschuss von wildernden Hunden, wenn diese beim Zerfleischen von Rehen erwischt werden. »Dieses Schicksal ereilt höchstens einen von 50 Hunden«, berichtet Gerauer. »Um die Hunde zu schützen, hat der Jagdschutz-Verein einen Abmahnungsbogen für Hundehalter eingeführt.

« Wenn ein Hund beim Wildern oder beim Reißen von Wild gesichtet wird und der Halter ermittelbar ist, erhält dieser eine Abmahnung. Auch der Polizei sowie der betreffenden Gemeinde wird eine Kopie dieses Schreibens übermittelt. Dadurch soll das Vergehen protokolliert werden. »Wenn ein Hundehalter zwei bis drei Abmahnungsbögen kassiert hat, erstattet der Jagdschutz-Verein Anzeige
.
« Doch damit sind die Probleme, die streunende Hunde mit sich bringen, nicht zu Ende: »Rehe geraten schnell in Panik und beginnen schon mit der Flucht, wenn sie in 300 Metern Entfernung einen Hund erblicken. Sie können dann auch über Straßen gehetzt werden und kollidieren im schlimmsten Fall mit Autos«, erklärt Gerauer. Auch die Bauern leiden unter den nachlässigen Hundebesitzern: »Oft liegt so viel Hundekot in den Wiesen und Feldern, dass es den Landwirten nicht mehr möglich ist, die Erträge zu verwerten, weil diese stark verschmutzt sind«. Ernst Gerauer sieht die Lösung der Problematik in einem Führerschein für jedem Hundehalter: »Als Hundebesitzer muss man sich an das Gesetz halten und man trägt die Verantwortung für sein Tier. Darauf soll der Führerschein immer wieder hinweisen. «


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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Lustig, die von mir in den letzen Jahren gesichteten freilaufende/wildernde Hunde trugen weder Schilder mit den Namen von den Besitzern, noch konnte ich sie einem Besitzer selbst zuordnen.

Und nun? An wen schicke ich die Abmahnung?

Ich finde: Purer Aktionismus ohne praktische Umsetzbarkeit.

Ausweg:

1.) Leinanzwang für Hunde überall, Ausnahme: auf ausgewiesenen Plätzen (in der Schweiz klappt das bestens) - die Aufklärungsversuche der letzten Jahre haben beim Gros der Bevölkerung nicht für das ersehnte "Klick machen" gesorgt.

2.) Bei Nachsuchen mit möglicher Reviergrenzenüberschreitung ist grundätzlich der Revierinhaber zu verständigen (sollte eigentlich Usus sein).

3.) Verantwortungsvoller und zurückhaltender Umgang des Jagdschutzberechtigten mit den ihm übetragenen Befugnissen. Evtl. Reglemtierung durch die Erforderlichkeit der Einholung einer Abschußgenehmigung, Ausnahme: Gefahr im Verzug o.ä.

Anonym hat gesagt…

Das wäre immerhin mal eine Lösung.
Bei uns versuchen die Jäger Aufklärung zu betreiben, werden aber oft nur böse angefahren von den Leuten. 5 Rehe innerhalb von 4 Wochen - das ist nicht mehr tragbar!
Aber es interessiert ja niemanden der Nichtjäger.
Wer seinen Hund nicht im Griff hat, muss ihn nunmal an der Leine halten!

Anonym hat gesagt…

Sehr gute Arbeit!