9.1.07

Was passiert mit dem Geld der Jäger?

Die Idee der zweckgebundene Mittelverwendung

Schnell kommt bei Gesprächen bei der Jagd das Thema auf die Kosten, die im Laufe eines Jahres anfallen, wenn ein Jäger seinem Hobby, der Jagd, nachgeht.

Immer wieder stelle ich fest, dass Jäger - völlig im Gegensatz zu anderen Freizeitgruppen - doppelt belastet werden, den Jägern dies aber gar nicht bewusst ist. Auch in der Öffentlichkeit ist diese Doppelbelastung weitestgehend unbekannt.

Nach dem Entrichten der Jagdpacht und Jagdpachtsteuer, bei den staatlichen Forstämter sind es Gebühren für Pirschbezirke und Abschüsse, kommen auf den Jäger die eigentlichen, dem Jagdbetrieb direkt zuordnungsfähigen Kosten zu, wie Erstellen von Jagdeinrichtungen, Fahrt- und Übernachtungskosten, Wildschadenregulierung, Wildackerbestellung, Vorhaltung und Ausbildung der Jagdhunde oder Jagdaufsicht. Da die Arbeiten überwiegend ehrenamtlich erfolgen, fallen kaum oder wenig Lohnkosten an, aber auch diesen Einsatz gilt es, zu berücksichtigen.

Erfahrungsgemäß gilt für Jagdpächter folgende Faustformel:

(Jagdpacht + Jagdpachtsteuer) x 2 = Gesamtjagdkosten.

In hochpreisigen Revieren können die Einnahmen aus verkauftem Wild als vernachlässigbar klein angesehen werden, bzw. decken nur einen Teil der direkt zuordnungsfähigen Kosten ab.
Gerne wird in der Öffentlichkeit argumentiert, dass ein Hobby nun einmal Geld kostet und die Jäger sollten aufhören zu klagen.

Diese Argument ist jedoch in keinster Weise haltbar.

Zwar zahlt auch der Segler viel Geld für sein Hobby, wenn er sich eine Yacht leistet, aber eine Segelsteuer oder Gewässernutzungssteuer zahlt er nicht. Seine Ausgaben beschränken sich auf den Erhalt seiner Yacht.

Auch der Golfer zahlt oft üppige Beiträge in den Golfklub, aber seine Beiträge kommen ausschließlich dem Erhalt und der Pflege nur seiner Golfklubanlage direkt zugute.

Selbst der profilierungssüchtige Karnevalsprinz lässt sich seine Regentschaft einiges Kosten, eine Jeckensteuer zahlt er nicht.


Bei meiner Recherche im Internet, wie hoch die Einnahmen der Gebietskörperschaften und privaten Eigentümer aus der Jagdpachterhebung und deren Besteuerung sind, fand ich keinerlei Informationen. Weder auf der Homepage des DJV, noch auf der Homepage des ÖJV als die beiden großen Interessenvertretungen der Jägerschaft, fand ich darüber keinerlei verwendungsfähige Daten. Deshalb habe ich einfach eine wage Schätzung unter Zugrundelegung bekannter Daten vorgenommen.

Gesamtfläche der Bundesrepublik: rund 357.000 qkm, davon

- 53,5 % Landwirtschaft,
- 29,5 % Forstwirtschaft,
- 1,8 % Wasserfläche und
- 2,4 % Ödland

Quelle: wikipedia

Über die in den Jagdgenossenschaften zusammengefassten Grundeigentümer können somit auf über 80 % verpachtungsfähige Fläche zurückgreifen, mit denen sie Einnahmen erzielen, was etwa 285.000 qkm Fläche entspricht und umgerechnet eine Fläche von 28, 5 Mio Hektar ergibt.

Geht man nun von einem durchschnittlichen Pachtpreis inklusive Jagdpachtsteuer von nur 12,00 Euro aus, was sicherlich nicht zu hoch angesetzt ist, so ergeben sich Gesamteinnahmen von jährlich 342 Millionen Euro.

Nun wird sich kein Jäger finden, der ernsthaft diese Einnahmen in Frage stellt, aber:

Was passiert mit dem Geld der Jäger?

Viele andere Staaten haben bereits bewiesen, welche großen Vorteile sich in der klaren Mittelverwendung bei den Einnahmen aus der Jagd ergeben. Zwar wird immer noch heftig über den Sinn und Zweck der Großwildjagd in den südafrikanischen Ländern diskutiert, seitdem man aber immer mehr dazu übergeht, die Einnahmen aus den Trophäengeldern dem Erhalt der Reservate und der Erhaltung der Naturschutzgebiete zufließen zu lassen, verstummen die Stimmen die Jagdgegner immer mehr.
Das Schlagwort heißt dort zweckgebundene Mittelverwendung.

Für unsere Kulturlandschaft hieße das, dass zumindest ein Teil der zu entrichtenden Jagdpacht in Re-Naturierungs-Maßnahmen fließen würde. Dies wären das Anlegen von Feuchtbiotopen, Wiederherstellung von Knicks und Hainen oder Renaturierung von Bachbegradigungen.

Die Idee der zweckgebundenen Mittelverwendung hätte gleich mehrere Vorteile:

1. Dem Bürger und der Öffentlichkeit würde dadurch erst bewusst, dass die Jäger mit ihrem Hobby direkt die Pflege unserer Landschaft bezahlen.

2. Das Bild der Jäger in der Öffentlichkeit würde in einem besseren Licht erscheinen, zumal nur wenige Menschen wissen, welche hohen zusätzliche Kosten Jagdpacht und Jagdpachtsteuer ausmachen und vom Jäger aufzubringen sind.

3. Der Wert des zu verpachtenden Jagdbogens würde nachhaltig gefestigt, was auch im Interesse der Jagdgenossenschaft liegen sollte.

4. Nicht zuletzt käme die zweckgebundene Mittelverwendung einer ökologischen Verbesserung unserer Kulturlandschaft zugute.

5. Viele dieser Maßnahmen sind einmalige Investitionen ohne hohe Folgekosten und somit gut kalkulierbar.


Das bereits von der Deutschen Wildtier Stiftung ins Leben gerufene Projekt "Lebensraum Brache" zeigt in die richtige Richtung, und kann bei der Umsetzung Hilfestellung bieten.

Es liegt einzig an uns Jägern, bei den Jagdgenossenschaften darauf hin zu wirken, dass zumindest ein Teil unserer Gelder, die wir für die Ausübung der Jagd ausgeben, als zweckgebundenen Mittelverwendung in die Landschaftspflege und in den Naturschutz zurückfließen.

Waidmannsheil

stefan fügner

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