Das Amtsgericht Dannenberg fällte ein für die Jäger wichtiges Urteil:
Ein Jäger hatte einen bereits kranken Wolf beschossen, der später von einem anderen Jäger erlegt wurde.
Während der Erleger noch auf seine Verurteilung wegen Krankheit wartet, wurde der andere nun zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt und muss Jagdschein und Waffenbesitzkarte abgeben. Obwohl ein Gutachten zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er nicht der Erstschütze war, wurde er wegen des Tötens eines streng geschützten Tieres verurteilt.
Das Argument wegen des Tierschutzes, ein geschütztes und verletztes Stück Wild durch einen Schuss von den Qualen zu befreien, gilt für geschützte Tiere nicht.
Artenschutz geht vor Tierschutz muss es für uns Jäger heißen, wenn das leidende Stück Wild nicht zum jagdbaren Wild gehört.
Einen interessanten Kommentar zum verurteilten Jäger findet man auch im Jagdblog des "Hundsrückwilders"
waidmannsheil
Euer
stefan
Über die Verurteilung des Jägers vor dem Dannenberger Amtsgericht berichtet das Onlinemagazin der "Welt"
Jäger muss 1000 Euro Strafe für Schüsse auf Wolf zahlen
Dannenberg - Weil er vor knapp zwei Jahren einen Wolf im Wendland angeschossen hat, ist ein 53-Jähriger vom Amtsgericht Dannenberg zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er die Tatwaffe abgeben, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Er bestätigte einen Bericht der "Elbe-Jeetzel-Zeitung".
Dannenberg - Weil er vor knapp zwei Jahren einen Wolf im Wendland angeschossen hat, ist ein 53-Jähriger vom Amtsgericht Dannenberg zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt worden. Außerdem muss er die Tatwaffe abgeben, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Er bestätigte einen Bericht der "Elbe-Jeetzel-Zeitung". Der Jäger hatte in der Verhandlung angegeben, dass er den Rüden erlösen wollte. Sachverständige bestätigten, dass der Wolf bereits verletzt war. Trotzdem hätte der 53-Jährige nicht auf das streng geschützte Tier schießen dürfen. Bei einer Jagd in der Nähe der Ortschaft Gedelitz hatte der 53-Jährige durchs Fernglas den Wolf entdeckt, der durch eine Kugel des späteren Todesschützen bereits schwer verletzt am Boden lag.
Er schoss auf den Kopf des Tieres, traf, tötete den drei bis vier Jahre alten Wolfsrüden aber nicht mit der Kugel. Dies besorgte schließlich der andere Jäger. Ein Urteil gegen den Todesschützen steht noch aus. Sein Verfahren wurde wegen Krankheit abgetrennt. Naturschützer vermuten, dass der Wolf auf Brautschau im Wendland unterwegs war und aus Ostdeutschland stammte. Experten schätzen den Bestand in Deutschland auf 35 Tiere. dpa
Bericht über den Prozessverlauf von Werner Lampe:"Finger gerade lassen"
1.12.09
1000 Euro Geldstrafe für den Schuss auf einen Wolf
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