Dies ist zusammenfassend das Ergebnis eines strafrechtlichen Gutachtens, das der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. bei der Rechtsanwaltskanzlei Caspers & Mock in Koblenz in Auftrag gegeben hat.
Die ausführliche Stellungnahme zum Gutachten des NABU Wolfexperten Magnus Herrmann und des NABU-Präsident Olaf Tschimpke kann man auf der Homepage des NABU nachlesen.
Dort kann auch das Gutachten heruntergeladen werden.
Für Rückfragen:
Magnus Herrmann
NABU-Referent für Natur- und Artenschutz
Tel. 030-284984-1618
Magnus.Herrmann@NABU.de
Rechtsanwalt Roland Schmidt
Rechtsanwalt Simon Lüders, LL.M.
Tel. 0261-4049924
schmidt@caspers-mock.de
waidmannsheil
Euer
stefan
8.9.09
"Die Tötung eines Wolfes stellt einen schwerwiegender Verstoß gegen den Artenschutz da"
von Stefan am Dienstag, September 08, 2009
Labels: Nachhaltigkeit, Naturschutz, Recht, Wolfspopulation
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