3.3.10

Auch der Verband der Jagdgenossenschaften in Hessen plädiert für die Abschaffung der Jagdsteuer


Karl Rühl, Vorsitzender des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften im Vogelsbergkreis, ist sichtlich "verschnupft" über das gebrochene Wahlversprechen, die Jagdsteuer hessenweit abzuschaffen



Die Jagdpachtpreise zeigen in Zeiten von Wirtschaftskrise eine fallende Tendenz.
Auch fehlt es an Nachwuchs bei den Jagdpächtern. Der junge, beruflich erfolgreiche Mensch muss heute flexibel sein und mit solchen Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg hat man zwar das Geld, eine Jagd zu pachten, diese für wirtschaftlichen Erfolg notwendige Eigenschaft ist aber mit einer 9- oder gar 12-jährige Pacht kaum vereinbar.

Unkalkulierbare Wildschäden, für die der Jagdpächter persönlich haftet, verschärfen den Druck auf die Pachtpreise. Eine statistische Erfassung der flächendeckenden fallenden Jagdpachtpreise liegt der Öffentlichkeit zwar nicht vor, aber ein Verband kennt diese Zahlen sehr genau.

Die Schwierigkeiten bei der Jagdverpachtung bekommen auch Jagdgenossenschaften zu spüren, die bisher kaum Schwierigkeiten hatten, ihre guten Hochwildreviere zu verpachten.
Schnell wird dann nach Möglichkeiten gesucht, das Anpachten von Revieren attraktiver zu machen, weshalb sich nun auch der Verband der Jagdgenossenschaften in Hessen für eine flächendeckende Abschaffung der Jagsteuer ausgesprochen hat.
Dort empfindet man die auf sie Jagdpacht erhobene Jagdsteuer als unnötigen zusätzlichen Kostenfaktor beim Jagdpachtpreis.

Der eher selten in die Öffentlichkeit tretende Verband der Jagdgenossenschaften findet harte Worte für diese Bagatellesteuer und bezeichnet sie als "überholt und Unsinn".

Die Stellungnahme des Geschäftsführer Björn Schöbel des Verbandes der Jagdgenossenschaften in Hessen zur Jagdsteuer in Hessen erschien im Kreisanzeiger, dem Onlinemagazin der Zeitungsgrupe Zentralhessen.

waidmannsheil

Euer

stefan


Jagdsteuer macht Natur und Tierschutz teuer

Verband der Jagdgenossenschaften Hessen plädiert für Abschaffung der Jagdsteuer - "Längst überholt und Unsinn"

Ein kritisches Thema bei der Hauptversammlung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen (siehe Bericht auf dieser Seite) war die Jagdsteuer. Jagdpächter und Jagdgenossenschaften möchten diese Steuer, die aufgrund des Kommunalen Abgabegesetzes durch die Landkreise erhoben werden kann, gerne durch den Gesetzgeber auch in Hessen abschaffen lassen. In einigen Bundesländern, so Geschäftsführer Björn Schöbel, wird dies bereits praktiziert.

Die Jagdsteuer wurde vor mehr als 100 Jahren als eine Art Luxussteuer ("Wildbretsteuer") eingeführt. Damals lag die Jagd zum großen Teil in der Hand eines abgegrenzten Personenkreises. Der öffentliche Nutzen war gering. Das hat sich aus der Sicht der Jagdpächter und der Jagdgenossenschaften wesentlich geändert. Mit der Jagd sei längst kein Geld mehr zu verdienen. Vielmehr hätten die Jagdpächter neben dem Pachtpreis immense Aufwendungen für den Ersatz von Wildschäden. Zudem leisteten sie freiwillig Erhebliches für den Natur- und Artenschutz und verhinderten Wildschäden und Wildkrankheiten. Allein die Entsorgung von jährlich 40 000 überfahrenen Wildtieren durch die Jäger entlaste Staat und Kommunen jedes Jahr um rund drei Millionen Euro. Steuerpflichtig für die Jagdsteuer ist üblicherweise der "Jagdausübungsberechtigte." Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit liegt im Ermessen der Städte und Landkreise. Sie zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern verlangt. In den Stadtkreisen wird die Steuer mangels Jagdflächen ohnehin nicht erhoben. Die Jagdsteuer wird vom Jagdpächter gezahlt, in Hessen verzichten von den 23 Landkreisen 13 auf diese Einnahme. Der Vogelsbergkreis erhebt 17 Prozent Jagdsteuer, ab 1. April ist diese Jagdsteuer durch Kreistagsbeschluss reduziert worden auf zwölf Prozent . Die Einnahmen für den Vogelsbergkreis betragen jährlich etwa 240 000 Euro. Die bejagbare Fläche im Vogelsbergkreis beträgt 104 000 Hektar.

Karl Rühl (Bild) aus Ulrichstein, seit zwölf Jahren Vorsitzender des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften im Vogelsbergkreis und für 148 von insgesamt 163 Jagdgenossenschaften zuständig, ist sichtlich "verschnupft" darüber, dass diese Bagatellsteuer durch den Hessischen Landtag nicht abgeschafft wurde, obwohl man dies "politisch" vor der Landtagswahl versprochen hatte, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich machte. Der Vogelsbergkreis erhebt diese Jagdsteuer nach wie vor; im Landkreis Gießen sei sie momentan ausgesetzt worden. "Wir werden uns zu wehren wissen", stellte Karl Rühl fest und wies darauf hin, dass im Bereich Mücke bereits die Jäger und Hegegemeinschaft dazu übergegangen sind, totes Wild nicht mehr abzuholen und zu entsorgen. Kreis, Land, oder Gemeinde müssten dann als zuständiger Straßenbaulastträger dies selbst vornehmen. "Das kostet dann richtig Geld" erklärt Rühl.

Straßenbaulastträger seien verpflichtet, verendetes oder totes Wild auf der Straße zu entsorgen. Die Hegegemeinschaften und Jäger hätten dies immer selbst vorgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass man sich in Hessen und in vielen Landkreisen nicht auf eine einheitliche Reduzierung oder gar Abschaffung der Jagdsteuer mit der Politik einigen könne, gingen viele Jagdpächter jetzt dazu über, diese Entsorgung des getöteten Wildes nicht mehr vorzunehmen. Dann muss der jeweilige Straßenbaulastträger dies selbst veranlassen und die dafür notwendigen Kosten auch selbst bezahlen.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes der Jagdgenossenschaften, Karl Rühl (Ulrichstein) fordert die Abschaffung der Jagdsteuer.

1 Kommentar:

doclipps hat gesagt…

Stefan,

ich hab´s schon mal erwähnt: Alle guten Steuerjuristen sind der fundierten Meinung, dass die Jagdsteuer verfassungswidrig ist - das hat ein hervorragender Vortrag auf dem Deutschen Jagdrechtstag schon vor Jahren sauber belegt. Nur die Gerichte haben´s noch nicht gemerkt!

Gruss und Weidmannsheil
Dr. Wolfgang Lipps
JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz