20.9.17

Promovierte Wildbiologin erklärt den Jägern die tierschutzgerechte Jagd


Schon viel wurde geschrieben über die Waidgerechtigkeit. Insbesondere die traditionell orientierten Jäger tragen sie wie eine Monstranz vor sich her. Wobei sich unter dem Dach der Waidgerechtigkeit völlig sinnfreie Rituale wie der letzte Bissen ebenso vereinen, wie die Würdigung des Wildes, dem man alles erdenkliche Leid ersparen will. (Tierschutzgedanke) Diskutiert man im Detail mit Jägern über Waidgerechtigkeit, so ist es jedoch einfacher, einen Pudding an die Wand zu nageln, als mit ihnen einen gemeinsamen Nenner in einzelnen Punkten zu erzielen.

Im Gegensatz zur Waidgerechtigeit, die ein rechtsunbestimmter Begriff ist, umreisst das Tierschutzgesetz ganz klar, wann und wie ich ein Tier töten darf. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind, das unterscheidet das Tierschutzgesetz von der Waidgerechtigkeit, strafbewehrt!

Immer wieder bin ich erstaunt, wie lax auf Gesellschaftsjagden und bei Ansitzjagden die wichtigen Grundregeln einer tierschutzgerechten Jagd von der Jagdleitung außer Acht gelassen werden.
Insbesondere mit den aus Tierschutzgründen notwendigen schnellen Nachsuchen auf beschossenen Wildes und das konsequente Anordnen von Kontrollsuchen nach jedem abgegebenen Schuss nimmt man es auf vielen Jagden aus Zeit- und Personalgründen nicht immer so genau.

Die Wildbiologin Dr. Christine Miller (Gams-Christl) hat nun in einem Vortrag vor einer bayerischen Jägerschaft, der aufgezeichnet und ins Internet gestellt wurde, ihre über viele Jahre zusammen getragenenen Daten vorgestellt.
Sie kommt zu einem erschreckenden Ergebnis:
Drückjagden, wie sie alljährlich in den Wäldern Bayern abgehalten werden, fördern weder die Jagdruhe, noch dienen sie der effizienten Bejagung und erfüllen oft noch nicht einmal die Mindestvoraussetzungen einer tierschutzgerechten Jagd!


Die Fakten sind sehr sorgfältig und über viele Jahre recherchiert. Frau Dr. Miller stellt mit ihnen den Jagdleitern von Drückjagden in Deutschland ein niederschmetterndes Urteil aus. Bleibt zu hoffen, dass sich innerhalb der Jägerschaften eine Änderung in der Form vollzieht, dass man vom rechtsunbestimmten Begriff der Waidgerchtigekeit Abstand nimmt und endlich dem Begriff Tierschutz bei der Jagd den Stellenwert einräumt, den der Gesetzgeber fordert.

Waidmannsheil

Euer


Stefan 

1 Kommentar:

cavecanem hat gesagt…

Sehr professionell und gut vorgetragen von Frau Dr. Miller. Wir können dankbar sein das sich jemand dieser Problematik annimmt. Was die Zukunft bringt wird man sehen. Auch im Bezug auf die ASP in Verbindung mit dem Einsatz von Hunden bzw. der Infektionsgefahr.
Gruß Heinz