Das neue Jagdjahr rückt näher und neben den Jagdverpachtungen nehmen auch die Anzeigen für angebotene Begehungsscheine stark zu. Scheinbar verleitet viele Jagdpächter der näherrückende Zahltag der Jagdpacht dazu, schnell noch einen Begehungschein auszuloben, um die anstehende Jagdpachtzahlung durch Einnahmen aus einem Begehungschein zumindest teilweise zu kompensieren.
Schwierig wird es für all die Jagdpächter, denen es im Jagdpachtvertrag untersagt ist, Entgelte aus der Jagd zu erzielen. (Verbot bzw. Genehmigungspflicht von entgeltlichen Begehungsscheinen).
Hier muss dann der euphemistische Begriff "Hegebeitrag" herhalten.
Beim Durchsuchen des Internets stieß ich heute auf eine Anzeige im Waffenportal Egun, die mich doch sehr verwunderte:
Hier die Anzeige im Wortlaut:
"Vergebe „Unentgeldlichen Begehungsschein“, an einen Jäger, gegen
Hegebeitrag (1.400,00€/Jahr) für einen separaten Revierteil (ca. 50ha) ab 1.4.2014
. Auftretende Wildschäden sind durch den Begehungsscheininhaber zu übernehmen.
Das Revier liegt ungefähr 30 Km Südöstlich von Bad Wildungen in Nordhessen. Der
separate Revierteil ist vom Gelände stark durchschnitten. Hat einen Waldanteil
von ca. 45%. Ist aber auch stark von üppigen Schlehdornhecken durchzogen. Der
Rest besteht aus Wiesen (ca. 15ha) und einigen wenigen Feldern (ca. 10 ha).
Wildschäden waren in den vergangenen 6 Jahren in sehr geringem Umfang
aufgetreten, wurden aber von den Jagdgenossen nicht geltend gemacht. Der Schutz
von Maisfeldern mit Elektrozaum wird zwingend erwartet! Dieser Revierteil wurde
bislang durch den Pächter kaum bejagt, deshalb gibt es dort auch nur eine
Reviereinrichtung (Kanzel). Allerdings müssen auch keine großartigen Ansitze
gebaut werden. Aufgrund der Geländebeschaffenheit reichen Schirme, Erdsitze
Leitern vollkommen aus. Vorkommendes Wild = Wildschein (kann durch Video
nachgewiesen werden), Rehe, Raubwild, Hasen. Der Begehungsscheininhaber wird
ebenfalls das durch den „Gruppenabschuss“ festgelegte Rotwild mitbejagen. Vom
Rehwild wird freigegeben 2 Rehböcke und 2 Stück Ricke/SR/Kitze. Der
Rehwildabschuss wurde in Vergangenheit "immer" zu 100% erfüllt. Alles
andere Wild kann ohne Anzahlbegrenzung bejagt werden. Das Wildbret/Wild gehört
dem Begehungsscheininhaber. Eine rustikale Möglichkeit zur Übernachtung im
Revier (Jagdhüte) gegen Nutzungsentgelt kann vermittelt werden. Für Fragen
stehe ich unter der Rufnummer 0173-7979079 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist
allerdings nur temporär besetzt."
Deshalb prüft die zu Beginn des Jagdjahres zahlreichen Angebote von Begehungsscheinen sehr genau. Oftmals steht dahinter nur die Absicht, sich ohne Gegenleistung einen Teil der Jagdpacht bezahlen zu lassen. Hier versucht ein Jagdpächter sogar noch, den Begehungscheininhaber an den Wildschäden zu beteiligen!
Redaktionelle Beiträge zum Thema Begehungsschein:
Der Begehungsschein (Teil 1 rechtlich)
Der Begehungsschein (Teil 2 jagdlich)
Die Bezahljagd-das rote Tuch der deutschen Jägerschaft
Der Begehungsscheininhaber als Jagdaufseher
Intervalljagd- eine Alternative zum Begehungsschein
Die Zukunft der Jagd, oder: Wieviel Professionalität verträgt das deutsche Jagdwesen?
Neu!
Begehungsscheinangebote auf einen Blick auf der Deutschlandkarte des Deutschen Jagdportals
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