3.10.13

Pressemitteilung des Nationalparks Wattenmeer und der Stadt Borken





Uferschnepfe mit Küken
Photo: Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Pressemitteilung
In zwölf Vogelschutzgebieten in Niedersachsen wird das LIFE „Natur“-Projekt „Wiesenvogelschutz in Niedersachsen“ (www.wiesenvoegel-life.de) durchgeführt. Das Projekt wird von der EU gefördert und vom Land Niedersachsen umgesetzt. Ziel ist es, europaweit im Bestand gefährdete Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Wachtelkönig, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel und Rotschenkel zu schützen, und gerade in Schutzgebieten besonders zu fördern. Dazu sind alle Beteiligten unter anderem durch die EU-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Hierzu werden Maßnahmen ergriffen, die den Lebensraum verbessern, wie z. B. eine angepasste Beweidung oder Mähnutzung auf Grünlandflächen.

Eine besondere Maßnahme ist auf den Ostfriesischen Inseln Borkum und Langeoog die Kontrolle eingeschleppter Beutegreifer fernab der Ortschaften, in den Schutzgebietsflächen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer. Sie fressen die Gelege und Küken am Boden brütender Vögel und bedrohen damit ihren Fortbestand. Eingeschleppt bedeutet dabei, dass die Beutegreifer von Natur aus nicht auf der Insel vorkommen würden. Sie wurden von Menschen auf die Inseln gebracht, leben jetzt aber nicht mehr in menschlicher Obhut. Dazu zählen z. B. verwilderte Katzen, Ratten oder Igel. Das Problem eingeschleppter Beutegreifer tritt als Problem des Artenschutzes weltweit auf, besonders auf Inseln. Es ist gängige Praxis, in Schutzgebieten den Einfluss dieser Tiere zu kontrollieren, gerade wenn besonders gefährdete Arten bedroht sind.

Auf den Ostfriesischen Inseln ist ein Ziel des LIFE-Projektes, die Zahl eingeschleppter Beutegreifer zu reduzieren. Dies erfolgt u.a.  auf der Grundlage des geltenden Jagdrechtes. Nach § 29 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) ist es gängige Praxis, u.a. wildernde Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu erlegen, eine gesonderte Genehmigung muss nicht erteilt werden. Der Jagdschutz gehört zur Hegeverpflichtung der Jägerschaft und wird landesweit ausgeübt. Die Kontrolle verwilderter Katzen auf den Inseln stellt daher keine Besonderheit dar. Der Jagdschutz dient also dazu, eine wertvolle und einzigartige Inselnatur vor negativen, von Menschen gemachten Einflüssen zu schützen.

Gleichzeitig muss aber auch die Ursache des Problems, nämlich die unkontrollierte Vermehrung und Verwilderung von Katzen auf den Inseln behoben werden. Dazu hat der Landkreis Leer eine Verordnung erlassen, nach der Katzenhalter im Kreisgebiet ihre Katzen kastrieren und markieren lassen müssen. Hierzu soll von Nationalparkverwaltung, Stadt Borkum und Tierschutzverein eine Kampagne zur Förderung der Katzenkastration gestartet werden, wie sie bereits auf Langeoog erfolgreich praktiziert wird. Es ist geplant, Katzenhalter von der Notwendigkeit der Maßnahme zu überzeugen und diese finanziell zu fördern. Um das Elend freilaufender Katzen durch Krankheiten, Parasiten und Unterernährung zu verhindern, wird auch von Tierschutzorganisationen die Kastration von Katzen befürwortet.

Die Nationalparkverwaltung ruft zu einem sachlichen Umgang mit dem Thema auf, damit die gemeinsame Verantwortlichkeit zum Schutz der Natur im Weltnaturerbe Wattenmeer auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Bei weitergehenden Fragen wird gebeten, die Nationalparkverwaltung unter poststelle@nlpv-wattenmeer.niedersachsen.de zu kontaktieren.

Weiere Beiträge zum Thema:

Keine Kommentare: