18.6.09

EU Hygieneverordnung stellt Jagdpächter vor neue Herausforderungen

Der Jagdpächter als Lebensmittelunternehmer


Viele Jagdpächter, die in den letzten Jahren regelmäßig ihre Abgabemengen an erlegtem Schalenwild an Wildhändler abgegeben haben, erhielten in den letzten Wochen von ihrem Wildhändler einen Brief, der ihnen den Spaß am Jagen gründlich verdorben haben wird. Sind es nicht nur die unkalkulierbaren Wildschäden, die vielen Jagdpächtern im Magen liegen, droht nun Ungemach vom Wildbretmarkt.

Wildbretpreise im freien Fall

Im Brief des Wildhändlers erhält er die aktuellen Wildbretpreise für das neue Jagdjahr nebst Begleitschreiben. Durch einen ruinösen Wettbewerb und ein Umsatzrückgang durch die Finanzkrise, so der Wildhändler, kann das Wildbret nur noch zu stark reduzierten Preisen angekauft werden.

Doch beim Lesen der neuen Preise trifft wohl jeden Jagdpächter der Schlag: Der Preis für Rehwild in der Decke beträgt 2,00 Euro/Kilo, der Preis für Schwarzwild in der Schwarte liegt sogar bei 0,60 Euro/Kilo.

Ursachen des Preisverfalls:

Doch das Argument der Wildhändler ist nur die halbe Wahrheit. Auslöser des Preisverfalls sind die stark eingeschränkten Vermarktungsrechte des Jagdpächters durch die neue Hygieneverordnung. Ohne hier eine genaue Analyse der Hygieneverordnung zu betreiben, wird der Jagdpächter durch das Hygienerecht in die Zange genommen.

Zum einen werden ihm bei der Verarbeitung des erlegten Wildes enge Grenzen gesetzt. Hier beschränkt sich seine Tätigkeit der Wildbretverarbeitung auf Erlegung, Bergung, Versorgung und Kühlung. Alle weiteren Tätigkeiten, wie das Zerwirken und Portionieren sind ihm, von Ausnahmen absehen, weitestgehend durch die Hygieneverordnung untersagt.

Zum weiteren werden ihm auch beim Vertrieb des Wildbrets enge Grenzen gesetzt. Nur noch der Verkauf der Tagesstrecke im näheren Umfeld um das Revier ist erlaubt. Bei der weiten Auslegung dieser Vorschriften der Hygieneverordnung bezüglich der Verarbeitung und des Vertriebs bewegt er sich schnell in einer juristische Grauzone, was jedoch unter der Berücksichtigung, dass es sich hier um verderbliche Lebensmittel handelt, tunlichst zu vermeiden ist.

Dieser Umstand hat dazu geführt, dass sich viele Jagdpächter, die in den letzten Jahren noch einen großen Teil ihrer Strecke selbst vermarktet haben, nun an Wildhändler wenden, um ihr Wildbret zu vermarkten. Dieser erhöhte Anfrage nach Abnahme des Wildbrets scheinen viele Wildhändler dahingehend zu verstehen, die Preise für Wild in der Decke massiv zu senken.

Lösung 1.Teil: Der Jagdpächter als Inhaber eines Lebensmittelbetriebes


Das Einrichten einer Wildkammer ist nur der erste Schritt zu einer professionellen Wildbretvermarktung







Photo: Dr Lipps



Viele Jagdpächter, wollen sie auch zukünftig nicht auf die Einnahmen aus dem Verkauf des Wildbret verzichten, werden nun gezwungen, einen Lebensmittelbetrieb anzumelden. Die gewerbliche Tätigkeit der Wildbretvermarktung ermöglicht es ihm, sich aus dem engen Korsett, das ihm bei der Verarbeitung und Vermarktung der Hygienevorschriften aufgezwungen wird, zu befreien. Er darf das erlegte Wild zerwirken und in Portionen in den Handel bringen. Zudem darf er Verarbeitungsbetriebe mit der Weiterverarbeitung des Wildbret beauftragen und diese Produkte vertreiben.

Doch mit der Anmeldung eines Lebensmittelbetriebes kommen auch kostenaufwändige administrative Arbeiten auf ihn zu. Eine Buchhaltung für das Finanzamt muss ebenso erstellt werden, wie eine sauber geführte Dokumentation über die Herkunft des verarbeiteten Wildbrets und dessen Verbleib. Auch erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die Behörden. Alle diese administrativen Kosten aber kann ein einzelner Jagdpächter, wenn er nur einige hundert Hektar bejagt, nicht kostendeckend alleine erwirtschaften.

Um den Lebenmittelbetrieb wirtschaftlich solide und ertragreich zu führen, muss er seine Dienstleistung mehreren Jagdpächtern in seiner Umgebung anbieten. Die gemeinsame gewerbliche Vermarktung des Wildbrets aus mehreren Revieren bringt erst die notwendige Auslastung des Lebensmittelbetriebes, um kostendeckend zu arbeiten.

Lösung Teil 2: Die „Erzeugergenossenschaft Wildfleisch“ als Vermarkungsinstrument

Mit der Gründung eines Lebenmittelbetriebes durch den Jagdpächter ist aber nur der erste Schritt zu einer modernen Wildbretvermarktung getan.

Beim Wildfleisch handelt es sich um ein Nischenprodukt, das über große Entfernungen in den Ballungsräumen vermarktet werden muss. Zudem fordern die Kunden Zuverlässigkeit bei der Belieferung. Beides kann ein einzelner Lebensmittelbetrieb nicht erfüllen, beschränkt er sich nur auf den Ankauf und auf das Zerwirken des Wildes in seinem Umfeld.

Um einen flächendeckende Versorgung der Kunden mit Wildfleisch zu gewährleisten, müssen sich die Lebensmittelbetriebe der regionalen Jagdpächter zu einer Erzeugergenossenschaft zusammenschließen, die den Vertrieb des anfallenden Wildfleisches koordiniert. Die Lebensmittelbetriebe der Jagdpächter melden der Genossenschaft aktuell das zur Vermarktung anstehende Fleisch sofort nach Erlegung und die Genossenschaft koordiniert die Verteilung auf die Kunden. Lagerung und Versand bleiben beim Lebensmittelbetrieb des Jagdpächters, die Genossenschaft nimmt die Bestellung der Kunden entgegen, steuert die Verteilung und betreibt das Inkasso. Durch die Mitgliedschaft in der Erzeugergenossenschaft hat der Jagdpächter mit einem Lebensmittelbetrieb Einblick in die Abläufe und ist an den Ausschüttungen beteiligt.

Fazit:

Wieder einmal zeigt sich, wie oft scheinbar kleine gesetzliche Änderungen eine große Wirkung auf einen Markt bewirken können und die Marktteilnehmer zum Umdenken zwingen.

Der nun notwendige Schritt hin zu mehr Professionalität im Jagdbetrieb sollte auch als Chance gesehen werden, schließlich steht die Zukunft der Jagd auf dem Spiel, denn ohne die Vermarktung des Wildes macht die Jagd keinen Sinn mehr.

Zudem ermöglicht eine professionelle Eigenvermarktung des Wildbrets den Jägern, sich in der Öffentlichkeit als Lieferanten von wertvollem und gesundem Fleisch darzustellen.


waidmannsheil


Euer


stefan



4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Wildbrethygieneverordnung ist nicht das Problem sondern die Schwarzmalerei von euch Zeitgenossen. Sauberes, qualitativ hochwertiges und schmackhaftes Wildbret ist seinen höheren Preis wert. Hier müssen die Jäger nicht labern, sondern arbeiten dieses den Verbrauchern klar zu machen. Es gilt dann erst schießen, wenn ich einen Kunden weiß, d.h. ich muß als Jäger einen Kundenstamm aufbauen.
"Heimisches Wild aus der Region" finden sie nicht bei "Aldi" oder "Lidl". Sagen Sie das den meist privaten Kunden. Tun sie sich mit den Metzgern zusammen und sichern sie diesen eine bevorzugte Belieferung zu, wenn die saisonale Nachfrage steigt, dann können sie auch normale Preise erwarten. Und hören Sie doch auf über die Veränderungen zu jammern, es gab genug Kandidaten die eine Unfallsau oder ein nach 12Stunden gefundenes Reh mit Pansenschuß noch vermarktet haben. Wer will denn so etwas noch essen?

lohrjaeger hat gesagt…

"Doch mit der Anmeldung eines Lebensmittelbetriebes kommen auch kostenaufwändige administrative Arbeiten auf ihn zu. Eine Buchhaltung für das Finanzamt muss ebenso erstellt werden, wie eine sauber geführte Dokumentation über die Herkunft des verarbeiteten Wildbrets und dessen Verbleib."

So? Wo steht denn das?
Wäre doch prima, wenn man das alles gegenüber dem Finanzamt geltend machen könnte.
Eine fette Rückzahlung wäre mir gewiß!

Die EU-Hygieneverordnung zwingt einen lediglich bestimmte Standarts beim Zerwirkraum einzuhalten. Sinn und Unsinn dieses Standarts lasse ich jetzt mal dahingestellt sein. Interessieren würde mich allerdings, wie das in den anderen EU-Ländern umgesetzt wird?!
Daß eine Meldung ans Veterinäramt geht ist auch klar, aber daßs hat noch lange nichts mit Buchhaltung und Finanzamt zu tun. Zumindest nicht in Bayern!

Gruß
Hermann,
der gerade seinen neuen Zerwirkraum plant!

schulze hat gesagt…

Vorab, ich bin einer der "bösen" Wildhändler. Aber wie bereits selber festgestellt ist neuerdings ein riesiger Kostenaufwand mit der Wildverarbeitung verbunden. Ich selber hatte in 2008 direkte Aufwendungen allein für Veterinär und Entsorgung von 94 ct/ kg Trendenz steigend. Den Euro je kg mehr würde ich gerne dem Jäger geben, wird aber anderweitig geschluckt. In 2000 gab es fast 1,-- DM/kg Knochen und Fettgeld, heute zahle ich 32 ct /kg. Das Wild wird heute 2 mal beschaut, erst mit, dann ohne Decke/Schwarte. Bis vor kurzen konnte man anhand des Stempels- Fünfeck- freilebendes von Zuchtwild unterscheiden, alles gefallen ... Der Buhmann ist also nicht der Händler, der selber unter der EU Verordnung leidet, sondern die fehlende Lobby der Jäger, welche den Politikern es ermöglicht an der Passion Jagd Abstriche zu machen. Jagd kann man nicht verbieten, durch gezielte Eingriffe bei Jagdrecht, Waffenrecht und Wildvermarktung kann man aber jedem die Lust an der Jagd vermiesen!

schulze hat gesagt…

Vorab, ich bin einer der "bösen" Wildhändler. Aber wie bereits selber festgestellt ist neuerdings ein riesiger Kostenaufwand mit der Wildverarbeitung verbunden. Ich selber hatte in 2008 direkte Aufwendungen allein für Veterinär und Entsorgung von 94 ct/ kg Trendenz steigend. Den Euro je kg mehr würde ich gerne dem Jäger geben, wird aber anderweitig geschluckt. In 2000 gab es fast 1,-- DM/kg Knochen und Fettgeld, heute zahle ich 32 ct /kg. Das Wild wird heute 2 mal beschaut, erst mit, dann ohne Decke/Schwarte. Bis vor kurzen konnte man anhand des Stempels- Fünfeck- freilebendes von Zuchtwild unterscheiden, alles gefallen ... Der Buhmann ist also nicht der Händler, der selber unter der EU Verordnung leidet, sondern die fehlende Lobby der Jäger, welche den Politikern es ermöglicht an der Passion Jagd Abstriche zu machen. Jagd kann man nicht verbieten, durch gezielte Eingriffe bei Jagdrecht, Waffenrecht und Wildvermarktung kann man aber jedem die Lust an der Jagd vermiesen!