Ich hatte schon viele Jahre vor der Erweiterung des § 11 eine Prüfung für Hundehalterausbilder gefordert. Viele Seminarteilnehmer, die zu mir kamen, hatten bereits mehrere Hundeschulen durchlaufen, bevor sie bei mir landeten und mir war klar, dass da in den Hundeschulen etwas gehörig schief läuft.
Die fehlende Durchführungsverordnung aber gestaltete das Ableisten des Fachgespräches für die Veterinärämter anfangs schwierig. Nachdem ich den Antrag beim Veterinäramt gestellt hatte, führte ich ein langes Gespräch mit der Rechtsanwaltskanzlei Ackenheil, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Es wurde klar, dass den Veterinärämtern ohne diese Verordnung einer Klagewelle von Hundetrainern drohte, denen mit dem Nichtbestehen des Fachgespräches eine existentielle Notlage drohte.
Doch das Veterinäramt meines Kreises handelte vorausschauend und erteilte mir erst einmal eine einjährig befristete Erlaubnis zur Jagdhundeausbildung. Da ich nicht auf die Einnahmen aus den Seminaren angewiesen bin, konnte ich es sicher wesentlich lockerer angehen, als manch hauptberuflicher Hundetrainer. Erst im Sommer dieses Jahres kam dann die Einladung zum Fachgespräch mit einer sehr genauen Auflistung der prüfungsrelevanten Themen. Etwa bei der Hälfte der Themengebiete konnte ich aus meinen vielen Jahren der Hundererfahrungen schöpfen, aber die andere Hälfte des geforderten Wissens, insbesondere die rechtlichen Themengebiete und die vielen Fachbegriffe mussten intensiv erlernt werden.
Es ist schon ein eigentümliches Gefühl, wenn man über 30 Jahre nach dem Studium wieder Bücher wälzt und sich auf eine Prüfung vorbereitet. Aber bei der Zuhilfenahme der Lernhilfe "Google", die es zu meiner Studienzeit noch nicht gab, kam ich gut voran. Etwa 2 Wochen des Lernens mit etwa 2-3 Stunden täglich lässt sich das fehlende Wissen aneignen.
Das Fachgespräch selber war mit einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil von zusammen fast 4 Stunden sehr umfangreich. Das Veterinäramt war sehr gut vorbereitet, hatte eine Prüferin, die nicht aus dem Kreisgebiet kam und der leitende Tierarzt fungierte als Beisitzer. Es gab prüfungsrechtlich nichts zu beanstanden.
Fazit: Mit den allgemeinen Kenntnissen, die ein Hundeausbilder auch nach jahrelanger praktischer Arbeit besitzt, ist diese Prüfung nicht zu bestehen. Wer im Lernen trainiert ist, der kommt mit 2 Wochen Vorbereitung und täglich 3 Stunden des Lernens hin. Es wurde erkennbar, dass das Veterinäramt nach einigen Anlaufschwierigkeiten wegen der fehlenden Durchführungsverordnung zum § 11 TierSchG sehr gut informiert ist und mit anderen Veterinärämtern gut vernetzt ist.
waidmannsheil
Euer
Stefan
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