18.5.14

Landesrechnungshof Thüringen rät der Landesregierung zur Abschaffung der Jagdabgabe



Landesrechnungshof sieht in der Jagdabgabe eine "instutionelle Förderung statt Projektförderung"

Viele Jäger zahlen sie anstandslos mit dem Lösen des alljährlichen Jagdscheins: Die Jagdabgabe.

Überhaupt zahlt der deutsche Michel viel und oft, man muss sich bei der Erhebung einer Abgabe nur durch den Staat einen guten Zweck bescheinigen lassen. So auch bei der Jagdabgabe, deren wohltätiger Zweck darin besteht,  Naturschutzmaßnahmen und das jagdliche Brauchtum zu fördern. Verfolgt man dann, wer die Mittel abruft, stellt man fest, dass es fast immer die gleichen Antragsteller sind: Die Jägerschaften. Diese lassen sich dann den Bau von Schießständen finanzieren oder kaufen Jagdhörner für ein Jagdhornbläsercorps davon. Für Kritiker wird aus der Jagdabgabe spätestens dann eine  verdeckte Zwangsmitgliedschaft, wenn  90% der Mittel wieder direkt in die Kreisjägerschaften zurückfließen.

Nun haben es die Jägerschaften aus der Tradition heraus geschafft, die Behörden auch noch  für das Eintreiben dieser Zwangsgelder einzuspannen. Dies wäre weiter nicht schlimm,  wird die Jagdabgabe mit dem Lösen des Jagdscheins fällig und somit ist der Verwaltungsaufwand der Beitreibung sehr gering.  Haarig wird es, wenn der Landesrechnungshof feststellt, dass die Verteilung der Mittel aus der Jagdabgabe nicht etwa aus der Jagdabgabe selbst finanziert wird, sondern vollständig vom Staat mit erheblichem personellen Aufwand erfolgt. Hier sieht der Landesrechnungshof unter dem Aspekt sparsamer Haushaltführung handlungsbedarf.

Doch weit schlimmer wiegt der Vorwurf des Landesrechnungshofes bei der Prüfung der Mittelverwendung. Zitat Landesrechnungshof Thüringen:

"Wir haben die Erhebung und Verwendung der Jagdabgabe in den Jahren 2009 bis 2012 geprüft. Dabei stellten wir fest, dass ein Großteil der aus Mitteln der Jagdabgabe finanzierten Zuwendungen eher den Charakter einer verdeckten institutionellen Förderung statt dem einer Projektförderung hatte. Ein Teil der Mittel wird zur Finanzierung der Infrastruktur der Zuwendungsempfänger (Jägerschaften anm. d. Red.) verwendet (z. B. Leasingraten für Kopierer, Telefonkosten und Porti)."
  
Spätestens jetzt dürfen sich nicht nur die Prüfer vom Landesrechnungshof, sondern auch der aufmerksame Leser fragen:

"Was bitte haben die Leasingraten von Kopierer einer Jägerschaft  mit der Förderung des Naturschutzes oder des jagdlichem Brauchtums zu tun?"

Richtigerweise sieht deshalb der Landesrechnungshof hier eine rechtswidrige institiutionelle Förderung, die einer Projektförderung, wie es die Abgabe vorschreibt, entgegen steht und somit abzulehnen ist.

Die Prüfung der Verwendung der Jagdabgabe im Land Thüringen durch den Landesrechnungshof zeigt einmal mehr, in welchen alten verkrusteten Strukturen sich die Jägerschaften bewegen. Dass man mit  solchen Ergebnisse eines Landesrechnungshofes Öl ins Feuer der Jagdgegner gießt, wird den Funktionären erst bewußt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Zwangsmitgliedschaften und die damit verbundenen Zwangsabgaben von  Verbänden und Kammern sind immer auch ein Angriff auf die Freiheit der Bürger und gehören abgeschafft. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht das mittlerweile in einigen Fällen so. Dies gilt auch für die Jagdabgabe. Der Bericht des Landesrechnungshofes Thüringen beweißt es.

Hier der vollständige Bericht des Landesrechnungshofs Thüringen zur Jagdabgabe 

waidmannsheil

Euer

stefan

1 Kommentar:

Gerhard hat gesagt…


Ebenso kritisch zu hinterfragen wäre die regelmäßig anfallende Gebühr (Zwangssteuer) für den Jagdschein. Ich bin der Meinung, dass es angemessener wäre, den Jagdschein auf Lebenszeit zu erteilen, so wie es mit dem Führerschein gemacht wird.