Sicherlich waren die Betreiber des Schießstandes in Gießen sich ihrer Vergehen nicht bewusst, anders ist es auch nicht zu erklären, warum durch eine freiwillige, vor der Verurteilung ergangene großzügige Spende an eine gemeinnützige Einrichtung die Schießstandbetreiber einer Verurteilung mit Vorstrafe entgangen sind.
Die unsachgemäße bzw. unterbliebene Entsorgung von leeren Patronenhülsen ist aus der Sicht des Amtsgerichts Gießen ein Umweltvergehen und somit strafbar.
Das Gerichtsverfahren wird weitere Untersuchungen nach sich ziehen. Auch bei anderen Schießstandbetreibern in Deutschland vermutet man bei den Staatsanwaltschäften einen unsachgemäßen Umgang mit Müll aus Schießständen.
Bleibt zu hoffen, dass es sich bei den Schießstandbetreibern schnell herumspricht, welche Maßnahmen zur Entsorgung von Schießstandabfällen zu treffen sind.
waidmannsheil
Euer
stefan
Von der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Gießen gegen 2 Schießstandbetreiber berichtet das Onlinemagazin der Gießener Allgemeinen:
Hohe Geldstrafe für Schießstand-Verantwortliche
Pohlheim/Lich (js).
Im September 2007 hatte die Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Vorsitzenden des Jagdvereins Hubertus Gießen, Peter Werner, und den Vorsitzenden des Wurftaubenclubs Oberhessen, Klaus Schwan, Anklage erhoben (Die »Allgemeine Zeitung« berichtete seinerzeit).
Die Vorwürfe lauteten »Bodenverunreinigung« und »Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen«. Vor einigen Tagen fiel durch das Amtsgericht Gießen in Übereinstimmung mit allen Beteiligten die Entscheidung, das Verfahren einzustellen - allerdings unter strengen Auflagen: Die beiden Vereinsvorsitzenden mussten jeweils 10 000 Euro für soziale Zwecke zahlen, was bereits erfolgt ist.
»Hätten wir die jeweiligem 10 000 Euro nicht gezahlt, wäre das Strafmaß noch höher ausgefallen«, sagte gestern Klaus Schwan vom Wurftaubenclub auf Anfrage der »Allgemeinen«. Auf »Anraten meines Anwalts habe ich aber die juristische Entscheidung akzeptiert«, so Schwan weiter, der weiterhin die vom Staatsanwalt erhobenen Vorwürfe zurückweist.
Der Wurftaubenclub nutzt eine Schießanlage gemeinsam mit dem Jagdverein »Hubertus Gießen und Umgebung«. Das Gelände liegt nahe des Neubaugebietes von Pohlheim-Dorf-Güll - allerdings in der Licher Gemarkung. Im Herbst 2006 hatten die Strafverfolgungsbehörden unter Federführung von Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner als Dezernent für den Umweltschutz das Gelände mit Schießstand durchsucht.
Staatsanwalt entdeckte bei Durchsuchung auch umweltgefährdende Abfälle
Die Ermittler hatten Wurftaubenbruch, Patronenhülsen mit Bleiresten, auch asbesthaltige Abfälle von Wellfaserplatten und alte Bahnschwellen gefunden, die durch ihre Konservierungsbehandlung auch Sondermüll sind. Die Ermittlungen waren durch Beschwerden einer Dorf-Güller Bürgerinitiative in Gang gebracht worden, die sich durch Lärm- und Umweltverstöße gefährdet sah. Dieser Fall hatmöglicherweise bundesweite Bedeutung: Wie Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner bestätigte, habe sich die Polizei mit anderen Dienststellen mit dem Hinweis in Verbindung gesetzt, wonach eine Gefährdung durch umweltgefährdende Wurftauben auch auf den Schießständen anderen Vereine vorliegen könnte. Offenbar ist dies der Fall: Die Vorsitzenden von Vereinen aus Nidda und Büdingen mussten ebenfalls Geldstrafen zahlen, wenn auch nicht in dem hohen Umfang wie Peter Werner und Klaus Schwan. Auch in anderen Bundesländern wird recherchiert. »Wie gefährlich die Rückstände von umweltgefährdenden Tauben sind, wurde uns durch ein Gutachten bestätigt«, so Hübner.
Es gibt eine Untersuchung durch das Umweltministerium in Baden-Württemberg von Böden und Pflanzen an ausgewählten Wurftaubenschießanlagen. Danach können im Gebiet solcher Anlagen die Böden durch Schadstoffe beeinträchtigt werden. In der Untersuchung heißt es: »Das durch den Schießbetrieb eingetragene Bleischrot korrodiert und verwittert je nach Standortverhältnissen unterschiedlich schnell, wodurch Blei sowie weitere Schadstoffe im Boden freigesetzt werden. Diese Schadstoffe können in Pflanzen, in das Sicker- und in das Grundwasser übergehen oder die Bodenorganismen schädigen.« Klaus Schwan vom Wurftaubenclub ist der Meinung, dass die üblichen Wurftauben keine Gefährdung bedeuten, was eine Untersuchung im Auftrag des Jagdvereins Hubertus und des Wurftaubenclubs zeige.
Klaus Schwan (Wurftaubenclub) spricht von Geschäftsschädigung
Schwan, Inhaber eines Geschäfts für Schießsport (Bereich im jagdlichen und sportlichen Wurftaubenschießen) sieht eine Geschäftsschädigung (Rückgang 60 bis 70 Prozent) durch das Verhalten der Gießener Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei, die andere Vereine vor dem Umgang mit den üblich gebräuchlichen Wurftauben gewarnt habe. Diese Vereine seien Geschäftskunden von Klaus Schwan, der ihnen diese Wurftauben verkauft habe. Schwan ist dazu übergegangen, »Öko-Tauben« zu verkaufen, die eine Umweltgefährdung ausschließen, aber teurer sind (hier wird als Bindemittel Baumharz oder Kunstharz verwendet). Schwan weist darauf hin, dass die Schießanlage in der Licher Gemarkung, die weiterhin in Betrieb ist, immer gereinigt worden sei. Die AZ versuchte, den Vorsitzenden des Jagdvereins Hubertus, Peter Werner, zu erreichen, der jedoch erst in diesen Tagen von einer Auslandsreise zurückkehrt.
21.2.09
Schießstandbetreiber im Visier der Staatsanwaltschaften
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1 Kommentar:
Leider zieht der Vorgang größere Kreise. So wird durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geprüft, wie mit den hessischen Schießständen in Bezug auf die zerschossenen Tontauben als auch der Bleibelastung weiter zu verfahren ist.
Gruß
Panitzki
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