Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) vom 30.11.2009
– Tierische Einwanderer weiter auf dem Vormarsch –
Deutschland wird als Einwanderungsland immer beliebter: Besonders Waschbär und Marderhund haben Deutschland für sich entdeckt. Mehr als 54.000 Waschbären kamen im Jagdjahr 2008/09 (April 2008 bis März 2009) zur Strecke – über 18.000 mehr als im Vorjahr. Darauf macht der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute in Bonn aufmerksam.
Neben dem Waschbär ist auch der Marderhund auf dem Vormarsch. Über 30.000 erlegten die Jäger in der vergangenen Saison. Das sind zwar 5.000 weniger als im Jahr zuvor. Allerdings haben Seuchenzüge von Staupe und Räude den Bestand kurzzeitig stark dezimiert. Die Entwicklung der Jagdstrecken verdeutlicht die rasante Verbreitung der beiden Wildtiere: Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der erlegten Waschbären und Marderhunde auf das 9-fache angestiegen.
„Eine effektive Kontrolle von Waschbär, Marderhund und anderer invasiver Arten ist zum Schutz der Artenvielfalt in Deutschland zwingend erforderlich. Vor allem heimische Boden- und Höhlenbrüter sind sonst gefährdet“, betonte DJV-Präsident Jochen Borchert. Waschbär und Marderhund sind besonders konkurrenzstarke Raubsäuger: Sie stellen wenige Ansprüche an den Lebensraum, vermehren sich schnell und sind bei der Nahrung wenig wählerisch. Hinzu kommt das Fehlen natürlicher Feinde. Internationale Artenschutzabkommen wie das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1992, Rio de Janeiro) und die Berner Konvention (1999) fordern deshalb eine strikte Kontrolle von Waschbär und Marderhund. Die Bejagung der dämmerungs- und nachtaktiven Räuber mit der Waffe ist allerdings schwierig. Nach Einschätzung des DJV ist deshalb die Fallenjagd unerlässlich.
Mit WILD, dem Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands, dokumentieren die Jäger flächendeckend die Ausbreitungsdynamik der beiden Raubsäugerarten Waschbär und Marderhund. Die aktuellen Zahlen erscheinen im Sommer 2010.
Freilebender Wolf in Tirol bestätigt.
Über das weitere Vordringen der Wölfe in Österreich berichtet das Onlinemagazin des Bieler Tagblatts:
Freilebender Wolf in Tirol bestätigt.
Ein freilebender Wolf hat im Oktober in Tirol insgesamt zwölf Schafe gerissen. Das hat die DNA-Analyse eines Speziallabors in Lausanne bestätigt.
(sda) Das Tier stammt aus einer italienischen Wolfspopulation, teilte das Land Tirol mit. Es sei wahrscheinlich, dass sich der Wolf nach wie vor in der Region aufhalte. Im vergangenen Monat seien aber keine besonderen Vorkommnisse gemeldet worden.
Im Tirol ist es der erste Wolfsnachweis seit 1956. In Vorarlberg wurde im August direkt an der Schweizer Grenze ein Wolf bestätigt. Im Kanton Graubünden waren in den letzten Jahren mehrere Wölfe nachgewiesen worden.
Freilebender Wolf in Tirol bestätigt.
Ein freilebender Wolf hat im Oktober in Tirol insgesamt zwölf Schafe gerissen. Das hat die DNA-Analyse eines Speziallabors in Lausanne bestätigt.
(sda) Das Tier stammt aus einer italienischen Wolfspopulation, teilte das Land Tirol mit. Es sei wahrscheinlich, dass sich der Wolf nach wie vor in der Region aufhalte. Im vergangenen Monat seien aber keine besonderen Vorkommnisse gemeldet worden.
Im Tirol ist es der erste Wolfsnachweis seit 1956. In Vorarlberg wurde im August direkt an der Schweizer Grenze ein Wolf bestätigt. Im Kanton Graubünden waren in den letzten Jahren mehrere Wölfe nachgewiesen worden.
28.11.09
Advent
Von Loriot
Es blaut die Nacht. Die Sternlein blinken.
Schneeflöcklein leise niedersinken.
Auf Edeltännleins grünem Wipfel
häuft sich ein kleiner weißer Zipfel.
Und dort, vom Fenster her durchbricht
den dunklen Tann' ein warmes Licht.
Im Forsthaus kniet bei Kerzenschimmer
die Försterin im Herrenzimmer.
In dieser wunderschönen Nacht
hat sie den Förster umgebracht.
Er war ihr bei der Heimespflege
seit langer Zeit schon sehr im Wege.
So kam sie mit sich überein:
Am Nicklausabend muß es sein.
Und als das Rehlein ging zur Ruh',
das Häslein tat die Augen zu,
Erlegte sie - direkt von vor'n
- den Gatten über Kimm' und Korn.
Vom Knall geweckt rümpft nur der Hase
zwei-, drei-, viermal die Schnuppernase.
Und ruhet weiter süß im Dunkeln,
Derweil die Sternlein traulich funkeln.
Und in der guten Stube drinnen,
da läuft des Försters Blut von hinnen.
Nun muß die Försterin sich eilen,
den Gatten sauber zu zerteilen.
Schnell hat sie bis auf die Knochen
nach Waidmanns Sitte aufgebrochen.
Voll Sorgfalt legt sie Glied auf Glied
- was der Gemahl bisher vermied -
Behält ein Teil Filet zurück,
als festtägliches Bratenstück.
Und packt zum Schluß - es geht auf vier -
die Reste in Geschenkpapier.
Da dröhnt's von fern wie Silberschellen.
Im Dorfe hört man Hunde bellen.
Wer ist's, der in so tiefer Nacht
im Schnee noch seine Runde macht?
Knecht Ruprecht kommt mit goldenem Schlitten
auf einem Hirsch herangeritten!
»Heh, gute Frau, habt ihr noch Sachen,
die armen Menschen Freude machen?«
Des Försters Haus ist tief verschneit,
doch seine Frau steht schon bereit:
»Die sechs Pakete, heil'ger Mann,
's ist alles, was ich geben kann!«
Die Silberschellen klingen leise.
Knecht Ruprecht macht sich auf die Reise.
Im Försterhaus die Kerze brennt.
Ein Sternlein blinkt: Es ist Advent.
Es blaut die Nacht. Die Sternlein blinken.
Schneeflöcklein leise niedersinken.
Auf Edeltännleins grünem Wipfel
häuft sich ein kleiner weißer Zipfel.
Und dort, vom Fenster her durchbricht
den dunklen Tann' ein warmes Licht.
Im Forsthaus kniet bei Kerzenschimmer
die Försterin im Herrenzimmer.
In dieser wunderschönen Nacht
hat sie den Förster umgebracht.
Er war ihr bei der Heimespflege
seit langer Zeit schon sehr im Wege.
So kam sie mit sich überein:
Am Nicklausabend muß es sein.
Und als das Rehlein ging zur Ruh',
das Häslein tat die Augen zu,
Erlegte sie - direkt von vor'n
- den Gatten über Kimm' und Korn.
Vom Knall geweckt rümpft nur der Hase
zwei-, drei-, viermal die Schnuppernase.
Und ruhet weiter süß im Dunkeln,
Derweil die Sternlein traulich funkeln.
Und in der guten Stube drinnen,
da läuft des Försters Blut von hinnen.
Nun muß die Försterin sich eilen,
den Gatten sauber zu zerteilen.
Schnell hat sie bis auf die Knochen
nach Waidmanns Sitte aufgebrochen.
Voll Sorgfalt legt sie Glied auf Glied
- was der Gemahl bisher vermied -
Behält ein Teil Filet zurück,
als festtägliches Bratenstück.
Und packt zum Schluß - es geht auf vier -
die Reste in Geschenkpapier.
Da dröhnt's von fern wie Silberschellen.
Im Dorfe hört man Hunde bellen.
Wer ist's, der in so tiefer Nacht
im Schnee noch seine Runde macht?
Knecht Ruprecht kommt mit goldenem Schlitten
auf einem Hirsch herangeritten!
»Heh, gute Frau, habt ihr noch Sachen,
die armen Menschen Freude machen?«
Des Försters Haus ist tief verschneit,
doch seine Frau steht schon bereit:
»Die sechs Pakete, heil'ger Mann,
's ist alles, was ich geben kann!«
Die Silberschellen klingen leise.
Knecht Ruprecht macht sich auf die Reise.
Im Försterhaus die Kerze brennt.
Ein Sternlein blinkt: Es ist Advent.
27.11.09
Die Pflicht zur Nachhaltigkeit
Wir haben die Erde nicht von unseren Eltern geerbt,
sondern wir haben sie nur von unseren Kindern geliehen
sondern wir haben sie nur von unseren Kindern geliehen
(indianisches Sprichwort)
25.11.09
Niederösterreichische Jäger starten Initiative gegen die Errichtung von Jagdgattern
Schon mehrfach hat das JagdBlog über den Unmut in der Jägerschaft berichtet, wenn es um das Thema Jagdgatter geht.
Bei der Diskussion über die Notwendigkeit solcher Gatter und die damit verbundene Jagd innerhalb dieser Einrichtungen sind die Jagdverbände erstaunlich schweigsam.
Außer dem Ökologischen Jagdverband (ÖJV) , der die Einrichtung des hessischen Jagdgatters im Reinhardswald als Jagdbordell bezeichnet, wird das Thema in der deutschen Jägerschaft weitestgehend totgeschwiegen.
Doch den Schaden, den solche Jagdgatter am Bild der Jäger in der Öffentlichkeit anrichten, ist enorm.
Es ist unmöglich, einem Nichtjäger ist diese Art der Jagd zu erklären. Gatterjagden sind nicht nur Wasser auf die Mühlen der Jagdgegner. Ihre Einrichtung verleitet dazu, die dort gezüchteten kapitalen Stücke als Handelsware in Reviere zu verkaufen, die für ihre Jagdgäste Trophäenträger zum Abschuss benötigen.
Die hochnotpeinliche Erlegung des Rekordhirsches Burlei durch Baron von Gemmingen-Hornbach scheinen viele bereits vergessen zu haben.
Auch das vom Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Viersen GMBH , Herrn Rolf Adolphs betriebene Damwildgatter im Brachter Wald, das von den Behörden genehmigt wurde, fügt der Jägerschaft schweren Schaden zu.
Einige Jäger in Niederösterreich haben von der Tatenlosigkeit der Jagdverbände und des Gesetzgebers die Nase voll und haben eine Initiative zur Abschaffung der Gatterung von Waldgebieten ins Leben gerufen.
Die Initiative sollte den Verbänden zu denken geben. Der Druck der Öffentlichkeit auf diese Relikte der Feudalzeit ist zu groß, als dass man das Thema totschweigen kann.
Die Jäger in Österreich beweisen es.
Über die Gründung der Initiative zur Abschaffung der Gatterjagd berichtet das Onlinemagazin des österreichischen "Kurier"
Der Aufstand der Jäger
Weidmänner aus Niederösterreich blasen zum Halali. Eine neu gegründete Initiative bekämpft die Errichtung von Jagdgattern.
Es ist zu befürchten, dass wir bald nur noch zwischen Zäunen jagen und wandern können", sagt Guck Fischer. Er ist nicht nur der Alt-Bürgermeister von Sooß (Bez. Baden) sondern auch Jäger aus Leidenschaft. Was ihn und etlichen seiner Jagdkameraden ein Dorn im Auge ist, sind so genannte Jagdgatter.
Dabei handelt es sich um mindestens 115 Hektar große, eingezäunte Waldgebiete, in dem Wildtiere gehalten und geschossen werden. "Das hat mit Jagdethik nichts zu tun", sagt der Jäger Franz Schweiger jun. aus Rohr im Gebirge (Bez. Wiener Neustadt).
Für Aufsehen hat zuletzt der russische Milliardär Rashid Sardarov gesorgt, der in Rohr im Gebirge im großen Stil ein Jagdgatter samt Jagdschloss errichtet. Der Trophäenjäger hatte eine Gesetzeslücke genutzt. Er suchte zur Tierhaltung nach dem Bundestierschutzgesetz an und ließ einen ganzen Berg umzäunen. 2010 ist ihm die Bewilligung für eine Eigenjagd sicher. Dann darf er im Gatter auch offiziell munter drauf los schießen.
"Bei den Jagdgattern handelt es sich um ein Relikt aus der Zeit der Feudalherrschaft", sagt Guck Fischer. "Da gehen ganze Waldstücke der Natur, dem Besucher und dem Förster verloren.
" Tiere, die oft anderswo gezüchtet werden, so die Jäger, werden in Jagdgatter verfrachtet, um dort - relativ einfach - geschossen werden zu können. "Oft sind die Tiere handzahm", so der Jäger Peter Riedmüller aus Hainfeld (Bez. Lilienfeld).
Jetzt soll eine Initiative der Jäger der Errichtung der umstrittenen Gatter Einhalt gebieten. "Wir wollen neue Jagdgatter verhindern", fordert Fischer. Das Land NÖ wurde bereits informiert. "Wenn nicht bald etwas geschieht, werden wir niederösterreichweit Unterschriften sammeln."
Auch beim NÖ. Landesjagdverband hält man nicht unbedingt viel von eingezäunten Jagdrevieren. "Eine Jagd ist nur das, was in freier Wildbahn stattfindet. Alles andere kann man nur als legalen Abschuss in einem Gehege sehen", erklärt der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Peter Lebersorger.
25.000 Hektar
Rund 1,5 Prozent der bestehenden Naturflächen in NÖ sind als Gatter bewilligt. "Wenn man bedenkt, dass das 25.000 Hektar sind, dann ist das ja nicht gerade wenig", so Lebersorger. Das größte Problem mit den aufgestellten Zäunen besteht darin, dass der Maschendraht oftmals wichtige Wildwechselrouten "durchschneidet". Viel bedenklicher seien jedoch die sogenannten Fleischgatter, in denen Wildtiere meist für den Verkauf gezüchtet werden. "Die Tiere werden narkotisiert und in andere Gehege in anderen Regionen gebracht. Das kann man dann als Täuschung des Konsumenten sehen", sagt Lebersorger. Etwa beim Verzehr des Wildbrets und dessen Herkunft.
Das Land ist gesprächsbereit. "Wir stehen Jagdgattern neutral gegenüber", so Kurt Wollinger, Leiter der Abteilung für Agrarrecht. "Sie sind im Jagdgesetz verankert. Mit einem Federstrich kann man sie nicht verbieten." Bei jeder Einschränkung der Eigentumsnutzung müsse man aufpassen. Wollinger: "Aber wenn alle, die am Jagdwesen mitwirken, eine Diskussion wollen, sind wir dafür offen."
Weiter Berichte zum Thema Jagdgatter:
LJV Nordrhein-Westfalen setzt Lokalfilz am Niederrhein ein Ende
ÖJV Hessen fordert Abschaffung des "Jagdbordells Reinhardswald"
"Rekordhirsch Burlei" beschäftigt weiterhin die österreichische Öffentlichkeit
Bei der Diskussion über die Notwendigkeit solcher Gatter und die damit verbundene Jagd innerhalb dieser Einrichtungen sind die Jagdverbände erstaunlich schweigsam.
Außer dem Ökologischen Jagdverband (ÖJV) , der die Einrichtung des hessischen Jagdgatters im Reinhardswald als Jagdbordell bezeichnet, wird das Thema in der deutschen Jägerschaft weitestgehend totgeschwiegen.
Doch den Schaden, den solche Jagdgatter am Bild der Jäger in der Öffentlichkeit anrichten, ist enorm.
Es ist unmöglich, einem Nichtjäger ist diese Art der Jagd zu erklären. Gatterjagden sind nicht nur Wasser auf die Mühlen der Jagdgegner. Ihre Einrichtung verleitet dazu, die dort gezüchteten kapitalen Stücke als Handelsware in Reviere zu verkaufen, die für ihre Jagdgäste Trophäenträger zum Abschuss benötigen.
Die hochnotpeinliche Erlegung des Rekordhirsches Burlei durch Baron von Gemmingen-Hornbach scheinen viele bereits vergessen zu haben.
Auch das vom Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Viersen GMBH , Herrn Rolf Adolphs betriebene Damwildgatter im Brachter Wald, das von den Behörden genehmigt wurde, fügt der Jägerschaft schweren Schaden zu.
Einige Jäger in Niederösterreich haben von der Tatenlosigkeit der Jagdverbände und des Gesetzgebers die Nase voll und haben eine Initiative zur Abschaffung der Gatterung von Waldgebieten ins Leben gerufen.
Die Initiative sollte den Verbänden zu denken geben. Der Druck der Öffentlichkeit auf diese Relikte der Feudalzeit ist zu groß, als dass man das Thema totschweigen kann.
Die Jäger in Österreich beweisen es.
Über die Gründung der Initiative zur Abschaffung der Gatterjagd berichtet das Onlinemagazin des österreichischen "Kurier"
Der Aufstand der Jäger
Weidmänner aus Niederösterreich blasen zum Halali. Eine neu gegründete Initiative bekämpft die Errichtung von Jagdgattern.
Es ist zu befürchten, dass wir bald nur noch zwischen Zäunen jagen und wandern können", sagt Guck Fischer. Er ist nicht nur der Alt-Bürgermeister von Sooß (Bez. Baden) sondern auch Jäger aus Leidenschaft. Was ihn und etlichen seiner Jagdkameraden ein Dorn im Auge ist, sind so genannte Jagdgatter.
Dabei handelt es sich um mindestens 115 Hektar große, eingezäunte Waldgebiete, in dem Wildtiere gehalten und geschossen werden. "Das hat mit Jagdethik nichts zu tun", sagt der Jäger Franz Schweiger jun. aus Rohr im Gebirge (Bez. Wiener Neustadt).
Für Aufsehen hat zuletzt der russische Milliardär Rashid Sardarov gesorgt, der in Rohr im Gebirge im großen Stil ein Jagdgatter samt Jagdschloss errichtet. Der Trophäenjäger hatte eine Gesetzeslücke genutzt. Er suchte zur Tierhaltung nach dem Bundestierschutzgesetz an und ließ einen ganzen Berg umzäunen. 2010 ist ihm die Bewilligung für eine Eigenjagd sicher. Dann darf er im Gatter auch offiziell munter drauf los schießen.
"Bei den Jagdgattern handelt es sich um ein Relikt aus der Zeit der Feudalherrschaft", sagt Guck Fischer. "Da gehen ganze Waldstücke der Natur, dem Besucher und dem Förster verloren.
" Tiere, die oft anderswo gezüchtet werden, so die Jäger, werden in Jagdgatter verfrachtet, um dort - relativ einfach - geschossen werden zu können. "Oft sind die Tiere handzahm", so der Jäger Peter Riedmüller aus Hainfeld (Bez. Lilienfeld).
Jetzt soll eine Initiative der Jäger der Errichtung der umstrittenen Gatter Einhalt gebieten. "Wir wollen neue Jagdgatter verhindern", fordert Fischer. Das Land NÖ wurde bereits informiert. "Wenn nicht bald etwas geschieht, werden wir niederösterreichweit Unterschriften sammeln."
Auch beim NÖ. Landesjagdverband hält man nicht unbedingt viel von eingezäunten Jagdrevieren. "Eine Jagd ist nur das, was in freier Wildbahn stattfindet. Alles andere kann man nur als legalen Abschuss in einem Gehege sehen", erklärt der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Peter Lebersorger.
25.000 Hektar
Rund 1,5 Prozent der bestehenden Naturflächen in NÖ sind als Gatter bewilligt. "Wenn man bedenkt, dass das 25.000 Hektar sind, dann ist das ja nicht gerade wenig", so Lebersorger. Das größte Problem mit den aufgestellten Zäunen besteht darin, dass der Maschendraht oftmals wichtige Wildwechselrouten "durchschneidet". Viel bedenklicher seien jedoch die sogenannten Fleischgatter, in denen Wildtiere meist für den Verkauf gezüchtet werden. "Die Tiere werden narkotisiert und in andere Gehege in anderen Regionen gebracht. Das kann man dann als Täuschung des Konsumenten sehen", sagt Lebersorger. Etwa beim Verzehr des Wildbrets und dessen Herkunft.
Das Land ist gesprächsbereit. "Wir stehen Jagdgattern neutral gegenüber", so Kurt Wollinger, Leiter der Abteilung für Agrarrecht. "Sie sind im Jagdgesetz verankert. Mit einem Federstrich kann man sie nicht verbieten." Bei jeder Einschränkung der Eigentumsnutzung müsse man aufpassen. Wollinger: "Aber wenn alle, die am Jagdwesen mitwirken, eine Diskussion wollen, sind wir dafür offen."
Weiter Berichte zum Thema Jagdgatter:
LJV Nordrhein-Westfalen setzt Lokalfilz am Niederrhein ein Ende
ÖJV Hessen fordert Abschaffung des "Jagdbordells Reinhardswald"
"Rekordhirsch Burlei" beschäftigt weiterhin die österreichische Öffentlichkeit
24.11.09
Im siebten Himmel
Wo die Landschaft wie unberührt ausschaut,
dort sitze ich gern stundenlang auf einem Hochsitz.
Und wenn ich versunken in meine Gedanken,
die Pfeife, gerade noch brennend,
nahe eine Rehgeiß mit ihren Kitzen bewundern kann,
dann bin ich im siebten Himmel.
aus dem Buch "Rückwechsel" von Rien Poortvliet
(Jagd- und Naturmaler 1932-1995)
Jagdgenossenschaften sind nicht sozialversicherungspflichtig
von Dr. Wolfgang Lipps
Jagdgenossenschaften dienen nicht unmittelbar und überwiegend dem Schutz und der Förderung der Landwirtschaft und sind deshalb nicht sozialversicherungspflichtig.
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften behaupten seit geraumer Zeit, die Jagdgenossenschaften seien zwar nicht unmittelbar Jagden, die bei ihnen nach § 123 Abs. 1 SGB VII versicherungspflichtig seien, aber sie dienten überwiegend und unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft. Deswegen hat die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland gegen eine Jagdgenossenschaft in Brandenburg einen Bescheid über den Beginn ihrer Zuständigkeit für diese Jagdgenossenschaft und auf der Grundlage dieses Bescheides Beitragsbescheide erlassen. Die Jagdgenossenschaft legte Widerspruch sowohl gegen den Zuständigkeitsbescheid als auch gegen die Beitragsbescheide ein und klagte gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft berief sich auf zwei Urteile einmal des Sozialgerichts Gotha vom 24.02.2003 und des Sozialgerichts Braunschweig vom 03.09.2004, die in ihrem Sinne entschieden hätten.
Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) hob durch Urteil vom 30. September 2009, Aktenzeichen: S 10 U 19/07 (noch nicht rechtskräftig) den Zuständigkeitsbescheid und alle Beitragsbescheide auf, setzte den Streitwert auf 5.000,00 EUR fest, und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Kostentragung.
Das Sozialgericht folgte voll umfänglich der Argumentation der Klägerin und stellte klar:
Nach ständiger übereinstimmender Rechtsauffassung gehört eine Jagdgenossenschaft nur dann zu den versicherungspflichtigen „Jagden“ im Sinne des Gesetzes, wenn sie die Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk selbst durch angesellte Jäger ausüben lässt. Wenn sie das Jagdausübungsrecht jedoch verpachtet, fällt sie nicht unter den Begriff Jagden. Aber die Jagdgenossenschaft diene auch nicht unmittelbar und überwiegend der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft. Vielmehr diene die Jagdgenossenschaft überwiegend und fast ausschließlich der Wildhege. Zu seiner Entscheidung hat das Sozialgericht zutreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft herangezogen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.12.2006). Denn schon das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Jagdgenossenschaften nicht nur die Jagdausübung und die Vermeidung von Wildschäden zum Gegenstand ihrer Tätigkeit haben, sondern sie berücksichtigen auch Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes, was sich durch eine staatsfreie Organisation nicht genauso gut erreichen ließe. Die Jagdgenossenschaft ist gemäß § 8 Abs. 5 BJagdG Inhaberin des Jagdausübungsrechts und daher gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BJagdG zur Hege und zur Berücksichtigung der in § 1 Abs. 2 BJagdG normierten, mit der Hege verbundenen Gesetzeszwecke verpflichtet, zu denen auch der Naturschutz, die Landschaftspflege und der Tierschutz gehören. Dass die Wildhege auch der Landwirtschaft zugute kommt, indem die geordnete Ausübung der Jagd einen Schutz vor Wildschäden bewirkt, ist eine mittelbare Folge der von der Jagdgenossenschaft vergebenen Jagausübungsrechte, aber vom Gesetzgeber nicht als unmittelbare Zielrichtung der Einrichtung von Jagdgenossenschaften bestimmt. Im Übrigen spreche gegen eine Versicherungspflicht der Jagdgenossenschaften in der gesetzlichen Unfallversicherung auch das systematische Argument, wonach § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII lediglich Jagden, nicht aber die Jagdgenossenschaften einbezogen hat. Eine Ausklammerung der Jagdgenossenschaften spricht vielmehr gerade dafür, dass die Jagdgenossenschaften von dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht umfasst sein sollten.
Die gegenteiligen Entscheidungen der Sozialgericht Gotha und Braunschweig konnten die Kammer nicht überzeugen, da beide Entscheidungen ohne argumentative Auseinandersetzungen mit dem Gesetzeszweck des Bundesjagdgesetzes lediglich behaupten, dass Jagdgenossenschaften der Sicherung, Überwachung und Förderung der Forstwirtschaft dienen, eine Begründung jedoch vermissen lassen.
Der Streitwert war naturgemäß erheblich geringer als 5.000,00 EUR. Das Gericht hat ihn jedoch gem. § 197 a SGG i. V. mit § 52 GKG mit Auffangstreitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Es ist nämlich grundsätzlich dieser Auffangstreitwert anzusetzen, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwertes keine genügenden Anhaltspunkte bietet. Dann ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mindestens der gesetzliche Auffangstreitwert zugrundezulegen. Da die Beiträge allerdings nur gering sind, war nicht der sonst übliche vierfache Auffangstreitwert zugrundezulegen.
Anmerkung:
Dieses Urteil ist sehr wichtig, weil die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Land auf Land ab versuchen, Jagdgenossenschaften zur Beitragszahlung heranzuziehen. Auch wenn die Beiträge sehr gering sind, summiert sich das natürlich über das gesamte Bundesgebiet und die Zeiträume der nächsten Jahre zu ganz gehörigen Summen. Für eine Versicherungspflicht besteht aber nicht der geringste Anlass, und kein Bedürfnis. Es steht zu erwarten, dass die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird oder den Antrag auf Zulassung der Revision stellen wird. Wir berichten an dieser Stelle weiter über den Ausgang des sich dann anschließenden Verfahrens.
Dr. Wolfgang Lipps
- Rechtsanwalt -
Der Autor ist selbständiger Rechtsanwalt in Berlin und Verfasser des Kommentars zum Landesjagdgesetz Brandenburg
Jagdgenossenschaften dienen nicht unmittelbar und überwiegend dem Schutz und der Förderung der Landwirtschaft und sind deshalb nicht sozialversicherungspflichtig.
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften behaupten seit geraumer Zeit, die Jagdgenossenschaften seien zwar nicht unmittelbar Jagden, die bei ihnen nach § 123 Abs. 1 SGB VII versicherungspflichtig seien, aber sie dienten überwiegend und unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft. Deswegen hat die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland gegen eine Jagdgenossenschaft in Brandenburg einen Bescheid über den Beginn ihrer Zuständigkeit für diese Jagdgenossenschaft und auf der Grundlage dieses Bescheides Beitragsbescheide erlassen. Die Jagdgenossenschaft legte Widerspruch sowohl gegen den Zuständigkeitsbescheid als auch gegen die Beitragsbescheide ein und klagte gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft berief sich auf zwei Urteile einmal des Sozialgerichts Gotha vom 24.02.2003 und des Sozialgerichts Braunschweig vom 03.09.2004, die in ihrem Sinne entschieden hätten.
Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) hob durch Urteil vom 30. September 2009, Aktenzeichen: S 10 U 19/07 (noch nicht rechtskräftig) den Zuständigkeitsbescheid und alle Beitragsbescheide auf, setzte den Streitwert auf 5.000,00 EUR fest, und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Kostentragung.
Das Sozialgericht folgte voll umfänglich der Argumentation der Klägerin und stellte klar:
Nach ständiger übereinstimmender Rechtsauffassung gehört eine Jagdgenossenschaft nur dann zu den versicherungspflichtigen „Jagden“ im Sinne des Gesetzes, wenn sie die Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk selbst durch angesellte Jäger ausüben lässt. Wenn sie das Jagdausübungsrecht jedoch verpachtet, fällt sie nicht unter den Begriff Jagden. Aber die Jagdgenossenschaft diene auch nicht unmittelbar und überwiegend der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft. Vielmehr diene die Jagdgenossenschaft überwiegend und fast ausschließlich der Wildhege. Zu seiner Entscheidung hat das Sozialgericht zutreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft herangezogen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.12.2006). Denn schon das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Jagdgenossenschaften nicht nur die Jagdausübung und die Vermeidung von Wildschäden zum Gegenstand ihrer Tätigkeit haben, sondern sie berücksichtigen auch Aspekte des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes, was sich durch eine staatsfreie Organisation nicht genauso gut erreichen ließe. Die Jagdgenossenschaft ist gemäß § 8 Abs. 5 BJagdG Inhaberin des Jagdausübungsrechts und daher gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BJagdG zur Hege und zur Berücksichtigung der in § 1 Abs. 2 BJagdG normierten, mit der Hege verbundenen Gesetzeszwecke verpflichtet, zu denen auch der Naturschutz, die Landschaftspflege und der Tierschutz gehören. Dass die Wildhege auch der Landwirtschaft zugute kommt, indem die geordnete Ausübung der Jagd einen Schutz vor Wildschäden bewirkt, ist eine mittelbare Folge der von der Jagdgenossenschaft vergebenen Jagausübungsrechte, aber vom Gesetzgeber nicht als unmittelbare Zielrichtung der Einrichtung von Jagdgenossenschaften bestimmt. Im Übrigen spreche gegen eine Versicherungspflicht der Jagdgenossenschaften in der gesetzlichen Unfallversicherung auch das systematische Argument, wonach § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII lediglich Jagden, nicht aber die Jagdgenossenschaften einbezogen hat. Eine Ausklammerung der Jagdgenossenschaften spricht vielmehr gerade dafür, dass die Jagdgenossenschaften von dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht umfasst sein sollten.
Die gegenteiligen Entscheidungen der Sozialgericht Gotha und Braunschweig konnten die Kammer nicht überzeugen, da beide Entscheidungen ohne argumentative Auseinandersetzungen mit dem Gesetzeszweck des Bundesjagdgesetzes lediglich behaupten, dass Jagdgenossenschaften der Sicherung, Überwachung und Förderung der Forstwirtschaft dienen, eine Begründung jedoch vermissen lassen.
Der Streitwert war naturgemäß erheblich geringer als 5.000,00 EUR. Das Gericht hat ihn jedoch gem. § 197 a SGG i. V. mit § 52 GKG mit Auffangstreitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Es ist nämlich grundsätzlich dieser Auffangstreitwert anzusetzen, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwertes keine genügenden Anhaltspunkte bietet. Dann ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mindestens der gesetzliche Auffangstreitwert zugrundezulegen. Da die Beiträge allerdings nur gering sind, war nicht der sonst übliche vierfache Auffangstreitwert zugrundezulegen.
Anmerkung:
Dieses Urteil ist sehr wichtig, weil die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Land auf Land ab versuchen, Jagdgenossenschaften zur Beitragszahlung heranzuziehen. Auch wenn die Beiträge sehr gering sind, summiert sich das natürlich über das gesamte Bundesgebiet und die Zeiträume der nächsten Jahre zu ganz gehörigen Summen. Für eine Versicherungspflicht besteht aber nicht der geringste Anlass, und kein Bedürfnis. Es steht zu erwarten, dass die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird oder den Antrag auf Zulassung der Revision stellen wird. Wir berichten an dieser Stelle weiter über den Ausgang des sich dann anschließenden Verfahrens.
Dr. Wolfgang Lipps
- Rechtsanwalt -
Der Autor ist selbständiger Rechtsanwalt in Berlin und Verfasser des Kommentars zum Landesjagdgesetz Brandenburg
21.11.09
"Im Berner Oberland werden Wölfe auftauchen"
Steht momentan im Kreuzfeuer der Wolfsgegner: Dr. Reinhard Schnidrig.
Foto: Ann Schaerer
Foto: Ann Schaerer
Nicht nur in Deutschland wird über das Für und Wider der Wiedereinbürgerung des Wolfes heftig diskutiert. Auch in der Schweiz, wo Wolf und Luchs immer mehr heimisch werden, nimmt die Diskussion immer größeren Raum ein.
Der Chef der Sektion Jagd, Wildtiere und Walddiversität beim Bundesamt für Umwelt (Bafu), Dr. Reinhard Schnidrig, erzählt in einem Gespräch mit dieser Zeitung wie es ist, im Kreuzfeuer der Wolfsgegner und -befürworter zu stehen und, ob Isegrim zurzeit das Berner Oberland unsicher macht.
Hier das Interview mit Dr. Reinhard Schnidrig, Chef Sektion Jagd Bafu mit dem Onlinemagazin der Jungfrauzeitung
waidmannsheil
Euer
stefan
19.11.09
Schwarzwild: Strecke hoch - Schaden runter!
Infoveranstaltung zum Modellvorhaben von DBV und DJV auf der Agrotechnica in Hannover
(DBV/DJV) Trotz Rekordstrecke von 640.000 Stück Schwarzwild im vergangenen Jagdjahr ist die Situation in einigen Regionen alarmierend - darüber waren sich alle Teilnehmer der Informationsveranstaltung zum "Modellvorhaben Schwarzwildbewirtschaftung" im Rahmen der Agritechnica in Hannover einig. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) hatten dazu eingeladen, um über die erste Saison des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) initiierten Projektes zu berichten. In bundesweit sechs Regionen werden über drei Jahre ackerbauliche und jagdliche Strategien getestet, um zu untersuchen welche Methoden erfolgversprechend und bezahlbar sind.
Der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes und Umweltbeauftragte des DBV, Friedhelm Decker, machte deutlich, dass die teilweise stark überhöhten Wildschweinbestände für die Schweine haltenden Landwirte geradezu eine Frage des betrieblichen Überlebens darstellen. Ein Überspringen der Seuche auf die Hausschweinbestände müsse unbedingt verhindert werden. Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Landesjagdverbandes Niedersachsen, schilderte mit einer anschaulichen Geschichte der Leitbache Jolante, die aufgrund des reichhaltigen Nahrungs- und Deckungsangebotes in Wald und Feld ihre Rotte erfolgreich durchs Jahr bringt, die Herausforderungen, vor denen die Jäger bei der Bejagung stünden.
Andreas Leppmann, Geschäftsführer des DJV berichtete von ersten Ergebnissen aus den teilnehmenden Betrieben und Revieren. Durch die Anlage von Schneisen würden die Möglichkeiten zur Bejagung gerade in großen Schlägen verbessert. Allerdings waren die tatsächlichen Bejagungserfolge regional sehr unterschiedlich. Es zeichne sich ab, dass die Einsaat anderer Früchte, zum Beispiel von Sommergetreide in Maisschlägen, vorteilhafter sei, als das spätere Einhäckseln von Schneisen. Die Schneisen sollten möglichst quer zur Saat angelegt werden. Auch die Einbeziehung von vorhandenen Wasserstellen habe sich als günstig erwiesen, um Schwarzwild in großen Flächen zu lenken. Weiterhin wurden die unterschiedlichen Auswirkungen von Breit- und Liniensaat sowie Methoden der Einzäunung getestet. Auch hinsichtlich der Verbesserung der Jagdstrategien sah Leppmann gerade in den Feld-Wald-Regionen und bei revierübergreifenden Drückjagden noch viel Potenzial, das es auszuschöpfen gelte. Anhand des Vortrags von Dr. Nikolaus Bretschneider-Hermann von der hessischen Naturlandstiftung wurde besonders deutlich, dass es keine auf alle Reviere passende Patentlösung gibt, sondern je nach Struktur der Betriebe und der örtlichen Gegebenheiten geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Prof. Dr. Friedrich Kerkhof von der FH Soest stellte die Berechnungen der Deckungsbeitragsverluste durch die Anlage von Bejagungsschneisen vor. Diese schwankten ebenso wie der zusätzliche Arbeitsaufwand abhängig von den Betrieben sehr stark und lägen im Schnitt bei 250 - 400 Euro pro Hektar. Bis zu einer Größenordnung von 10 Prozent der Gesamtfläche könnten Schneisen noch mit vertretbarem Aufwand angelegt werden. Seiner vorläufigen Einschätzung nach müsste auf den Flächen eine Schadensminderung von mindestens 4 - 5 Prozent erreicht werden, damit sich die Anlage von Bejagungsschneisen lohne.
Alle Referenten machten deutlich, dass nach einem Jahr nur Tendenzaussagen getroffen werden könnten und wissenschaftlich belastbare Ergebnisse noch nicht vorlägen. Mit Gewissheit könne aber bereits gesagt werden, dass eine gute Kooperation und Absprache von Jägern, Landwirten und Grundeigentümern maßgeblich zum Erfolg beitrügen. Auch Peter Lohner, Referatsleiter im BMELV, hob hervor, dass das Ministerium es für zielführender erachtet, mit allen Beteiligten vor Ort wirksame Konzepte zu entwickeln, als zu versuchen, das Schwarzwild durch Gesetzesänderungen zu regulieren. Bernhard Haase appellierte als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) in seinem Schlusswort an die Beteiligten, die Anregungen aus der Veranstaltung in ihre Reviere mitzunehmen und neue ackerbauliche und jagdliche Methoden auszuprobieren, um das Ziel des Projektes "Strecke hoch - Schaden runter" zu erreichen.
Kontakt:
Deutscher Bauernverband (DBV)
Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 / 319 04 - 239
Fax: 030 / 319 04 - 431
E-Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de
Deutscher Jagdschutz-Verband
Büro Berlin, Geschäftsführer Andreas Leppmann
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 / 319 04 - 551
Fax: 030 / 319 04 - 552
E-Mail: pressestelle@jagdschutzverband.de
Internet: www.jagd-online.de
(DBV/DJV) Trotz Rekordstrecke von 640.000 Stück Schwarzwild im vergangenen Jagdjahr ist die Situation in einigen Regionen alarmierend - darüber waren sich alle Teilnehmer der Informationsveranstaltung zum "Modellvorhaben Schwarzwildbewirtschaftung" im Rahmen der Agritechnica in Hannover einig. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) hatten dazu eingeladen, um über die erste Saison des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) initiierten Projektes zu berichten. In bundesweit sechs Regionen werden über drei Jahre ackerbauliche und jagdliche Strategien getestet, um zu untersuchen welche Methoden erfolgversprechend und bezahlbar sind.
Der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes und Umweltbeauftragte des DBV, Friedhelm Decker, machte deutlich, dass die teilweise stark überhöhten Wildschweinbestände für die Schweine haltenden Landwirte geradezu eine Frage des betrieblichen Überlebens darstellen. Ein Überspringen der Seuche auf die Hausschweinbestände müsse unbedingt verhindert werden. Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Landesjagdverbandes Niedersachsen, schilderte mit einer anschaulichen Geschichte der Leitbache Jolante, die aufgrund des reichhaltigen Nahrungs- und Deckungsangebotes in Wald und Feld ihre Rotte erfolgreich durchs Jahr bringt, die Herausforderungen, vor denen die Jäger bei der Bejagung stünden.
Andreas Leppmann, Geschäftsführer des DJV berichtete von ersten Ergebnissen aus den teilnehmenden Betrieben und Revieren. Durch die Anlage von Schneisen würden die Möglichkeiten zur Bejagung gerade in großen Schlägen verbessert. Allerdings waren die tatsächlichen Bejagungserfolge regional sehr unterschiedlich. Es zeichne sich ab, dass die Einsaat anderer Früchte, zum Beispiel von Sommergetreide in Maisschlägen, vorteilhafter sei, als das spätere Einhäckseln von Schneisen. Die Schneisen sollten möglichst quer zur Saat angelegt werden. Auch die Einbeziehung von vorhandenen Wasserstellen habe sich als günstig erwiesen, um Schwarzwild in großen Flächen zu lenken. Weiterhin wurden die unterschiedlichen Auswirkungen von Breit- und Liniensaat sowie Methoden der Einzäunung getestet. Auch hinsichtlich der Verbesserung der Jagdstrategien sah Leppmann gerade in den Feld-Wald-Regionen und bei revierübergreifenden Drückjagden noch viel Potenzial, das es auszuschöpfen gelte. Anhand des Vortrags von Dr. Nikolaus Bretschneider-Hermann von der hessischen Naturlandstiftung wurde besonders deutlich, dass es keine auf alle Reviere passende Patentlösung gibt, sondern je nach Struktur der Betriebe und der örtlichen Gegebenheiten geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Prof. Dr. Friedrich Kerkhof von der FH Soest stellte die Berechnungen der Deckungsbeitragsverluste durch die Anlage von Bejagungsschneisen vor. Diese schwankten ebenso wie der zusätzliche Arbeitsaufwand abhängig von den Betrieben sehr stark und lägen im Schnitt bei 250 - 400 Euro pro Hektar. Bis zu einer Größenordnung von 10 Prozent der Gesamtfläche könnten Schneisen noch mit vertretbarem Aufwand angelegt werden. Seiner vorläufigen Einschätzung nach müsste auf den Flächen eine Schadensminderung von mindestens 4 - 5 Prozent erreicht werden, damit sich die Anlage von Bejagungsschneisen lohne.
Alle Referenten machten deutlich, dass nach einem Jahr nur Tendenzaussagen getroffen werden könnten und wissenschaftlich belastbare Ergebnisse noch nicht vorlägen. Mit Gewissheit könne aber bereits gesagt werden, dass eine gute Kooperation und Absprache von Jägern, Landwirten und Grundeigentümern maßgeblich zum Erfolg beitrügen. Auch Peter Lohner, Referatsleiter im BMELV, hob hervor, dass das Ministerium es für zielführender erachtet, mit allen Beteiligten vor Ort wirksame Konzepte zu entwickeln, als zu versuchen, das Schwarzwild durch Gesetzesänderungen zu regulieren. Bernhard Haase appellierte als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) in seinem Schlusswort an die Beteiligten, die Anregungen aus der Veranstaltung in ihre Reviere mitzunehmen und neue ackerbauliche und jagdliche Methoden auszuprobieren, um das Ziel des Projektes "Strecke hoch - Schaden runter" zu erreichen.
Kontakt:
Deutscher Bauernverband (DBV)
Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 / 319 04 - 239
Fax: 030 / 319 04 - 431
E-Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de
Deutscher Jagdschutz-Verband
Büro Berlin, Geschäftsführer Andreas Leppmann
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: 030 / 319 04 - 551
Fax: 030 / 319 04 - 552
E-Mail: pressestelle@
Internet: www.jagd-online.de
Grünes Licht für Wildbrücke über die A 93
Viele Autobahnen durchschneiden große zusammenhängende Waldgebiete und verhindern die natürlichen Wanderungen unserer Wildtiere.
Die ersten Erfahrungen durch die Beobachtung des Wildes auf den bestehenden Wildbrücken durch Infarotkameras haben gezeigt, dass Wildbrücken nach einiger Zeit gerne vom Wild benutzt werden.
Dies ist wohl auch der Grund, weshalb man sich zum Bau der Wildbrücke über die A93 entschieden hat.
Über den Baubeginn der Wildbrücke berichtet das Onlinemagazin Kanal 8
waidmannsheil
Euer
stefan
Wildtiere dürfen wieder wandern - Erste Grünbrücke in Oberfranken
Im Rehauer Forst wandern Wildtiere zukünftig auf einer eigenen Brücke über die Autobahn: Die erste Grünbrücke in Oberfranken soll ab Ende 2010 die Lebensräume des Wildes wieder miteinander verbinden, die 1997 beim Neubau der A 93 durchschnitten wurden. Die Regierung von Oberfranken hat jetzt die straßenrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Autobahndirektion Nordbayern mit den Planungen für das fast 50 Meter breite Bauwerk zwischen den Anschlussstellen Rehau und Schönwald beginnen kann.
"Grün" ist die Brücke deshalb, weil sie mit deckungsreichen Gehölzen bepflanzt wird. Zusammen mit den seitlichen Holzwänden werden Lärm- und Blendwirkungen des Verkehrs reduziert, so dass das Wild die Autobahn auf der Brücke ungestört überqueren kann.
"Eine von drei Grünbrücken in Bayern wird künftig in Oberfranken stehen," freut sich Regierungspräsident Wilhelm Wenning. "Damit kommen wir bei der Sicherung der Biodiversität in Oberfranken wieder ein gutes Stück voran."
Die Grünbrücke im Rehauer Forst wird den international bedeutsamen "Wildtierkorridor Erzgebirge – Fichtelgebirge – Bayerischer Wald" sichern. Von alters her besteht ein regelmäßiger Zug des Rotwildes vom Erz- und Elstergebirge über den Rehauer Forst ins Fichtelgebirge und zurück.
"Von der Wiederherstellung des Wanderkorridors für das Rotwild profitieren auch zahlreiche andere Tierarten wie Luchs, Fischotter und viele andere," erläutert Regierungspräsident Wilhelm Wenning. Die Kosten für die Grünbrücke belaufen sich auf rd. 4,3 Mio. Euro und werden aus dem Konjunkturpaket II finanziert. Mit den Bauarbeiten soll nach Aussage der Autobahndirektion Nordbayern schon ab Februar 2010 mit Rodungsarbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung der Grünbrücke ist bis November 2010 vorgesehen. Die Maßnahme ist mit den Bayerischen Staatsforsten, der Stadt Selb und dem Bayerischen Landesjagdverband abgestimmt
Weitere Berichte zum Thema Wildbrücken:
Wildbrücke über die A 11
Wildbrücke über die A 3
Wildbrücke über die A 93
Lebensräume vernetzen-mit System bundesweit 20 Wildbrücken genehmigt
Die ersten Erfahrungen durch die Beobachtung des Wildes auf den bestehenden Wildbrücken durch Infarotkameras haben gezeigt, dass Wildbrücken nach einiger Zeit gerne vom Wild benutzt werden.
Dies ist wohl auch der Grund, weshalb man sich zum Bau der Wildbrücke über die A93 entschieden hat.
Über den Baubeginn der Wildbrücke berichtet das Onlinemagazin Kanal 8
waidmannsheil
Euer
stefan
Wildtiere dürfen wieder wandern - Erste Grünbrücke in Oberfranken
Im Rehauer Forst wandern Wildtiere zukünftig auf einer eigenen Brücke über die Autobahn: Die erste Grünbrücke in Oberfranken soll ab Ende 2010 die Lebensräume des Wildes wieder miteinander verbinden, die 1997 beim Neubau der A 93 durchschnitten wurden. Die Regierung von Oberfranken hat jetzt die straßenrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Autobahndirektion Nordbayern mit den Planungen für das fast 50 Meter breite Bauwerk zwischen den Anschlussstellen Rehau und Schönwald beginnen kann.
"Grün" ist die Brücke deshalb, weil sie mit deckungsreichen Gehölzen bepflanzt wird. Zusammen mit den seitlichen Holzwänden werden Lärm- und Blendwirkungen des Verkehrs reduziert, so dass das Wild die Autobahn auf der Brücke ungestört überqueren kann.
"Eine von drei Grünbrücken in Bayern wird künftig in Oberfranken stehen," freut sich Regierungspräsident Wilhelm Wenning. "Damit kommen wir bei der Sicherung der Biodiversität in Oberfranken wieder ein gutes Stück voran."
Die Grünbrücke im Rehauer Forst wird den international bedeutsamen "Wildtierkorridor Erzgebirge – Fichtelgebirge – Bayerischer Wald" sichern. Von alters her besteht ein regelmäßiger Zug des Rotwildes vom Erz- und Elstergebirge über den Rehauer Forst ins Fichtelgebirge und zurück.
"Von der Wiederherstellung des Wanderkorridors für das Rotwild profitieren auch zahlreiche andere Tierarten wie Luchs, Fischotter und viele andere," erläutert Regierungspräsident Wilhelm Wenning. Die Kosten für die Grünbrücke belaufen sich auf rd. 4,3 Mio. Euro und werden aus dem Konjunkturpaket II finanziert. Mit den Bauarbeiten soll nach Aussage der Autobahndirektion Nordbayern schon ab Februar 2010 mit Rodungsarbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung der Grünbrücke ist bis November 2010 vorgesehen. Die Maßnahme ist mit den Bayerischen Staatsforsten, der Stadt Selb und dem Bayerischen Landesjagdverband abgestimmt
Weitere Berichte zum Thema Wildbrücken:
Wildbrücke über die A 11
Wildbrücke über die A 3
Wildbrücke über die A 93
Lebensräume vernetzen-mit System bundesweit 20 Wildbrücken genehmigt
Tödlicher Jagdunfall im Donnersbergkreis
Während einer Drückjagd ist es im rheinland-pfälzischen Donnersbergkreis zu einem tödlichen Jagdunfall gekommen.
Über den Unfall berichtet das Onlineagazin der Rheinischen Post
Wildschwein verfehlt
71-jaehriger-Jaeger-bei-Treibjagd-erschossen
Ein 71-jähriger Jäger ist am Mittwoch bei einer Treibjagd in Imsweiler im rheinland-pfälzischen Donnersbergkreis ums Leben gekommen. Der Mann stand zusammen mit vier Standschützen in einer Reihe, als der Schuss eines 61-jährigen Waidmanns ein über offenes Gelände laufendes Wildschwein verfehlte, wie die Polizei Kaiserslautern am Abend mitteilte. Der 61-Jährige habe darum vermutlich mit seiner Waffe dem flüchtenden Wildschwein nachgezogen und einen zweiten Schuss abgegeben, der stattdessen den 71-Jährigen traf und ihn tötete. Der Getroffene verstarb noch an der Unglücksstelle.
Das Blog des Hunsrückwilderers kommentiert den Unfall mit dem Thema "Tödlicher Unfall".
Das Onlinemagazin der Wormser Zeitung meldet Einzelheiten über den im Donnersberkreis verunglückten Jäger: Ermittlungen nach Jagdunfall ergeben: Opfer stammt aus Offstein
Über den Unfall berichtet das Onlineagazin der Rheinischen Post
Wildschwein verfehlt
71-jaehriger-Jaeger-bei-Treibjagd-erschossen
Ein 71-jähriger Jäger ist am Mittwoch bei einer Treibjagd in Imsweiler im rheinland-pfälzischen Donnersbergkreis ums Leben gekommen. Der Mann stand zusammen mit vier Standschützen in einer Reihe, als der Schuss eines 61-jährigen Waidmanns ein über offenes Gelände laufendes Wildschwein verfehlte, wie die Polizei Kaiserslautern am Abend mitteilte. Der 61-Jährige habe darum vermutlich mit seiner Waffe dem flüchtenden Wildschwein nachgezogen und einen zweiten Schuss abgegeben, der stattdessen den 71-Jährigen traf und ihn tötete. Der Getroffene verstarb noch an der Unglücksstelle.
Das Blog des Hunsrückwilderers kommentiert den Unfall mit dem Thema "Tödlicher Unfall".
Das Onlinemagazin der Wormser Zeitung meldet Einzelheiten über den im Donnersberkreis verunglückten Jäger: Ermittlungen nach Jagdunfall ergeben: Opfer stammt aus Offstein
13.11.09
LJV Nordrhein-Westfalen setzt Lokalfilz am Niederrhein ein Ende
Wir kennen es aus vielen Teilen der Republik:
Gerne versorgt die Kommunalpolitik wohlverdiente Mitglieder mit Posten in zuvor geschaffenen GMBH. Ein besonders häufig vorkommendes Konstrukt ist die kommunaleigene Wirtschaftsförderungs GMBH.
Im Aufsichtsrat sitzen Politiker aller Coleur und die Geschäftsführung wird dann auf Personen übertragen, denen man sich zu Dank verpflichtet fühlt oder von denen man sich in der Zukunft Loyalität erhofft.
Die Erfolge dieser WFG sind oft zweifelhaft und der Bürger fragt mit Recht, ob es hier immer mit rechten Dingen zu geht.
Solch ein Postenschacher im nordrhein-westfälischen Niederrhein hat nun aus jagdlicher Sicht ein ganz besonderes Geschmäckle bekommen.
Rolf Adolph ist nicht nur Geschäftsführer der WFG im niederheinischen Kreis Viersen, sondern auch Jäger. Zudem hat die WFG des Kreises Viersen die alte Tongrube "Brachter Depot" erworben, um sie der "Tonindustrie zu sichern"
Und wenn man gute Kontakte in die Politik hat, so hat Adolphs gedacht, dann kann man auch gleich die von der WFG erworbene alte Tongrube Brachter Wald pachten. Schließlich braucht der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ein angemessenes Jagdrevier.
Doch ähnlich wie die Feudalherren im Absolutismus züchtete Adolphs erst einmal Damwild in großen Mengen heran, schließlich war ihm das Angebot des vorhandenen Wildes nicht genug. Doch anstatt zu jagen wurde gefüttert und der Wildbestand schoss in nicht mehr überschaubare Höhen, weshalb sich schließlich der Kreistag in einer Sitzung mit dem ausufernden Damwildbestand befassen musste, nachdem der Amtstierarzt des Kreises Viersen eine Sperrung des Depots aus Tierschutzgründen Ende Mai anordnete und Damwild in teilweise jämmerlichem Ernährungszustand vorfand.
Doch mehrere Monate vergingen, ohne dass aus den Zuständen Konsequenzen gezogen wurden.
Scheinbar waren die Proteste der örtlichen Jägerschaft aber derart groß, dass nun der Landesjagdverband Nordrhein Westfalen sich zum Handeln gezwungen sah und den Einzug des Jagdscheins von Adolphs bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragte.
Bleibt zu hoffen, dass der Antrag positiv beschieden wird und die peinliche Provinzposse vom Niederrhein endlich ihr Ende findet.
Erschreckend ist die Feigheit aller Akteure am Niederrhein, die jahrelang diesem Treiben zusahen und wegsahen. Selbst als die Zustände auf der Tagesordnung des Kreistages gesetzt wurden und allen Mitgliedern des Kreistages bewusst wurde, welche Auswüchse dieser niederrheinische Politfilz angenommen hatte, besaß dort keiner den Mut, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Vom harten Durchgreifen des LJV Nordrhein-Westfalen in die "niederrheinischen Zustände" berichtet das Oninemagazin der Grenzland-Nachrichten
waidmannsheil
Euer
stefan
Verliert Adolphs Jagdschein?
von Thomas Hoffmann
Grenzland/Brüggen. Der Landesjagdverband greift durch: Die Zustände im Brachter Depot (die GN berichteten fortlaufend) wollen die Jäger nicht mehr länger dulden. Sie fordern massive Konsequenzen: Der Verband hat bei der Unteren Jagdbehörde im Kreis Viersen beantragt, Rolf Adolphs den Jagdschein zu entziehen.
„Es ist richtig, dass wir diesen Antrag gestellt haben“, berichtete Christof Marpmann - offen und deutlich. Marpmann ist Hauptgeschäftsführer des Verbandes, der in Dortmund sein Zuhause hat. Der Landesjagdverband (LJV) ist Organisation und Vertretung der nordrhein-westfälischen Jäger. „Und als solcher haben wir das Recht, diesen Antrag zu stellen“, betonte Marpmann.
Im Visier der Jäger stehen die beiden Jagdreviere, die die Kreis-Viersener Wirtschaftsförderungsgesellschaft an ihren eigenen Geschäftsführer Rolf Adolphs verpachtet hat. Die Vorwürfe des LJV sind hart. „Wir haben Kenntnis davon“, sagte Marpmann, „dass es durch den Jagdpächter jahrelange, massive Verstöße gegen jagdrechtliche Fütterungsvorschriften gab.“ Das heißt: Hier ist - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - gefüttert worden. Eine Tatsache, die lange den überhöhten Wildbestand übertüncht hat. Das aber ist noch nicht das Ende der Vorwürfe. „Nach unserem Kenntnisstand“, fuhr der LJV-Mann fort, „ist davon auszugehen, dass der Pächter über Jahre hinweg den erforderlichen Damwild-Abschuss nicht oder nicht vollständig erfüllt hat.“ Damit noch nicht genug: „Es kam zu eklatanten Verstößen gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit.“ Der Begriff klingt antiquiert, meint aber ein modernes Selbstverständnis der Jäger: Hier stehen die Achtung vor der Kreatur, der faire Umgang mit Wild und Natur im Mittelpunkt. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze ist in Jägerkreisen nicht duldbar.
„Wir haben diesen Antrag gestellt“, erklärte Marpmann, „wir haben damit das getan, was nötig und konsequent ist, und das, was möglich ist. Jetzt warten wir die behördlichen Ermittlungen ab. Bisher haben wir von der Unteren Jagdbehörde noch nichts gehört.“
Die hüllt sich in Schweigen. „Haben Sie Verständnis dafür“, bat Kreissprecher Kaspar Müller-Bringmann, „dass wir bei Jagdscheinen genausowenig Auskunft geben wie bei Führerscheinen. Das ist Privatsache.“ Genausowenig ist von Müller-Bringmann als Sprecher der WFG zu erfahren.
Würde Rolf Adolphs seinen Jagdschein verlieren, müsste er auch seine Reviere im Depot aufgeben. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Jagdschein nämlich Voraussetzung für die „Jagdpacht-Fähigkeit“.
Auch an anderen Stellen im Depot rumort es kurz vor dem Winter kräftig. Dr. Marco Fuchs klagt in seinem Revier über die Galloway-Rinder. „Ich bringe teure Futterrüben aus, um in der Notzeit das Damwild durchzubringen“, sagte er, „aber ich werde immer von einem vierstimmigen ‘Muuh’ begrüßt. Die Kühe machen sich über das Futter her, bleiben auch dort und koten am Ende alles voll - und das Damwild geht leer aus.“
Weitere Berichte zum Thema:
Das Onlinemagazin RP Online berichtet über das Jagdgatter im Brachter Wald unter den Titeln:
18.6.2009 "Zum Abschuss freigegeben"
18.6.2009 Kommentar:"Kreis Viersen: Waidmannsheil"
24.10.2009: Kreis Viersen:"Alle Fakten auf den Tisch. Kritik vom BUND"
26.11.2009:Jagdschein in Gefahr
26.11.2009:Kommentar:"Für die Bürger im Kreis unerträglich"
1.12.2009: WFG soll kündigen
12.12.2009: Jagdverband ist Erklärung "zu dürftig"
16.12.2009: Grüne richten Fragen an den Landrat
Weiter Berichte zum Thema Jagdgatter:
ÖJV Hessen fordert Abschaffung des "Jagdbordells Reinhardswald"
"Rekordhirsch Burlei" beschäftigt weiterhin die österreichische Öffentlichkeit
Niederösterreichische Jäger starten Initiative zur Abschaffung von Jagdgattern
Gerne versorgt die Kommunalpolitik wohlverdiente Mitglieder mit Posten in zuvor geschaffenen GMBH. Ein besonders häufig vorkommendes Konstrukt ist die kommunaleigene Wirtschaftsförderungs GMBH.
Im Aufsichtsrat sitzen Politiker aller Coleur und die Geschäftsführung wird dann auf Personen übertragen, denen man sich zu Dank verpflichtet fühlt oder von denen man sich in der Zukunft Loyalität erhofft.
Die Erfolge dieser WFG sind oft zweifelhaft und der Bürger fragt mit Recht, ob es hier immer mit rechten Dingen zu geht.
Solch ein Postenschacher im nordrhein-westfälischen Niederrhein hat nun aus jagdlicher Sicht ein ganz besonderes Geschmäckle bekommen.
Rolf Adolph ist nicht nur Geschäftsführer der WFG im niederheinischen Kreis Viersen, sondern auch Jäger. Zudem hat die WFG des Kreises Viersen die alte Tongrube "Brachter Depot" erworben, um sie der "Tonindustrie zu sichern"
Und wenn man gute Kontakte in die Politik hat, so hat Adolphs gedacht, dann kann man auch gleich die von der WFG erworbene alte Tongrube Brachter Wald pachten. Schließlich braucht der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ein angemessenes Jagdrevier.
Doch ähnlich wie die Feudalherren im Absolutismus züchtete Adolphs erst einmal Damwild in großen Mengen heran, schließlich war ihm das Angebot des vorhandenen Wildes nicht genug. Doch anstatt zu jagen wurde gefüttert und der Wildbestand schoss in nicht mehr überschaubare Höhen, weshalb sich schließlich der Kreistag in einer Sitzung mit dem ausufernden Damwildbestand befassen musste, nachdem der Amtstierarzt des Kreises Viersen eine Sperrung des Depots aus Tierschutzgründen Ende Mai anordnete und Damwild in teilweise jämmerlichem Ernährungszustand vorfand.
Doch mehrere Monate vergingen, ohne dass aus den Zuständen Konsequenzen gezogen wurden.
Scheinbar waren die Proteste der örtlichen Jägerschaft aber derart groß, dass nun der Landesjagdverband Nordrhein Westfalen sich zum Handeln gezwungen sah und den Einzug des Jagdscheins von Adolphs bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragte.
Bleibt zu hoffen, dass der Antrag positiv beschieden wird und die peinliche Provinzposse vom Niederrhein endlich ihr Ende findet.
Erschreckend ist die Feigheit aller Akteure am Niederrhein, die jahrelang diesem Treiben zusahen und wegsahen. Selbst als die Zustände auf der Tagesordnung des Kreistages gesetzt wurden und allen Mitgliedern des Kreistages bewusst wurde, welche Auswüchse dieser niederrheinische Politfilz angenommen hatte, besaß dort keiner den Mut, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Vom harten Durchgreifen des LJV Nordrhein-Westfalen in die "niederrheinischen Zustände" berichtet das Oninemagazin der Grenzland-Nachrichten
waidmannsheil
Euer
stefan
Verliert Adolphs Jagdschein?
von Thomas Hoffmann
Grenzland/Brüggen. Der Landesjagdverband greift durch: Die Zustände im Brachter Depot (die GN berichteten fortlaufend) wollen die Jäger nicht mehr länger dulden. Sie fordern massive Konsequenzen: Der Verband hat bei der Unteren Jagdbehörde im Kreis Viersen beantragt, Rolf Adolphs den Jagdschein zu entziehen.
„Es ist richtig, dass wir diesen Antrag gestellt haben“, berichtete Christof Marpmann - offen und deutlich. Marpmann ist Hauptgeschäftsführer des Verbandes, der in Dortmund sein Zuhause hat. Der Landesjagdverband (LJV) ist Organisation und Vertretung der nordrhein-westfälischen Jäger. „Und als solcher haben wir das Recht, diesen Antrag zu stellen“, betonte Marpmann.
Im Visier der Jäger stehen die beiden Jagdreviere, die die Kreis-Viersener Wirtschaftsförderungsgesellschaft an ihren eigenen Geschäftsführer Rolf Adolphs verpachtet hat. Die Vorwürfe des LJV sind hart. „Wir haben Kenntnis davon“, sagte Marpmann, „dass es durch den Jagdpächter jahrelange, massive Verstöße gegen jagdrechtliche Fütterungsvorschriften gab.“ Das heißt: Hier ist - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - gefüttert worden. Eine Tatsache, die lange den überhöhten Wildbestand übertüncht hat. Das aber ist noch nicht das Ende der Vorwürfe. „Nach unserem Kenntnisstand“, fuhr der LJV-Mann fort, „ist davon auszugehen, dass der Pächter über Jahre hinweg den erforderlichen Damwild-Abschuss nicht oder nicht vollständig erfüllt hat.“ Damit noch nicht genug: „Es kam zu eklatanten Verstößen gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit.“ Der Begriff klingt antiquiert, meint aber ein modernes Selbstverständnis der Jäger: Hier stehen die Achtung vor der Kreatur, der faire Umgang mit Wild und Natur im Mittelpunkt. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze ist in Jägerkreisen nicht duldbar.
„Wir haben diesen Antrag gestellt“, erklärte Marpmann, „wir haben damit das getan, was nötig und konsequent ist, und das, was möglich ist. Jetzt warten wir die behördlichen Ermittlungen ab. Bisher haben wir von der Unteren Jagdbehörde noch nichts gehört.“
Die hüllt sich in Schweigen. „Haben Sie Verständnis dafür“, bat Kreissprecher Kaspar Müller-Bringmann, „dass wir bei Jagdscheinen genausowenig Auskunft geben wie bei Führerscheinen. Das ist Privatsache.“ Genausowenig ist von Müller-Bringmann als Sprecher der WFG zu erfahren.
Würde Rolf Adolphs seinen Jagdschein verlieren, müsste er auch seine Reviere im Depot aufgeben. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Jagdschein nämlich Voraussetzung für die „Jagdpacht-Fähigkeit“.
Auch an anderen Stellen im Depot rumort es kurz vor dem Winter kräftig. Dr. Marco Fuchs klagt in seinem Revier über die Galloway-Rinder. „Ich bringe teure Futterrüben aus, um in der Notzeit das Damwild durchzubringen“, sagte er, „aber ich werde immer von einem vierstimmigen ‘Muuh’ begrüßt. Die Kühe machen sich über das Futter her, bleiben auch dort und koten am Ende alles voll - und das Damwild geht leer aus.“
Weitere Berichte zum Thema:
Das Onlinemagazin RP Online berichtet über das Jagdgatter im Brachter Wald unter den Titeln:
18.6.2009 "Zum Abschuss freigegeben"
18.6.2009 Kommentar:"Kreis Viersen: Waidmannsheil"
24.10.2009: Kreis Viersen:"Alle Fakten auf den Tisch. Kritik vom BUND"
26.11.2009:Jagdschein in Gefahr
26.11.2009:Kommentar:"Für die Bürger im Kreis unerträglich"
1.12.2009: WFG soll kündigen
12.12.2009: Jagdverband ist Erklärung "zu dürftig"
16.12.2009: Grüne richten Fragen an den Landrat
Weiter Berichte zum Thema Jagdgatter:
ÖJV Hessen fordert Abschaffung des "Jagdbordells Reinhardswald"
"Rekordhirsch Burlei" beschäftigt weiterhin die österreichische Öffentlichkeit
Niederösterreichische Jäger starten Initiative zur Abschaffung von Jagdgattern
11.11.09
Jahrestagung der Stiftung August Bier für Ökologie und Medizin am 04. Dezember 2009 in Sauen
Thema: "Hat Laubholz noch eine Zukunft ?"
Begründung und Pflege, Durchforsten und Erreichen des Zielbestandes, mechanisierte Holzernte und dabei auftretende Schlagschäden sind ebenso harte Argumente für Nadel- statt Laubholz wie Absatz, Verarbeitung und Vielfalt der Produkte im Bereich der Massenfertigung.
Alles scheint also für Nadelholz zu sprechen. Diese Situation wurde besonders evident, als vor wenigen Jahren die Holzpreise erstmalig seit langem kräftig angezogen haben. Je höher die Rendite desto drängender tauchte die rein ökonomisch motivierte Frage auf:
Warum nicht überwiegend wenn nicht gänzlich Nadelholzbestände?
Die Themen der Tagung beschäftigen daher intensiv mit der Frage, warum eigentlich auch weiterhin Laubholz eine Existenzberechtigung hat oder unter Umständen dem Nadelholz vorzuziehen ist.
Laubmischbestände gehören schließlich zu den natürlichen Waldgesellschaften im norddeutschen Tiefland. Auch die Politik sieht insbesondere in den Laub- Mischbeständen die zukünftige Bewaldung und versucht durch ihre Förderrichtlinien gerade natürliche Waldgesellschaften zu unterstützen. Auch die Debatte über die Zukunft unseres Waldes in Zeiten der anthropogenen Klimaänderung spricht für einen deutlichen Anteil an Laubholz.
Die Themen der Tagung fokussieren sich auf folgende Schwerpunkte:
Die ersten Vorträge werden sich mit der Verarbeitung von Laubholz und der daraus resultierenden Produktpalette beschäftigen. Auch die Frage der Vermarktung sowie die Möglichkeit, sich technologisch neue Produkte wie Leimbinder etc. zu erschließen, werden behandelt.
Natürlich benötigt Laubholz bei Begründung oder Umbau der Bestände die Erfüllung anderer Voraussetzungen als Nadelholz. Hier sind insbesondere die Anforderungen an Boden und Wasser aber auch an Wilddichte zu nennen.
Rationalisierung bei Pflegemaßnahmen kann unter Umständen ebenso die Rentabilität verbessern wie frühzeitiges Erreichen des Zielbestandes. Hier geht es unter anderem auch um die örtliche Optimierung der Zuwächse.
Rentabilität ist wesentlich verbunden mit der Reduzierung der Pflege- und Erntekosten.
Die Stiftung August Bier für Ökologie und Medizin möchte durch diese Tagung versuchen, durch aktuelle Referate und eine angeregte Diskussion zu der Situation von Laubholz im Wirtschaftswald mehr Klarheit in die Kontroverse Nadel- statt Laubholz zu bringen.
Das komplette Programm finden Sie hier: Tagungsprogramm
Quelle:
Stiftung August Bier
Forst Sauen
Ziegeleiweg 1
15848 Sauen
Telefon: 03 36 72 - 72 759
Telefax: 03 36 72 - 72 760
Mobil: 01 76 - 23 62 18 80
E-Mail: m.mueller@stiftung-august-bier.de
Begründung und Pflege, Durchforsten und Erreichen des Zielbestandes, mechanisierte Holzernte und dabei auftretende Schlagschäden sind ebenso harte Argumente für Nadel- statt Laubholz wie Absatz, Verarbeitung und Vielfalt der Produkte im Bereich der Massenfertigung.
Alles scheint also für Nadelholz zu sprechen. Diese Situation wurde besonders evident, als vor wenigen Jahren die Holzpreise erstmalig seit langem kräftig angezogen haben. Je höher die Rendite desto drängender tauchte die rein ökonomisch motivierte Frage auf:
Warum nicht überwiegend wenn nicht gänzlich Nadelholzbestände?
Die Themen der Tagung beschäftigen daher intensiv mit der Frage, warum eigentlich auch weiterhin Laubholz eine Existenzberechtigung hat oder unter Umständen dem Nadelholz vorzuziehen ist.
Laubmischbestände gehören schließlich zu den natürlichen Waldgesellschaften im norddeutschen Tiefland. Auch die Politik sieht insbesondere in den Laub- Mischbeständen die zukünftige Bewaldung und versucht durch ihre Förderrichtlinien gerade natürliche Waldgesellschaften zu unterstützen. Auch die Debatte über die Zukunft unseres Waldes in Zeiten der anthropogenen Klimaänderung spricht für einen deutlichen Anteil an Laubholz.
Die Themen der Tagung fokussieren sich auf folgende Schwerpunkte:
Die ersten Vorträge werden sich mit der Verarbeitung von Laubholz und der daraus resultierenden Produktpalette beschäftigen. Auch die Frage der Vermarktung sowie die Möglichkeit, sich technologisch neue Produkte wie Leimbinder etc. zu erschließen, werden behandelt.
Natürlich benötigt Laubholz bei Begründung oder Umbau der Bestände die Erfüllung anderer Voraussetzungen als Nadelholz. Hier sind insbesondere die Anforderungen an Boden und Wasser aber auch an Wilddichte zu nennen.
Rationalisierung bei Pflegemaßnahmen kann unter Umständen ebenso die Rentabilität verbessern wie frühzeitiges Erreichen des Zielbestandes. Hier geht es unter anderem auch um die örtliche Optimierung der Zuwächse.
Rentabilität ist wesentlich verbunden mit der Reduzierung der Pflege- und Erntekosten.
Die Stiftung August Bier für Ökologie und Medizin möchte durch diese Tagung versuchen, durch aktuelle Referate und eine angeregte Diskussion zu der Situation von Laubholz im Wirtschaftswald mehr Klarheit in die Kontroverse Nadel- statt Laubholz zu bringen.
Das komplette Programm finden Sie hier: Tagungsprogramm
Quelle:
Stiftung August Bier
Forst Sauen
Ziegeleiweg 1
15848 Sauen
Telefon: 03 36 72 - 72 759
Telefax: 03 36 72 - 72 760
Mobil: 01 76 - 23 62 18 80
E-Mail: m.mueller@stiftung-august-
10.11.09
Offener Brief der Deutschen Wildtierstiftung an Staatsministerin Margit Conrad
Bereits am 11.9.2009 wiesen wir darauf hin, dass die Staatsministerin für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Margit Conrad, eine Novellierung des Landesjagdgesetzes anstrebt.
Doch nun melden sich Stimmen zu Wort, die aus ihrer Sicht die jagdlichen Belange nicht hinlänglich berücksichtigt sehen.
Die Deutsche Wildtierstiftung sah sich deshalb veranlasst, in einem offenen Brief an die Staaatsministerin auf die Mängel im vorgelegten Gesetzentwurf für das neue Landesjagdgestz hinzuweisen.
Die Deutsche Wildtierstiftung hat für das Rotwild eine eigene Internetseite eingerichtet, in dem der offene Brief nachgelesen werden kann.
waidmannsheil
Euer
stefan
An die
Staatsministerin für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz des Landes
Rheinland-Pfalz
Frau Margit Conrad
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz Hamburg, 03. November 2009
Der Jagdgesetzentwurf für Rheinland-Pfalz – Offener Brief an Staatsministerin Conrad
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
nachdem Rheinland-Pfalz im vergangenen Winter leider bereits die Jagdzeit auf Rotwild verlängert hat, strebt Ihr Haus nun eine Novelle des Landesjagdgesetzes an. Der vorliegende Entwurf ist jedoch kein Beitrag für ein innovatives, sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientierendes Wildmana-gement. Der Gesetzentwurf zeichnet sich vielmehr durch Änderungen aus, die die Situation vieler Wildarten verschlechtern wird. Obwohl es im Gesetzeszweck anders formuliert ist, stellt der Entwurf das ökonomische Interesse des Menschen und nicht die Ansprüche der Wildtiere in den Mittelpunkt.
Ihr Gesetzentwurf zementiert die bisher als Landesverordnung formulierten Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild jetzt im Gesetz. Wanderungen über teuer bezahlte Grünbrücken wer-den auch zukünftig mit dem Tod bestraft. Dem unübersehbaren Credo „Forst vor Wild“ folgend, soll der Abschuss in erster Linie der Forstwirtschaft dienen. Alternative Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden werden ignoriert, wie im Fall der rechtlich gesicherten Wildschutzgebiete sogar ersatz-los gestrichen. Dabei ist längst bekannt, dass - vor allem bei Rotwild - Jagdruhe gerade im Winter Schäden am Wald verhindern kann! Die geplante Reduzierung der Mindestpachtdauer von Jagdrevieren wird darüber hinaus dazu führen, dass Jagdpächter zukünftig nicht mehr in die Verbesserung des Lebensraumes investieren werden.
Einer der wenigen positiven Aspekte des geplanten Gesetzes ist die Pflichtmitgliedschaft in Hochwild-Hegegemeinschaften. Sie können als Körperschaften des öffentlichen Rechtes den hausgemachten Problemen des Rotwildes wie Überpopulation und katastrophaler Sozialstruktur sinnvoll entgegen wirken. Allerdings sollten sie um Vertreter aus Grundeigentum und Naturschutz erweitert werden und zusätzliche Kompetenzen bekommen.
Damit der verantwortungsvolle Umgang mit den bejagbaren Wildarten nicht auf der Strecke bleibt, bitten wir Sie eindringlich, die beiliegenden Empfehlungen der Deutschen Wildtier Stiftung bei der Überarbeitung des Landesjagdgesetzes zu berücksichtigen. Für eine Zukunft mit Wildtieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hilmar Freiherr v. Münchhausen Andreas Kinser
Geschäftsführer Forst- und Jagdpolitik
Update:
Auch das Jagdblog Hunsrückwilderer widmet der Novellierung des Jagdgesetzes einen Beitrag unter dem Titel: "Rauer Wind: Jagrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und Saarland"
Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Margit Conrad, eine Novellierung des Landesjagdgesetzes anstrebt.
Doch nun melden sich Stimmen zu Wort, die aus ihrer Sicht die jagdlichen Belange nicht hinlänglich berücksichtigt sehen.
Die Deutsche Wildtierstiftung sah sich deshalb veranlasst, in einem offenen Brief an die Staaatsministerin auf die Mängel im vorgelegten Gesetzentwurf für das neue Landesjagdgestz hinzuweisen.
Die Deutsche Wildtierstiftung hat für das Rotwild eine eigene Internetseite eingerichtet, in dem der offene Brief nachgelesen werden kann.
waidmannsheil
Euer
stefan
An die
Staatsministerin für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz des Landes
Rheinland-Pfalz
Frau Margit Conrad
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz Hamburg, 03. November 2009
Der Jagdgesetzentwurf für Rheinland-Pfalz – Offener Brief an Staatsministerin Conrad
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
nachdem Rheinland-Pfalz im vergangenen Winter leider bereits die Jagdzeit auf Rotwild verlängert hat, strebt Ihr Haus nun eine Novelle des Landesjagdgesetzes an. Der vorliegende Entwurf ist jedoch kein Beitrag für ein innovatives, sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientierendes Wildmana-gement. Der Gesetzentwurf zeichnet sich vielmehr durch Änderungen aus, die die Situation vieler Wildarten verschlechtern wird. Obwohl es im Gesetzeszweck anders formuliert ist, stellt der Entwurf das ökonomische Interesse des Menschen und nicht die Ansprüche der Wildtiere in den Mittelpunkt.
Ihr Gesetzentwurf zementiert die bisher als Landesverordnung formulierten Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild jetzt im Gesetz. Wanderungen über teuer bezahlte Grünbrücken wer-den auch zukünftig mit dem Tod bestraft. Dem unübersehbaren Credo „Forst vor Wild“ folgend, soll der Abschuss in erster Linie der Forstwirtschaft dienen. Alternative Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden werden ignoriert, wie im Fall der rechtlich gesicherten Wildschutzgebiete sogar ersatz-los gestrichen. Dabei ist längst bekannt, dass - vor allem bei Rotwild - Jagdruhe gerade im Winter Schäden am Wald verhindern kann! Die geplante Reduzierung der Mindestpachtdauer von Jagdrevieren wird darüber hinaus dazu führen, dass Jagdpächter zukünftig nicht mehr in die Verbesserung des Lebensraumes investieren werden.
Einer der wenigen positiven Aspekte des geplanten Gesetzes ist die Pflichtmitgliedschaft in Hochwild-Hegegemeinschaften. Sie können als Körperschaften des öffentlichen Rechtes den hausgemachten Problemen des Rotwildes wie Überpopulation und katastrophaler Sozialstruktur sinnvoll entgegen wirken. Allerdings sollten sie um Vertreter aus Grundeigentum und Naturschutz erweitert werden und zusätzliche Kompetenzen bekommen.
Damit der verantwortungsvolle Umgang mit den bejagbaren Wildarten nicht auf der Strecke bleibt, bitten wir Sie eindringlich, die beiliegenden Empfehlungen der Deutschen Wildtier Stiftung bei der Überarbeitung des Landesjagdgesetzes zu berücksichtigen. Für eine Zukunft mit Wildtieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hilmar Freiherr v. Münchhausen Andreas Kinser
Geschäftsführer Forst- und Jagdpolitik
Update:
Auch das Jagdblog Hunsrückwilderer widmet der Novellierung des Jagdgesetzes einen Beitrag unter dem Titel: "Rauer Wind: Jagrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und Saarland"
9.11.09
Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Saarland will das Landesjagdgesetz ändern
Im nun vorliegenden Koalitionsvertrag zwischen CDU FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Saarland, umgangssprachlich auch "Jamaikakoalition" genannt, sind einige Änderungen im saarländischen Landesjagdgesetz vereinbart worden.
Dies sind im einzelnen:
Verbot des Abschusses von wildernden Hunden und Katzen
Verbot der Arbeit an der lebenden Ente
Verbot der Fallenjagd
Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock
Halbjährige Schonzeit für den Fuchs
Fuchsjagdverbot in der Biosphärenregion Bliesgau
Stärkung der Rechte der Jagdgenossen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Wildschäden
Die Handschrift des ÖJV ist erkennbar.
Die jagdpolitischen Vereinbarungen findet man auf Seite 40 und 41 des Koalitionsvertrages
waidmannsheil
Euer
stefan
Update:
Auch das Jagdblog Hunsrückwilderer widmet der Novellierung des Jagdgesetzes einen Beitrag unter dem Titel: "Rauer Wind: Jagrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und Saarland"
Dies sind im einzelnen:
Verbot des Abschusses von wildernden Hunden und Katzen
Verbot der Arbeit an der lebenden Ente
Verbot der Fallenjagd
Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock
Halbjährige Schonzeit für den Fuchs
Fuchsjagdverbot in der Biosphärenregion Bliesgau
Stärkung der Rechte der Jagdgenossen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Wildschäden
Die Handschrift des ÖJV ist erkennbar.
Die jagdpolitischen Vereinbarungen findet man auf Seite 40 und 41 des Koalitionsvertrages
waidmannsheil
Euer
stefan
Update:
Auch das Jagdblog Hunsrückwilderer widmet der Novellierung des Jagdgesetzes einen Beitrag unter dem Titel: "Rauer Wind: Jagrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und Saarland"
Die Ebersberger Jägerschaft läßt die alte Tradition des Jägerschlags wieder aufleben
Eine alte Tradition der Jäger, der Jägerschlag, ist in vielen Gegenden Deutschlands in Vergessenheit geraten.
Die Ebersberger Jägerschaft nahm ihre diesjährige Hubertusfeier zum Anlass, das Gelöbnis junger Jäger zu waidgerechtem Jagen wieder aufleben zu lassen.
Unter Anteilnahme einer großen Öffentlichkeit wurden jahlreiche Jungjäger zum Jäger geschlagen.
Bleibt zu hoffen, dass dieser alte Brauch wieder Einkehr in unsere traditionsreiche Jagd hält.
Von der Hubertusfeier mit dem öffentlichen Jägerschlag der Jungjäger berichtet das Onlinemagazin des Bayerischen Merkur.
waidmannsheil
Euer
stefan
Mit einem Schlag zum Jäger
Landkreis - Früher fand das Waidblatt, eine Art langes Messer, dazu Verwendung, dem Jagdtross im Buschwerk den Weg freizuhauen. Bei der Hubertusfeier der Ebersberger Jägerschaft sollte es den Jungjägern hingegen den Weg freimachen zu einem fairen Umgang mit dem Wild.
Martin Otter, der Vorsitzende der Kreisgruppe Ebersberg, belebte damit eine alte Tradition der Jäger, die im Landkreis lange nicht mehr gepflegt wurde: Den Jägerschlag.
Mit ihm wurden die Jungjäger in der Grafinger Stadthalle sozusagen auf einen ritterlichen Umgang mit der Natur eingeschworden. Die so in den Kreis der Grünnröcke aufgenommenen Männer und Frauen betrachteten das als Ehre und erhielten aus der Hand von Kreisjagdberater Georg Göggerl den entsprechenden Jägerbrief. „Wir wollen damit auch daran erinnern, dass Jäger früher ein Beruf war, für den man eine dreijährige Ausbildung absolvieren musste“, erklärte Otter.
Vorangegangen war ein Hubertusgottesdienst, den Pfarrerin Susanne Vogt in der evangelischen Kirche in Grafing gestaltete. In ihrer Predigt ging sie auf die Verantwortung des Menschen für die Natur ein. Musikalisch gestaltet wurde der Gottesdienst von den Ebersberger Jagdhornbläsern unter der Leitung von Otto Bernhard.
Auch der Umgang mit den Schusswaffen wurde im Rahmen der Hubertusfeier vom Kreisvorsitzenden Martin Otter thematisiert. Die sichere Waffenhandhabung und die Schießfertigkeit wird von den Jägern trainiert. Besondere Leistungen wurde im Rahmen der Feier mit Ehrennadeln für die besten Schützen gewürdigt.
Die Jahresscheibe für besondere Schießleistungen erhielt Otters Vorgänger Robert Esterl, der bei der Übergabe vom Kreisvorsitzenden nicht ohne Respekt als „Seniorchef“ bezeichnet wurde und damit bewies, dass eine gute Trefferlage keine Sache des Alters ist.
Otter gab bekannt, dass der diesjährige Jägerball am Samstag, 16. Januar ab 18 Uhr im Gasthaus Mairsamer in Pöring stattfinden wird.
Im Anschluss an den offiziellen Teil blieben die Mitglieder noch länger in der Stadthalle zusammen, wobei die älteren Jäger in den Teilnehmern des diesjährigen Jagdkureses bereits wieder aufmerksame Zuhörer hatten, die bis zum Schluss blieben.
Von Michael Seeholzer
Die Ebersberger Jägerschaft nahm ihre diesjährige Hubertusfeier zum Anlass, das Gelöbnis junger Jäger zu waidgerechtem Jagen wieder aufleben zu lassen.
Unter Anteilnahme einer großen Öffentlichkeit wurden jahlreiche Jungjäger zum Jäger geschlagen.
Bleibt zu hoffen, dass dieser alte Brauch wieder Einkehr in unsere traditionsreiche Jagd hält.
Von der Hubertusfeier mit dem öffentlichen Jägerschlag der Jungjäger berichtet das Onlinemagazin des Bayerischen Merkur.
waidmannsheil
Euer
stefan
Mit einem Schlag zum Jäger
Landkreis - Früher fand das Waidblatt, eine Art langes Messer, dazu Verwendung, dem Jagdtross im Buschwerk den Weg freizuhauen. Bei der Hubertusfeier der Ebersberger Jägerschaft sollte es den Jungjägern hingegen den Weg freimachen zu einem fairen Umgang mit dem Wild.
Martin Otter, der Vorsitzende der Kreisgruppe Ebersberg, belebte damit eine alte Tradition der Jäger, die im Landkreis lange nicht mehr gepflegt wurde: Den Jägerschlag.
Mit ihm wurden die Jungjäger in der Grafinger Stadthalle sozusagen auf einen ritterlichen Umgang mit der Natur eingeschworden. Die so in den Kreis der Grünnröcke aufgenommenen Männer und Frauen betrachteten das als Ehre und erhielten aus der Hand von Kreisjagdberater Georg Göggerl den entsprechenden Jägerbrief. „Wir wollen damit auch daran erinnern, dass Jäger früher ein Beruf war, für den man eine dreijährige Ausbildung absolvieren musste“, erklärte Otter.
Vorangegangen war ein Hubertusgottesdienst, den Pfarrerin Susanne Vogt in der evangelischen Kirche in Grafing gestaltete. In ihrer Predigt ging sie auf die Verantwortung des Menschen für die Natur ein. Musikalisch gestaltet wurde der Gottesdienst von den Ebersberger Jagdhornbläsern unter der Leitung von Otto Bernhard.
Auch der Umgang mit den Schusswaffen wurde im Rahmen der Hubertusfeier vom Kreisvorsitzenden Martin Otter thematisiert. Die sichere Waffenhandhabung und die Schießfertigkeit wird von den Jägern trainiert. Besondere Leistungen wurde im Rahmen der Feier mit Ehrennadeln für die besten Schützen gewürdigt.
Die Jahresscheibe für besondere Schießleistungen erhielt Otters Vorgänger Robert Esterl, der bei der Übergabe vom Kreisvorsitzenden nicht ohne Respekt als „Seniorchef“ bezeichnet wurde und damit bewies, dass eine gute Trefferlage keine Sache des Alters ist.
Otter gab bekannt, dass der diesjährige Jägerball am Samstag, 16. Januar ab 18 Uhr im Gasthaus Mairsamer in Pöring stattfinden wird.
Im Anschluss an den offiziellen Teil blieben die Mitglieder noch länger in der Stadthalle zusammen, wobei die älteren Jäger in den Teilnehmern des diesjährigen Jagdkureses bereits wieder aufmerksame Zuhörer hatten, die bis zum Schluss blieben.
Von Michael Seeholzer
Moritz Fürst zu Oettingen-Wallerstein über Verbissgutachten: „Hier wird Geld regelrecht verblödet“.
Fürst Moritz zu Oettingen-Wallerstein (Mitte) im Gespräch mit Graf Guy von Moy (links) und Hans Eisenschenk. Das Gehörn ist von einem Rehbock, den Graf von Stauffenberg in der Stepperger Jagd erlegt hat. Das Gehörn des sechsjährigen Bocks wiegt 440 Gramm. - Foto: www.donaukurier.de
Hubertusfeiern zur Erinnerung an den Schutzpatron der Jäger werden in der Regel zu einem feierlichen Treffen genutzt. Nach einer Messe oder einem Gottesdienst untermalt von einem Bläserchor treffen sich landauf landab die Jäger und präsentieren sich in der Öffentlichkeit . Auch Hubertusjagden werden abgehalten.
Doch bei der Neuburger Jägerschaft nördlich von Augsburg ist dies Jahr alles anders.
Der Vizepräsident der Bayerischen Jägerschaft, Moritz Fürst zu Oettingen-Wallerstein nutze das Treffen der Jägerschaft , um gegen die Forstbürokratie hart ins Gericht zu gehen.
Mit 11.000 ha eigenem Wald weiß der Fürst, wovon er redet.
Er sieht in den Verbissgutachten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für 1.300 Forstleute, die die Gutachten zu Herrschaftsinstrumenten missbrauchen.
Auch die ausufernden Baumaßnahmen für erneuerbare Energien in Form von Photovoltaik- und Biogasanlagen prangerte er hart an.
Der Fürst nahm bei seiner Rede kein Blatt vor den Mund.
Von der Hubertusfeier der besonderen Art berichtet das Onlinemagazin der Augsburger Allgemeinen:
waidmannsheil
Euer
stefan
Der Biber verursacht längst mehr Schaden als das Rehwild
von Manfred Reichl
Neuburg „Der Wald stirbt nicht, weder durch das Reh, die Gams oder durch andere Wildarten“. Bei der Hubertusfeier der Jägerschaft am Samstag im Kolpingsaal sparte Moritz Fürst zu Oettingen-Wallerstein nicht mit Kritik an der Ministerialbürokratie, die mit unsinnigen Verordnungen wie etwa mit dem jährlich vier Millionen teuren Verbissgutachten den Waidmännern das Leben schwer mache.
Dieses Gutachten verkomme immer mehr zu einem Herrschaftsinstrument. 1300 bayerische Forstleute würden sich mittlerweile damit befassen, obwohl man es gar nicht benötige, so der Festredner. „Die müssen sich doch nur selbst beschäftigen“. Die Gutachten hätten kaum noch etwas mit der Realität vor Ort zu tun. Längst schon richte der Biber größere Schäden an als das Rehwild. Für Leader Management und Bibergutachten fallen laut Graf Moritz zu Oettingen-Wallerstein weitere sieben Millionen Euro an. „Hier wird Geld regelrecht verblödet“.
Scharfes Geschütz fuhr er gegen die aus dem Boden schießenden und den Lebensraum der Tierwelt beschränkenden Biogasanlagen auf. An der B2 zwischen Donauwörth und Augsburg seien mittlerweile 100 Hektar mit Solaranlagen zugepflastert. „Metall und Glas - ist das noch unsere Welt?“.
Dass es die Jäger angesichts dessen, dass sich die Gesellschaft immer mehr aus der Natur entferne zunehmend schwerer haben, unterstrich auch Landrat Roland Weigert. An seine Waidkameraden verteilte er Bestnoten. Mit 2200 erlegten Rehen war das zu Ende gegangene Jagdjahr eines der Besten überhaupt. Die ausgestellten „Gwichterl“ verdeutlichten den Fleiß der Grünröcke nachdrücklich. Mit 667 Wildschweinen wurden weitaus mehr Schwarzkittel zur Strecke gebracht als im Jahr zuvor. Von 88 Sauen, die untersucht wurden, haben immerhin 20 den Cäsium-Grenzwert überschritten. Um 20 auf insgesamt 1838 hat sich auch die Fuchsstrecke verlängert. Auch die Graugänse werden mehr und mehr zum Ziel der Jäger: 244 wurden erlegt. Revierübergreifende Drückjagden vor allem auf Schwarzwild hält Landrat Weigert für unabdingbar.
Derzeit besitzen im Landkreis 519 Personen einen Jagdschein. Jagdberater Dr. Franz Eller sprach sich ebenfalls für eine zwischen Jägern, Jagdvorstehern und Grundstücksbesitzern vereinbarte Abschussplanung aus. Hierin und nicht im Vegetationsgutachten liege die bessere Lösung.
Der vom Fischereiverein Neuburg gesponserte und mit 250 Euro dotierte Hegepreis ging für die Schaffung von Biotopen und Anpflanzungen auf deren Grundeigentum, heuer an Marianne Euring aus Burgheim.
Mit Christian Behr Neuburg, Heribert Matschina Schönesberg, Andreas Erras Karlshuld, Sonja Krieger und H. Mykiska wurden von Altmeister Joachim Birkholz fünf Jungjäger aufgenommen.
Für besondere Verdienste um die Jagd überreichten Vorsitzender Hans Eisenschenk und Stellvertreterin Christine Liepelt die Ottheinrichmedaille an Helmut Ruppert, Gunter Weinrich sowie Monsignore Vitus Wengert.
Letzterer hatte zuvor in der Hofkirche eine von den Jagdhornbläsern umrahmte Hubertusmesse zelebriert. Der Geistliche erinnerte dabei an die Verantwortung gegenüber der Schöpfung.
Im Anschluss an den Gottesdienst wurde auf dem Karlsplatz im Schein von Fackeln von den Jagdhornbläsern die von den Jungjägern getragene Wildbretstrecke verblasen.
Eisvogel: Der blaue Blitz
Der blaue Blitz. Pfeilschnell schießt der Eisvogel ins Wasser, um Beute zu machen.
Einmalige Photos von Charlie Hamilton James präsentiert Spiegel online
Einmalige Photos von Charlie Hamilton James präsentiert Spiegel online
Photo: Charlie Hamilton James
Angler und Jäger, die ein wasserreiches Revier bejagen, kennen den Eisvogel.
Mit seinem schillernden Gefieder ist er für unsere Breiten ungewöhnlich farbenprächtig.
Doch nicht nur das außergewöhnliche Federkleid, sondern auch seine besondere Jagdkunst, Fische zu fangen, haben ihm eine große Fangemeinde beschert.
Dazu gehört der Photoraph Charlie Hamilton James, der wahrhaft faszinierende Aufnahmen vom Eisvogel geschossen und gesammelt hat.
Das Onlinennachrichtenmagazin des Spiegel widmet heute dem Eisvogel einen Artikel mit einigen der besten Photos über den Eisvogel von Charlie Hamilton James.
Wie man solche Photos von der Jagd des Eisvogels macht, das wird James wohl nicht verraten. Dem Betrachter aber bleiben eine Serie einmaliger Photos von diesem kleinen Vogel.
waidmannsheil
Euer
stefan
6.11.09
In Donaueschingen sollen die Waffenbesitzer die Kontrollen bezahlen
Bei der Umsetzung des neuen Waffengesetzes zeigt sich mal wieder, wie unüberlegt Gesetze in Deutschland verabschiedet werden.
Die Bundesregierung wollte sich profilieren und führte mit der Verschärfung des Waffengesetzes verdachtsunabhängige Kontrollen ein. Natürlich applaudierte die Bevölkerung und die Bundesregierung konnte sich brüsten, etwas für die "Volkssicherheit" getan zu haben.
Doch nun kommt die Rechnung. Doch diese geht nicht etwa an die Bundesregierung, sondern an die mit der Durchführung verpflichtete Kommunalverwaltung. Diese, bereits schwer gebeutelt von der Finanzkrise, soll es nun richten.
Kein Wunder, wenn selbst die Politiker auf Kreis und Kommunalebene nur noch mit dem Kopf schütteln über solche Gedankenlosigkeit.
Auch der Oberbürgermeister Thorsten Frei von Donaueschingen spricht vom Plazeboeffekt: Er spricht von "wirkstofffreier, aber teurer Medizin, die öffentliches Sicherheitsgefühl erzeugen soll".
Nun sollte man meinen, dass die Einsicht der erste Weg zur Besserung ist, doch weit gefehlt.
Herr Oberbürgermeister verkündet die Sinnlosigkeit dieser Kontrollen - und führt sie durch!
Scheinbar fehlt auch ihm der Mut, sinnlose Aktionen, die Kosten produzieren, zu unterlassen.
Stattdessen hat er den genialen Einfall, die Kosten den Verursachern aufzuerlegen, um die Aktion der Kontrollen durchzuführen. Allerdings im Gegensatz zum Landrat im Rhein Neckar Kreis will er pensionierte Jäger zu Kontrolleuren auf 400 Euro Basis einsetzen.
Dem JagdBlog stellt sich hier nur die Frage: Wer setzt dem behördlichen Treiben gegen legale Waffenbesitzer endlich ein Ende?
waidmannsheil
Euer
stefan
Über das Auferlegen der Kosten von Waffenkontrollen auf die Waffenbesitzer in Donaueschingen berichtet das Onlinemagazin des Südkuriers:
Wer Waffen hat, zahlt
Donaueschingen (dan) Alle Waffenbesitzer in der Stadt sollen ab dem kommenden Jahr zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorhaben hat OB Thorsten Frei gestern Abend angekündigt. Damit will er happige Kosten zurück holen, die wegen neuer Waffenkontrollpflichten auf die Stadt zu kommen.
Nach Rathaus-Buchführung haben erstaunliche 500 Menschen in der 21.000-Einwohner-Gemeinde eine Waffenbesitzkarte. Sie alle sollen schon bald amtlichen Besuch vom Rathaus bekommen. Denn die Landesregierung will die Stadtverwaltung als Waffenbehörde zum verschärften Aufpasser über jede registrierte Waffe und jede Munitionsschachtel in Donaueschinger Haushalten machen.
Nach derzeitiger Vorstellung werden es Mitarbeiter des Ordnungsamts sein, die an den Türen klingeln. Sie sollen Waffenschränke begutachten, die sichere Verwahrung von Waffen prüfen, die Zugänglichkeit für Kinder und andere Unberechtigte ausschließen, die Ergebnisse verwaltungstechnisch verarbeiten. Ein „Sicherheitsprüfer“ genügt dem Land nicht, gleich zwei sollen gemeinsam die selbe Tour gehen.
Und das wird teuer. Bisher hat die Verwaltung im Haushalt des Jahres 2010 eher als Merkposten ein Defizit von 10.000 Euro für die Pflichten als Waffenbehörde eingesetzt. Wie hoch der Personalaufwand allein durch die neue Gesetzeslage aber wirklich wird, konnten gestern weder OB, noch Ordnungsamt vorher sagen.
Durchaus ansagen wollte Rathauschef Frei allerdings, was er von den neuen Stadtpflichten hält, die es via Städtetag möglichst noch mit dem Land auszuverhandeln gelte: „Für mich ist das reine Placebo-Politik beim Land“. Was übersetzt bedeutet: Im Stimmungssog der Bluttat von Winnenden und anderer Amokläufe in Deutschland wolle das Land mit wirkstofffreier, aber teurer Medizin öffentliches Sicherheitsgefühl erzeugen.
Und Thorsten Frei sagte gestern Abend vor den Mitgliedern des Hauptausschusses sein Ziel an, die Mehrkosten dafür 1:1 von den Waffenbesitzern zurück zu holen. Auf SÜDKURIER-Nachfrage relativierte er dann: „Tendenziell muss es nach meiner Überzeugung so laufen.“ Denn derart spezifische Kosten dürften nicht zu Lasten des allgemeinen Steuerzahlers gehen. Zur Diskussion stellte er die Alternative, externe Sachkundige statt städtischer Mitarbeiter einzusetzen, etwa pensionierte Jäger mit entsprechendem Sachverstand auf 400-Euro-Basis.
Update vom 7.11.2009: Leserbrief aus dem Onlinemagazin des Südkuriers:
Wer will da noch jagen?
Alleine die Tatsache, dass wir heute wieder so weit sind wie vor über 60 Jahren, dass nachgewiesenermaßen unbescholtene Bürger in ihrem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung eingeschränkt werden können, stimmt mich äußerst nachdenklich. Lässt man die Staatsgewalt nicht widerspruchslos in die Wohnung, wird pauschal unterstellt, dass man etwas zu verbergen hat und damit nicht mehr die nötige Zuverlässigkeit hat, Waffen zu besitzen.
Bürger, die sich, bevor sie eine Waffe besitzen dürfen, schon mehrfachen staatlichen Überprüfungen unterzogen haben und hierfür schon jedes Mal ihre Gebühren bezahlt haben, sollen nun wegen blindem Aktionismus unkundiger Politiker wieder zur Kasse gebeten werden.
Für mich als Jäger und damit gezwungenermaßen auch als Waffenbesitzer bringt diese Tatsache das Fass zum Überlaufen.
Oberbürgermeister Torsten Frei hat sich trotz mehrfacher Einladungen der Jägerschaft noch nie in deren Kreisen sehen lassen und sich offensichtlich auch noch nicht mit den Problemen, welche die Jäger bewegen, beschäftigt.
Sind es unzumutbare Pachtpreise, unzumutbare Pachtbedingungen, immer höhere Kosten für Schäden in Forst- und Landwirtschaft, immer strengere Vorgaben der EU im Fleischhygienerecht, immer schlechterer Absatz von Wildbret wegen angeblicher Strahlenbelastung, hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für Pflege- und Schutzmaßnahmen, immer stärkerer Freizeitdruck in den Jagdrevieren, die Belästigung der gesamten Familie durch Kontrollen in den Privaträumen/Wohnungen? Viele der älteren Jäger haben die Nase voll und wollen diese Gängeleien nicht mehr länger mitmachen. Haben doch schon einige ihre Waffen verkauft oder beim Amt abgegeben. Die jüngeren fangen solchen Blödsinn schon gar nicht mehr an.
Die Gemeinden sollten sich einmal Gedanken machen, wer in Zukunft ihre Jagdreviere für teueres Geld pachten soll. Wer bezahlt die Tätigkeiten, die jetzt noch von den Jagdpächtern unentgeltlich ausgeführt werden? Wer bezahlt aus eigener Tasche die Wildschäden? Wer bezahlt, wenn Jäger zum Jagen angestellt werden müssen? Wer bezahlt . . . Die nächste Jagdverpachtung kommt bestimmt
Uwe Stockbauer
Update vom 10.11.2009: Leserbrief aus dem Onlinemagazin des Südkuriers:
Belastungen sind nicht mehr tragbar
Stellen Sie sich mal vor, Sie fahren mit Ihrem Auto an einer Radarfalle vorbei. Da Sie nicht zu schnell fuhren, wurden Sie auch nicht geblitzt. Nach einigen hundert Metern werden Sie jedoch angehalten. Ein Beamter verlangt dann von Ihnen zehn Euro an Gebühren. Als Sie ihn fragen wozu, wird Ihnen erklärt, dass der Unterhalt für die Radarfalle sehr teuer ist und man zur Kostendeckung diesen Betrag von Ihnen dringend benötige, schließlich diene die Überwachung von Schnellfahrern der Allgemeinheit, also auch Ihrer Sicherheit. Würden Sie diese 10 Euro gerne bezahlen? Hätten Sie dafür Verständnis? Herr Oberbürgermeister Torsten Frei möchte gerne auf diese Art die Kosten für die Überprüfung der legalen Waffenbesitzer durch das Ordnungsamt neutralisieren. Auf den ersten Blick scheint es eigentlich verständlich und die Internet-Umfrage des SÜDKURIERS tendiert derzeit mit etwas über 59 Prozent in dieselbe Richtung. Dies ist aber weder mit der Gleichbehandlung noch einer Notwendigkeit zu rechtfertigen. Der Anteil an legalen Schusswaffen bei Straftaten betrug 0,0065%, also nicht einmal ein tausendstel Prozent. Herr Stockbauer hat völlig recht mit seinen Darstellungen. Alleine die finanziellen Belastungen der Jagdpächter sind nicht mehr tragbar. In vielen Revieren sind seit Jahren die Ausgaben weit höher als die Einnahmen. Die enormen Arbeitsleistungen in den Revieren nicht mit gerechnet. Die Jägerschaft ist in unserer Gesellschaft die einzige, die für die freizeitliche Nutzung des Waldes bezahlt! Alle Leistungen, die von der Jägerschaft erbracht werden, kommen letztendlich nur den Kommunen, dem Forst und den Landwirten zugute. Also somit auch Ihnen! Außerdem kassiert der Landkreis von uns 16 Prozent Jagdsteuer auf den Pachtpreis. Jagdpächter müssen auch für alle von Wildtieren verursachten Schäden in Wald und Flur aufkommen. Zerstören Wildschweine einen Hektar Mais werden zwischen 900 und 1200 Euro aus eigener Tasche an den Landwirt fällig.
Alfred Winter
Schießobmann des Hegering Donaueschingen
Das Jagdblog "Hunsrückwilderer" schreibt über Waffenkontrollen in Baden-Württemberg
Update vom 26.11.2009:
Stadtrat von Donaueschingen legt Gebühren in Höhe von 46,00 Euro für Waffenkontrollen fest.
"Die Jäger im Gebührenvisier"
Weitere Beiträge zum Thema neues Waffenrecht:
Bundesregierung verschärft das Waffenrecht
DJV startet Protestbriefaktion
Waffenrechtsreform verabschiedet
Offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble
Waffenkontrolleure als Minijobber im Rhein Neckar-Kreis
Waffenkontrolleure als Minijobber auf Eis gelegt
Überprüfung von Waffenbeitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter ordnungsgmäßer Aufbewahrung
Die Bundesregierung wollte sich profilieren und führte mit der Verschärfung des Waffengesetzes verdachtsunabhängige Kontrollen ein. Natürlich applaudierte die Bevölkerung und die Bundesregierung konnte sich brüsten, etwas für die "Volkssicherheit" getan zu haben.
Doch nun kommt die Rechnung. Doch diese geht nicht etwa an die Bundesregierung, sondern an die mit der Durchführung verpflichtete Kommunalverwaltung. Diese, bereits schwer gebeutelt von der Finanzkrise, soll es nun richten.
Kein Wunder, wenn selbst die Politiker auf Kreis und Kommunalebene nur noch mit dem Kopf schütteln über solche Gedankenlosigkeit.
Auch der Oberbürgermeister Thorsten Frei von Donaueschingen spricht vom Plazeboeffekt: Er spricht von "wirkstofffreier, aber teurer Medizin, die öffentliches Sicherheitsgefühl erzeugen soll".
Nun sollte man meinen, dass die Einsicht der erste Weg zur Besserung ist, doch weit gefehlt.
Herr Oberbürgermeister verkündet die Sinnlosigkeit dieser Kontrollen - und führt sie durch!
Scheinbar fehlt auch ihm der Mut, sinnlose Aktionen, die Kosten produzieren, zu unterlassen.
Stattdessen hat er den genialen Einfall, die Kosten den Verursachern aufzuerlegen, um die Aktion der Kontrollen durchzuführen. Allerdings im Gegensatz zum Landrat im Rhein Neckar Kreis will er pensionierte Jäger zu Kontrolleuren auf 400 Euro Basis einsetzen.
Dem JagdBlog stellt sich hier nur die Frage: Wer setzt dem behördlichen Treiben gegen legale Waffenbesitzer endlich ein Ende?
waidmannsheil
Euer
stefan
Über das Auferlegen der Kosten von Waffenkontrollen auf die Waffenbesitzer in Donaueschingen berichtet das Onlinemagazin des Südkuriers:
Wer Waffen hat, zahlt
Donaueschingen (dan) Alle Waffenbesitzer in der Stadt sollen ab dem kommenden Jahr zur Kasse gebeten werden. Dieses Vorhaben hat OB Thorsten Frei gestern Abend angekündigt. Damit will er happige Kosten zurück holen, die wegen neuer Waffenkontrollpflichten auf die Stadt zu kommen.
Nach Rathaus-Buchführung haben erstaunliche 500 Menschen in der 21.000-Einwohner-Gemeinde eine Waffenbesitzkarte. Sie alle sollen schon bald amtlichen Besuch vom Rathaus bekommen. Denn die Landesregierung will die Stadtverwaltung als Waffenbehörde zum verschärften Aufpasser über jede registrierte Waffe und jede Munitionsschachtel in Donaueschinger Haushalten machen.
Nach derzeitiger Vorstellung werden es Mitarbeiter des Ordnungsamts sein, die an den Türen klingeln. Sie sollen Waffenschränke begutachten, die sichere Verwahrung von Waffen prüfen, die Zugänglichkeit für Kinder und andere Unberechtigte ausschließen, die Ergebnisse verwaltungstechnisch verarbeiten. Ein „Sicherheitsprüfer“ genügt dem Land nicht, gleich zwei sollen gemeinsam die selbe Tour gehen.
Und das wird teuer. Bisher hat die Verwaltung im Haushalt des Jahres 2010 eher als Merkposten ein Defizit von 10.000 Euro für die Pflichten als Waffenbehörde eingesetzt. Wie hoch der Personalaufwand allein durch die neue Gesetzeslage aber wirklich wird, konnten gestern weder OB, noch Ordnungsamt vorher sagen.
Durchaus ansagen wollte Rathauschef Frei allerdings, was er von den neuen Stadtpflichten hält, die es via Städtetag möglichst noch mit dem Land auszuverhandeln gelte: „Für mich ist das reine Placebo-Politik beim Land“. Was übersetzt bedeutet: Im Stimmungssog der Bluttat von Winnenden und anderer Amokläufe in Deutschland wolle das Land mit wirkstofffreier, aber teurer Medizin öffentliches Sicherheitsgefühl erzeugen.
Und Thorsten Frei sagte gestern Abend vor den Mitgliedern des Hauptausschusses sein Ziel an, die Mehrkosten dafür 1:1 von den Waffenbesitzern zurück zu holen. Auf SÜDKURIER-Nachfrage relativierte er dann: „Tendenziell muss es nach meiner Überzeugung so laufen.“ Denn derart spezifische Kosten dürften nicht zu Lasten des allgemeinen Steuerzahlers gehen. Zur Diskussion stellte er die Alternative, externe Sachkundige statt städtischer Mitarbeiter einzusetzen, etwa pensionierte Jäger mit entsprechendem Sachverstand auf 400-Euro-Basis.
Update vom 7.11.2009: Leserbrief aus dem Onlinemagazin des Südkuriers:
Wer will da noch jagen?
Alleine die Tatsache, dass wir heute wieder so weit sind wie vor über 60 Jahren, dass nachgewiesenermaßen unbescholtene Bürger in ihrem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung eingeschränkt werden können, stimmt mich äußerst nachdenklich. Lässt man die Staatsgewalt nicht widerspruchslos in die Wohnung, wird pauschal unterstellt, dass man etwas zu verbergen hat und damit nicht mehr die nötige Zuverlässigkeit hat, Waffen zu besitzen.
Bürger, die sich, bevor sie eine Waffe besitzen dürfen, schon mehrfachen staatlichen Überprüfungen unterzogen haben und hierfür schon jedes Mal ihre Gebühren bezahlt haben, sollen nun wegen blindem Aktionismus unkundiger Politiker wieder zur Kasse gebeten werden.
Für mich als Jäger und damit gezwungenermaßen auch als Waffenbesitzer bringt diese Tatsache das Fass zum Überlaufen.
Oberbürgermeister Torsten Frei hat sich trotz mehrfacher Einladungen der Jägerschaft noch nie in deren Kreisen sehen lassen und sich offensichtlich auch noch nicht mit den Problemen, welche die Jäger bewegen, beschäftigt.
Sind es unzumutbare Pachtpreise, unzumutbare Pachtbedingungen, immer höhere Kosten für Schäden in Forst- und Landwirtschaft, immer strengere Vorgaben der EU im Fleischhygienerecht, immer schlechterer Absatz von Wildbret wegen angeblicher Strahlenbelastung, hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für Pflege- und Schutzmaßnahmen, immer stärkerer Freizeitdruck in den Jagdrevieren, die Belästigung der gesamten Familie durch Kontrollen in den Privaträumen/Wohnungen? Viele der älteren Jäger haben die Nase voll und wollen diese Gängeleien nicht mehr länger mitmachen. Haben doch schon einige ihre Waffen verkauft oder beim Amt abgegeben. Die jüngeren fangen solchen Blödsinn schon gar nicht mehr an.
Die Gemeinden sollten sich einmal Gedanken machen, wer in Zukunft ihre Jagdreviere für teueres Geld pachten soll. Wer bezahlt die Tätigkeiten, die jetzt noch von den Jagdpächtern unentgeltlich ausgeführt werden? Wer bezahlt aus eigener Tasche die Wildschäden? Wer bezahlt, wenn Jäger zum Jagen angestellt werden müssen? Wer bezahlt . . . Die nächste Jagdverpachtung kommt bestimmt
Uwe Stockbauer
Update vom 10.11.2009: Leserbrief aus dem Onlinemagazin des Südkuriers:
Belastungen sind nicht mehr tragbar
Stellen Sie sich mal vor, Sie fahren mit Ihrem Auto an einer Radarfalle vorbei. Da Sie nicht zu schnell fuhren, wurden Sie auch nicht geblitzt. Nach einigen hundert Metern werden Sie jedoch angehalten. Ein Beamter verlangt dann von Ihnen zehn Euro an Gebühren. Als Sie ihn fragen wozu, wird Ihnen erklärt, dass der Unterhalt für die Radarfalle sehr teuer ist und man zur Kostendeckung diesen Betrag von Ihnen dringend benötige, schließlich diene die Überwachung von Schnellfahrern der Allgemeinheit, also auch Ihrer Sicherheit. Würden Sie diese 10 Euro gerne bezahlen? Hätten Sie dafür Verständnis? Herr Oberbürgermeister Torsten Frei möchte gerne auf diese Art die Kosten für die Überprüfung der legalen Waffenbesitzer durch das Ordnungsamt neutralisieren. Auf den ersten Blick scheint es eigentlich verständlich und die Internet-Umfrage des SÜDKURIERS tendiert derzeit mit etwas über 59 Prozent in dieselbe Richtung. Dies ist aber weder mit der Gleichbehandlung noch einer Notwendigkeit zu rechtfertigen. Der Anteil an legalen Schusswaffen bei Straftaten betrug 0,0065%, also nicht einmal ein tausendstel Prozent. Herr Stockbauer hat völlig recht mit seinen Darstellungen. Alleine die finanziellen Belastungen der Jagdpächter sind nicht mehr tragbar. In vielen Revieren sind seit Jahren die Ausgaben weit höher als die Einnahmen. Die enormen Arbeitsleistungen in den Revieren nicht mit gerechnet. Die Jägerschaft ist in unserer Gesellschaft die einzige, die für die freizeitliche Nutzung des Waldes bezahlt! Alle Leistungen, die von der Jägerschaft erbracht werden, kommen letztendlich nur den Kommunen, dem Forst und den Landwirten zugute. Also somit auch Ihnen! Außerdem kassiert der Landkreis von uns 16 Prozent Jagdsteuer auf den Pachtpreis. Jagdpächter müssen auch für alle von Wildtieren verursachten Schäden in Wald und Flur aufkommen. Zerstören Wildschweine einen Hektar Mais werden zwischen 900 und 1200 Euro aus eigener Tasche an den Landwirt fällig.
Alfred Winter
Schießobmann des Hegering Donaueschingen
Das Jagdblog "Hunsrückwilderer" schreibt über Waffenkontrollen in Baden-Württemberg
Update vom 26.11.2009:
Stadtrat von Donaueschingen legt Gebühren in Höhe von 46,00 Euro für Waffenkontrollen fest.
"Die Jäger im Gebührenvisier"
Weitere Beiträge zum Thema neues Waffenrecht:
Bundesregierung verschärft das Waffenrecht
DJV startet Protestbriefaktion
Waffenrechtsreform verabschiedet
Offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble
Waffenkontrolleure als Minijobber im Rhein Neckar-Kreis
Waffenkontrolleure als Minijobber auf Eis gelegt
Überprüfung von Waffenbeitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter ordnungsgmäßer Aufbewahrung
5.11.09
Lob der Jägerei
Und wenn es nicht ums Jagen wär
Als früh im Wald zu streifen,
Zu hören wie der Kuckuck ruft
Und wie die Finken pfeifen,
Den Schwätzern aus dem Weg zu gehn
und keine Narren mehr zu sehn
Es wär genug der Lust dabei
Zum Lob der Jägerei
Franz von Kobell
Als früh im Wald zu streifen,
Zu hören wie der Kuckuck ruft
Und wie die Finken pfeifen,
Den Schwätzern aus dem Weg zu gehn
und keine Narren mehr zu sehn
Es wär genug der Lust dabei
Zum Lob der Jägerei
Franz von Kobell
4.11.09
Polizisten erschießen 2 Jagdhunde aus Notwehr
Rhauderfehn - Am Dienstagmorgen gegen 8 Uhr entdeckte eine Anwohnerin in der Fockpoolstraße zwei Jagdhunde, die frei umherliefen. Die 48-jährige traute sich nicht, unter diesen Umständen ihren Sohn zur Schule zu bringen und rief die Polizei. Während die Beamten unterwegs waren, liefen die Hunde auf das Grundstück der Anruferin und rissen dort zwei Kaninchen. Im Garten der Frau entdeckten die Polizisten zunächst nur einen Hundim Freilauf der Kaninchen.
Er ging sofort in aggressiver Haltung auf die Beamten zu. Der Hund fletschte die Zähne und trotz verschiedener Kommandos konnten die Beamten ihn nicht aufhalten. Als das Tier nur noch einen Meter von den Beamten entfernt war, erschossen sie es in Notwehr. Den zweiten Hund beobachteten sie zunächst nur und forderten Unterstützung an, um ihn einfangen zu können. Kurz darauf rannte das Tier auf die Beamten zu. Auch diesen Jagdhund konnten die Polizisten nicht anders als durch einen Schuss aufhalten.<<
Quelle:Onlinemagazin Anzeiger für Harlinger Land
Er ging sofort in aggressiver Haltung auf die Beamten zu. Der Hund fletschte die Zähne und trotz verschiedener Kommandos konnten die Beamten ihn nicht aufhalten. Als das Tier nur noch einen Meter von den Beamten entfernt war, erschossen sie es in Notwehr. Den zweiten Hund beobachteten sie zunächst nur und forderten Unterstützung an, um ihn einfangen zu können. Kurz darauf rannte das Tier auf die Beamten zu. Auch diesen Jagdhund konnten die Polizisten nicht anders als durch einen Schuss aufhalten.<<
Quelle:Onlinemagazin Anzeiger für Harlinger Land
3.11.09
Deutsche aßen 18% mehr Wild als im Vorjahr
Pressemitteilung des Deutschen Jagdschutzverbandes vom 2.11.2009
Deutsche sind wild auf Wild / Hochsaison für Wildbret im Winter / Portal www.wild-auf-wild.de startet erfolgreich
(Verbandspresse, 02.11.2009 10:31)
(Bonn) - Rund 25.900 Tonnen heimisches Wildbret von Wildschwein, Reh, Rotwild und Damwild haben die Deutschen zwischen April 2008 und März 2009 verzehrt. Das ist ein Plus von fast 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute (2. November 2009) in Bonn mit. Spitzenlieferant ist nach wie vor das Wildschwein mit 14.800 Tonnen, gefolgt vom Reh mit 7.800 Tonnen.
"Der Trend zu hochwertigem Wildfleisch aus heimischen Revieren hält erfreulicherweise an", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale sei Fleisch direkt vom Jäger für immer mehr Verbraucher ein echtes Qualitätsplus gegenüber anonymer Supermarktware. Die Jägerschaft erwartet deshalb eine besonders große Nachfrage in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit - rechtzeitiges Bestellen lohnt sich also.
Eine Übersicht von bundesweiten Bestelladressen für Wildspezialitäten, Informatives und Nützliches zu Wildbreteinkauf, eine Warenkunde, Tipps zur Zubereitung mit vielen spannenden Rezepten bietet der DJV im Internet jetzt unter der neuen Internetseite www.wild-auf-wild.de. "Unser neues Portal richtet sich an Wildliebhaber und Freunde gesundheitsbewusster Ernährung", erklärte Jochen Borchert. "Auf der Internetseite informieren wir Verbraucher beispielsweise, warum es ein Wildbret-Angebot ganzjährig und nicht nur zur Winterzeit gibt. Wir erklären den Unterschied zwischen frischem Wildbret aus der heimischen Region und Import-Wildfleisch." In den ersten Wochen verzeichnete der DJV bereits 50.000 Zugriffe auf seinem neuen Wildportal.
Jäger und Förster geben den Großteil des heimischen Wildbrets direkt an Endverbraucher oder Gaststätten vor Ort ab. Das garantiert kürzeste Transportwege. Zudem ist heimisches Wildbret frei von Medikamenten oder Wachstumsbeschleunigern. "Die Tiere bewegen sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernähren sich von dem, was Wald und Flur bieten", betonte Borchert.
Wer heimisches Wildfleisch isst, kann das auch aus ökologischer Sicht mit bestem Gewissen tun: Jagd in Deutschland bedeutet nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen - laut internationalen Konventionen eine anerkannte Form des Naturschutzes.
Wildbret ist vitamin- und nährstoffreich, einfach zuzubereiten und gut für die Figur: Braten vom Wildschwein enthält beispielsweise 60 Prozent weniger Fett als vom Hausschwein. Die Rezeptvielfalt reicht vom klassisch gespickten Rehrücken bis zu kurz gebratenem Wildschweinfilet mit Waldpilzragout und glasierten Maronen.
Quelle: www.verbaende.com
Deutsche sind wild auf Wild / Hochsaison für Wildbret im Winter / Portal www.wild-auf-wild.de startet erfolgreich
(Verbandspresse, 02.11.2009 10:31)
(Bonn) - Rund 25.900 Tonnen heimisches Wildbret von Wildschwein, Reh, Rotwild und Damwild haben die Deutschen zwischen April 2008 und März 2009 verzehrt. Das ist ein Plus von fast 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr, teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute (2. November 2009) in Bonn mit. Spitzenlieferant ist nach wie vor das Wildschwein mit 14.800 Tonnen, gefolgt vom Reh mit 7.800 Tonnen.
"Der Trend zu hochwertigem Wildfleisch aus heimischen Revieren hält erfreulicherweise an", so DJV-Präsident Jochen Borchert. Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale sei Fleisch direkt vom Jäger für immer mehr Verbraucher ein echtes Qualitätsplus gegenüber anonymer Supermarktware. Die Jägerschaft erwartet deshalb eine besonders große Nachfrage in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit - rechtzeitiges Bestellen lohnt sich also.
Eine Übersicht von bundesweiten Bestelladressen für Wildspezialitäten, Informatives und Nützliches zu Wildbreteinkauf, eine Warenkunde, Tipps zur Zubereitung mit vielen spannenden Rezepten bietet der DJV im Internet jetzt unter der neuen Internetseite www.wild-auf-wild.de. "Unser neues Portal richtet sich an Wildliebhaber und Freunde gesundheitsbewusster Ernährung", erklärte Jochen Borchert. "Auf der Internetseite informieren wir Verbraucher beispielsweise, warum es ein Wildbret-Angebot ganzjährig und nicht nur zur Winterzeit gibt. Wir erklären den Unterschied zwischen frischem Wildbret aus der heimischen Region und Import-Wildfleisch." In den ersten Wochen verzeichnete der DJV bereits 50.000 Zugriffe auf seinem neuen Wildportal.
Jäger und Förster geben den Großteil des heimischen Wildbrets direkt an Endverbraucher oder Gaststätten vor Ort ab. Das garantiert kürzeste Transportwege. Zudem ist heimisches Wildbret frei von Medikamenten oder Wachstumsbeschleunigern. "Die Tiere bewegen sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernähren sich von dem, was Wald und Flur bieten", betonte Borchert.
Wer heimisches Wildfleisch isst, kann das auch aus ökologischer Sicht mit bestem Gewissen tun: Jagd in Deutschland bedeutet nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen - laut internationalen Konventionen eine anerkannte Form des Naturschutzes.
Wildbret ist vitamin- und nährstoffreich, einfach zuzubereiten und gut für die Figur: Braten vom Wildschwein enthält beispielsweise 60 Prozent weniger Fett als vom Hausschwein. Die Rezeptvielfalt reicht vom klassisch gespickten Rehrücken bis zu kurz gebratenem Wildschweinfilet mit Waldpilzragout und glasierten Maronen.
Quelle: www.verbaende.com
Keine Minderung der Jagdpacht wegen Windkraftanlagen
Immer wieder Anlass für Streit zwischen Verpächter und Pächter:
Windkraftanlagen im Revier
Photo: www.ibtimes.de
Windkraftanlagen im Revier
Photo: www.ibtimes.de
Die Störungen des Jagdbetriebes sind vielfältig.
Ob einfache Erholungssuchende, Jogger, Mountainbiker oder Reiter. Immer wieder ärgert es die Jägerschaft, wenn Waldnutzer kostenlos die Natur nutzen, aber die Jäger für die Jagdausübung Jagdpacht bezahlen.
In den Windrädern sehen einige Jagdpächer eine neue Art der Jagdstörung, insbesondere dann, wenn zahlreiche Windräder, die oft in Form von Windparks größere Feldflächen abdecken, die Jagd beeinträchtigen.
Eine Pächterin hat nun im Landkreis Giessen versucht, wegen der Errichtung von Windkraftanlagen eine Pachtminderung bei der Jagdgenossenschaft zu erwirken. Die Jagdgenossenschaft jedoch lehnte eine Minderung der bereits niedrigen Jagdpacht ab.
Über die Sitzung der Jagdgenossenaschaft, die sich mit dem Antrag auf Jagdpachtwinderung beschäftigte , berichtet das Onlinemagazin der Gießener Allgemeinen:
waidmannsheil
Euer
stefan
Keine Minderung der Jagdpacht wegen Windkraftanlagen
Rabenau (mlu).
In einer außerordentlichen Generalversammlung trat am Sonntag die Jagdgenossenschaft Rüddingshausen/Wermertshausen unter dem Vorsitz von Walter Scheerer zusammen, um über den von Caren Löchel gestellten Antrag auf Pachtminderung zu befinden.
Die Jagdpächterin steht ihrerseits unter Druck: Wegen »Lärmbelästigung« und »Jagdertragsminderung« durch die vier im Revier befindlichen Windkraftanlagen haben zwei ihrer Jäger ihren Rücktritt angekündigt für den Fall, dass die Jagdgenossenschaft den Antrag auf Pachtminderung um 100 Euro pro Windrad ablehnen sollte. Zumal in Rüddingshausen bis zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2016 vier weitere Anlagen errichtet werden sollen. Trotz der Meinungsverschiedenheit zwischen Landbesitzern und Jägern will Löchel aber ihren Pachtvertrag erfüllen.
In Windkraftanlagen sehen Jäger ein ernst zu nehmendes Problem. Der Lärm der rotierenden Räder erschwere das Lauschen, der »Schattenwurf« wirke irritierend. Löchel bemerkte, dass die Auswirkungen von Windkraftanlagen je nach Gelände variierten. In ihrem etwa 940 Hektar großen Revier werde beinahe die Hälfte der zu bejagenden Fläche durch die Windräder auf dem »Läushübel« hinsichtlich der Bejagung beeinträchtigt, da sie vergleichsweise viel Lärm verursachten, was für die Jäger auch einen nicht zu unterschätzenden Stressfaktor darstelle. Bei den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft stieß sie mit ihrem Anliegen aber auf wenig Verständnis. Kreislandwirt Norbert Reinhardt verwies auf die ohnehin schon niedrige Pachtsumme, die bei rund 5500 Euro im Jahr liege. Angesichts der Attraktivität des weitläufigen und kaum von Bundesstraßen durchschnittenen Reviers sollten die Jäger hier keine Fronten aufbauen. Für die Zukunft sei es vielleicht sinnvoller, die relativ große Jagdfläche in sogenannte »Jagdbögen« zu unterteilen. Voraussetzung wäre hierfür allerdings, dass sich pachtwillige Weidmänner zur Verfügung stellen. Als Löchel im Jahr 2006 die Pacht übernahm, war sie die einzige Interessentin.
Planungen für Windräder waren bekannt
Zwar waren die Auswirkungen der Windkraftanlagen damals noch nicht vollends absehbar, doch immerhin hatten die Vertragspartner in die Gegebenheiten - einschließlich der längst geplanten, aber noch zu errichtenden Anlagen - eingewilligt. Obwohl Löchel nach einem ersten Antrag, in dem sie eine Pachtminderung von 250 Euro pro Windrad gefordert hatte, mit ihrem jetzigen Vorschlag den Jagdgenossen entgegenzukommen versuchte, scheint ihre Forderung rein juristisch von vornherein wenig aussichtsreich. Dementsprechend votierten lediglich drei Jagdgenossen mit einer Gesamtfläche von 10,19 Hektar für den Antrag, indessen sich bei einer Enthaltung (0,03 Hektar) 24 der Landbesitzer mit einer Gesamtfläche von 461,96 Hektar dagegen aussprachen. Ein Beschluss des Gremiums hat nicht nur die personelle, sondern auch die Flächenmäßige Mehrheit zur Voraussetzung.
Es bleibt abzuwarten, ob Löchels Jäger nun tatsächlich auf die Bejagung des anspruchsvollen Reviers verzichten werden.