Bereits am 11.9.2009 wiesen wir darauf hin, dass die Staatsministerin für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Margit Conrad, eine Novellierung des Landesjagdgesetzes anstrebt.
Doch nun melden sich Stimmen zu Wort, die aus ihrer Sicht die jagdlichen Belange nicht hinlänglich berücksichtigt sehen.
Die Deutsche Wildtierstiftung sah sich deshalb veranlasst, in einem offenen Brief an die Staaatsministerin auf die Mängel im vorgelegten Gesetzentwurf für das neue Landesjagdgestz hinzuweisen.
Die Deutsche Wildtierstiftung hat für das Rotwild eine eigene Internetseite eingerichtet, in dem der offene Brief nachgelesen werden kann.
waidmannsheil
Euer
stefan
An die
Staatsministerin für Umwelt, Forsten und
Verbraucherschutz des Landes
Rheinland-Pfalz
Frau Margit Conrad
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz Hamburg, 03. November 2009
Der Jagdgesetzentwurf für Rheinland-Pfalz – Offener Brief an Staatsministerin Conrad
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
nachdem Rheinland-Pfalz im vergangenen Winter leider bereits die Jagdzeit auf Rotwild verlängert hat, strebt Ihr Haus nun eine Novelle des Landesjagdgesetzes an. Der vorliegende Entwurf ist jedoch kein Beitrag für ein innovatives, sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientierendes Wildmana-gement. Der Gesetzentwurf zeichnet sich vielmehr durch Änderungen aus, die die Situation vieler Wildarten verschlechtern wird. Obwohl es im Gesetzeszweck anders formuliert ist, stellt der Entwurf das ökonomische Interesse des Menschen und nicht die Ansprüche der Wildtiere in den Mittelpunkt.
Ihr Gesetzentwurf zementiert die bisher als Landesverordnung formulierten Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild jetzt im Gesetz. Wanderungen über teuer bezahlte Grünbrücken wer-den auch zukünftig mit dem Tod bestraft. Dem unübersehbaren Credo „Forst vor Wild“ folgend, soll der Abschuss in erster Linie der Forstwirtschaft dienen. Alternative Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden werden ignoriert, wie im Fall der rechtlich gesicherten Wildschutzgebiete sogar ersatz-los gestrichen. Dabei ist längst bekannt, dass - vor allem bei Rotwild - Jagdruhe gerade im Winter Schäden am Wald verhindern kann! Die geplante Reduzierung der Mindestpachtdauer von Jagdrevieren wird darüber hinaus dazu führen, dass Jagdpächter zukünftig nicht mehr in die Verbesserung des Lebensraumes investieren werden.
Einer der wenigen positiven Aspekte des geplanten Gesetzes ist die Pflichtmitgliedschaft in Hochwild-Hegegemeinschaften. Sie können als Körperschaften des öffentlichen Rechtes den hausgemachten Problemen des Rotwildes wie Überpopulation und katastrophaler Sozialstruktur sinnvoll entgegen wirken. Allerdings sollten sie um Vertreter aus Grundeigentum und Naturschutz erweitert werden und zusätzliche Kompetenzen bekommen.
Damit der verantwortungsvolle Umgang mit den bejagbaren Wildarten nicht auf der Strecke bleibt, bitten wir Sie eindringlich, die beiliegenden Empfehlungen der Deutschen Wildtier Stiftung bei der Überarbeitung des Landesjagdgesetzes zu berücksichtigen. Für eine Zukunft mit Wildtieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hilmar Freiherr v. Münchhausen Andreas Kinser
Geschäftsführer Forst- und Jagdpolitik
Update:
Auch das Jagdblog Hunsrückwilderer widmet der Novellierung des Jagdgesetzes einen Beitrag unter dem Titel: "Rauer Wind: Jagrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und Saarland"
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