Im nun vorliegenden Koalitionsvertrag zwischen CDU FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Saarland, umgangssprachlich auch "Jamaikakoalition" genannt, sind einige Änderungen im saarländischen Landesjagdgesetz vereinbart worden.
Dies sind im einzelnen:
Verbot des Abschusses von wildernden Hunden und Katzen
Verbot der Arbeit an der lebenden Ente
Verbot der Fallenjagd
Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock
Halbjährige Schonzeit für den Fuchs
Fuchsjagdverbot in der Biosphärenregion Bliesgau
Stärkung der Rechte der Jagdgenossen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Wildschäden
Die Handschrift des ÖJV ist erkennbar.
Die jagdpolitischen Vereinbarungen findet man auf Seite 40 und 41 des Koalitionsvertrages
waidmannsheil
Euer
stefan
Update:
Auch das Jagdblog Hunsrückwilderer widmet der Novellierung des Jagdgesetzes einen Beitrag unter dem Titel: "Rauer Wind: Jagrechtsnovellen in Rheinland-Pfalz und Saarland"
Und ausgerechten die "Öko"-Partei schert sich einen Dreck um die Belange des Niederwildes. Am besten eine Totalschonung des Fuchs bei gleichzeitigem Rehwild-Culling.
AntwortenLöschenEs ist traurig, daß sich ÖJV Positionen durchsetzen, die alleine ökonomisch gesteuert sind.
Ich wünsche der VJS alles Gute und hoffe, daß sie diese Vorschläge zumindest abmildern können.