Der Personalmangel in den Waffenämtern treibt seltsame Blüten
Den Jägern und Schützen im Kreis Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) stehen in den in den nächsten Wochen umfangreiche Waffenkontrollen ins Haus.
Das Landratsamt hat gleich mehrere Stellen als Waffenkontrolleure auf Minijobbasis ausgeschrieben.
Hier die Stellenausschreibung im Wortlaut:
Waffenkontrolleur/in/Minijob (Sicherheitskontrolleur/in)
Stellenangebotsart:
Geringfügige Beschäftigung/ Mini-Job (nicht sozialversicherungspflichtig)
Arbeitgeber:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Haupt und Personalamt- Branche/
Betriebsgröße Branche:
Allgemeine öffentliche Verwaltung, Betriebsgröße: zwischen 501 und 5000 Stellenbeschreibung Beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Ordnungsamt- in Heidelberg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen einer/eines
Waffenkontrolleurin/ Waffenkontrolleurs
im Rahmen einer Nebentätigkeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
die Wahrnehmung von Kontrollpflichten gemäß § 36 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG), die stichprobenartige Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bei den Waffenbesitzern, die Durchführung von Prüfungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition in den Räumlichkeiten der Waffenbesitzer sowie die Anforderung von entsprechenden Nachweisen. die das Vorliegen von waffenrechtlichen Grundkenntnissen bedingen,
für die ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit den Waffenbesitzern notwendig ist, die das Vorhandensein von Sensibilität hinsichtlich der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfordern,
für deren Erledigung es notwendig ist, die EDV-Kenntnisse in den einschlägigen MS-Office-Programmen zu beherrschen, die die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung bedingen, für die Organisationstalent, Flexibilität und die Fähigkeit zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Handeln innerhalb des Verantwortungsbereichs notwendig ist,
für die der Führerschein der Klasse B, sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs gegen Kostenerstattung Voraussetzung ist, die zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft erfordern, auch außerhalb der Standarddienstzeiten zu arbeiten.
Wir bieten im Rahmen von Minijobs abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Bertram vom Haupt- und Personalamt (Tel.: 06221-522-1451) zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 11. Oktober 2009 an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Haupt- und Personalamt- Postfach 10 46 80, 69036 Heidelberg Führungsverantwortung
Das JagdBlog hat sich mit dem zuständigen Personalamt unter obiger Nummer in Verbindung gesetzt, und bei Herrn Meng nachgefragt, welche fachliche Qualifikation der Waffenkontrolleur haben muss.
Herr Meng bestätigte dem JagdBlog, dass der Bewerber keinerlei Kenntnisse benötige!
und weiter:
Der Minijobber bekommt zur Durchführung der Kontrollen einen Dienstausweis!
Bereits am 11.7.2009 berichtet das JagdBlog, dass die Behörden mit der Umsetzung des neuen Waffengesetzes personell völlig überfordert sind.
Ob die Kontrolle von Waffeninhabern in deren Wohnung auf Minijobber übertragen werden darf, ist äußerst zweifelhaft. Solche Kontrollen, die rechtlich einer Hausdurchsuchung gleichzustellen sind, dürfen niemals durch Hilfskräfte durchgeführt werden.
Es zeigt einmal mehr, dass die Politiker bei Änderung des Waffengesetzes nur durch blinden Aktionismus getrieben wurden.
Die Behörden, die sich nun mit der Umsetzung auf Kreisebene auseinandersetzen müssen, wurden nie gefragt oder gehört.
Ein erneutes Beispiel, wie sehr sich die Politik von der Realität entfernt hat.
waidmannsheil
Euer
stefan
Update vom 6.10.2009:
Die Gewerkschaft der Polizei nimmt Stellung zu obiger Stellenausschreibung und meldet Bedenken zu der Beschäftigung von Minijobbern als Waffenkontrolleure an.
Update 6.10.2009
Auch das Nachrichtenmagazin Focus schreibt über die Ausschreibung von Waffenkontrolleuren durch den Rhein-Neckar-Kreis
Update vom 7.10.2009
Waffenkontrolleure als Minjobber auf Eis gelegt
Weitere Beiträge zum Thema neues Waffenrecht:
In Donaueschingen sollen die Waffenbesitzer die Kontrollen bezahlen
Bundesregierung verschärft das Waffenrecht
DJV startet Protestbriefaktion
Waffenrechtsreform verabschiedet
Offener Brief an Dr. Wolfgang Schäuble
Behörden mit dem neuen Waffengesetz personell überfordert
Überprüfung von Waffenbeitzern in Baden-Württemberg bei nicht gemeldeter ordnungsgmäßer Aufbewahrung
Update vom 11.11.2009:
Das Jagdblog "Hunsrückwilderer" schreibt über Waffenkontrollen in Baden-Württemberg
Gute Nachrichten an alle Kriminellen
AntwortenLöschen”Machen Sie die Tür auf, hier spricht.....der Waffenkontrolleur.”
So oder so ähnlich stellt sich wohl Landrat Dr. Jürgen Schütz die Bekämpfung der Kriminalität in seinem Kreis vor.
Bei dem hilflosen Versuch, die Einhaltung eines ebenso überflüssigen, wie nicht ständig überwachbaren, schärferen Waffengesetzes zu überprüfen, bestreitet er ja einen eigentümlichen Weg.
Statt mehr Polizei-Beamte zur Aufspürung der ca. 20 Millionen illegaler Waffen einzusetzen, hat er den genialen Geistesblitz, haufenweise Steuergelder für die Kontrolle legaler, und damit völlig harmloser Waffenbesitzer zu verplempern. Die Ausschreibung wird ganz bestimmt den bahnbrechenden Erfolg für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg bringen.
Ein gutes könnte das Ganze aber trotzdem haben:
Da waffenrechtliche Kenntnisse Voraussetzung für die Tätigkeit sind, kommen nur Sportschützen oder Jäger (und natürlich auch Mafia-Mitglieder) für die Jobs in Frage.
Wenn sich demnächst also Ihr Hegeringleiter bei Ihnen meldet, um mal wieder vorbei zu sehen, ob der schöne, verzierte Hartmann-Waffenschrank mit Sicherheitsstufe 0, den er Ihnen damals schweren Herzens verkauft hat, noch steht, kann man das ja auch gleich mit einem schönen Nachmittag mit Bier, Wild-Grillwürstchen, Trophäenschau oder der Organisation des nächsten Hegering-Festes verbinden.....
........und das ganze sogar noch auf Staatskosten!
Leute, Leute.
AntwortenLöschenNun werft doch nicht mit irgendwelchen Worten und Begriffen umher.
Eine Hausdurchsuchung ist was völlig anderes. Die Waffenkontrolleuer können doch erstmal nur anfragen, ob sie einmal nachschauen dürfen - kommt das Ganze ungelegen, können diese doch nicht zwangsmäßig rein. Und dieser Zwang stünde dann nur Ermitlungspersonen der StA (u.a. Polizeibea.) zu und auch nur, wenn hinreichende Verdachtsmomente gegeben wären, die durch ein Ablehnen zunächst erstmal noch nicht erfüllt sind.
Nun seid doch nicht alle der Meinung, dass Ihr keine Bürgerrechte mehr habt. Es gilt auch für den Waffenbesitzer das Grundrecht der "Unverletzlichkeit der Wohnung" und dieses könnte nur durch die Bundesversammlung mit entsprechenden Mehrheiten überhaupt angreifbar werden (welches auch schon schwer wäre).
Bekommt doch nicht alle Panik - dieses Stammtischgesülze ist teilweise unerträglich !!
Hallo Stefan,
AntwortenLöschenman muss den Ball mal ein bisschen flach halten.
Zunächst: Dass die Behörde kontrollieren kann, steht seit 2002 im WaffG § 36 Abs. 3; da steht aujch ganz klar, dass die Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit betreten werden darf und das GG insoweit eingeschränkt ist.
Jeder darf sich natürlich der Kontrolle widersetzen und den Kontrolleur nicht reinlassen. Der Pferdefuss: Wer gröblich oder wiederholt - das wird dann akut werden - gegen Bestimmungen des WaffG verstösst, kann als unzuverlässig eingestuft werden, und dann wird die Behörde wahrscheinlich versuchen, dem Bürger zu zeigen, "wo der Hammer hängt". Denn die Anti-Waffen-Stimmung ist eben gross und der legale Waffenbesitzer natürlich ein viel bequemer Prügelknabe als der Illegale.
Aber: Die Waffenkontrolle ist natürlich eine hoheitliche Aufgabe im eingeschränkten Grundrechtsbereich und in einer rechtlichen Grauzone und erfordert vertiefte Kenntnis des Waffenrechts und der allgemeinen bürgerlichen Rechte. Der Kontrolleur löst gegebenenfalls eine Staatshaftung aus; u. U. wird er, wenn er als Aussenstehender angeheuert wird, "beliehener Unternehmer". Das geht natürlich überhaupt nicht. Die Minijobber usw. sind, schon deswegen und aus sicherheitspolitischen Gründen, völlig ungeeignet; geeignet ist nur Ordnungsamt, Polizei und Zoll.
Gruss
Dr. Wolfgang Lipps
Gruss
Dr. Wolfgang Lipps
Zur Information: die GdP protestiert bereits.
AntwortenLöschenhttp://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/ID/D51C63AFCC6F10ADC1257646003EEC9D?Open