Als das Jagdblog eine offizielle Presseanfrage an den LJV Thüringen zum Fall Ißleib stellte, war die Antwort mehr als dürftig, um es einmal höflich auszudrücken. Man wollte keine klare Position beziehen und verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren. Eine Stellungnahme des LJV Thüringen nach dem nunmehr abgeschlosseen Ermittlungsverfahren liegt dem Jagdblog zur Zeit (noch) nicht vor.
Als erster Jagdverband nimmt nun der ÖJV zur staatsanwaltlichen Entscheidung im "Fall Ißleib" klar Stellung und weist auf die Auswirkungen dieser Entscheidung beim Einsatz von Hunden auf Bewegungsjagden hin.
Nachfolgend einen Auszug aus der Stellungnahme des ÖJV.
Den vollständige Text der Stellungnahme kann man hier nachlesen.
waidmannsheil
Euer
stefan
Eindrücke zum Schreiben der Staatsanwaltschaft
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft erweckt bei einem unvoreingenommenen Lesen den Eindruck einer sehr tendenziösen Sicht der Dinge. So wird z.B. das Fehlen eines Signalhutbandes argumentativ gegen den Hundehalter verwendet, dessen Signalweste aber mit keinem Wort erwähnt oder ins Kalkül gezogen. Es legt sich der Verdacht nahe, dass der Staatsanwalt, der selbst Jäger ist, von seiner wohl konservativen Jagdeinstellung geleitet wurde.
Der ÖJV Bayern e.V. stellt zum Gesamtgeschehen fest:
-Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wirkt wie ein Blankoschein für Jäger zur ungestraften Tötung von überjagenden Hunden. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft wird Gegnern von Bewegungsjagden mit Hundeeinsatz dargelegt, welche Gesetzeslücken zu nutzen sind, um missliebige Hunde von Jagdnachbarn zu töten, sobald diese die Jagdgrenze überqueren. Es bleibt zu befürchten, dass in ähnlich gelagerten Fällen auch bei einer vorsätzlichen Tötung eines im Dienst befindlichen Jagdhundes die Täter straffrei ausgehen.
-Es ist zu erwarten, dass Jagden mit Hundeeinsatz, wie sie in den letzten Jahrzehnten zunehmend Akzeptanz als effiziente, tierschutzkonforme und jagdlich reizvolle Methode zur Schalenwildregulation fanden, nur sehr bedingt möglich sein werden. Dies wäre ein herber jagd- und forstpolitischer Rückschlag, denn Drückjagden haben sich als geeignetes Mittel erwiesen, überhöhte Schalenwildbestände zu reduzieren und diese somit gemäß § 1 BJagdG im ausgewogenen Verhältnis zu ihren natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und Beeinträchtigungen ordnungsgemäßer land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu vermeiden.
-Wenn diese Haltung Schule macht, wird die vielerorts dringend notwendige Schwarzwildregulierung deutlich an Effizienz verlieren. Die damit verbunden Folgen für die Landwirtschaft und die Wildschadensproblematik liegen auf der Hand.
-Es muss zudem befürchtet werden, dass z.B. auch Jagdhunde im Nachsucheneinsatz im Falle einer grenzüberschreitenden Verfolgung Opfer missgünstiger Jagdnachbarn werden.
-Auch die Hemmschwelle für den Schuss auf Hunde, die sich ihren Besitzern beim täglichen Spaziergang kurzfristig entziehen, könnte deutlich gesenkt werden, wenn schon der Abschuss von gesetzlich geschützten Jagdhunden straffrei bleibt.
Folgen - Weiteres Vorgehen
Letztlich hat die Entscheidung der Erfurter Staatsanwaltschaft derzeit noch unabsehbare Folgen für das jagdliche Handwerk und Hundewesen sowie für alle Hundebesitzer, die im Jagdrevier wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlverhaltens in Konflikt mit einem Jäger geraten.
Es ist klar, dass dieser Sachverhalt aus der Sicht zukunftsorientierter Jäger so nicht stehen bleiben kann.
-Der ÖJV Bayern verurteilt deshalb eindeutig diesen Jagdhundeabschuss.
-Die Einstellung des Verfahrens ist für uns völlig unverständlich.
Der ÖJV Bayern wird sich bemühen diesem „Verfall der jagdlichen Kultur" nach Kräften entgegenzusteuern. Derzeit sind wir dabei, das Thema zu sondieren und Bundesgenossen zu gewinnen. Wir bitten Verbände, Gruppen oder auch Einzelpersonen, die uns hierbei konstruktiv unterstützen wollen, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Dr. W. Kornder, 18. Januar 2008
(1. Vorsitzender des Ökologischen Jagdvereines Bayern e.V.)
Ulsenheim 23
91478 Markt Nordheim
Tel.09842/951370
Fax: 09842/951371
Kornder@oejv.de
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