Also hat das JagdBlog recherchiert.
Aus dem Schriftsatz geht hervor, dass es sich um einen Herrn von Wagner handelt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt bestätigte telefonisch (03613775-328) seinen Vornamen, Gerold.
Wer ist Gerold von Wagner?
Ist er unerfahren?
Fehlt ihm Sachkenntnis?
Das darf nach unserer Recherche getrost verneint werden. Denn Gerold von Wagner ist unter anderem:
- Hauptmann der Reserve
- im Vorstand der Landesgruppe Thüringen des Reservistenverbandes
- Landesschiedsrichter für diesen Verband
- Mitglied des Landesverbandes Thüringen des Bund der Militär- und Polizeischützen e. V. (BDMP e. V.).
Links dazu:
http://www.reservistenverband.de/lg_thueringen/vorstand.php
http://www.bdmp.de/praesidium/waffenrecht/w_recht.pdf
Die Kompetenz des Gerold von Wagner in Fragen des Waffenrechts und des Umgangs mit Waffen wird sogar so hoch geschätzt, dass er den BDMP e. V. bei einer Anhörung zur Novelle des Waffenrechts beim ehemaligen Innenminister Schily mit vertreten hat. Gerold von Wagner ist sogar Verbandsfunktionär in Sachen Waffenrecht.
Man könnte Gerold von Wagner „Experte" im Waffenrecht nennen.
Und dem privaten Waffenbesitzer vertraut Gerold Wagner scheinbar voll und ganz (Zitat aus einem von ihm verfassten Text):
„Die legalen Waffenbesitzer sind schon von ihrer Grundauffassung staatstreu - so etwa die Mitglieder von Feuerwehren. Disziplin gehört beim Schützen zum Umgang mit der Schusswaffe wie beim Feuerwehrmann zum erfolgreichen Einsatz. In beiden Fällen wird dies vor dem tatsächlichen "Einsatz" geübt.“
Insgesamt muss man also sagen, dass die Anzeige kaum in kompetentere Hände hätte fallen können.
Bleibt die Frage: Wodurch war die Entscheidung motiviert?
waidmannsheil
Euer
stefan
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