Schon
viel wurde geschrieben über die Waidgerechtigkeit. Insbesondere die
traditionell orientierten Jäger tragen sie wie eine Monstranz vor
sich her. Wobei sich unter dem Dach der Waidgerechtigkeit völlig
sinnfreie Rituale wie der letzte Bissen ebenso vereinen, wie die
Würdigung des Wildes, dem man alles erdenkliche Leid ersparen will.
(Tierschutzgedanke) Diskutiert man im Detail mit Jägern über
Waidgerechtigkeit, so ist es jedoch einfacher, einen Pudding an die
Wand zu nageln, als mit ihnen einen gemeinsamen Nenner in einzelnen
Punkten zu erzielen.
Im
Gegensatz zur Waidgerechtigeit, die ein rechtsunbestimmter Begriff
ist, umreisst das Tierschutzgesetz ganz klar, wann und wie ich ein
Tier töten darf. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind, das
unterscheidet das Tierschutzgesetz von der Waidgerechtigkeit,
strafbewehrt!
Immer
wieder bin ich erstaunt, wie lax auf Gesellschaftsjagden und bei
Ansitzjagden die wichtigen Grundregeln einer tierschutzgerechten Jagd
von der Jagdleitung außer Acht gelassen werden.
Insbesondere
mit den aus Tierschutzgründen notwendigen schnellen Nachsuchen auf
beschossenen Wildes und das konsequente Anordnen von Kontrollsuchen
nach jedem abgegebenen Schuss nimmt man es auf vielen Jagden aus
Zeit- und Personalgründen nicht immer so genau.
Die
Wildbiologin Dr. Christine Miller (Gams-Christl) hat nun in einem
Vortrag vor einer bayerischen Jägerschaft, der aufgezeichnet und ins
Internet gestellt wurde, ihre über viele Jahre zusammen getragenenen
Daten vorgestellt.
Sie
kommt zu einem erschreckenden Ergebnis:
Drückjagden,
wie sie alljährlich in den Wäldern Bayern abgehalten werden,
fördern weder die Jagdruhe, noch dienen sie der effizienten Bejagung
und erfüllen oft noch nicht einmal die Mindestvoraussetzungen einer tierschutzgerechten Jagd!
Die
Fakten sind sehr sorgfältig und über viele Jahre recherchiert. Frau
Dr. Miller stellt mit ihnen den Jagdleitern von Drückjagden in
Deutschland ein niederschmetterndes Urteil aus. Bleibt zu hoffen,
dass sich innerhalb der Jägerschaften eine Änderung in der Form
vollzieht, dass man vom rechtsunbestimmten Begriff der
Waidgerchtigekeit Abstand nimmt und endlich dem Begriff
Tierschutz bei der Jagd den Stellenwert einräumt, den der
Gesetzgeber fordert.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Sehr professionell und gut vorgetragen von Frau Dr. Miller. Wir können dankbar sein das sich jemand dieser Problematik annimmt. Was die Zukunft bringt wird man sehen. Auch im Bezug auf die ASP in Verbindung mit dem Einsatz von Hunden bzw. der Infektionsgefahr.
AntwortenLöschenGruß Heinz