22.2.14

Was ist ein "unentgeltlicher Begehungsschein" gegen Hegebeitrag?

Das neue Jagdjahr rückt näher und neben den Jagdverpachtungen nehmen auch die Anzeigen für angebotene Begehungsscheine stark zu. Scheinbar verleitet viele Jagdpächter der näherrückende Zahltag der Jagdpacht dazu, schnell noch einen Begehungschein auszuloben, um die anstehende Jagdpachtzahlung durch Einnahmen aus einem  Begehungschein zumindest teilweise zu kompensieren.
Schwierig wird es für all die Jagdpächter, denen es im Jagdpachtvertrag untersagt ist, Entgelte aus der Jagd zu erzielen. (Verbot bzw. Genehmigungspflicht von entgeltlichen Begehungsscheinen).
Hier muss dann der euphemistische Begriff "Hegebeitrag" herhalten.
Beim Durchsuchen des Internets stieß ich heute auf  eine Anzeige im Waffenportal Egun, die mich doch sehr verwunderte:
Hier die Anzeige im Wortlaut:

"Vergebe „Unentgeldlichen Begehungsschein“, an einen Jäger, gegen Hegebeitrag (1.400,00€/Jahr) für einen separaten Revierteil (ca. 50ha) ab 1.4.2014 . Auftretende Wildschäden sind durch den Begehungsscheininhaber zu übernehmen. Das Revier liegt ungefähr 30 Km Südöstlich von Bad Wildungen in Nordhessen. Der separate Revierteil ist vom Gelände stark durchschnitten. Hat einen Waldanteil von ca. 45%. Ist aber auch stark von üppigen Schlehdornhecken durchzogen. Der Rest besteht aus Wiesen (ca. 15ha) und einigen wenigen Feldern (ca. 10 ha). Wildschäden waren in den vergangenen 6 Jahren in sehr geringem Umfang aufgetreten, wurden aber von den Jagdgenossen nicht geltend gemacht. Der Schutz von Maisfeldern mit Elektrozaum wird zwingend erwartet! Dieser Revierteil wurde bislang durch den Pächter kaum bejagt, deshalb gibt es dort auch nur eine Reviereinrichtung (Kanzel). Allerdings müssen auch keine großartigen Ansitze gebaut werden. Aufgrund der Geländebeschaffenheit reichen Schirme, Erdsitze Leitern vollkommen aus. Vorkommendes Wild = Wildschein (kann durch Video nachgewiesen werden), Rehe, Raubwild, Hasen. Der Begehungsscheininhaber wird ebenfalls das durch den „Gruppenabschuss“ festgelegte Rotwild mitbejagen. Vom Rehwild wird freigegeben 2 Rehböcke und 2 Stück Ricke/SR/Kitze. Der Rehwildabschuss wurde in Vergangenheit "immer" zu 100% erfüllt. Alles andere Wild kann ohne Anzahlbegrenzung bejagt werden. Das Wildbret/Wild gehört dem Begehungsscheininhaber. Eine rustikale Möglichkeit zur Übernachtung im Revier (Jagdhüte) gegen Nutzungsentgelt kann vermittelt werden. Für Fragen stehe ich unter der Rufnummer 0173-7979079 zur Verfügung. Dieser Anschluss ist allerdings nur temporär besetzt."

Hier fragt man sich natürlich unweigerlich: Wieviel jagdrechtliche  Kenntnisse besitzt der Jagdpächter? Nicht nur, dass er das Ausstellen eines unentgeltlichen Begehungscheines an eine Zahlung bindet, er verpflichtet den Begehungscheininhaber auch noch zur Übernahme des Wildschadens in seinem Revier!!!
Hier stellt sich nur eine Frage an den Jagdpächter: 

"Was ist ein unentgeltlicher Begehungsschein gegen Hegebeitrag?"

Liebe Jungäger!
Diese Anzeige bringt die nicht seltene Einstellung vieler Jagdpächter zum Ausdruck die da lautet: Jeden Tag stehen einige 1.000 dumme Jungjäger auf. Einen davon gilt es, einen Hegebeitrag in ordentlicher Höhe vor Beginn des Jagdjahres abzunehmen. 
Deshalb prüft die zu Beginn des Jagdjahres zahlreichen  Angebote von Begehungsscheinen sehr genau. Oftmals steht dahinter nur die Absicht, sich ohne Gegenleistung einen Teil der Jagdpacht bezahlen zu lassen. Hier versucht ein Jagdpächter sogar noch, den Begehungscheininhaber an den Wildschäden zu beteiligen!

Einen kleinen Überblick über die bisherigen Artikel zum Thema Begehungsschein nochmals hier in der Zusammenfassung:

   
Redaktionelle Beiträge zum Thema Begehungsschein:
Der Begehungsschein (Teil 1 rechtlich)
Der Begehungsschein (Teil 2 jagdlich)
Die Bezahljagd-das rote Tuch der deutschen Jägerschaft
Der Begehungsscheininhaber als Jagdaufseher
Intervalljagd- eine Alternative zum Begehungsschein
Die Zukunft der Jagd, oder: Wieviel Professionalität verträgt das deutsche Jagdwesen? 

Neu! 
Begehungsscheinangebote auf einen Blick auf der Deutschlandkarte des Deutschen Jagdportals 

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