4.9.13

Die Jagd als bedeutender Wirtschaftsfaktor einer Region

Die tierschutzwidrige Gamsjagd in Tirol offenbart eine über Jahrzehnte falsche Jagdpolitik, an deren Ende ein bedeutender Wirtschaftzweig einer Region in seiner Existenz bedroht ist.


 
 Für viele Jäger bleibt es ein Traum: Die Jagd in den Tiroler Alpen

Jagdreiseland Tirol

Welcher passionierter Jäger träumt nicht davon, einmal im Leben für einige Tage in der alpinen Bergwelt Tirols auf Gams, Murmel oder eine andere Wildart waidwerken zu dürfen? Und vielen Jägern, die dann zu einem runden Geburtstag oder zu einem anderen Anlass eine solche Jagdreise geschenkt bekommen, bleiben diese einmaligen Jagdtage in ewiger Erinnerung. Doch für viele Jäger bleibt die Jagd in den Alpen ein ewiger Traum, weiß doch jeder Jäger, dass diese Jagd mit hohen Kosten verbunden ist. 

Doch niemand stellte bisher die überdurchschnittlich hohen Kosten der alpinen Jagd in Frage, schließlich müssen Jagdhütten und Pirschsteige in Ordnung gehalten werden. Für den Jagdtouristen war es immer selbstverständlich, dass ein hauptamtlicher Berufsjäger die Schießfertigkeiten des Jagdgastes vor Beginn der Jagd prüfte und dem Jagdgast über die Dauer seines Jagdaufenthaltes als kompetenter Begleiter mit einem ausgebildeten Jagdhund zur Seite stand. Die Jagd in Tirol wurde für die Jagdgäste aus dem Ausland professionell betrieben und dies hat seinen  Preis, der auch nie von den Jagdgästen aus aller Welt in Frage gestellt wurde.

Seit Jahrhunderten steht  das Jagdreiseland Tirol für das non plus ultra in Sachen Jagdurlaub und eine fast ausschließlich auf Naturtourismus ausgelegte Region baute den Jagdtourismus zu einem  bedeutenden Wirtschaftsbereich aus. Die Datei im Jagdblog „Jagdurlaub in Tirol“ ist mit Abstand die umfangreichste Erfassung von Jagdhotels und Pensionen, die einen speziellen Jagdurklaub anbieten und umfasst 24 Beherbergungsadressen für Jagdtouristen.

Eine österreichische Besonderheit -Der Gesetzgeber verpflichtet zur  professionelle Jagdführung 

Die Gesellschaft einer Region, die um die die Einmaligkeit ihrer Landschaft weiß, fordert von der Politik entsprechende Gesetze, um diese zu schützen. Und so ist es eine Besonderheit Österreichs, dass in Revieren mit über 2.000 ha ein Berufsjäger vorgeschrieben ist. Da ein Jagdtourismus zudem große Reviere verlangt, war dies eine logische Schlussfolgerung, dem der Gesetzgeber zum Schutze einer professionellen Jagd Rechnung getragen hat.
Eine weitere wichtige Einnahmequelle des Tiroler Jagdtourismus sind die Repräsentationsjagden großer Konzerne und mittelständischer Großbetriebe aus Österreich und Deutschland. Und auch diese Pächter scheuten weder Kosten noch Mühen, um es ihren Jagdgästen an nichts fehlen zu lassen. Zahlreiche Gastbetriebe spezialisierten sich auf die Bewirtung der Jagdgäste der Repräsentationsjagden, die ihnen sichere Einnahmen garantierten. Die großzügige Beschäftigung von Berufsjägern und sonstigem für die Jagd notwendigen Dienstpersonals war für die Konzerne selbstverständlich und sicherte vielen Menschen in der Region Tirols ein bescheidenes Einkommen.  Doch auch hier droht der professionellen Jagd in Tirol Ungemach. Viele als großzügig bekannte Großkonzerne wie Siemens und Thyssen-Krupp werden ihre Pachtverträge nicht mehr verlängern. Sie  ziehen sich, um sich keinem Korruptionsverdacht auszusetzen, aus der professionellen Bewirtschaftung der mehrere tausend Hektar großen Jagdreviere zurück. Welche hohe Bedeutung diese Repräsentationsjagden für den eher strukturschwachen Tiroler Bezirk Schwaz hat, kann man im Onlinemagazin der Tiroler Tageszeitung unter dem Thema „Sorge um Jagdrevier im Bezirk“ nachlesen.


Statt Berufsjäger der Aufsichtsjäger – Die Jagd ohne professionelle Führung


Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte, große Reviere zu zerschlagen , hat auch im jagdlichen Traumland Tirol nicht halt gemacht, an dem die örtliche Jägerschaft nicht unschuldig ist. Große Reviere mit einer professionellen Jagdführung durch einen Berufsjäger wecken den Jagdneid der örtlichen Jägerschaft. Schrittweise wurden immer mehr Großreviere zerschlagen, um auch Jägern mit kleinem Geldbeutel das Anpachten einer Jagd zu ermöglichen. Zudem entfällt bei kleinen Revieren die gesetzlich vorgeschriebene Berufsjägerpflicht, was abermals die Kosten der Jagd senkt.
Doch viele dieser Jagdpächter der kleinen Revier ignorieren die Jagdnebenkosten oder rechnen sie klein. Der Berufsjäger, nun nicht mehr Pflicht, wird entlassen und durch einen Aufsichtsjäger ohne Qualifikationsnachweis ersetzt. Schnell wird erkennbar, dass die Jagd teurer ist, als man anfangs  kalkuliert hat. Stellt man fest, dass die Jagd das geplante Budget weit überschreitet und weil eine Kündigung durch einen langjährigen Pachtvertrag ausgeschlossen ist, müssen Einnahmen aus der Vergabe von Abschüssen die Revierkasse aufbessern.
Doch ein Berufsjäger, der sich auf eine professionelle Jagdführung versteht, hat man bereits aus Kostengründen entlassen. Für die Jagdführung der Jagdgäste, die, um  Einnahmen aus Trophäengeldern zu generieren geführt werden müssen, stehen nur die Aufsichtsjäger ohne Qualifikation zur Verfügung. In der Regel, wenn es sich bei den Aufsichtsjägern um erfahrene Jäger handelt, kann dies gut gehen. Doch die Jagdführung ist mit einer hohen Verantwortung für das Wild und den Jagdgast verbunden. Diese Verantwortung kann man als Jagdpächter weder delegieren noch bekommt man sie kostenlos.  Die verantwortungsvolle Position des Jagdführers in die Hände von Aufsichtsjäger zu legen, wenn man Einnahmen durch ortsfremde zahlende Jagdgäste erzielen will, ist eine fatale Fehlentwicklung der Jagd der letzten Jahre und gefährdet einen ganzen Wirtschaftszeig einer Region. Im  Fall des tierschutzwidrigen Gamsabschusses wurde diese Fehlentwicklung auf brutalste Weise offensichtlich.
   
Verantwortung muss entlohnt werden

Der tierschutzwidrige Abschuss eine Gams durch einen Gastjäger im August im Leutschtal muss ein Wendepunkt in der Jagdpolitik sein. Das Führen von Jagdgästen darf nicht länger in den Händen von Aufsichtsjägern liegen, deren Qualifikation dem Zufall überlassen ist.
Jeder, der einmal Jagdgäste geführt hat, weiß welche hohe Verantwortung auf dem Jagdführer lastet. Bei der Verabschiedung der Jagdgäste ist es eine Riesenlast, die von einem fällt, wenn sie wohlbehalten abreisen und das richtig erlegte Wild geborgen im Kühlhaus hängt.
Nicht ohne Grund gilt in Deutschland bei Jagdunfällen, völlig im Gegensatz zu übliche Rechtsspechung, die Schuldsvermutung gegenüber der Jagdleitung: Die Staatsanwaltschaften sind in Deutschland verpflichtet, auch ohne Anfangsverdacht im Falle eines Jagdunfalls ein Verfahren gegen die Jagdleiter wegen Fahrässigkeit einzuleiten.
Doch diese Verantwortung gibt es nicht umsonst. Wer diese Verantwortung übernimmt, ohne sich entsprechend entlohnen zu lassen, weiß scheinbar nicht, welche Lasten er als Jagdleiter auf sich nimmt, wenn er Jagdgäste führt. Und auch Jagdpächter müssen sich im Klaren sein, dass spätestens nach der Aufarbeitung des tierschutzwidrigen Gamsabschusses im Leutschtal die Zeiten kostenloser Jagdführer vorbei sind.
Unbeschadet dessen wird der Getzgeber aufgrund des enormen öffentlichen Drucks zum Handeln gezwungen werden. Die Poltik und die Wirtschaft in Tirol müssen Konsequenzen aus dem Fall des Gamsabschusses ziehen und dem Treiben der weit verbreiteten unqualifizieren und unprofessionellen Jagdführungen Einhalt gebieten. Mit kleinen Revieren die gesetzliche Verpflichtung eines Berufsjägers zu unterlaufen, ist ein Umgehungstatbestand, den es zu unterbinden gilt.  Hier müssen Jäger, Politik und Wirtschaft zum Wohle einer ganzen Region an einem Strang ziehen.


Waidmannsheil

Euer

Stefan    


8 Kommentare:

  1. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  2. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  3. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  4. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  5. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  6. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  7. Hallo Stefan!

    Wieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.

    Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
    "§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals

    (2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."

    Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.

    LG aus Graz,
    Georg.

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  8. Lieber Georg, besten Dank für die Zitierung des § 31, diese Unterscheidung war mir nicht bekannt.
    Gruß in die Steiermark.

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