Für viele Jäger bleibt es ein Traum: Die Jagd in den Tiroler Alpen
Photo: Hotel Jagdschlössl
Jagdreiseland Tirol
Welcher passionierter Jäger träumt nicht davon, einmal im
Leben für einige Tage in der alpinen Bergwelt Tirols auf Gams, Murmel oder eine
andere Wildart waidwerken zu dürfen? Und vielen Jägern, die dann zu einem
runden Geburtstag oder zu einem anderen Anlass eine solche Jagdreise geschenkt
bekommen, bleiben diese einmaligen Jagdtage in ewiger Erinnerung. Doch für viele
Jäger bleibt die Jagd in den Alpen ein ewiger Traum, weiß doch jeder Jäger,
dass diese Jagd mit hohen Kosten verbunden ist.
Doch niemand stellte bisher die überdurchschnittlich
hohen Kosten der alpinen Jagd in Frage, schließlich müssen Jagdhütten und
Pirschsteige in Ordnung gehalten werden. Für den Jagdtouristen war es immer selbstverständlich,
dass ein hauptamtlicher Berufsjäger die Schießfertigkeiten des Jagdgastes vor Beginn
der Jagd prüfte und dem Jagdgast über die Dauer seines Jagdaufenthaltes als
kompetenter Begleiter mit einem ausgebildeten Jagdhund zur Seite stand. Die
Jagd in Tirol wurde für die Jagdgäste aus dem Ausland professionell betrieben
und dies hat seinen Preis, der auch nie von
den Jagdgästen aus aller Welt in Frage gestellt wurde.
Seit
Jahrhunderten steht das Jagdreiseland
Tirol für das non plus ultra in Sachen Jagdurlaub und eine fast ausschließlich
auf Naturtourismus ausgelegte Region baute den Jagdtourismus zu einem bedeutenden Wirtschaftsbereich aus. Die Datei
im Jagdblog „Jagdurlaub in Tirol“ ist mit Abstand die umfangreichste Erfassung
von Jagdhotels und Pensionen, die einen speziellen Jagdurklaub anbieten und
umfasst 24 Beherbergungsadressen für Jagdtouristen.
Eine
österreichische Besonderheit -Der Gesetzgeber verpflichtet zur professionelle Jagdführung
Die Gesellschaft
einer Region, die um die die Einmaligkeit ihrer Landschaft weiß, fordert von
der Politik entsprechende Gesetze, um diese zu schützen. Und so ist es eine
Besonderheit Österreichs, dass in Revieren mit über 2.000 ha ein Berufsjäger
vorgeschrieben ist. Da ein Jagdtourismus zudem große Reviere verlangt, war dies
eine logische Schlussfolgerung, dem der Gesetzgeber zum Schutze einer
professionellen Jagd Rechnung getragen hat.
Eine weitere
wichtige Einnahmequelle des Tiroler Jagdtourismus sind die
Repräsentationsjagden großer Konzerne und mittelständischer Großbetriebe aus
Österreich und Deutschland. Und auch diese Pächter scheuten weder Kosten noch Mühen,
um es ihren Jagdgästen an nichts fehlen zu lassen. Zahlreiche Gastbetriebe spezialisierten
sich auf die Bewirtung der Jagdgäste der Repräsentationsjagden, die ihnen
sichere Einnahmen garantierten. Die großzügige Beschäftigung von Berufsjägern
und sonstigem für die Jagd notwendigen Dienstpersonals war für die Konzerne
selbstverständlich und sicherte vielen Menschen in der Region Tirols ein bescheidenes
Einkommen. Doch auch hier droht der
professionellen Jagd in Tirol Ungemach. Viele als großzügig bekannte
Großkonzerne wie Siemens und Thyssen-Krupp werden ihre Pachtverträge nicht mehr
verlängern. Sie ziehen sich, um sich keinem
Korruptionsverdacht auszusetzen, aus der professionellen Bewirtschaftung der mehrere tausend Hektar großen Jagdreviere zurück. Welche
hohe Bedeutung diese Repräsentationsjagden für den eher strukturschwachen Tiroler
Bezirk Schwaz hat, kann man im
Onlinemagazin der Tiroler Tageszeitung unter dem Thema „Sorge um Jagdrevier im Bezirk“ nachlesen.
Statt Berufsjäger
der Aufsichtsjäger – Die Jagd ohne professionelle Führung
Die Entwicklung
der letzten Jahrzehnte, große Reviere zu zerschlagen , hat auch im jagdlichen
Traumland Tirol nicht halt gemacht, an dem die örtliche Jägerschaft nicht
unschuldig ist. Große Reviere mit einer professionellen Jagdführung durch einen
Berufsjäger wecken den Jagdneid der örtlichen Jägerschaft. Schrittweise wurden
immer mehr Großreviere zerschlagen, um auch Jägern mit kleinem Geldbeutel das
Anpachten einer Jagd zu ermöglichen. Zudem entfällt bei kleinen Revieren die
gesetzlich vorgeschriebene Berufsjägerpflicht,
was abermals die Kosten der Jagd senkt.
Doch viele dieser
Jagdpächter der kleinen Revier ignorieren
die Jagdnebenkosten oder rechnen sie klein. Der Berufsjäger, nun nicht mehr
Pflicht, wird entlassen und durch einen Aufsichtsjäger ohne
Qualifikationsnachweis ersetzt. Schnell wird erkennbar, dass die Jagd teurer
ist, als man anfangs kalkuliert hat. Stellt
man fest, dass die Jagd das geplante Budget weit überschreitet und weil eine
Kündigung durch einen langjährigen
Pachtvertrag ausgeschlossen ist, müssen Einnahmen aus der Vergabe von
Abschüssen die Revierkasse aufbessern.
Doch ein
Berufsjäger, der sich auf eine professionelle Jagdführung versteht, hat man
bereits aus Kostengründen entlassen. Für die Jagdführung der Jagdgäste, die, um
Einnahmen aus Trophäengeldern zu
generieren geführt werden müssen,
stehen nur die Aufsichtsjäger ohne Qualifikation zur Verfügung. In der Regel,
wenn es sich bei den Aufsichtsjägern um erfahrene Jäger handelt, kann dies gut gehen. Doch die Jagdführung ist mit
einer hohen Verantwortung für das Wild und den Jagdgast verbunden. Diese
Verantwortung kann man als Jagdpächter weder delegieren noch bekommt man sie
kostenlos. Die verantwortungsvolle
Position des Jagdführers in die Hände von Aufsichtsjäger zu legen, wenn man Einnahmen
durch ortsfremde zahlende Jagdgäste erzielen will, ist eine fatale
Fehlentwicklung der Jagd der letzten Jahre und gefährdet einen ganzen Wirtschaftszeig
einer Region. Im Fall des tierschutzwidrigen Gamsabschusses wurde diese Fehlentwicklung auf brutalste Weise offensichtlich.
Verantwortung
muss entlohnt werden
Der
tierschutzwidrige Abschuss eine Gams durch einen Gastjäger im August im Leutschtal
muss ein Wendepunkt in der Jagdpolitik sein. Das Führen von Jagdgästen darf
nicht länger in den Händen von Aufsichtsjägern liegen, deren Qualifikation dem
Zufall überlassen ist.
Jeder, der einmal
Jagdgäste geführt hat, weiß welche hohe Verantwortung auf dem Jagdführer
lastet. Bei der Verabschiedung der Jagdgäste ist es eine Riesenlast, die von
einem fällt, wenn sie wohlbehalten abreisen und das richtig erlegte Wild geborgen
im Kühlhaus hängt.
Nicht ohne Grund
gilt in Deutschland bei Jagdunfällen, völlig im Gegensatz zu übliche
Rechtsspechung, die Schuldsvermutung gegenüber der Jagdleitung: Die
Staatsanwaltschaften sind in Deutschland verpflichtet, auch ohne Anfangsverdacht
im Falle eines Jagdunfalls ein Verfahren gegen die Jagdleiter wegen Fahrässigkeit
einzuleiten.
Doch diese
Verantwortung gibt es nicht umsonst. Wer diese Verantwortung übernimmt, ohne
sich entsprechend entlohnen zu lassen, weiß scheinbar nicht, welche Lasten er als Jagdleiter auf sich nimmt, wenn er Jagdgäste führt. Und auch
Jagdpächter müssen sich im Klaren sein, dass spätestens nach der Aufarbeitung des tierschutzwidrigen
Gamsabschusses im Leutschtal die Zeiten kostenloser Jagdführer vorbei sind.
Unbeschadet
dessen wird der Getzgeber aufgrund des enormen öffentlichen Drucks zum Handeln
gezwungen werden. Die Poltik und die Wirtschaft in Tirol müssen Konsequenzen
aus dem Fall des Gamsabschusses ziehen und dem Treiben der weit
verbreiteten unqualifizieren und unprofessionellen Jagdführungen Einhalt
gebieten. Mit kleinen Revieren die gesetzliche Verpflichtung eines
Berufsjägers zu unterlaufen, ist ein
Umgehungstatbestand, den es zu unterbinden gilt. Hier müssen Jäger, Politik und Wirtschaft zum
Wohle einer ganzen Region an einem Strang ziehen.
Waidmannsheil
Euer
Stefan
Weitere Beiträge zum Thema "Tierschutzwidrige Gamsjagd in Tirol":
Tierschutzwidrige Gamsjagd in Tirol- Eine Dokumentation des Totalversagens der Jagdleitung
Hallo Stefan!
AntwortenLöschenWieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.
Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Hallo Stefan!
AntwortenLöschenWieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.
Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Hallo Stefan!
AntwortenLöschenWieder einmal ein guter, objektiver Bericht ohne Querschläge auf anders Denkende. Viele Jagdblogs sind leider sehr subjektiv und tun sich schwer über den eigenen Tellerrand zu schauen.
Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Hallo Stefan!
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Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Hallo Stefan!
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"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Hallo Stefan!
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Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Hallo Stefan!
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Kleine Anmerkung zu den Berufsjägern (bzw. dem Tiroler Gesetz):
"§ 31 Bestellung des Jagdschutzpersonals
(2) Für Jagdgebiete über 2000 Hektar, die wenigstens zu 1500 Hektar aus Waldungen bestehen, und für alle Jagdgebiete über 3000 Hektar ist ein Berufsjäger zu bestellen."
Also betrifft die 2000ha Regelung großteils bewaldetes Gebiet, sonst sind es 3000.
LG aus Graz,
Georg.
Lieber Georg, besten Dank für die Zitierung des § 31, diese Unterscheidung war mir nicht bekannt.
AntwortenLöschenGruß in die Steiermark.