14.4.10

Jagdleiter einer Maisjagd mit tödlichem Ausgang wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Drückjagden an Maisschlägen sind wegen der hohen Unfallgefahr mit großer Sorgfalt zu planen. Unter der Überschrift:"Berufsjäger Helmit Hilpisch fordert mehr Sicherheit bei der Maisjagd" wies das Jagdblog bereits auf die Sorgfaltspflicht der Jagdleiter hin.

Vor dem Wismarer Schöffengericht wurde nun der Jagdleiter einer Maisjagd wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Interessant sind die Ausführungen des Richters:
Obwohl die Verteidigung einen Freispruch forderte, weil dem Jagdleiter als Schütze nicht zweifelsfrei der tödliche Schuss nachgewiesen werden konnte, trifft ihn als Organisator die volle Schuld.
Bei der Rekonstruktion der Maisjagd wurde nachgewiesen, dass die Schützen das Todesopfer weder sehen konnten, noch wußten, wo das Opfer zum Zeitpunkt der Jagd stand.
Aus Sicht des Richters aber erfüllt eine derart schlecht organisierte Maisjagd schon den Tatbestad der Fahrlässigkeit, womit er seine Verurteilung begründete.

Vom Prozess, in dem ein Gericht sich mit der Schuldfrage eines tödlichen Jagdunfalls anläßlich einer Maisjagd auseinander setzen musste, berichtet das Onlinemagazin der Ostseezeitung:

waidmannsheil

Euer

stefan


Todesschuss im Maisfeld: Jäger erhält Bewährungsstrafe

Ein 38-Jähriger aus Grevesmühlen ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er soll einen Jagdkollegen erschossen haben.


Wismar (OZ) - Ein Jahr Haft auf Bewährung lautet das Urteil im Prozess um den tödlichen Jagdunfall in Naschendorf vom September 2008. Gestern ging er nach drei Verhandlungstagen zu Ende. Das Wismarer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Kai Jacobsen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Thomas K. (38) aus Grevesmühlen bei einer Erntejagd Lothar D. fahrlässig erschossen hat. K.

selbst bestreitet nach wie vor, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. „Selbst wenn Sie nicht selbst geschossen hätten, als Jagdleiter sind Sie für das verantwortlich, was dort passiert“, so Jacobsen.


Die Staatsanwaltschaft hatte anderthalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hingegen Freispruch. Denn, so Rechtsanwalt Birger Schade, es sei überhaupt nicht bewiesen, wer letztlich den tödlichen Schuss abgegeben habe. Er warf der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang einseitige Ermittlungen vor. Schließlich käme nach Ansicht der Verteidigung auch der zweite Schütze von damals als Täter in Frage.

Thomas K. hatte am 20. September 2008 als Jagdleiter zusammen mit dem Opfer und zwei weiteren Jägern an einem Maisschlag in Naschendorf gestanden, um Wildschweine zu schießen. Als schließlich einige Tiere aus dem Maisfeld ausbrachen, gab Hans R. einen Schuss ab und erlegte ein Schwein. Kurze Zeit später feuerte Thomas K. insgesamt vier Mal und erlegte dabei ebenfalls eines der flüchtenden Tiere aus der Rotte. „Das war blindes Jagdfieber“, sagte der Richter, der die Aktion am ersten Verhandlungstag als wildes „Jahrmarktgeballer“ bezeichnet hatte. „Der letzte Schuss traf direkt das Opfer.“ Das Gericht kritisierte in erster Linie, dass K. als Jagdleiter nichts unternommen habe, um die Sicherheit der Jäger zu gewährleisten. Wie aus mehreren Skizzen hervorgeht, die Polizei und Gutachter angefertigt hatten, standen die vier Männer im Dreieck um das Maisfeld herum. „Sie konnten Lothar D. nicht einmal sehen, als Sie geschossen haben. Sie wussten überhaupt nicht, wo er sich aufhielt“, resümierte Kai Jacobsen, der dem Angeklagten zudem vorwarf, zu keiner Zeit Einsicht oder Reue gezeigt zu haben. „Sie haben sich möglicherweise selbst so lange eingeredet, dass Sie es nicht waren, dass Sie es selbst glauben.“ Der 38-Jährige hatte während der drei Prozesstage jeglichen Kontakt mit der Witwe von Lothar D. vermieden, die die Verhandlung als Nebenklägerin begleitete.

Das tödliche Projektil wurde nie gefunden, so dass nicht nachgewiesen werden konnte, aus welcher Waffe der tödliche Schuss stammte. Wie die Untersuchungen ergaben, war die Kugel, die Lothar D.getroffen hatte, an der Visiereinrichtung seines Jagdgewehres zersplittert. Die Geschossteile hatten die inneren Organe so schwer verletzt, dass der Grevesmühlener auch durch zwei Notoperationen nicht gerettet werden konnte.

K. war unmittelbar nach dem Unglück zusammengebrochen, als er den schwer verwundeten Jagdkollegen sah. Das Gericht wertete diese Reaktion als teilweise Reue. „Das war aber auch die einzige menschliche Regung, die Sie gezeigt haben“, sagte Jacobsen. „Ich hoffe nur, dass Sie in Zukunft nie wieder mit zur Jagd gehen werden.“ Darüber entscheidet demnächst die Jagdbehörde des Landkreises.

Die Jagdscheine und Waffenbesitzkarten von Thomas K. und den beiden anderen Jägern waren unmittelbar nach dem Vorfall eingezogen worden. In einem gesonderten Verfahren durch die Behörde soll nun geklärt werden, welche Sanktionen den Jägern auferlegt werden. Im Rahmen des Urteils wurde Thomas K. auferlegt, 15 000 Euro an die Witwe des Opfers zu zahlen. Zudem wird seine Jagdwaffe eingezogen. Die Zahlung der Summe habe laut Gericht jedoch keinen Einfluss auf künftige zivilrechtliche Forderungen. Bislang hat die Versicherung von K. noch keine Zahlungen an die Familie des Opfers geleistet.

Rechtsanwalt Birger Schade gab gestern noch keine Erklärung ab, ob er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen werde.
MICHAEL PROCHNOW

1 Kommentar:

  1. Ich verstehe nicht warum ein Richter so urteilen kann und behaubtet Hr.K. zeige keine reuhe ich kenne hr.k. persönlich und kann sagen das ihn das sehr zu schaffen macht... damals, wie heute.... gegen das urteil kann man nun nichts machen aber wie in dem bericht steht..... wer wirklich den tötlichen schuss abgegeben hat wurde nie bewiesen ...... 13.01.2012

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