8.3.10

Ausbildung "Vom Jungjäger zum Jagdpächter"

Werbung des Vereins Lehrprinz e.V. und des Instituts für Jagd Umwelt und Naturschutz (JunI)

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund vorgeschrieben, dass der Jäger erst nach Ablauf einer dreijährigen Jungjägerzeit jagdpachtfähig ist:

Möchte man gerne ein Revier pachten, bedarf es nicht nur der praktischen Jagderfahrung, sondern auch zahlreicher zusätzlicher Kenntnisse. Weder das eine, noch das andere kann im Rahmen des Jägerlehrgangs bis zur Jägerprüfung im erforderlichen Umfang vermittelt werden.

Wie allerdings der Jungjäger die Zeit zwischen Jägerprüfung und Jagdpachtfähigkeit ausfüllt, um Jagderfahrung und erforderliche Kenntnisse zu erwerben, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen:

Begehungsschein oder Pirschbezirk, das regelmäßige Begleiten erfahrener Jäger sind als Zwischenlösung denkbar. Zweckdienliche Informationen über die Aufgaben eines Jagdpächters lassen sich in den einschlägigen Fachzeitschriften zusammensuchen.

Aber welche Kenntnisse sind denn erforderlich und wichtig? Die Institution des „Lehrprinzen” ist nicht mehr allerorts gegeben. Die Bedürfnisse von Jagdpächter und dem Jungjäger als Begehungsscheininhaber können deutlich voneinander abweichen. Selten sind beide Seiten sensibilisiert: Der eine weiß eigentlich nicht genau, was er braucht; der andere nicht, was und welche Erfahrung er weitergeben kann.

Zur detailierten Seminarbeschreibung


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen