13.5.09

Ehemaliger Vorstand und die Kreisjägerschaft Solingen streiten vor Gericht


Am Anfang stand eine gute Idee:
Die Kreisjägerschaft Solingen wollte ein eigenes Domizil für die Mitglieder und die Jungjägerausbildung und gründeten das Tränkebach-Zentrum.
Doch scheinbar nutzten einige damalige Verantwortliche das Projekt, um sich einige Pöstchen auf Lebenszeit zu sichern.
Anders ist es nicht zu erklären, warum der neue Vorstand nach Übernahme der Geschäfte aus seiner Sicht Unregelmäßigkeiten in der rechtlichen Konstellation des Projektes erkennt. Nach Prüfung der Verträge und einer Einreichung einer Zivilklage vor dem LG Wuppertal gegen den damaligen Vorstand wurde zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.


waidmannsheil

Euer

stefan


Über die zerstrittene Kreisjägerschaft Solingen berichtet das Onlinemagazin des Solinger Tagblattes





Streit um Tränkebach-Zentrum


KREISJÄGERSCHAFT Derzeitiger Vorstand strengt Zivilprozess an. Strafanzeige gegen Ex-Vorsitzenden erstattet.

Es kracht mächtig im Gebälk des Tränkebach-Zentrums der Kreisjägerschaft Solingen. Auf der einen Seite steht der ehemalige langjährige Vorsitzende Walter Küller (78). Auf der anderen der derzeitige geschäftsführende Vorstand um den Vereinsvorsitzenden Frank Feller: Die Fronten sind so verhärtet, dass beide Seiten nur noch über Rechtsanwälte miteinander kommunizieren. Inzwischen wird sogar ein Gericht bemüht – und mehr noch: Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bestätigt, dass sie nach Strafanzeige durch die Kreisjägervereinigung gegen den Ex-Vorsitzenden und ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied wegen des „Anfangsverdachts der Untreue“ ermittelt.

Es geht dabei um das Tränkebach-Zentrum an der Bonner Straße in Ohligs, Domizil und Ausbildungszentrum der rund 320 organisierten Jäger in Solingen. 2002 kaufte man das knapp 1500 Quadratmeter große Areal samt der Gebäude mit einer Nutzungsfläche von rund 280 Quadratmetern von der Stadt. Vorsitzender war damals Walter Küller. Er und das damalige Vorstandsmitglied Albert Lambracht sowie zwei weitere Mitglieder aus dem Vorstand gründeten dafür aus fiskalischen Gründen eigens eine GmbH. Nachgeschaltet wurde noch eine zweite Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die für die Unterhaltung der Anlage zuständig sein sollte.

Zivilprozess am 5. Juni vor dem Wuppertaler Landgericht

Die Kreisjägerschaft stellte der GmbH ein Darlehen zum Ankauf zur Verfügung. Laut damaligem Vorstandsbeschluss wurden die Vorstandsmitglieder automatisch Gesellschafter, Walter Küller zudem alleiniger Geschäftsführer der GbR.

Allerdings, so recherchierte das ST: Wenige Tage bevor es 2006 zu Neuwahlen der Kreisjägerschaft kam, zu denen Küller nicht mehr antrat, wurde im Vorstand beschlossen, dass nicht automatisch die Mitglieder des neuen Vorstands auch Gesellschafter der GmbH werden, sondern es die alten bleiben. Inzwischen ist ein ehemaliges Vorstandsmitglied verstorben, ein anderes aus der Gesellschaft ausgeschieden. Seitdem kämpfen der neue Vorstand, Mitgesellschafter Albert Lambracht und die Mitglieder darum, dass der ehemalige Vorsitzende seine Anteile an der GmbH (50 Prozent) an die Kreisjägerschaft abtritt. Sie ist weiterhin nur Mieterin.

Darum der Zivilprozess am 5. Juni. Sowohl Frank Feller als auch Walter Küller bestätigen die juristische Auseinandersetzung, wollen aber ansonsten wegen des schwebenden Verfahrens nichts sagen.

Zur Strafanzeige merkt Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft, an: „Es geht darum zu klären, ob es sich beim Vertrag zwischen dem alten Vorstand und der damals gegründeten Gesellschaft um ein verbotenes ‘In-sich-Geschäft’ gehandelt hat, weil Gesellschafter und Vorstand dieselben Personen waren. Und ob damals nicht die Mitglieder über das Darlehen hätten abstimmen müssen.“ Bislang, so Baumert, sei man aber noch bei der Sichtung der Akten und Stellungnahmen.

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