11.1.09

Eine Brandenburger Provinzposse

Da entwickeln Soziologen, Philosophen und Politologen seit der Antike Ideen, wie man in eine Gesellschaft demokratisch strukturiert und dann so was:
Der Jäger und gleichzeitige Vorsitzende der Jagdgenossenschaft der kleinen Gemeinde Stölln im Landkreis Havelland in Brandenburg nahm es mit der demokratischen Willensbildung nicht so genau.
Als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft und Jäger verpachtete er sich einen der 2 Jagdbögen gleich erst einmal für 36 Jahre. Und das alles mit Genehmigung durch eine Versammlung der Jagdgenossenschaft.
Zwar sieht die Untere Jagdbehörde als prüfendes Organ keine juristischen Verfehlungen, aber da fragt man sich schon, ob die Jagdgenossen ihre Kontrolle bei den Mitgliederversammlungen wahrgenommen haben. Auch die Kommunalverwaltung als Mitglied der Genossenschaft hat wohl bei der Kontrolle versagt.
Es zeigt sich immer wieder, dass es nicht die vorhandenen demokratischen Strukturen sind, an denen unsere Gesellschaft leidet, sondern dass es an den notwendigen Kontrollen mangelt, die eine funktionierende Demokratie benötigt.
Man darf gespannt sein, wie man den abgeschlossenen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 36 Jahren wieder rückabwickelt.

waidmannsheil

Euer

stefan


Über die Brandenburger Provinzposse berichtet das Onlinemagazin der Märkischen Allgemeinen


Jagdgenossen schießen quer

Unzufriedene Mitglieder wollen Stöllner Vorstand ablösen / Kreis sieht keine Verfehlungen

Von Norbert Stein

STÖLLN - In der Stöllner Jagdgenossenschaft brodelt es. Mehrere Mitglieder sind unzufrieden mit dem Vorstand und verlangen eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Der Kreis als Aufsichtsbehörde sieht indes keinen Handlungsbedarf.

In einem offenen Brief eines Jagdgenossen werden dem Stöllner Vorstand mehrere Satzungsverstöße vorgeworfen. Zudem soll er nicht im Interesse der Mitglieder arbeiten. Zu den Befürwortern gehört auch Stöllns Ortsvorsteher Hans-Peter Hirsch. In der Gemeindevertretung forderte er jüngst, dass die Kommune als Mitglied der Jagdgenossenschaft ihre Verantwortung stärker wahrnimmt. Dafür wurde Bürgermeisterin Ines Hoffmann als Vertreterin der Gemeinde in der Genossenschaft benannt.

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft haben insgesamt ein Grundeigentum von 1150 Hektar. Die Jagdrechte wurden in zwei Jagdbezirken für 36 Jahre vergeben. Einer der Pächter ist Ingo Dahlmann, seit 1993 Vorsitzender der Jagdgenossenschaft und zugleich Jäger. Einige Stöllner Grundeigentümer halten die Verpachtung über diesen Zeitraum für viel zu lange – auch weil sich der Pachtzins verändert hat. In den vergangenen Jahren wurde zudem nicht in allen Fällen die Jagdpacht ausgezahlt, so ihr Vorwurf.

Dahlmann verweist zur Verpachtung auf Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Grund für die nicht ausgezahlte Pacht sei ein hoher Eigentumswechsel. Demnach ist das Stöllner Jagdkataster nicht auf dem aktuellem Stand. An der Aktualisierung arbeite der Vorstand mit Unterstützung des Amtes Rhinow, so Dahlmann.

Auf der geforderten außerordentlichen Mitgliederversammlung soll ein neuer Vorstand gewählt werden. Die unzufriedenen Genossen kritisieren, dass der jetzige Vorstand nicht ordnungsgemäß gewählt worden sei und deshalb auch nicht für die Genossenschaft handeln dürfe. Somit müsste sofort durch den Amtsdirektor ein Notvorstand eingesetzt werden.

Die untere Jagdbehörde des Kreises hat die Vorgänge in Stölln bereits geprüft. Sie ist allerdings zu der Auffassung gekommen, dass die Einsetzung eines Notvorstandes nicht notwendig ist. „Alle anstehenden Probleme in der Jagdgenossenschaft können unter Leitung ihres Vorstandes gelöst werden“, sagte Landkreissprecher Erik Nagel.

Auch sei der Vorstand auf einer ordnungsgemäßen Mitgliederversammlung gewählt worden. Die dafür eingetretene Verzögerung habe in dem zeitlichen Rahmen gelegen, die die Satzung der Stöllner Jagdgenossenschaft einräumt.

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft wird für fünf Jahre gewählt. So wäre eine Neuwahl zum Jahresende 2007 erforderlich gewesen. Tatsächlich gewählt wurde aber erst am 14. Juni 2008. Die Satzung räumt ein, dass die Neuwahl auch bis zu sechs Monate nach der abgelaufenen Legislaturperiode erfolgen kann. Diese Frist sei eingehalten worden, so die untere Jagdbehörde nach Prüfung der Wahlprotokolle.

Für die jüngste Mitgliederversammlung am 8. November sah die erste Fassung der Tagesordnung erneut eine Vorstandswahl vor. „Das war ein Versehen“, sagt Dahlmann. Deshalb habe man die Tagesordnung kurzfristig geändert und die Vorstandswahl gestrichen. Auch in dieser Vorgehensweise sieht die Jagdbehörde keinen Satzungsverstoß.

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