Der Versicherer des DW Rüden Hannibal, der vom Jagdpächter Manfred Ißleib erschossen wurde, lehnt es ab, den Schaden, der dem Hundebesitzer durch die Tötung entstand, zu begleichen. Als Begründung führt der Versicherer die vorsätzliche Tötung an, mit der der Versicherungsschutz verwirkt sei.
Unter der Überschrift
"Hannibal: Es war Vorsatz"
schreibt das Onlinemagazin "Hund & Jagd:
(huj) Der Versicherer des Jägers, der Ende letzten Jahres in Thüringen in der Nähe seiner Reviergrenze den DW-Rüden Hannibal getötet hat, teilte jetzt dem Besitzer des getöteten Hundes, der Schadenersatzansprüche geltend gemacht hatte, mit, dass nach seiner Bewertung der Rechtslage von einer vorsätzlichen und auch nicht von der thüringer Regelung des Jagdschutzes gedeckten Tötungshandlung auszugehen und damit der Haftpflichtversicherungsschutz verwirkt sei.
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