Seit einigen Monaten nun häufen sich die Meldungen über Wolfsrisse auch in Gebieten, in denen der Wolf bisher noch nicht oder eher selten angetroffen wurde. Auch beschränken sich die Risse noch überwiegend auf Schafe, die auch im Winter ohne Stall auskommen. Zur Beruhigung Seitens der Politik und der Wolfsbefürworter werden den Viehhaltern großzügige Entschädigungszahlungen versprochen.
Scheinbar hat sich aber noch kein einziger Befürworter der Wiederenbürgerung des Wolfes über die Pflege unseres Offenlandes durch die Weidewirtschaft Gedanken gemacht. Auch hier wird wieder erkennbar, wie wenig Kenntnisse bezüglich unserer Kulturlandschaft und deren Erhalt bestehen. Seit vielen Jahrhunderten werden die der Natur abgerungenen Offenlandflächen durch die Beweidung durch Vieh gepflegt. Unterbleibt die Pflege, kommt es zur Verbuschung und Verwilderung. Eine unfreiwillige Renaturierung von Teilen unserer Kulturlandschaft wäre die Folge. Die Offenlandpflege durch die Weidewirtschaft wird überwiegend ökologisch betrieben, um eine hohe Artenvielfalt auf den Flächen zu gewährleisten. Dadurch wird nicht nur ökologisch wertvolles Vieh gehalten und produziert, auch der Arten- und Naturschutz und die seit Jahren geforderte Biodiversität wird gefördert. Durch das Offenland, ursprünglich durch den Menschen durch Rodung und Trockenlegung geschaffen, entstanden völlig neue Biotope. Durch eine weitestgehend extensive Bewirtschaftung durch die Weidewirtschaft wird dieser weltweit einmalige Teil unserer Kulturlandschaft erhalten.
Doch was passiert, wenn immer mehr Bauern, die unser Offenland mittels Weideviehnutzung pflegen, die Viehwirtschaft wegen häufiger Wolfsrisse einstellen?
Sie liefern nicht nur ökologisch wertvolles Fleisch, sie pflegen auch die Offenlandflächen unserer Kulturlandschaft. Winterharte Gallowayrinder |
Es ist dringlicher denn je, dass sich unsere Politker und Naturschutzverbände intensiv mit der Problematik "Die Wiedereinbürgerung des Wolfes und dessen Auswirkungen auf die Pflege unserer Offenlandflächen" langfristig auseinander zu setzen. Alleine großzügige Versprechungen, Entschädigungszahlungen zu leisten, mögen die Gemüter kurzfristig beruhigen, sie reichen aber für eine langfristige Lösung des Problems nicht aus!
waidmannsheil
Euer
stefan
1 Kommentar:
Lieber Stefan,
zuerst einmal danke für dieses statement.
Allerdings muß ich Dich- zumindest was die Entschädig8ungsleistungen in Niedersachsen betrifft- korrigieren und ergänzen.
1. ist diese "großzügige" Entschädigung eine Billigkeitsregelung und somit kein einklagbares Recht- der Weidetierhalter ist also auf Gedeih und Verderb der Meinung des Sachbearbeiters ausgeliefert.
2. umfasst sie lediglich die faktischen Verluste durch bestätigte Risse, nicht aber vorzeitiges Ablammen oder die daraus resultierenden Aborte, ganz zu schweigen davon, dass die Herden oftmals nicht mehr zu hüten sind... oder in ihren Gattern bleiben.
3. muß der Antragsteller mindestens (!) einen landwirtschaftrlichen Nebenerwerbsbetrieb angemeldet haben um überhaupt und eventuell in den "Genuss" einer Leistung zu kommen- somit sind die Hobbyhalter schonmal außen vor. Und das sind nicht wenige, die ebenfalls einen Beitrag zu Landschaftspflege und -erhalt beitragen.
4. muß der Weidetierhalter die Kosten eines DNA-Tests - die Vorraussetzung für einen Antrag auf Entschädigungsleistungen- selbst tragen.
Davon abgesehen, dass die Ergebnisse oft monatelang auf sich warten lassen- Akteneinsicht bekommen bisher nur "berechtigte Antragsteller"- ein Schelm, wer Böses dabei denkt...!
Inzwischen gibt es auch einen Fall in NDS, der deutlich zeigt,mit welch perfiden Mitteln sich vor diesen Leistungen gedrückt wird: ein "berechtigter Antragsteller" wird abgewiesen, weil sich seine Schafe zu diesem Zeitpunkt in einem "Wolfs-JAGD-Gebiet" befanden und nicht im (theoretisch) direkt angrenzenden "Wolfs-SCHUTZ-Gebiet".
Desweiteren wird von offizieller Seite vollmundig verkündet, dass sie die Kosten zur Anschaffung eines HSH ( Herdenschutzhundes) finanzieren- aber in vielen Gemeinden NDS ist die Haltung solcher Hunde zu Recht!- nicht gestattet. Oder nur mit Auflagen, unter denen der Grund der Anschaffung, nämlich zum Schutz einer Herde, sowieso hinfällig ist.
Außerdem wird veröffentlicht, dass man sich bei der zuständigen Behörde entsprechende, wolfssichere Zäune ausleihen könne.... fakt ist, dass für NDS Stand Januar 2015 genau 6 Zaunsysteme für diesen Fallzur Verfügung standen.
Bedenkt man, dass in den letzten 11 Monaten die Bedingungen für einen "wolfssicheren Zaun" auch versicherungstechnisch allein 4 mal geändert wurden, sind die gesetzlichen "Rahmenbedingungen" eine Farce!
Einem Hobbyhalter mit einem Bestand <50 mag es evtl noch möglich sein, seine Weidezäune und Nachtgatter alle 3 Monate auf den Sperrmüll zu werfen- für die Betriebe (> 200), die zB die Lüneburger Heide bewirtschaften und erhalten, ist das der Overkill.
Und was ist mit den Deichen- was werden diejenigen, die jetzt noch über die sagenumwobenen Entschädigungen entscheiden, bei der nächsten Flutwarnung tun wenn die Deiche aufgrund mangelnder Bewirtschaftung nicht mehr halten was sie einst versprachen?
Werden sie ihre Urlaube demnächst damit verbringen, sie eigenfüßig festzutrampeln?
Schaf und Ziegenhaltung dient nicht nur dem Zweck des Erhalts unserer Kulturlandschaft, sondern auch unserem Schutz in Hochwassergebieten und Gebirgen UND liefern hochwertige Nahrungsmittel ( seit 2012 ist Ziegenmilch hypo-allergene Säuglingsnahrung per EU- Anerkennung).
Mittlerweile kenne ich viele Weidetierhalter- auch professionelle- die sich dem Wolfshype beugen und ihre Tiere abschaffen.
Damit ist der achso-verdammten-Massentierhaltung Tür und Tor weit geöffnet... oder eben auch dem Vegan/Vegetarier- Faschismus.
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