Gemeinsame Presseerklärung des Deutschen Jagdverbandes e.V. und des Aktionsbündnis Forum Natur
(Berlin, 25. September 2014) Mit dem geplanten
„ökologischen“ Jagdgesetz will Minister Remmel in
Nordrhein-Westfalen unter anderem den Katalog der jagdbaren Arten
massiv einschränken, die flächendeckende Bejagung aushebeln, Bau-
und Fangjagd verbieten, die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung
unmöglich machen und den Abschuss verwilderter Katzen verbieten. Die
Folgen für die Kulturlandschaft wären fatal, so das Urteil des
Zentralausschusses Jagd (ZAJ), der sich unter dem Dach des
Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) mit jagdlichen Fragen
beschäftigt. „Wer aus Klientelpolitik die flächendeckende
Bejagung opfern will, sollte auch über die Folgen informieren“,
sagte Phillipp zu Guttenberg, der im AFN die Interessen von sechs
Millionen Landnutzern vertritt. „Das ist völlig inakzeptabel.“
„Bei allem Respekt vor der Gewissensfreiheit und
-entscheidung des Einzelnen, die Jagd aus ethischen Gründen
abzulehnen: Die Ausweitung der Gewissensfreiheit auf juristische
Personen wäre gleichbedeutend mit großflächigen Jagdverbotszonen.
Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Eigentumsrechte
Dritter, der fatale volkswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen
kann, etwa ausufernde Wildschäden auf angrenzenden Flächen und
Seuchenzüge in großem Stil“, so Guttenberg. Wer verantwortet,
dass Wildschweine bei einer jährlichen Vermehrungsrate von bis zu
300 Prozent nur beschränkt oder gar nicht bejagt werden, nimmt
billigend in Kauf, dass bei Ausbruch der Schweinepest tausende
Wildschweine sterben können. Schlimmer wiegt jedoch, dass dann auch
Hausschweine zu Tausenden durch Massenkeulungen vorsorglich getötet
werden müssen. „Für eine Partei, die sich den Tierschutz auf die
Fahnen geschrieben hat, ist das ein Armutszeugnis. Einen absoluten
Schutz vor Seuchen bietet die Jagd zwar nicht, aber sie kann das
Risiko minimieren. Was spricht dagegen, das natürliche Wildfleisch
jagdlich zu nutzen, anstatt Tiere elendig an Seuchen sterben zu
lassen“, so Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes
(DJV).
Der ZAJ kritisiert, dass das bewährte Prinzip der
Hegepflicht durch die Herabsetzung der Mindestpachtdauer torpediert
wird. Nur wer langfristig Verantwortung für ein Revier übernehmen
kann, ist auch bereit, in die Biotopgestaltung zu investieren und
damit aktiven Artenschutz zu betreiben. Offenlandarten unterliegen
verschiedenen Einflussfaktoren: Witterung, Lebensraum und Räubern.
„Das Wetter können wir nicht ändern, aber Lebensräume verbessern
und Fressfeinde reduzieren“, so Fischer. Einschränkungen der Bau-
und Fangjagd sind nach Auffassung des ZAJ kontraproduktiv für den
Artenschutz, da insbesondere Raubsäuger Gelege und Jungvögel
bedrohter Vogelarten fressen. Verwilderte Katzen sind eine
gesellschaftliche Herausforderung, die sich mit einem Abschussverbot
nicht lösen lässt: Eine der rund zwei Millionen verwilderten Katzen
in Deutschland kann in der Brut- und Setzzeit bis zu 1.000 Tiere
erbeuten. Neben einer bundesweiten Kastrations- und
Registrierungspflicht in Siedlungen muss der Abschuss verwilderter
Katzen in Wald und Feld weiterhin möglich sein, fordert der ZAJ.
Der ZAJ wird sich dafür einsetzen, dass das Thema
alternative Jagdmunition bundesweit einheitlich geregelt wird. „Es
ist für uns völlig unverständlich, dass nach den Beschlüssen der
Agrarministerkonferenzen einige Länder an dieser Frage vorpreschen.
Der vom Bund eingeschlagene, wissensbasierte Weg muss konsequent zu
Ende gegangen werden“, so Fischer. Es hat sich in Studien des
Bundeslandwirtschaftsministeriums gezeigt, dass sowohl bleifreie als
auch bleihaltige Munition am Markt ist, die nicht tierschutzgerecht
tötet. Daher müssen diese Erkenntnisse im Bundesjagdgesetz
umgesetzt werden. Tierschutz ist nicht teilbar und hört nicht an
Ländergrenzen auf: Tierversuche mit Munition in freier Wildbahn
lehnt der ZAJ entschieden ab. An den hohen ethischen Ansprüchen der
Jägerschaft an die Munition sollte sich auch Minister Remmel messen
lassen.
Wer eine tierschutzgerechtere Jagd fordert, muss
auch die bereits tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung weiterhin
ermöglichen. Diese Ausbildungsform ist derzeit alternativlos.
Es bleibt laut Guttenberg und Fischer das Fazit: Der
Entwurf des Landesjagdgesetzes in NRW ist ein Schlag ins Gesicht der
Grundeigentümer und Jäger und bedeutet eine weitere Zersplitterung
des Jagdrechts in Deutschland. Jede Beschneidung, etwa im Katalog der
jagdbaren Arten, ist eine Beschneidung des Eigentums- und
Handlungsfreiheitsrechts. Jagdrecht ist ein Nutzungs- aber
insbesondere auch ein Schutzrecht: Seltene Arten, die dem Jagdrecht
unterliegen, profitieren von der Hegeverpflichtung, die für Jäger
gilt, ja sogar gesetzlich verankert ist.
Aktionsbündnis
Forum Natur
Henrike
Müller
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030/ 280 988-77
Zentrale: 030/ 318 072-05
Fax: 030/ 318072-42
info@forum-natur.de
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030/ 280 988-77
Zentrale: 030/ 318 072-05
Fax: 030/ 318072-42
info@forum-natur.de
Deutscher
Jagdverband e.V.
Torsten
Reinwald
Pressesprecher
Friedrichstraße 185/186
10117 Berlin
Tel.: 030 2091394-23
Fax: 030 2091394-25
pressestelle@jagdverband.de
Pressesprecher
Friedrichstraße 185/186
10117 Berlin
Tel.: 030 2091394-23
Fax: 030 2091394-25
pressestelle@jagdverband.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen