Pressemitteilung des
Naturschutzbund Deutschland e. V. NABU vom 12.12.2013
Tschimpke:
Ökologische Novellierung der Jagdgesetze überfällig
Berlin - Der NABU hat heute sein Positionspapier zur
Ausrichtung der Jagd in Deutschland vorgelegt, in dem er eine grundlegende
Novellierung der Gesetzgebung fordert.
„Das vor 60 Jahren in Kraft getretene Bundesjagdgesetz
ist bis jetzt im Wesentlichen nahezu unverändert. Wissenschaftliche
Erkenntnisse der Wildtierökologie, des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie
sich ändernde gesellschaftliche Erwartungen an die Jagd wurden seitdem nicht
berücksichtigt. Daher müssen die derzeitigen Jagdgesetze endlich auf den
Prüfstand und nach ökologischen und ethischen Kriterien novelliert werden. Die
Jäg erschaft muss auf diese Veränderungen ebenso reagieren wie Bund und
Länder“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
In seinem Positionspapier bekennt sich der NABU
ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der
Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht und ethischen
Prinzipien nicht widerspricht. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt
werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum
Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und
Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und
artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.
Für den NABU ergibt sich daraus, dass die Liste der
jagdbaren Arten deutlich gekürzt wird. „Auch wenn wir den Fuchs als jagdbare
Art einstufen, ist es trotzdem nicht nachvollziehbar, weshalb in Deutschland
jährlich gut eine halbe Million Füchse erlegt werden, ohne dass eine sinnvolle
Nutzung stattfindet“, so Tschimpke. Eine Neuausrichtung der gesamten
Jagdpolitik sei daher mehr als überfällig. Auch Reh und Wildschwein werden vom
NABU als jagdbar eingestuft.
Ferner fordert der NABU eine Vereinheitlichung der
Jagdzeiten auf die Monate September bis Dezember und eine Überarbeitung der
derzeit üblichen Jagdmethoden. Aus Sicht des NABU sind in einem zukunftsfähigen
Jagdgesetz nur noch Ansitz- und Bewegungsjagden zuzulassen, während Beiz-,
Fallen- und Baujagden abgeschafft werden sollten. Die Jagd sollte ferner mit
bleifreier Munition erfolgen, um Tiere, Umwelt und Verbraucher nicht weiter mit
Blei zu belasten. Auf die Fütterung von Wild sollte grundsätzlich verzichtet
werden.
Zudem darf die Jagd in Schutzgebieten des
Naturschutzrechts ausschließlich dem Schutzzweck dienen, Kernzonen von
Großschutzgebieten sind als Wildruhezonen auszuweisen.
Der NABU fordert darüber hinaus, dass künftig deutlich
zwischen der Jagd als eine Form der Landnutzung und dem Wildtiermanagement als
geeignetes Instrument für Konfliktlösungen im Bereich von wirtschaftlichen
Schäden sowie bei Artenschutzmaßnahmen unterschieden wird. Sogenannte Neozoen
wie Marderhund, Mink und Waschbär sind aus NABU-Sicht aufgrund der nicht
vorhandenen Verwertung keine jagdbaren Arten. „Für diese Tiere ist unter
Umständen ein Wildtiermanagement zum Schutz anderer gefährdeter Arten
erforderlich. Auch wenn dabei jagdliche Methoden zur gezielten Regulierung von
Beständen angewendet werden können, soll das Wildtiermanagement dem
Naturschutzrecht unterliegen“, so NABU-Jagdexperte Stefan Adler.
Für Rückfragen:
Stefan Adler, NABU-Jagdexperte, Telefon 030-284984-1623,
Stefan.Adler@NABU.de
Till Hopf, NABU-Naturschutzexperte, Tel. 030-284984-1618,
Till.Hopf@NABU.de
Im Internet zu finden unter www.NABU.de und
www.NABU.de/jagd
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